Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
162
7
Verhandlung
Drucksache:
347/2020
GZ:
SOS 5674-18
Sitzungstermin:
27.05.2020
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Stuttgarter Sportförderung;
Erweiterung des Baseball-Parks und Bau einer Turnhalle durch den Turnverein Cannstatt 1846 e. V. in Stuttgart-Münster
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Sicherheit, Ordnung und Sport vom 14.05.2020, GRDrs 347/2020, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Dem TV Cannstatt 1846 e. V. wird zur Erweiterung des Baseball-Parks im Stadtbezirk Münster ein städtischer Zuschuss in Höhe von 4.960.000 EUR bewilligt.
2. Der Zuschuss wird nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Zuwendungsbescheiden der Landeshauptstadt Stuttgart gewährt.
3. Ergänzend hierzu finden die besonderen Bewilligungsbestimmungen der Richtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart zur Förderung von Sport und Bewegung, Ziffer C.2.3.1.1 ff., in der Fassung vom Mai 2016 Anwendung.
4. Die Auszahlungen in Höhe von 4.960.000 EUR werden im Teilfinanzhaushalt 2020 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt Nr. 7.520214, TV Cannstatt Erweiterung Baseballpark, Ausz.Gr. 781, Investitionszuweisungen, wie folgt gedeckt:
•
Im Teilfinanzhaushalt 2020 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt Nr. 7.520214, TV Cannstatt Erweiterung Baseball-Park, Ausz. Gr. 781, Investitionszuweisungen, stehen für die Erweiterung des Baseballparks insgesamt 2.100.000 EUR zur Verfügung. Ein Haushaltsrest aus 2019 in Höhe von 1.200.000 EUR sowie ein Planansatz von 900.000 EUR.
•
Für die Ergänzung der Planung um eine Sporthalle im Rahmen des Hallenkonzepts 2030 stehen im Teilfinanzhaushalt 2020 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt Nr. 7520214, TV Cannstatt Erweiterung Baseball-Park, Ausz. Gr. 781, Investitionszuweisungen, weitere 2.860.000 EUR zur Verfügung, davon im Jahr:
2020: 1.360.000 EUR
2021: 1.500.000 EUR
5. Der TV Cannstatt 1846 e.V. erhält ab dem Jahr der Inbetriebnahme (2022) einen städtischen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 35.000 EUR jährlich. Hierfür werden die im Finanzplanungszeitraum zur Verfügung gestellten Betriebskosten von jährlich 20.000 EUR auf 35.000 EUR erhöht.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
EBM
Dr. Mayer
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
stimmt
dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig
zu
.
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