Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
541/2020
GZ:
AKR
Sitzungstermin: 08.07.2020
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Maßnahmenkatalog Nothilfe-Förderfonds Kultur

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 29.06.2020, GRDrs 541/2020, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat hat auf Grundlage von GRDrs 439/2020 2,92 Millionen EUR für geförderte Kultureinrichtungen der Stadt Stuttgart bereitgestellt, um existenzgefährdende coronabedingte Belastungen, die in der ersten Jahreshälfte entstanden sind, abzumildern. Zusätzlich wurden 80.000 EUR zur Aufstockung des Live Music Fonds beschlossen, sodass insgesamt 160.000 EUR zur Ausschüttung an Live-Musik Spielstätten und Veranstalter*innen zur Verfügung stehen.

1. Die Ausschüttung an geförderte Kulturinstitutionen erfolgt in zwei Tranchen und umfasst in der ersten Tranche ein Volumen von insgesamt 1 Mio. EUR. Der Gemeinderat nimmt die unter Punkt eins der Begründung aufgeführten Zuwendungsempfänger zur Kenntnis. Die Erhöhung des Live Music Fonds um 80.000 EUR wird mit Hilfe einer zweiten Ausschreibungsrunde an Clubs und Veranstalter*innen ausgeschüttet.

2. Angesichts der bis auf weiteres geltenden Abstandsregelungen können viele Stuttgarter Kultureinrichtungen ihrem öffentlichen Auftrag nicht nachkommen. Um das öffentliche Kulturleben Stuttgarts trotz Zuschauerbeschränkungen wieder zu beleben, werden corona-konforme Spielstätten gemeinsam genutzt: Die Landeshauptstadt Stuttgart bezuschusst Spielstätten mit insgesamt bis zu 360.000 EUR zur Subventionierung der Mietkosten von städtisch geförderten Kulturanbietern mit bis zu 2.000 EUR/Veranstaltung.

3. Analog zur Aufstockung des Live Musik Fonds werden weitere 80.000 EUR aus dem Nothilfe-Förderfonds für ein dreimonatiges Stipendium von 21 freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern Stuttgarts zur Verfügung gestellt. Freiberuflich produzierende Kunst- und Kulturschaffende gehören, ebenso wie Live-Musik Veranstaltende, zu den mit am stärksten von der Corona-Krise betroffenen Berufsgruppe. Sie müssen ihr Profil und damit Strategien hinsichtlich (Ko-)Produktion, Vermittlung und Zielgruppen neu ausrichten.

4. Bei geförderten Kulturinstitutionen werden gemäß Ziffer vier der Begründung während der Corona-Krise Zahlungen von Ausfallhonoraren als zuwendungsfähige Kosten anerkannt.

5. Die Aufwendungen in Höhe von 1,52 Mio. EUR werden im Teilergebnishaushalt 2020 THH 410 - Kulturamt, Amtsbereich 4102811 - Kulturförderung, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke gedeckt. Die Mittelbereitstellung (insgesamt 3,0 Mio. EUR) erfolgt im Nachtragshaushalt 2020.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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