Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR 0321-00
GRDrs 596/2023
Stuttgart,
06/29/2023


Weiterentwicklung der Engagementförderung



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2024/2025


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussKenntnisnahmeöffentlich05.07.2023

Bericht:

Bürgerschaftliches Engagement gehört zum modernen städtischen Leben und ist längst ein relevanter Standortfaktor für die Entscheidung, in einer Stadt arbeiten, studieren oder eine Ausbildung machen zu wollen. Wer seine Stadt aktiv mitgestalten und sich gemeinsam mit anderen engagieren möchte, hat Interesse an seinem Umfeld und übernimmt Verantwortung. Stuttgart bietet vielfältige Möglichkeiten für den besonders von jüngeren Menschen geforderten Faktor „Work-Life-Balance“. Bürgerschaftliches Engagement hat in Stuttgart zudem eine lange Tradition und wird von der Stadt nicht nur gefördert und unterstützt; vielmehr erhalten Bürgerinnen und Bürger, die sich für das Gemeinwohl einsetzen, ein hohes Maß an Wertschätzung und Anerkennung.

Seit 2017 arbeiten Stadtverwaltung und Zivilgesellschaft gemeinsam an einer zukunftsorientierten Struktur, die Bürgerschaftliches Engagement leicht zugänglich, sichtbar und erlebbar macht und einen Servicecharakter beinhaltet. Im Fokus stehen dabei die Grundfunktionen der Engagementförderung: Anerkennung, Beratung, Information, Öffentlichkeitsarbeit, Qualifizierung, Vermittlung und Vernetzung. Die Projekte werden unten beispielhaft ausgeführt.

Am stadtweiten Prozess der Weiterentwicklung der Engagementförderung arbeiten folgende Kooperationspartner zusammen und beziehen projektbezogen regelmäßig weitere relevante Akteure ein und beteiligen die Stadtgesellschaft in verschiedenen Formaten:

· „Förderung Bürgerschaftliches Engagement“ im Haupt- und Personalamt (10-2.5. B.E. mit Freiwilligenagentur)

· Engagementförderung im Sozialamt (50-402)

· die Bürgerstiftung Stuttgart

· Freiwilligenzentrum Caleidoskop des Caritasverbands für Stuttgart e.V.

Im Doppelhaushalt 2020/21 (vgl. GRD 769/2019) unterstützte der Gemeinderat den Prozess der Weiterentwicklung der Engagementförderung durch die Schaffung einer Stelle und die Übernahme der Mietkosten für den Experimentierraum (Interimslösung) für zwei Jahre.
Im Doppelhaushalt 2022/23 (vgl. GRD 595/2021) setzte der Gemeinderat seine finanzielle Förderung fort: Mietkosten für den Experimentierraum in Höhe von 60.000 Euro für zwei Jahre, Mittel im Rahmen des IMP in Höhe von 80.000 Euro für das Engagement-Portal und 6.000 Euro für Technik und Software, Sachmittel in Höhe von 40.000 Euro für die Projekte.

Aktuelle Entwicklungen und Vorhaben/Planungen

Die Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements findet zentral, dezentral und digital statt.

Zentral: Ziel ist ein „Haus des Engagements“ als zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger. Umfragen zeigen, dass sich Engagierte einen zentralen Ort wünschen, an dem sie sich treffen, vernetzen, voneinander lernen können und Unterstützung finden (Beratung, Räume, Equipment, Kooperationspartner). Das Haus lädt Interessierte, Engagierte, Organisationen, Initiativen, Stiftungen oder Unternehmen ein, die eine spezifische Beratung suchen oder selbst Wissen rund ums Engagement anbieten. Leicht zugänglich soll es auch für die große Zahl der Bürgerinnen und Bürger sein, die bereit sind, sich zu engagieren, aber bislang noch keine Berührungspunkte mit Bürgerschaftlichem Engagement hatten.

