Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz:
GRDrs 260/2010
Stuttgart,
07/02/2010



Außerschulische Bildung und Betreuung
hier: Reduzierung der Staffelbeträge des Pädagogischen Mittagessens




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Schulbeirat
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
20.07.2010
28.07.2010



Beschlußantrag:

1. Vom Sachstand über das Programm der Außerschulischen Bildung und Betreuung wird zustimmend Kenntnis genommen.
2. Der Reduzierung der Staffelbeträge für das Pädagogische Mittagessen wird zugestimmt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Vor dem Hintergrund, dass Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen und damit der Aufbau von bedarfsorientierten und ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten eine der wichtigen Zielsetzungen der Landeshauptstadt Stuttgart sind, wurde mit GRDrs 60/2005 das Programm der Außerschulischen Bildung und Betreuung ins Leben gerufen. Im Jahr 2006 erfolgte die Zusammenführung mit dem Landesprogramm „Jugendbegleiter“ zum „Stuttgarter Weg des Jugendbegleiters“, so dass den Schulen optimale Voraussetzungen für ein verlässliches und bedarfsorientiertes Betreuungsangebot geboten werden können. Im Jahr 2007 wurde der Zuschuss zum Pädagogischen Mittagessen eingeführt.


Eckpunkte und Inhalte des Programms der „Außerschulischen Bildung und Betreuung“

Die Angebote im Rahmen der Außerschulischen Bildung und Betreuung sind ergänzend zu den bereits bestehenden Bildungs- und Betreuungsangeboten zu sehen und können an allen Grund-, Sonder- und weiterführenden Stuttgarter Schulen unter städtischer Trägerschaft eingerichtet werden.

Ehrenamtliche Betreuungspersonen erhalten dabei über die Schule für die Durchführung eines solchen Angebots eine Aufwandsentschädigung von bis zu 15 € / Zeitstunde. Die Schule beantragt den Gesamtzuschuss für die Angebote bei der Landeshauptstadt. Fördervereine, die sich aktiv in die Umsetzung der Betreuungsangebote einbringen, erhalten einen Gemeinkostenzuschlag in Höhe von 5 % des Gesamtzuschussbetrags. Die Landeshauptstadt erhebt von den Eltern ein Elternentgelt in Höhe von derzeit 0,63 € (für das neue Schuljahr erhöht sich das Elternentgelt gemäß GRDrs 266/2010 auf 0,68 € ). Das Elternentgelt enthält eine soziale Staffelung je nach im Haushalt lebenden Kindern sowie einen Entgelterlass bei Sonderschulen oder Bonuscard-Inhabern.

Die pädagogische und organisatorische Gesamtverantwortung liegt bei der Schulleitung. Die Landeshauptstadt bietet Beratung bei der Planung der Angebote, Unterstützung bei der Suche nach Kooperationspartnern sowie deren Schulung und bei der Koordination und Weiterentwicklung der Angebote. Die Angebote können vor sowie nach dem Unterricht oder zwischen auseinander liegenden Unterrichtsstunden stattfinden.


Entwicklung des Programms der Außerschulischen Bildung und Betreuung

Das Programm der Außerschulischen Bildung und Betreuung hat sich seit seiner Einsetzung im Jahr 2005 zu einem großen Erfolg an den Schulen entwickelt. Für die Schulen bedeuten diese Angebote, dass sie ein Ganztagesangebot an ihrer Schule anbieten können, obwohl sie formell keine Ganztagesschule sind. Dadurch entsteht zum einen ein pädagogisches Konzept, das die Schulen zum Einstieg in die Ganztagesschule benötigen. Anderseits hat die Schule so die Möglichkeit, den Ganztagesbetrieb und die damit verbundenen veränderten Rahmenbedingungen an der Schule zu „erlernen“ und zu optimieren. Die Außerschulische Bildung und Betreuung stellt damit einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Ganztagesschule dar. Aber auch Schulen, die mittlerweile formell offene Ganztagesschulen sind, nutzen weiterhin die Möglichkeit über die Außerschulische Bildung und Betreuung Angebote als Ergänzung zum Ganztagesbetrieb anzubieten.

