Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: 0504-05
GRDrs 81/2022
Stuttgart,
02/14/2022



Umsetzung der Corona-Sonderzahlung bei der LHS



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
16.02.2022
17.02.2022



Beschlußantrag:

Der freiwilligen Gewährung einer Corona-Sonderzahlung für alle aktiven Beschäftigten der Landeshauptstadt Stuttgart mit außertariflichen Verträgen wird wie beantragt zugestimmt. Die Auszahlung erfolgt analog der Regelungen zur Zahlung für Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfänger.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Für die Mitarbeitenden im öffentlichen Dienst bedeutet die Corona-Pandemie eine sehr große zusätzliche Belastung. Zur Abmilderung dieser zusätzlichen Belastung wurden verschiedene tarifliche und gesetzliche Corona-Sonderzahlungen beschlossen, die bei der LHS folgendermaßen für Beschäftigte im TVöD umgesetzt wurden:

- im August 2020 erhielten die Beschäftigten im Pflegebereich eine Corona-Sonderprämie
- im Dezember 2020 erhielten alle Tarifbeschäftigten eine Corona-Sonderzahlung in gestaffelter Höhe (225/300/400 od. 600 EUR)
- im Mai 2021 und im Mai 2022 (noch ausstehend) erhielten/erhalten alle im Pandemiepool Beschäftigten (Höhe je nach Einsatz) eine Corona-Sonderprämie ÖGD

Für Beamtinnen und Beamte gab es bisher noch keine Sonderzahlungen.
Da die Besoldungsempfängerinnen und -empfänger Baden-Württembergs in der Corona-Krise jedoch vergleichbaren Belastungen wie die Tarifbeschäftigten Baden-Württembergs ausgesetzt waren, wurde eine Übertragung auf diesen Empfängerkreis als angezeigt angesehen.

Der Finanzausschuss des Landtags hat daher in seiner Sitzung am 20.01.2022 der Auszahlung einer einmaligen Corona-Sonderzahlung im Vorgriff auf deren gesetzliche Regelung nach Maßgabe des Entwurfs des Gesetzes über eine einmalige Corona-Sonderzahlung an Besoldungsempfängerinnen und –empfänger Baden-Württembergs zugestimmt. Demzufolge sollen mit den Bezügen im Monat März 2022 die Besoldungsempfängerinnen und -empfänger der LHS eine steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 € erhalten.

Nachdem die Tarifbeschäftigten bereits diverse Corona-Prämienzahlungen erhalten haben und dies für die Beamtinnen und Beamte ebenso vorgesehen ist, soll im Sinne der gesamtstädtischen Gleichbehandlung auch den aktiven Beschäftigten mit einem außertariflichen Vertrag eine Corona-Sonderzahlung gewährt werden. Diese sind ebenso den zusätzlichen Belastungen der Corona-Pandemie ausgesetzt.

Die Bedingungen der Zahlung orientieren sich an den Regelungen nach Maßgabe des Entwurfs des Gesetzes über eine einmalige Corona-Sonderzahlung an Besoldungsempfängerinnen und -empfänger Baden-Württembergs. Auf dieser Grundlage sollen die aktiven Beschäftigten mit einem außertariflichen Vertrag mit dem Gehalt für den Monat März 2022 eine Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 € erhalten. Die Prämie bei Beamten ist höher, da die Besoldungserhöhung erst im Dezember 2022 erfolgt, also sehr lange nach der TVöD Erhöhung. Die AT-Verträge orientieren sich an den Erhöhungen bei Beamten, daher soll die Sonderzahlung analog der Regelungen für Beamte erfolgen und nicht analog der Regelungen für Tarifbeschäftigte.

Die Gewährung muss spätestens im März 2022 erfolgen, um eine steuer- und sozialversicherungsfreie Auszahlung zu ermöglichen.

Es zählen 21 Personen zum Berechtigtenkreis.

Finanzielle Auswirkungen

Hierfür entstehen einmalig Kosten in Höhe von 27.300€. Die Mehrkosten können aus dem Gesamtpersonalkostenbudget gedeckt werden.



Beteiligte Stellen

Referat WFB      



Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister



Anlagen

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