Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB 9318
GRDrs 438/2010
Stuttgart,
07/02/2010



Abschluss der Jahresrechnung 2009



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
14.07.2010
15.07.2010



Beschlußantrag:

1. Dem Vermögenshaushalt 2009 werden vom Verwaltungshaushalt zugeführt
2. Dem Verwaltungshaushalt 2009 werden vom Vermögenshaushalt zugeführt
3. Im Haushaltsjahr 2009 werden zugeführt

a) den Teilrücklagen der allgemeinen Rücklage aus Mitteln der 4. Im Haushaltsjahr 2009 werden entnommen
5. Der Bildung von Haushaltsausgaberesten im Stadthaushalt 2009 nach Anlage 1, und zwar

im Verwaltungshaushalt von
35.127.876,06 EUR
im Vermögenshaushalt von
231.597.234,43 EUR
zusammen von
266.725.110,49 EUR
6. Im Haushaltsplan 2009 werden folgende über- und außerplanmäßige Ausgaben zugelassen


a) zugunsten des Deckungsrings 1400ENERGIE00001
    Energiekosten Schulen, bei AFipo. 1.5602.5420.0001.045.177,61 EUR
b) zugunsten des Deckungsrings 1290SGBII-Leist., Kommunale SGB II-Leistungen (Jobcenter)
    - bei AFipo. 1.4820.6910.000, Leistungen für Wohnraum 12.867.842,85 EUR
- bei AFipo. 1.4820.6930.000, Einmalige Leistungen 234.025,02 EUR
c) zugunsten des Deckungsrings 1510SACHKOSTN009
    Sachkosten Jugendamt (UA 4665), bei AFipo. 1.4665.6220.000, Familienhelfer 224.805,82 EUR
d) bei AFipo. 1.4040.6740.000, Erstattung KFA338.792,32 EUR
    e) bei AFipo. 2.3211.9400.000-0100 - Kunstmuseum Stuttgart, Bau -
186.374,06 EUR
    f) bei AFipo. 2.6300.9500.000-0980 - Erwerb Straßenentwässerungskanäle SES - 13.418.089,00 EUR
zusammen 28.315.106,68 EUR

Die Mehrausgaben werden gedeckt durch Wenigerausgaben von 224.805,82 EUR bei AFipo. 1.4540.7600.000 - Leistungen der Jugendhilfe -, im Übrigen durch Verbesserungen im Gesamthaushalt.


Begründung:


1. Verwaltungshaushalt, allgemeine Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt

Im Haushaltsplan 2009 war eine allgemeine Zuführungsrate des Verwaltungshaushalts an den Vermögenshaushalt von 456,1 Mio. EUR, ohne Zuführungen zu Teilrücklagen von 71,7 Mio. EUR ausgewiesen. Der nunmehr vorliegende Rechnungsabschluss weist im Verwaltungshaushalt (nach Abzug der Zuführungen zu Teilrücklagen) nur noch einen Überschuss von 17,2 Mio. EUR aus (- 54,5 Mio. EUR).

