Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
75
12
Verhandlung
Drucksache:
189/2011
GZ:
OB 1411-01
Sitzungstermin:
23.03.2011
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
BM Dr. Schairer
Berichterstattung:
der Vorsitzende, EBM Föll
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Gutachterliche Überprüfung des Feuerwehrbedarfs-
plans
Beratungsunterlage ist die dieser Niederschrift angeheftete Mitteilungsvorlage des
Herrn Oberbürgermeisters vom 11.03.2011, GRDrs 189/2011.
Einführend bemerkt BM
Dr. Schairer
, die Verwaltung habe einerseits eine breite, andererseits eine auf die Plausibilität beschränkte Leistungsbeschreibung zur Überprüfung des Feuerwehrbedarfsplans erarbeitet. Dort seien alle Fragen enthalten, die auch in der gemeinsamen Anfrage der CDU- und der SPD-Gemeinderatsfraktion thematisiert worden sind. Damit habe die Verwaltung in großer Einigkeit die Basis für eine grundlegende, zukunftsweisende Entscheidung zum Aufbau der Feuerwehr und zur Sicherheit der Bevölkerung gelegt. Um Entscheidungen in den kommenden Haushaltsplanberatungen zu ermöglichen werde gehofft, die Ergebnisse noch vor der Sommerpause dem Gemeinderat vorlegen zu können.
Gesehen werde, so StRin
Prof. Dr. Loos
(CDU), dass es sich um einen sehr ausdifferenzierten Auftrag handelt. StR
Kanzleiter
(SPD) unterstreicht, die Ergebnisse müssten bis zur Sommerpause vorgelegt werden, damit in den Haushaltsplanberatungen die notwendigen Konsequenzen eingeleitet werden können.
Im beschriebenen Leistungsumfang, Ziffer 2 der Anlage, vermisst StRin
Prof. Dr. Loos
, dass die Plausibilität auch danach überprüft werden soll, inwieweit bundes- oder landesgesetzliche Vorgaben sich in der Stellenschaffung niederschlagen (z. B. Dienstrechtreform, Elternzeit, zu erwartender ausgeweiteter Kuranspruch). Von
StR
Kanzleiter
wird das Anwenden gesetzlicher Vorgaben als Voraussetzung angesehen. BM
Dr. Schairer
, der sich der Äußerung von StR Kanzleiter anschließt, erklärt, die Themen Dienstrechtreform, Elternzeit und Kuranspruch würden dennoch zusätzlich in die Gutachterbeauftragung aufgenommen.
Zu einer Wortmeldung von StR Zeeb (FW) informiert EBM
Föll
, durchgeführt werde eine beschränkte Ausschreibung mit geeigneten Büros/Gutachtern. Das Nachgefragte erfordere besondere Fachkenntnis. Die zu erwartende Honorarsumme werde so gelegt, dass diese sich unter dem entsprechenden vergaberechtlichen Wert befindet. Bei der heute in der Presse genannten Honorarsumme handle es sich um reine Spekulation. Der Betrag werde sich im Zuge der Ausschreibungsergebnisse ergeben. Die Gutachter würden dort wohl von unterschiedlichen Arbeitsumfängen ausgehen. In der Auswertung müsse einerseits zwischen einer Kostenbegrenzung und andererseits zwischen der
gutachterlichen Qualität abgewogen werden. Dies sei bei Beratungsgutachten die übliche Vorgehensweise.
Nachdem sich keine weiteren Wortmeldungen ergeben stellt BM
Dr. Schairer
fest:
Der Verwaltungsausschuss hat von der GRDrs 189/2011 ohne Aussprache
Kenntnis genommen.
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