Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 439/2023
Stuttgart,
10/09/2023


Haus für Film und Medien – Trägerschaft und weiteres Vorgehen



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2024/2025


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Kultur und Medien
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
10.10.2023
11.10.2023

Bericht:

Der Gemeinderat hat im März 2020 den Bau eines Hauses für Film und Medien beschlossen (GRDrs 59/2020). Das Preisgericht des von der Stadt ausgelobten Architektenwettbewerbs für den Bau des Hauses hat sich im Februar 2022 für das renommierte österreichische Architekturbüro Delugan Meissl entschieden. Der Vorprojektbeschluss (GRDrs 28/2022) zum Neubau auf dem Areal der Breuninger-Parkgarage wurde ebenfalls im Februar 2022 gefasst. Der Verein Haus für Film und Medien erstellte entsprechend dem Grundsatzbeschluss in den vergangenen drei Jahren das Raumprogramm, erarbeitete zusammen mit metrum eine erste Betriebskonzeption und vertritt die fachlichen Belange des künftigen Nutzers bei der Bauplanung. Für diese Arbeit erhielt der Verein zuletzt eine städtische Zuwendung in Höhe von 395.000 EUR.

1. Trägerschaft
Die Frage nach der Trägerschaft sollte laut Grundsatzbeschluss vom Verein in Abstimmung mit der Kulturverwaltung entwickelt werden. Der Verein hat inzwischen entschieden, die Trägerschaft nicht zu übernehmen. Die Abstimmung mit der Stadtkämmerei führte zum Ergebnis, dass für die Gründung einer städtischen gGmbH wegen der erwarteten geringen Kostendeckung die rechtlichen Voraussetzungen der Gemeindeordnung nicht erfüllt werden können. Deshalb plant die Kulturverwaltung, den Betrieb des Hauses in Form eines städtischen Eigenbetriebs zu führen. Die Vorteile dabei wären die herausgehobene Stellung der Betriebsleitung, eine höhere Flexibilität im Rechnungs- und Personalwesen und insgesamt größere Freiheiten bei der Betriebsführung. Nach Art um Umfang der Geschäfte wäre diese Betriebsform grundsätzlich möglich.

Bis zur Gründung des Eigenbetriebs müssen u. a. folgende Fragen geklärt und entschieden werden:
2. Einrichtung eines Planungsstabs beim Kulturamt
Da die Gründung eines Eigenbetriebs erst mit Beginn des operativen Geschäfts möglich ist, voraussichtlich im Laufe des Jahres 2028, sollten bis dahin vorbereitende Maßnahmen im Budget und Stellenplan des Kulturamtes abgebildet und ein Planungsstab ab 2024 beim Kulturamt eingerichtet werden. Neben der Ausarbeitung eines detaillierten Betriebskonzepts basierend auf der Konzeption des Vereins als „Ideeller Träger“ des HFM soll der Planungsstab insbesondere die nutzerspezifischen Vorgaben für den Bau liefern und für alle an der Planung und am Bau beteiligten Stellen Ansprechpartner sein. Zudem sollen Veranstaltungen und Beteiligungsformate während der Bau- und Planungsphase durchgeführt werden.

Diese Leistung kann der Verein nicht mehr erbringen, da er nicht der spätere Betreiber sein wird. Er würde jedoch auch weiterhin die Expertise seiner Mitglieder bündeln und diese bei der Planung einbringen. Die nutzerspezifische Planung soll deshalb ab 2024 vom Verein auf den beim Kulturamt einzurichtenden Planungsstab übergehen, analog dem Verfahren bei der Villa Berg oder dem StadtPalais.

Für den Planungsstab sollen ab 2024, fünf Jahre vor der geplanten Inbetriebnahme des Hauses, folgende 3 VZÄ beim Kulturamt zunächst befristet bis 31.12.2029 (kw 01/2030) eingerichtet werden. Der Planungsstab StadtPalais verfügte beispielsweise 5 Jahre vor Eröffnung über 5,25 VZÄ.

3. Künftige Beteiligung des Vereins am Projekt
Der Verein hat die Projektentwicklung in den vergangenen drei Jahren tatkräftig betrieben und beispielsweise eine Betriebskonzeption mit Gastronomiekonzept entwickelt, bei der Erstellung der Auslobung für den hochbaulichen Realisierungswettbewerb mitgewirkt, Nutzeranforderungen soweit möglich in den regelmäßigen Baubesprechungen adressiert, mit diversen Veranstaltungen, was das Projekt als solches betrifft, aber auch durch Filmreihen und Festivals sowie einer neuen Website das Projekt sichtbar gemacht.