Die Verschlechterungen sind im Wesentlichen auf Wenigereinnahmen bei der Gewerbesteuer von 111,2 Mio. EUR (Ergebnis 668,8 Mio. EUR / Ansatz 780,0 Mio. EUR) zurückzuführen. Weitere Veränderungen ergaben sich bei den Einnahmen bei Grundsteuern (+ 1,8 Mio. EUR), Gemeindeanteil an Gemeinschaftssteuern (- 8,8 Mio. EUR, insbes. beim Anteil an der Einkommensteuer), Schlüsselzuweisungen (+ 1,8 Mio. EUR), Zuweisung Grunderwerbsteuer (- 4,6 Mio. EUR), Weitergabe der Nettoentlastung des Landes durch den Wegfall des Wohngeldes für Arbeitslosengeld II-Empfänger (+ 3,7 Mio. EUR), Kostenerstattungen, Zuweisungen und Zuschüssen für laufende Zwecke (+ 24,6 Mio. EUR), Zinseinnahmen (- 19,1 Mio. EUR), Konzessionsabgabe, Gewinnausschüttungen (+ 13,2 Mio. EUR), Ersatz von sozialen Leistungen (+ 7,3 Mio. EUR), Säumniszuschlägen, Verwarnungs- und Bußgeldern u.ä. (+ 12,4 Mio. EUR) und bei den Ausgaben bei Personalausgaben (- 0,9 Mio. EUR), Verwaltungs- und Betriebsaufwand (- 0,9 Mio. EUR), Sozialen Leistungen (+ 19,5 Mio. EUR), Kostenerstattungen, lfd. Zuweisungen und Zuschüssen (- 1,4 Mio. EUR), Zinsausgaben (- 11,5 Mio. EUR), Gewerbesteuerumlage (- 21,3 Mio. EUR), Deckungsreserve (- 10,0 Mio. EUR), weitere Finanzausgaben (+ 4,5 Mio. EUR), Zuführungen zu Sonderrücklagen (+ 1,0 Mio. EUR, Erddeponierücklage sowie Überschuss des Stiftungs- und des Fondshaushalts im Verwaltungshaushalt. 2. Ausgleich des Vermögenshaushalts

a) Kreditaufnahmen

Externe Kredite waren nicht veranschlagt und mussten auch nicht aufgenommen werden.

b) Rücklagenentnahmen

Im Vermögenshaushalt 2009 war zum Ausgleich des Vermögenshaushalts eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage von 111,9 Mio. EUR vorgesehen. Beim Rechnungsabschluss war eine Entnahme von 167,8 Mio. EUR erforderlich (+ 55,9 Mio. EUR).
3. Überplanmäßige Ausgaben

a) Deckungsring 1400ENERGIE00001- Energiekosten Schulen - (AFipo 1.5602.5420.000) Der Haushaltsansatz 2009 wurde gegenüber dem Ansatz 2008 zwar um 0,6 auf 11,2 Mio. EUR erhöht. Im Ergebnis waren aufgrund weiter gestiegener Energiepreise und zusätzlicher Flächen im Schulbereich trotzdem Mehrkosten von 1,0 Mio. EUR zu verzeichnen, die im Rahmen des Schulbudgets nicht aufgefangen werden konnten.


b) Deckungsring 1290SGBII-Leist., Kommunale SGB II-Leistungen (Jobcenter)
AFipo. 1.4820.6910.000 - Leistungen für Wohnraum - (Mehrausgabe 12,8 Mio. EUR)

Das Rechnungsergebnis beinhaltet periodenfremde Aufwendungen (Aufwendungen für das HHJ 2010) von rd. 8,1 Mio. EUR, die aufgrund der Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik nicht korrekt verbucht werden konnten. Die weiteren Mehrausgaben von rd. 4,7 Mio. EUR ergeben sich aus dem Anstieg der Bedarfsgemeinschaften (BG) und dem Anstieg der durchschnittlichen Kosten je BG und Monat. Zum Zeitpunkt der Planerstellung wurde von jahresdurchschnittlich 21.600 BG bei 390 € je BG und Monat ausgegangen. Aufgrund der konjunkturellen Lage stieg der Zahl der BG im Jahresverlauf jedoch kontinuierlich und lag im Jahresdurchschnitt bei 21.997. Die durchschnittlichen Kosten je BG und Monat beliefen sich auf 401 €. Hierfür sind neben den gestiegenen Mieten insbesondere die höheren Energie-, Betriebs- und Nebenkosten verantwortlich.