Der Erfolg des Programms der Außerschulischen Bildung und Betreuung lässt sich unter anderem an der Anzahl der teilnehmenden Schulen messen. Im Schuljahr 2005/2006 nahmen 11 Schulen am Programm der Außerschulischen Bildung und Betreuung teil. Diese Anzahl ist im Laufe der Jahre kontinuierlich gestiegen. Im Schuljahr 2008/2009 beantragten 86 Schulen einen Zuschuss für die Betreuungsangebote, im Schuljahr 2009/2010 hat sich die Anzahl der Schulen auf 92 erhöht.

Auch die stetig steigende Anzahl an Stunden, die über die Außerschulische Bildung und Betreuung angeboten werden, zeigt den Erfolg des Programms. Im Schuljahr 2008/2009 wurden rund 30.000 Betreuungsstunden für 2.500 Schülerinnen und Schüler angeboten. Im laufenden Schuljahr 2009/2010 werden insgesamt nahezu 45.000 Stunden (rund 1.150 Wochenstunden) für rund 2.700 Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Außerschulischen Bildung und Betreuung durchgeführt.

Die Inhalte der Angebote werden bedarfsgerecht und für den jeweiligen Schulstandort entwickelt. Sie reichen vom „Gesundheitsangebot“ vor dem Unterricht, über Hausaufgabenbetreuung und Förderangebote nach dem Unterricht bis hin zu zahlreichen Nachmittagsangeboten (wie beispielsweise Bewegungsförderung, künstlerische und musische Themen, Schulgarten oder auch berufsbezogene Angebote wie Computer oder Bewerbungstraining). Kooperationspartner für diese Angebote sind weit über 300 Einzelpersonen und viele Vereine, Firmen und Institutionen.


Entwicklung des Zuschusses zum Pädagogischen Mittagessen

Da die Erfahrung an den Schulen gezeigt hat, dass eine durchgehende Aufsicht vom Zeitpunkt des Mittagessens bis zum Beginn der Nachmittagsangebote benötigt wird, wurde mit GRDrs 441/2007 erstmals für die Schulen im Programm der Außerschulischen Bildung und Betreuung ein Zuschuss zum sog. Pädagogischen Mittagessen beschlossen. Der Zuschuss konnte damals eingeführt werden, da die bereitstehenden Haushaltsmittel für die Betreuungsangebote im Rahmen der Außerschulischen Bildung und Betreuung von den Schulen noch nicht in vollem Umfang ausgeschöpft wurden.

Unter Pädagogischem Mittagessen wird nicht die alleinige Aufsicht gesehen, sondern vielmehr muss die Betreuungskraft eine ordnende und koordinierende Funktion während des Mittagessens übernehmen oder beispielsweise Essensverhalten, Tischsitten usw. vermitteln.

Der Zuschuss wurde zunächst befristet für das Schuljahr 2007/2008 beschlossen. Für das Schuljahr 2008/2009 folgte dann die Erhöhung des Zuschusses für die am Programm der Außerschulischen Bildung und Betreuung teilnehmenden Schulen sowie die Möglichkeit der Beantragung eines Pauschalbetrags für sonstige Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt (GRDrs 53/2009). Seit diesem Zeitpunkt gelten für die Schulen im Programm der Außerschulischen Bildung und Betreuung folgende Staffelsätze pro Essenstag:

bis 20 Teilnehmer: 10.- €bis 80 Teilnehmer: 40.- €bis 160 Teilnehmer: 70.- €
bis 40 Teilnehmer: 20.- €bis 100 Teilnehmer: 50.- €bis 200 Teilnehmer: 80.- €
bis 60 Teilnehmer: 30.- €bis 120 Teilnehmer: 60.- €
Weitere von der Landeshauptstadt unterhaltene öffentliche Schulen, die nicht am Programm der Außerschulischen Bildung und Betreuung teilnehmen, erhalten einen Zuschuss in Höhe von 15.- € pro Tag mit betreutem Essensangebot.