Auch wenn nun ein städtischer Planungsstab eingerichtet werden soll, ist die Expertise des Vereins aufgrund der programmatischen Vielfalt seiner Mitglieder aus den Bereichen Medienpädagogik, Filmfestivals, Film- und Kreativwirtschaft sowie Kino-, Medien- und Interkultur für das Projekt von hoher Bedeutung. Gerade seine Verbindungen zur Filmwirtschaft/Filmverband sind wesentlich für die Gewinnung von Expertinnen und Experten zur Durchführung von Workshops und Filmarbeit. Er sieht seine Aufgabe insbesondere bei der:

Der Verein erhielt 2023 eine städtische Zuwendung in Höhe von 395.000 EUR. Im städtischen Haushalt 2024/2025 sind bisher Zuwendungen in Höhe von 359.000 EUR eingestellt. Durch die Errichtung eines Planungsstabs werden bisherige Aufgaben des Vereins durch den Planungsstab umgesetzt. Daher wird auch nicht die volle Zuwendung benötigt. Der Verein hat für die weitere Mitwirkung eine Zuwendung in Höhe von 202.800 EUR beantragt. Die Kulturverwaltung hält eine Zuwendung in Höhe von 160.000 EUR für die Jahre 2024/2025 für auskömmlich, um eine halbe Stelle für die Baukoordination zwischen Verein und Projektleitung sicherzustellen. Das bedeutet eine Reduzierung der bisherigen Zuwendung um 199.000 EUR. Zudem sollen mit der Zuwendung die Vereinsgeschäftsführung inklusive Miete sowie kleinere Veranstaltungen finanziert werden.


4. Betriebskonzept
Das HFM ist als ein analoger und digitaler Ort konzipiert, an dem sich die Bevölkerung aktiv mit dem Bewegtbild in all seinen Formen, insbesondere dem klassischen Film, der Animation, den interaktiven Anwendungen, dem Internet oder als Einbindung in andere Medien auseinandersetzen kann. Es sollen Innovationen in unterschiedlichen audiovisuellen Bereichen thematisiert und behandelt werden. Gefördert werden digitale Kompetenzen, Informations- und Datenkompetenz, Erstellung digitaler Inhalte, die Fähigkeit zu Problemlösung im digitalen Bereich. Das Haus soll Produktions- und Präsentationsort sein.

Das Programmangebot soll auf folgenden 3 Säulen basieren:

1. Säule: Veranstaltungen und Angebote aktueller Vereinsmitglieder
2. Säule: Hauseigener Veranstaltungs- und Angebotsbereich
3. Säule: Veranstaltungen und Angebote anderer Akteure

Das Haus soll ganzjährig mit unterschiedlichen Regelbetriebszeiten geöffnet sein. So sind für die Werkstätten und Workshop Räume Öffnungszeiten von 8.00 h bis 18.00 h geplant, für die Kinos 15.00 h bis 24.00 h und für die Studios und Screening Räume von 8.00 bis 20.00 h.

In einer vom Verein erstellten ersten Betriebskonzeption werden neben Geschäftsführung und Verwaltung folgende vier Geschäftsfelder definiert:

A) Vermittlung/Bildung
Geplant sind ca. 600 Veranstaltungen im Jahr mit den Schwerpunkten Schulworkshops und Schul-/Familienkino. Außerdem Intensiv- und Ferien-Workshops.
Zielgruppe für diese aktive Medienarbeit sind insbesondere Jugendliche, Familien und Schulen. Die Vermittlung und Förderung der Film- und Medienkompetenz durch Kursangebote für alle Altersstufen wird eine zentrale Aufgabe des HFM sein. In Workshops und durch aktive Medienarbeit sowie beim gegenseitigem Austausch lernen Kinder, Jugendliche und Erwachsene Filme (besser) zu verstehen, Bewegtbilder zu analysieren, mit Virtual und Augmented Reality zu experimentieren und gestaltend tätig zu sein.

B) Digitales HFM
Unter dem digitalen HFM ist zum einen die HFM-Webseite als erweiterter Zwilling des analogen HFM zu verstehen, in der neben einem virtuellen Rundgang alle analogen Formate und Veranstaltungen, aber auch zusätzliche Inhalte und Informationen digital abgebildet werden. Dies ermöglicht eine ortsunabhängige, niederschwellige und weitgehend barrierefreie Nutzung und Teilhabe der Inhalte und Programme. Es geht um digitale Weiterbildung, Workshops und Schulungen sowie um Online-Filmdiskussionen. Hier sollen tendenziell Jugendliche und jüngere Menschenangesprochen werden.