AFipo. 1.4820.6930.000 - Einmalige Leistungen - (Mehrausgabe 0,2 Mio. EUR)

Die Mehrausgaben resultieren aus dem Anstieg der Bedarfsgemeinschaften
(s. o.) und den höheren Aufwendungen je BG. Die durchschnittlichen Kosten je BG beliefen sich auf 116 EUR, der Plan sah lediglich 108 EUR vor.


c) Deckungsring 1510SACHKOSTN009, Sachkosten Jugendamt (UA 4665)
Bei AFipo 1.4665.6220.000, Familienhelfer (Mehrausgabe 0,2 Mio. EUR)

Bei der Ermittlung des Ansatzes 2009 wurde (wie bereits beim Ansatz 2008) der Ansatz für Honorarkosten für Familienhelfer aufgrund des Rechnungsergebnisses 2006 reduziert. Aufgrund gestiegener Fallzahlen ergaben sich jedoch Mehrkosten.


d) AFipo . 1.4040.6740.000 - Erstattung KFA- (Mehrausgabe 0,3 Mio. EUR)

Die Überschreitung resultiert zum einen aus der das Jahr 2008 betreffenden, aber erst in 2009 abgeflossenen Schlusszahlung i.H.v. rd. 170.000 EUR. Zum zweiten lagen die (Gesamt-)Verwaltungskosten sowohl auf Seiten der Arbeitsagentur des Bundes als auch auf Seiten des JobCenters der Stadt, insbesondere im Personalkostenbereich, höher als bei der Planaufstellung 2008/2009 angenommen. Dem stehen jedoch in etwa gleicher Höhe Mehreinnahmen bei den Erstattungen der Bundesagentur gegenüber der Stadt gegenüber. Diese Mehreinnahmen konnten jedoch als Deckung nicht herangezogen werden, da sie wegen des frühen Buchungsschlusses aufgrund der Rechnungswesenumstellung erst im Jahr 2010 vereinnahmt wurden.


e) AFipo. 2.3211.9400.000-0100 - Kunstmuseum Stuttgart, Bau - (Mehrausgabe 0,2 Mio. EUR) Die Mehrausgabe ist im wesentlichen begründet durch

- Honorarrechnungen für Gewährleistungsüberwachungen
- Firmenrestzahlungen nach geklärten Abrechnungsunterlagen und nach gerichtlicher Verhandlung,
- Gerichtskosten für anstehende gerichtlich bestellte Gutachterleistungen. Nachdem die Maßnahme bereits abgerechnet ist und keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stehen, ist eine entsprechende Mittelbewilligung erforderlich.


f) AFipo. 2.6300.9500.000-0980 - Erwerb Straßenentwässerungskanäle SES - (Mehrausgabe 13,4 Mio. EUR) Im Rahmen der Ausgründung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung zum 01. Januar 1995 wurde das gesamte Anlagevermögen der Stadtentwässerung aus dem städtischen Haushalt ausgegliedert und in die Eröffnungsbilanz des SES übernommen. Bei der Erstbewertung des zu bilanzierenden Infrastrukturvermögens beim Tiefbauamt im Zusammenhang mit der Umstellung des kameralen auf das doppische Rechnungswesen wurde festgestellt, dass in den Kanalbeständen des SES auch reine Straßen- und Tunnelentwässerungskanäle in städtischer Baulast enthalten sind. Diese Kanäle wurden zum 01. Januar 2009 mit einem Restbuchwert von 16.573.094 EUR und einem Abzugskapital von 3.155.005 EUR in das Anlagevermögen des Tiefbauamts übernommen, wodurch sich eine Mehrausgabe im Haushalt von saldiert 13,4 Mio. EUR ergab.


