Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS 1102-00
GRDrs 143/2023
Stuttgart,
03/24/2023



Sichere Innenstadt - Berichterstattung Videobeobachtung und Fortführung des Betriebs



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
26.04.2023
27.04.2023



Beschlußantrag:

1. Der Gemeinderat nimmt die Berichterstattung der Videobeobachtung des Polizeipräsidiums Stuttgart zur Kenntnis.

2. Der Gemeinderat beschließt die Fortführung des Betriebs zur Videobeobachtung.

3. Dem Gemeinderat wird künftig im jährlichen Rhythmus auf Basis einer polizeilichen Lageeinschätzung berichtet. Ebenso entscheidet der Gemeinderat jährlich über die neue Fortsetzung oder Einstellung der Videobeobachtung.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Zu 1.)

Am 29.07.2020 wurde durch den Gemeinderat die Einführung der Videobeobachtung mehrheitlich beschlossen (GRDrs 663/2020). Teil des Beschlusses ist unter Beschlussantragsziffer 5 die halbjährige Entscheidung über die Fortführung des Betriebs:

„Der Gemeinderat entscheidet halbjährlich nach Inbetriebnahme der Videoüberwachung auf der Basis einer polizeilichen Lageeinschätzung neu über die Fortsetzung oder Einstellung der Videoüberwachung."





Polizeiliche Videobeobachtung mit der städtischen Videobeobachtungsanlage
Sachstand und erste Erfahrungen im Zeitraum vom 27.05. bis 15.12.2022





Polizeipräsidium Mannheim (für die Städte Mannheim und Heidelberg)

Die Entwicklung der Fallzahlen im Bereich der Straßen- und Betäubungsmittelkriminalität, also die Kriminalitätsformen, die besonders in die Öffentlichkeit strahlen, führte bereits im Jahr 1999 beim Polizeipräsidium Mannheim und der Stadt Mannheim zu den ersten Überlegungen, einen Videoschutz in besonders kriminalitätsbelasteten Bereichen der Innenstadt einzuführen.

Nach Auswertung des Kriminalitätsgeschehens wurde im Jahr 2001 schließlich der Echtbetrieb auf der Kurpfalzstraße, sog. „Breite Straße“, zwischen Neckartor und Paradeplatz mit insgesamt acht Kameras aufgenommen. Begleitet von einem entsprechenden Interventionskonzept reduzierten sich im videogeschützten Bereich in den Folgejahren die im Fokus stehenden Delikte der Straßen- und Betäubungsmittelkriminalität im Durchschnitt um bis zu 70 %. Diese Entwicklung führte letztlich am Jahresende 2007 zur Beendigung der Maßnahme.

Ab dem Jahr 2014 wurde erneut eine signifikante Verschlechterung der Sicherheitslage in Bereichen der Mannheimer Innenstadt festgestellt. Im Jahr 2016 hatten die Fallzahlen das Niveau des Jahres 2001 überschritten.

Aktuell findet ein Videoschutz rund um die Uhr statt. Zudem erfolgt in einem jährlichen Turnus die Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Videoschutzes.

Folgende Erfahrungen seitens des Polizeipräsidiums Mannheim wurden rückgespiegelt:


Zu 2.)

Die Berichterstattung des Polizeipräsidiums Stuttgart zeigt, dass sich die Videobeobachtung in vielerlei Hinsicht bewährt hat. So konnten durch die Echtzeitbeobachtungen im Führungs- und Lagezentrum Einsatzkräfte des Polizeivollzugsdienstes zielgerichtet an (polizei-)relevante Sachverhalte herangeführt werden. Des Weiteren muss davon ausgegangen werden, dass einige relevante Sachverhalte ohne den Einsatz der Videobeobachtung nicht erkannt worden wären.

Unabhängig von der schnellen und zielgerichteten Intervention der polizeilichen Einsatzkräfte nach Feststellung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in den Bereichen der Videobeobachtung, kommt der Gefahrenabwehr und damit der Videobeobachtung als präventivem Einsatzmittel eine bedeutende Rolle zu. So konnten bei einer Vielzahl an Eskalationen vor Begehung einer Straftat entschärft, vereitelt oder schädigende Ereignisse verhindert werden. Eine Aufnahme in die hiesige polizeiliche Kriminalstatistik erfolgt hierbei nicht.

Die Verwaltung schlägt daher die Fortführung des Betriebes zur Videobeobachtung vor.

Zu 3.)

Auswertungen polizeilicher Statistiken sind mit einem hohen Zeit- und Personalaufwand verbunden und finden üblicherweise im jährlichen Turnus statt. Durch eine Anpassung des Intervalls können zeitliche und personelle Ressourcen geschont, bzw. sinnvoll mit bereits bestehenden Arbeitsabläufen verknüpft werden. Des Weiteren ist bei der jeweiligen Neubewertung zu beachten, dass sich Winter- und Sommerhalbjahr bzgl. der Frequentierung des öffentlichen Raums teils erheblich unterscheiden. Eine Auswertung eines ganzen Jahres dient somit sowohl der Vollständigkeit als auch der besseren Vergleichbarkeit.

Nachdem sich die Einführung der Videobeobachtung nun bewährt hat und der Betrieb der Videoanlage weitestgehend reibungslos verlief, schlägt die Verwaltung eine Anpassung der bisherigen halbjährigen Berichterstattung und Entscheidung des Fortbetriebs der Videobeobachtung auf einen jährlichen Turnus vor.

Finanzielle Auswirkungen

Der Aufwand für die Wartung und Unterhaltung der Videobeobachtung Stuttgart im Jahr 2023in Höhe von 30.000 EUR wird innerhalb des THH 660 Tiefbauamt gedeckt. Der zusätzlich erforderliche Mittelbedarf wird vom Tiefbauamt zum Doppelhaushalt 2024/2025 angemeldet.


Beteiligte Stellen

Technisches Referat
Referat WFB





Dr. Clemens Maier

Anlagen

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