C) Ausstellung, interaktives Bewegtbild
Geplant sind 3 große Wechselausstellungen, welche die Hintergründe eines bestimmten Filmprogramms darstellen, aktuelle Trends im Zusammenhang mit Bewegtbild sowie interdisziplinäre Verbindungen zwischen Film und anderen Medien thematisieren sowie eine Dauerausstellung in Verbindung mit Architektur und besondere Formate (Game Jams, E-Sport-Turniere, Hackathons, Tagungen, Kongresse, Profi Workshop Gaming, usw.). Im Fokus steht die gesamte Stadtbevölkerung inklusive Profis.

D) Kino
Geplant sind 330 Filmvorführungen/Jahr mit einem kuratierten Filmprogramm jenseits des Angebots der privat betriebenen Stuttgarter Kinos, wobei Kooperationsprojekte mit diesen durchaus erwünscht sind.

Der Planungsstab wird auf Basis dieser vom Verein Haus für Film und Medien entwickelten Betriebskonzeption ein detailliertes Betriebskonzept entwickeln und den finanziellen Bedarf des laufenden Betriebs ab 2029 ermitteln. Eine erste Businessplanung im März 2023 von metrum geht, basierend auf den genannten Betriebszeiten des Hauses und des geplanten Angebots, von einem jährlichen Zuschussbedarf nach Inbetriebnahme von annähernd 5 Mio. EUR bei Ausgaben von rd. 5,6 Mio. EUR und Einnahmen von rd. 800.000 EUR aus. Die Beträge basieren auf Werten 2023 und sind mit jährlichen Steigerungsraten auf das im März angenommene 1. Betriebsjahr 2028 hochgerechnet. Nicht berücksichtigt sind dabei Mietkosten und Abschreibungen. Im Grundsatzbeschluss 2020 wurde in einer Grobkostenannahme von einem finanziellen Bedarf in Höhe von ca. 3 bis 4 Mio. EUR ausgegangen. Bereits mit Dienstbeginn sind die vier Geschäftsfelder auch jenseits der Einrichtung programmatisch mit Veranstaltungen, Aktionen und Netzwerkmaßnahmen zu positionieren und sichtbar zu machen. Hierfür werden jährlich 300.000 EUR benötigt. Der Bedarf orientiert sich an den bisherigen Zuwendungen an den Verein.


Finanzielle Auswirkungen

Für die weitere Planung des HFM werden im THH 410 Kulturamt, Projektdefinition Haus für Film und Medien, Mittel von 300.000 EUR ab 1. Januar 2024 bereitgestellt. Davon stehen 199.000 EUR durch eine geringere Zuwendung an den Verein Haus für Film und Medien im Budget des Kulturamtes bereits zur Verfügung. Aufgrund der zu schaffenden 3 VZÄ Stellen steigen die Personalkosten um 226.800 EUR.

Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Planungsstab HFM,
Sachmittelbudget unter Anrechnung wegfallender Fördermittel an den Verein, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen/420
101,0
101,0
101,0
101,0
101,0
Finanzbedarf
101,0
101,0
101,0
101,0
101,0
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Verein HFM,
Transferaufwendungen/430
359,0
359,0
359,0
359,0
359,0
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2024
2025
später
Leitung Planungsstab (kw 01/2030)
1,0
Assistenz/Sachbearbeitung (kw 01/2030)
1,0
Finanz- und Bauplanung (kw 01/2030)
1,0
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten
113.4
226.8
226.8
226.8
226.8
Sachkosten
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
113.4
226.8
226.8
226.8
226.8
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Das Referat WFB hat Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Die Frage, welche Rechtsform sich für Trägerschaft bzw. Betrieb eignet, muss eingehend geprüft werden und sollte sich insbesondere an den Anforderungen aus Steuerungsgesichtspunkten für die künftige Kultureinrichtung orientieren. Eine Abstimmung zwischen den Referaten AKR und WFB ist erforderlich.

Für den in der Drucksache unter dem Punkt "Finanzielle Auswirkungen" geltend gemachten Personalbedarf wurde im Stellenplanverfahren 2024/2025 ein Stellenplanantrag gestellt. Die Prüfung dieses Antrages ergab, dass kein Stellenplankriterium erfüllt ist.


Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-




Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeiter



Anlagen:

-

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GRDrs. 439-2023 StN 17 an 41.docx
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2023.09.28_Stellung WFB zur GRDrs 439.pdf