4. Rücklagen (auf die Übersicht in Anlage 2 wird hingewiesen)

a) Allgemeine Rücklage
Der Stand der allgemeinen Rücklage (ohne Teilrücklagen) betrug am 1. Januar 2009 216.112.375,45 EUR. Unter Berücksichtigung der Entnahme von 167.823.132,00 EUR beträgt er auf 31. Dezember 2009 48.289.243,45 EUR. Hiervon sind rd. 40 Mio. EUR nach § 20 Abs. 2 GemHVO als Kassenbetriebsmittel gebunden, so dass rd. 8,3 Mio. EUR noch frei verfügbar sind.


b) Teilrücklage für Parkmöglichkeiten
Die 2008 eingegangenen Ablösungsbeträge für Stellplatzverpflichtungen nach der LBO von 180.050,80 EUR sind entsprechend dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats vom 8. Dezember 1966 der Teilrücklage für Parkmöglichkeiten zuzuführen. Zur Finanzierung von öffentlichen Parkierungseinrichtungen oder anderer Anlagen, die den Bedarf an solchen Einrichtungen verringern, wurden 1.254.766,33 EUR der Rücklage entnommen.

Der Rücklagenbestand beträgt am 31. Dezember 2009 3.189.639,93 EUR.


c) Teilrücklage Zukunftsinvestitionsprogramm
Der Teilrücklage wurden 2009 insgesamt 25.000.000,00 EUR für Bibliothek 21 entnommen.

Der Rücklagenbestand beträgt am 31. Dezember 2009 14.972.862,19 EUR. Davon sind rd. 12,1 Mio. EUR zur Finanzierung der Bibliothek 21 und 2,9 Mio. DM für die Neuordnung NeckarPark gebunden.


d) Teilrücklagen Stuttgart 21
Bodenaushub und Modellierung, Erkundung und Beseitigung von Altlasten

Nach dem Kaufvertrag über den Erwerb der Teilflächen A 2, A 3, B, C und D des Planungsgebietes Stuttgart 21 von der Deutschen Bahn AG (GRDrs. 990/2001) beteiligt sich die Deutsche Bahn AG an den Kosten für Bodenaushub und Modellierung (§ 9 des Vertrags) mit einem Betrag von 33,3 Mio. DM (= 17.026.019,64 EUR) und für Maßnahmen zur Erkundung und Beseitigung von Altlasten (§ 8 des Vertrags) mit einem Betrag von 29,0 Mio. DM (= 14.827.464,55 EUR). Im Hinblick auf die von der Stadt eingegangenen Verpflichtungen wurde zur Entlastung der künftigen Haushalte 2006 erstmals Rücklagen (Rückstellungen) gebildet.

Der Rücklagenbestand für die Teilrücklage Bodenaushub und Modellierung beträgt zum 31.12.2009 unverändert 17.026.019,64 EUR.

Unter Berücksichtigung der Entnahme von 83.230,29 EUR für Altlastenuntersuchungen beträgt der Rücklagenbestand für die Teilrücklage Erkundung und Beseitigung von Altlasten zum 31. Dezember 2009 5.597.391,38 EUR.

Städtische Finanzierungsbeteiligung am Projekt Stuttgart 21 Nach der GRDrs 790/2007 betr. Ergänzungsvereinbarung mit dem Land Baden-Württemberg wurde im Rahmen des Rechnungsabschlusses 2007 zur Finanzierung des verbindlichen städtischen Beitrags zum Projekt Stuttgart 21 eine Teilrücklage von 31,56 Mio. EUR und zur Finanzierung des eventuellen städtischen Beitrags zum Projekt Stuttgart 21 als Teil der Risikoabsicherung (Stufe 1) eine solche von 130,0 Mio. EUR (Kapitalwert zum 31.12.2007), zusammen von 161,56 Mio. EUR gebildet. Der Teilbetrag von 130,0 Mio. EUR ist jährlich mit 4,5 % zu verzinsen und der Rücklage zuzuführen.

Unter Berücksichtigung der Zinszuführung von 6.113.250,00 EUR beträgt der Rücklagenbestand zum 31. Dezember 2009 173.523.250,00 EUR.


e) Teilrücklage Projektmittelfonds PRIMA („Zukunft der Jugend“)
Mit den Zinserträgen aus dieser Teilrücklage werden jährlich Projekte zur Unterstützung Stuttgarter Jugendlicher gefördert.

