Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS 5673-05
GRDrs 1205/2019
Stuttgart,
11/07/2019



Haushalt 2020/2021

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 26.11.2019



Entwicklung Sportgebiet Hohe Eiche

Beantwortung / Stellungnahme

Bei der zwischen November 2018 und Februar 2019 durchgeführten Planungswerkstatt für das Sportgebiet Hohe Eiche haben sich konkrete Handlungsfelder ergeben. Über die Ergebnisse wurde im Sportausschuss am 09.07.2019 sowie im Bezirksbeirat Degerloch am 23.07.2019 berichtet. Auf die GRDrs 597/2019 wird hierzu verwiesen.

Von besonderer Bedeutung für das Sportgebiet Hohe Eiche hat sich der Bau eines vereinsübergreifend zu nutzenden Vereinsheims mit Sportvereinszentrum, Geschäftsräumen, Umkleiden und Bewegungsräumen an zentraler Stelle herauskristallisiert. Für einen derartigen und für die ansässigen Vereine gewinnbringenden Neubau würden voraussichtlich die veralteten Vereinsheime des SV Hoffeld sowie des HTC Stuttgarter Kickers aufgegeben und abgebrochen werden. Auch weitere bestehende Sportflächen könnten neu arrangiert und den künftigen Bedürfnissen angepasst werden.

Mit einer als Magistrale ausgebildeten Verkehrsachse durch das Gebiet von der Epplestraße bis ins Wohngebiet nach Hoffeld könnte das Sportgebiet besser erschlossen und zusätzlich auch mit öffentlich zu nutzenden Sportgelegenheiten ergänzt werden.

Ein weiteres Handlungsfeld ist der Bau einer 4-Feld-Sporthalle im Sportgebiet. Die Versorgung mit Hallensportflächen ist insbesondere auch für die ansässigen Vereine ungenügend. Damit die Vereine ihre heutigen Angebote standortnah ausbauen und auch leistungsorientiertes Training anbieten können (was mit entsprechender Trainingsfrequenz verbunden ist), ist eine Sporthalle für die Entwicklung der Vereine ein grundlegender Baustein. Als Standort wurde gemeinsam der Eingangsbereich ins Sportgebiet (heutiger Standort der Freien Aktiven Schule) festgelegt.

Zur Erarbeitung der für die Umsetzung der oben genannten Bereiche (Sportvereinsheim/-zentrum, Magistrale, Sporthalle) erforderlichen städtebaulichen Rahmenbedingungen mit Machbarkeitsstudien wären Planungsmittel in Höhe von insgesamt 150.000 EUR (2020 75.000 EUR/ 2021 75.000 EUR) erforderlich. Im Rahmen der Verfahren müsste auch geprüft werden, ob der Bebauungsplan geändert werden muss, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Die Umsetzung der Maßnahmen würde dann schrittweise erfolgen.



Vorliegende Anträge/Anfragen

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470/2019 Bündnis 90/DIE GRÜNEN




Dr. Martin Schairer
Bürgermeister




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