Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales/Jugend und Gesundheit
Gz: SJG
GRDrs 851/2014
Stuttgart,
02/04/2015



Förderung des Evang. Christine-Hermann-Kinderhaus in Wangen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich11.02.2015



Beschlußantrag:


Begründung:



Hintergrund

Stuttgarter ev. Kirchengemeinden erhalten neben der städtischen Förderung und den Elterngebühren eine finanzielle Zuwendung des Kirchenkreises zur Finanzierung ihrer Kindertageseinrichtungen.
Die ev. Kirchengemeinde Wangen erhält für zwei ihrer Ganztagesgruppen aufgrund von Zusagen der Stadt Stuttgart über eine Abmangelfinanzierung aus den Jahren 1927 und 1953 eine solche kirchliche Zuweisung nicht.

Im Dezember 2005 hatte der Gemeinderat beschlossen (s. GRDrs 338/2005), den Sonderstatus der Kirchengemeinde Wangen aufzuheben und die Bezuschussung der Ganztagsgruppen zum 01.01.2011 in die Regelförderung zu überführen.


Aufgrund der fehlenden kirchlichen Zuweisung sah sich die Kirchengemeinde Wangen nicht in der Lage, die Ganztagsgruppen (Krippen) ausschließlich mit den Mitteln aus der Regelförderung weiterzuführen. Um angesichts des hohen Bedarfs an Kleinkindplätzen eine Schließung der Krippengruppen zu verhindern, wurde zwischen der Stadt Stuttgart und der Kirchengemeinde Wangen ein Kompromiss ausgehandelt (GRDrs 444/2010):

- Vereinbarung eines jährlichen Festbetrages zusätzlich zur Regelförderung in Höhe von 43.000,00 EUR.
- Anpassung dieses Festbetrages bei Änderungen der Regelförderung


Änderung der Förderung ab dem 01.01.2012

Zum 01.01.2012 wurde die städtische Kita-Förderung neu geregelt (Umstellung von Pauschalen auf tatsächliche Fachpersonalausgaben). Aufgrund dieser Änderung musste der jährliche Festbetrag angepasst werden.

Nach längeren Verhandlungen konnte mit dem Träger folgender Vorschlag über die schrittweise Anpassung des Festbetrags rückwirkend zum 01.01.2012 mit der Ev. Kirchengemeinde Wangen abgestimmt werden (s. Anlage 1):

Weiterhin gilt:

- Die Zusagen über eine Abmangelfinanzierung der Kinderkrippe aus den Jahren 1927 und 1953 werden mit Zustimmung der Ev. Kirchengemeinde zurückgezogen.

- Die Landeshauptstadt Stuttgart verzichtet auf eine Vertretung bei der Verwaltung der Einrichtung und eine besondere Rechnungsführung.
















Finanzielle Auswirkungen

Die notwendigen Mittel sind im Haushalt vorhanden.



Beteiligte Stellen

Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Anlage 1 - Zustimmungserklärung der Ev. Kirchengemeinde Stuttgart-Wangen (Dateianhang)




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Anlage 1 - Zustimmungserklärung der Ev. Kirchengemeinde Stuttgart-Wangen.pdfAnlage 1 - Zustimmungserklärung der Ev. Kirchengemeinde Stuttgart-Wangen.pdf