Der Rücklagenbestand beträgt zum 31. Dezember 2009 unverändert 10.225.837,62 EUR, davon sind 9.601.626,94 EUR als Darlehen an den Eigenbetrieb Stadtentwässerung ausgeliehen.

f) Teilrücklage allgemeine Altlasten

Zum Ausgleich der sich in den kommenden Jahren aus der Altlastenbeseitigung auf dem früher gewerblich genutzten Grundstück des Schoch-Areals in Stuttgart-Feuerbach ergebenden Kosten wurden beim Rechnungsabschluss 2008 einer Rücklage (Rückstellung) 7,2 Mio. EUR zugeführt. Im Vorgriff auf die Bestimmung in § 41 Abs. 1 Nr. 5 GemHVO, Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten und unbestimmte Aufwendungen aus der Altlastenbeseitigung zu bilden, wurden der Teilrücklage beim Rechnungsabschluss 2009 weitere 38.101.763,62 EUR zugeführt.

Der Rücklagenbestand beträgt zum 31. Dezember 2009 45.301.763,62 EUR.

g) Teilrücklage Fondsvermögen Beim Fondsvermögen handelt es sich um zweckbestimmte Einnahmen aus Erbschaften, bei denen das Vermögen zweckentsprechend verwendet wird.

Unter Berücksichtigung der Entnahme von 154.310,31 EUR EUR beträgt der Rücklagenbestand am 31. Dezember 2009 4.786.826,85 EUR.

h) Teilrücklage Wohnungsbauförderung, 4. Förderweg

Für die kombinierte Objekt/Subjektförderung (einkommensorientierte Förderung) fallen neben der einmaligen städtische Objektförderung je Wohnung zusätzlich auf die Dauer der 20-jährigen Belegungsbindung einkommensabhängige Mietzuschüsse an. In den ersten zehn Jahren erstattet das Land 50 % der von der Stadt ausbezahlten Mietzuschüsse.

Unter Berücksichtigung der Entnahme 2009 von 830.406,25 EUR beträgt der Rücklagenbestand zum 31.12.2009 23.162.250,00 EUR. i) Teilrücklage FAG-Belastungen Die Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer, den Einkommensteueranteilen und den Schlüsselzuweisungen führen im kommunalen Finanzausgleich zu einer verbesserten Steuerkraft und folglich gegenüber der Planung zu Wenigereinnahmen bei den Schlüsselzuweisungen bzw. Mehrausgaben bei der FAG-Umlage. Damit die Belastungen des Jahres 2009 in Höhe von 24,0 Mio. EUR ausgeglichen werden können, wurden der Teilrücklage FAG-Belastungen in Jahr 2007 Mittel in dieser Höhe und zum Ausgleich der Belastungen 2010 im Jahr 2008 von 38,4 Mio. EUR zugeführt, so dass der Rücklagenbestand zum 01.01.2009 62,4 Mio. EUR betrug.

Beim Rechnungsabschluss 2009 wurden der Rücklage zum Ausgleich der FAG-Belastungen 2009 24,0 Mio. EUR entnommen und zum Ausgleich der FAG-Belastungen 2011 63,9 Mio. EUR zugeführt.
Der Rücklagenbestand zum 31. Dezember 2009 beträgt 102.300.000,00 EUR.