Das Konzept für das „Haus des Engagements“ wurde gemeinsam mit Engagierten und Organisationen aus der Zivilgesellschaft entwickelt, das Projekt wurde 2019 in das IBA‘27-Netzwerk aufgenommen und hat aktuell gute Aussichten darauf, ein IBA`27-Baustein zu werden. Das Haus soll niederschwellig, offen für die Nachbarschaft und gut vernetzt sein. Das Raumkonzept sieht flexible Veranstaltungsräume vor, Büroräume und Co-Working-Spaces - auch für Unternehmen-, einen Medienraum, ein Café und frei nutzbare Flächen.

Eine Grundsatzentscheidung zu einer geeigneten Immobilie liegt bislang noch nicht vor. Die LBBW Immobilien hat ihr Interesse bekundet, ab Ende 2026 in der Königstraße 1&3 Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Eine Machbarkeitsstudie ergab, dass das aktuelle Raumkonzept realisiert werden könnte. Die Architektenkammer Baden-Württemberg bemüht sich ebenfalls um Flächen in der Königstraße 1&3 für ein „Zentrum für das Bauen in der Zukunft“. Derzeit loten die Verantwortlichen der beiden Haus-Projekte die Möglichkeit einer Kooperation aus – in Bezug auf eine gemeinschaftliche Flächennutzung und einer gemeinsamen inhaltlichen Ausrichtung. Hierzu wurde am 8. Februar 2023 in der Sitzung des Verwaltungsausschusses berichtet. Die Fraktionen bewerteten das Vorhaben überwiegend positiv und beauftragten die Verantwortlichen, im Herbst 2023 ein Konzept vorzustellen. Dieses wird unter anderem konkretere Aussagen zum Betriebsmodell, zu Flächensynergien, inhaltlicher Kooperation und Finanzierung treffen.

Der Experimentierraum in der Katharinenstraße 21D ist ein Meilenstein auf diesem Weg. Im Sommer 2020 wurde er eröffnet und soll bis zur Realisierung des „Haus des Engagements“ in Betrieb bleiben. Die Verwaltung des Raumes umfasst die Bereitstellung der Innenausstattung, Schlüsselausgabe, Nutzungsvereinbarungen bis hin zur Beratung der Nutzer hinsichtlich ihrer Angebote. Vereine, Organisationen, Initiativen oder Einzelpersonen können hier kostenfrei Angebote planen und erproben. Mehr als 60 verschiedene Gruppen haben den Raum bereits gebucht, viele von ihnen mehrfach, zum Beispiel für folgende Nutzungen der letzten Monate dieses Jahres: Workshops für geflüchtete, schwangere Frauen aus der Ukraine, niederschwellige Angebote der Straßenuniversität, Filmworkshops für Kinder, Fortbildungen für Engagierte, Sprachtreffs und vieles mehr. Die große Nachfrage macht deutlich, wie lebendig die Stuttgarter Engagementlandschaft ist und wie dringend Räume gesucht werden. Die Erfahrungen im Experimentierraum fließen in die Konzeption für das „Haus des Engagements“ ein.

Dezentral: Die dezentralen Orte in den Quartieren prägen das Engagement in der Stadt ebenfalls maßgeblich. Im Rahmen des Beteiligungsprojekts Tour der guten Engagement-Orte besuchen Engagierte und Hauptamtliche seit 2022 Orte, die zum Teil nicht im Fokus stehen, um von ihren Erfahrungen zu lernen, Möglichkeiten zum Austausch anzubieten und Bedarfe zu erfassen. Rund 20 dieser guten Engagement-Orte wurden bereits besucht. Aktuell werden eine Video- und eine Podcast-Gruppe aufgebaut, um die Ergebnisse in zeitgemäßer Form über das digitale Engagement-Portal anbieten zu können. Für die Beratungs- und Informationsangebote für Engagierte und Organisationen, die ab 2024 aufgebaut werden, sind die Erkenntnisse von großem Wert. Außerdem werden sie der Kommunalpolitik, der Verwaltung, Engagement-Trägern und fachlichen Gremien zur Verfügung gestellt.

