Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
220
8
VerhandlungDrucksache:
407/2021
GZ:
JB
Sitzungstermin: 30.06.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Zuwendungen 2021 an Schulen in freier Trägerschaft

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 16.06.2021, GRDrs 407/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Für die in der Anlage aufgeführten allgemeinen Schulen und Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) in freier Trägerschaft werden im Haushaltsjahr 2021 - ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - Zuwendungen im Gesamtbetrag von 3.512.857 Euro bewilligt.

2. Für die Zuwendungshöhe wird ein Satz von 45 % der Sachkostenbeiträge 2018 nach dem Finanzausgleichsgesetz je Stuttgarter Schülerin und Schüler zugrunde gelegt.

3. Für die Abendrealschule Stuttgart, das Kolping Abendgymnasium und das Abendgymnasium der Volkshochschule Stuttgart e. V. - alle drei sind staatlich anerkannte Ersatzschulen im Bereich der Erwachsenenbildung - werden in Anlehnung an die Zuwendungspraxis für die unter Ziffer 1 genannten Schulen in freier Trägerschaft - ebenfalls ohne Anerkennung einer Rechtspflicht - Zuwendungen im Gesamtbetrag von 24.261 Euro bewilligt.

4. Für die Zuwendungshöhe wird bei den Abendschulen ein Satz von 15 % der Sachkostenbeiträge 2018 nach dem Finanzausgleichsgesetz je Stuttgarter Schülerin und Schüler zugrunde gelegt.

5. Der Aufwand in Höhe von 3.537.118 Euro im Jahr 2021 wird im Teilergebnishaushalt 400 - Schulverwaltungsamt, Amtsbereich 4007010 - Weitere Fachaufgaben, Kontengruppe 43100 - Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, gedeckt.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt ohne Aussprache einstimmig wie beantragt.

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