j) Teilrücklagen Haushaltsreste Das Instrument der kameralen Haushaltsreste wird in der Doppik durch die sog. Ermächtigungsübertragungen ersetzt. Während die Haushaltsreste das Rechnungsergebnis des Jahres, in dem sie gebildet werden, belasten und das des Folgejahres entlasten, wirken sich die Ermächtigungsübertragungen auf das Ergebnis des Folgejahres aus, da die Buchungen aufwands- bzw. zahlungswirksam sind. Durch die Ermächtigungsübertragung werden die im alten Jahr nicht verbrauchten Mittel in das neue Jahr übertragen und erhöhen dort das zur Verfügung stehende Budget. Eine entsprechende Entlastung des neuen Jahres erfolgt nicht, was insbesondere im Hinblick auf den Ergebnishaushalt 2010 fatale Auswirkungen hätte. Nach dem Doppelhaushalt 2010/2011 beträgt die Unterdeckung 2010 125,7 Mio. EUR. Zum Übertrag in den Ergebnishaushalt sind kamerale Haushaltsreste von 52,0 Mio. EUR vorgesehen, so dass sich die Unterdeckung im Ergebnishaushalt auf 177,7 Mio. EUR erhöhen würde.

Zur Vermeidung dieser Ergebnisverschlechterung im Haushalt 2010 werden im Hinblick auf den Übergang vom kameralen auf das doppische Rechnungswesen die Haushaltsreste Teilrücklagen zugeführt, wobei in der Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2010 die Teilrücklage Haushaltsreste Verwaltungshaushalt als Rückstellung und die Teilrücklage Haushaltsreste Vermögenshaushalt als zweckgebundene Rücklage geführt wird. Die Rückstellung Haushaltsreste Verwaltungshaushalt wird 2010 aufgelöst und entlastet das Ergebnis des Ergebnishaushalts und die Rücklage Haushaltsreste Vermögenshaushalt wird in das Basiskapital umgebucht.

Die im Verwaltungshaushalt gebildeten Haushaltsreste von 35.127.876,06 EUR werden 2009 einer Teilrücklage Haushaltsreste Verwaltungshaushalt zugeführt, die in der Eröffnungsbilanz zum 01.Januar 2010 in eine Rückstellung überführt wird.

Von den im Vermögenshaushalt gebildeten Haushaltsresten von 231.597.234,43 EUR wird ein Teilbetrag von 16.904.017,07 EUR der o.g. Teilrücklage Haushaltsreste Verwaltungshaushalt zugeführt und in der Eröffnungsbilanz in die o.g Rückstellung überführt. Wegen des in der Doppik verstärkt zu beachtenden Grundsatzes, dass nur investive Maßnahmen im Finanzhaushalt abgewickelt werden dürfen, war eine Zuordnung zum Ergebnishaushalt erforderlich. Ingesamt stehen somit in der Rückstellung Haushaltsreste Verwaltungshaushalt 52.031.893,13 EUR zur Verfügung, die zur Entlastung des Ergebnisses des Ergebnishaushalts verwendet werden können.

Die noch verbleibenden Haushaltsreste des Vermögenshaushalts von 214.693.217,36 EUR werden einer Teilrücklage Haushaltsreste Vermögenshaushalt zugeführt, die in der Eröffnungsbilanz in eine zweckgebundene Rücklage überführt wird.

k) Sonderrücklage für Erddeponierekultivierung

Die Rekultivierungskosten für Erddeponien sind Kosten im Sinne von § 9 Abs. 2 KAG. Diese Kosten fallen teilweise erst nach Beendigung der Auffülltätigkeiten an. Es ist deshalb notwendig, die Kosten der Rekultivierung während der Jahre, in denen die Erddeponien in Betrieb sind, bei der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen und sie der entsprechenden Rücklage zuzuführen.
Der Erddeponierücklage werden 639.955,28 EUR zugeführt und 665.170,73 EUR entnommen. Der Rücklagenbestand beträgt am 31. Dezember 2009 19.561.588,79 EUR.

l) Sonderrücklage langfristige Infrastrukturmaßnahmen Zur teilweisen Finanzierung des städtischen Anteils an der Kapitalerhöhung LBBW (946,6 Mio. EUR, vgl. Nachtrag 2009, GRDrs 49/2009) wurden der Rücklage 822.634.717,62 EUR entnommen, so dass der Rücklagenbestand zum 31.12.2009 noch 44.901.626,94 EUR beträgt. Dieser Betrag ist durch Darlehen an den Eigenbetrieb SES gebunden.

m) Stiftungsvermögen

Unter Berücksichtigung der Zuführung von 1.143.512,72 EUR beträgt das Geldvermögen der Stiftungen am 31. Dezember 2009 36.473.593,22 EUR.


