Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz:
SJG
GRDrs
851/2014
Stuttgart,
02/04/2015
Förderung des Evang. Christine-Hermann-Kinderhaus in Wangen
Beschlußvorlage
Vorlage an
zur
Sitzungsart
Sitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Beschlussfassung
öffentlich
11.02.2015
Beschlußantrag:
1. In den Jahren 2012 bis 2014 erhält die Evangelische Kirchengemeinde Stuttgart-Wangen für zwei Ganztagsgruppen einen jährlichen Sonderzuschuss in Höhe von 38.000 EUR.
2. Ab dem Jahr 2015 erhält
die Evangelische Kirchengemeinde Stuttgart-Wangen für zwei Ganztagsgruppen jährlich einen Sonderzuschuss in der Höhe, die der Kirchenkreisausschuss des Evangelischen Kirchenkreises Stuttgart jährlich als Zuwendung an die Gemeinden zum Betrieb ihrer Kindertageseinrichtungen beschließt.
Begründung:
Hintergrund
Stuttgarter ev. Kirchengemeinden erhalten neben der städtischen Förderung und den Elterngebühren eine finanzielle Zuwendung des Kirchenkreises zur Finanzierung ihrer Kindertageseinrichtungen.
Die ev. Kirchengemeinde Wangen erhält für zwei ihrer Ganztagesgruppen aufgrund von Zusagen der Stadt Stuttgart über eine Abmangelfinanzierung aus den Jahren 1927 und 1953 eine solche kirchliche Zuweisung nicht.
Im Dezember 2005 hatte der Gemeinderat beschlossen (s. GRDrs 338/2005), den Sonderstatus der Kirchengemeinde Wangen aufzuheben und die Bezuschussung der Ganztagsgruppen zum 01.01.2011 in die Regelförderung zu überführen.
Aufgrund der fehlenden kirchlichen Zuweisung sah sich die Kirchengemeinde Wangen nicht in der Lage, die Ganztagsgruppen (Krippen) ausschließlich mit den Mitteln aus der Regelförderung weiterzuführen. Um angesichts des hohen Bedarfs an Kleinkindplätzen eine Schließung der Krippengruppen zu verhindern, wurde zwischen der Stadt Stuttgart und der Kirchengemeinde Wangen ein Kompromiss ausgehandelt (GRDrs 444/2010):
- Vereinbarung eines jährlichen Festbetrages zusätzlich zur Regelförderung in Höhe von 43.000,00 EUR.
- Anpassung dieses Festbetrages bei Änderungen der Regelförderung
Änderung der Förderung ab dem 01.01.2012
Zum 01.01.2012 wurde die städtische Kita-Förderung neu geregelt (Umstellung von Pauschalen auf tatsächliche Fachpersonalausgaben). Aufgrund dieser Änderung musste der jährliche Festbetrag angepasst werden.
Nach längeren Verhandlungen konnte mit dem Träger folgender Vorschlag über die schrittweise Anpassung des Festbetrags rückwirkend zum 01.01.2012 mit der Ev. Kirchengemeinde Wangen abgestimmt werden (s. Anlage 1):
1. Die Ev. Kirchengemeinde Stuttgart-Wangen erhält zusätzlich zur Regelförderung weiterhin einen jährlichen Sonderzuschuss für zwei Ganztagesgruppen.
Ab dem Jahr 2012 entspricht der Festbetrag in der Höhe grundsätzlich dem Betrag der kirchlichen Zuweisung aus Kirchensteuermitteln, die der Kirchenkreisausschuss des Evangelischen Kirchenkreises Stuttgart für den Bereich des Dezernats Bad Cannstatt jeweils beschließt.
2. In den Jahren 2012, 2013 und 2014 reduziert sich der städtische Festbetrag von 43.000 EUR auf 38.000 EUR auf (die kirchliche Zuweisung hätte 30.000 EUR betragen).
3. Ab dem Jahr 2015 bezahlt die Stadt einen Festbetrag in der Höhe der jährlich beschlossenen kirchlichen Zuwendungen.
Weiterhin gilt:
- Die Zusagen über eine Abmangelfinanzierung der Kinderkrippe aus den Jahren 1927 und 1953 werden mit Zustimmung der Ev. Kirchengemeinde zurückgezogen.
- Die Landeshauptstadt Stuttgart verzichtet auf eine Vertretung bei der Verwaltung der Einrichtung und eine besondere Rechnungsführung.
Finanzielle Auswirkungen
Die notwendigen Mittel sind im Haushalt vorhanden.
Beteiligte Stellen
Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.
Isabel Fezer
Bürgermeisterin
Anlagen
Anlage 1 - Zustimmungserklärung der Ev. Kirchengemeinde Stuttgart-Wangen (Dateianhang)
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Anlage 1 - Zustimmungserklärung der Ev. Kirchengemeinde Stuttgart-Wangen.pdf