Digital: Die digitale Präsenz erfolgt über das Engagement-Portal im Internet, das 2024 starten und in den folgenden Jahren an den Bedarfen orientiert weiterentwickelt werden soll. Zielgruppen sind Interessierte und Engagierte, Organisationen und Initiativen, die mit Engagierten zusammenarbeiten und Unternehmen und Stiftungen, die sich engagieren (wollen). Es bündelt Informationen, wirbt für das Engagement und erhöht die Sichtbarkeit von kleinen Initiativen und ihren Angeboten. Ein Konzept wurde entwickelt und die Markterkundung abgeschlossen. Im Laufe des Jahres 2023 erfolgen die Vergabe an eine Agentur sowie der Großteil der grafischen und technischen Realisierung. Der Launch soll von einer öffentlichkeitswirksamen Kampagne begleitet werden.


Finanzielle Auswirkungen

Im Rahmen des IMP sind Mittel für die Realisierung, Weiterentwicklung und für den Betrieb des Engagement-Portals in Höhe von 64.000 Euro (2024) und 44.000 Euro (2025) angemeldet.

Benötigt werden für das Doppelhaushaltsjahr 2024/2025 neben Kosten für den Betrieb und für fachliche Angebote im Experimentierraum Sachmittel für Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere für das Engagement-Portal, den Entwicklungs- und Partizipationsprozess zum „Haus des Engagements“ sowie für Reisen zu vergleichbaren Hausprojekten.
Die Kosten belaufen sich insgesamt auf 49.000 Euro (2024) und 39.000 Euro (2025).
Miete und Nebenkosten für den Experimentierraum inkl. Reinigung i.H.v. 33.000 Euro p.a. können aus dem Budget des Amt 23 finanziert werden und werden per ILV dem Amt 10 verrechnet.

Für die Verwaltung und Begleitung des Experimentierraums bedarf es zum Stellenplan 2024 die Schaffung einer auf Ende 2025 befristeten 0,3-Stelle EG 8 TVöD.

Für die Planungen zum Haus des Engagements sollen der Kooperationspartnerin Bürgerstiftung Stuttgart vorbehaltlich einer Zusage für eine Immobilie von Seiten der LHS für 4 Jahre befristet Personalkosten für die Weiterentwicklung, Dokumentation und Umsetzung des Nutzungskonzepts für das Haus im Umfang 1,0 VZK, EG 11 TVöD gefördert werden, dies sind 40.000 Euro (2024) und je 80.000 Euro in den Jahren 2025, 2026 und 2027. Parallel machen sich die zivilgesellschaftlichen Partner für eine alternative Finanzierung der Stelle durch die Einwerbung von Drittmitteln stark.

Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Sachkosten
89
119
80
80
ILV Miete, Reinigung und Nebenkosten des Experimentierraums
33
33
Finanzbedarf
122
152
80
80
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2024
2025
später
Verwaltung und Begleitung des Experimentierraums als Zwischenschritt zum Haus des Engagements, 0,3 VZK in EG 8 TVöD mit kw-Vermerk 01/2026
0,3
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027
TEUR
2028
TEUR
2029 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten
24
24
Sachkosten
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
24
24
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Das Referate WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.
Ergänzender Hinweis:
Für den oben dargestellten Personalbedarf (Experimentierraum) wurde zum Stellenplanverfahren 2024/2025 ein entsprechender Stellenplanantrag gestellt (Amt 10, Nr.18). Die Prüfung ergab, dass kein Stellenschaffungskriterium erfüllt ist, jedoch der Antrag als organisatorisch sinnvoll zu beurteilen ist. Vor dem Hintergrund des auf 2 Jahre befristeten Bedarfs wäre ggf. auch über eine externe Vergabe nachzudenken.


Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-




Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister



Anlagen:

-

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