5. Kreditaufnahmen/Innere Darlehen

Externe Kreditaufnahmen und Innere Darlehen waren nicht veranschlagt und mussten auch nicht aufgenommen werden.

Die ordentliche Kredittilgung (einschließlich der ordentlichen Tilgung des LBBW-Darlehens zur Finanzierung der stillen Beteiligung von 161,1 Mio. EUR) belief sich 2009 auf insgesamt 205,1 Mio. EUR. Die äußeren Schulden im Stadthaushalt verringerten sich somit um diesen Betrag auf 79,4 Mio. EUR.


Der Schuldenstand der Stadt insgesamt (ohne Trägerdarlehen) beträgt auf 31. Dezember 2009 Das sind je Einwohner - bezogen auf die Einwohnerzahl zum 31.12./30.09. -:
694 EUR(Vorjahr: 763 EUR)

Einwohnerzahl zum 31.12.2008: 600.068, zum 30.09.2009: 601337 6. Haushaltsreste

Im Verwaltungshaushalt 2009 beliefen sich die verfügbaren und für übertragbar erklärten Mittel (Haushaltsansatz zuzüglich Haushaltsreste aus 2008 und über-/und außerplanmäßig bewilligte Mittel) auf 437,3 Mio. EUR und im Vermögenshaushalt 2009 auf 1.441,2 Mio. EUR, insgesamt also auf 1.878,5 Mio. EUR (Vorjahr 922,8 Mio. EUR). Beim Rechnungsabschluss 2009 könnten gemäß § 19 GemHVO Haushaltsreste von 332,8 Mio. EUR ins Jahr 2009 übertragen werden (Verwaltungshaushalt 52,1 Mio. EUR, Vermögenshaushalt 280,7 Mio. EUR). Tatsächlich sind zur Fortsetzung begonnener Maßnahmen und zur Abwicklung unabweisbarer Aufgaben Haushaltsreste von 266,7 Mio. EUR vorgesehen (14,2 % der verfügbaren Mittel; Vorjahr 22,2 %). Davon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 35,1 Mio. EUR und auf den Vermögenshaushalt 231,6 Mio. EUR. Die Erhöhung begründet sich allgemein durch den wegen der Umstellung auf die Doppik vorgezogenen Rechnungsabschluss 2009 und im Vermögenshaushalt zusätzlich auf Verzögerungen bei Baubeginn und Durchführung von Maßnahmen. Das Restevolumen 2009 ist gegenüber dem Vorjahr um 78,5 Mio. EUR (+ 41 %) gestiegen (Verwaltungshaushalt – 2,1 Mio. EUR, Vermögenshaushalt + 80,6 Mio. EUR).

Bei der Restebildung zeigen sich folgende Schwerpunkte:

7. Feststellung der Jahresrechnung

Die Jahresrechnung ist nach § 110 GemHVO vom Rechnungsprüfungsamt innerhalb von vier Monaten nach ihrer Aufstellung zu prüfen. Sie wird dann dem Gemeinderat zur Feststellung vorgelegt.


Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Michael Föll
Erster Bürgermeister

Anlagen



Anlage 1: Verzeichnis der Haushaltsreste
Anlage 2: Rücklagenübersicht
Anlage 3: Entwicklung des Schuldenstands


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Anlage 1 Verzeichnis Haushaltsreste.pdfAnlage 2 Rücklagenübersicht.pdfAnlage 3 Schuldenübersicht.pdf