Ausblick für das neue Schuljahr 2010/2011

Für das neue Schuljahr ist die Verwaltung bereits mit drei weiteren Schulen im Gespräch, die Interesse am Einstieg in das Programm der Außerschulischen Bildung und Betreuung haben. Darüber hinaus werden voraussichtlich ein bis zwei Schulen wieder ins Programm zurückkehren, die aufgrund fehlender Räumlichkeiten oder Umbaumaßnahmen in diesem Schuljahr inaktiv waren. Des Weiteren wird eine Schule, die als offene Ganztagesschule eingerichtet wird, in größerem Umfang auch Angebote über die Außerschulische Bildung und Betreuung anbieten.

Durch die mit GRDrs 219/2010 beschlossene Umsetzungskonzeption für die schulergänzende Betreuung an den Schulen für körper- und geistigbehinderte Kinder und Jugendliche, werden die bisher über das Programm der Außerschulischen Bildung und Betreuung angebotenen Angebote der Gustav-Werner-Schule, Bodelschwingh-Schule und Helene-Schoettle-Schule) abgelöst. Diese Schulen werden daher nicht mehr am Programm der Außerschulischen Bildung und Betreuung teilnehmen.


Finanzielle Situation

Die Ausgaben für die Außerschulischen Bildung und Betreuung belaufen sich für das Schuljahr 2009/2010 zwischenzeitlich auf rund 716.000 € , davon 169.000 € für das Pädagogische Mittagessen. Dem gegenüber stehen Einnahmen aus Landesmitteln (Jugendbegleiterprogramm, Flexible Nachmittagsbetreuung) in Höhe von rund 388.000 € und Elternentgelte in Höhe von 75.000 € , so dass letztendlich ein von der Stadt zu tragendes Defizit in Höhe von 253.000 € verbleibt. Im Doppelhaushalt 2010/2011 sind für das Programm der Außerschulischen Bildung und Betreuung jährlich 200.000 € eingestellt.

Dies bedeutet, dass aufgrund des Erfolgs des Programms und der damit verbunden stets gestiegenen Anzahl der teilnehmenden Schulen, die im Haushalt bereitgestellten Mittel in Höhe von jährlich 200.000 € zukünftig nicht mehr ausreichen werden. Unter Berücksichtigung der aufgrund GRDrs 219/2010 aus dem Programm der Außerschulischen Bildung und Betreuung wegfallenden Schulen, geht die Verwaltung von einem darüber hinausgehenden Bedarf in Höhe von 30.000 € aus.


Vorschlag der Verwaltung zur Reduzierung der Staffelbeträge für das Pädagogische Mittagessen für das Schuljahr 2010/11

Das Pädagogische Mittagessen wurde ins Leben gerufen, da ein großer Bedarf an den Schulen für die Betreuung während des Mittagessens besteht und da zu diesem Zeitpunkt die Mittel für die Außerschulische Bildung und Betreuung noch nicht voll ausgeschöpft wurden. Aufgrund der Notwendigkeit an den Schulen Betreuungspersonen für die Mittagessenszeit zu finden und auch aufgrund der Rückmeldungen der Schulen wurden die zunächst beschlossenen Staffelbeträge im darauf folgenden Schuljahr erhöht. Den Schulen steht nun ein Budget für das Pädagogische Mittagessen zur Verfügung, das ihnen ermöglicht, die notwendigen Betreuungspersonen für das Mittagessen zu finden und diese verlässlich an die Schule zu binden.

Da zwischenzeitlich die Ausgaben für die Betreuungsangebote aufgrund der hohen Anzahl an der am Programm der Außerschulischen Bildung und Betreuung teilnehmenden Schulen so gestiegen sind, dass die Haushaltsansätze für die Betreuungsangebote und das Pädagogische Mittagessen nicht mehr ausreichen, bleibt der Verwaltung nur die Möglichkeit, die Staffelbeträge für das Pädagogische Mittagessen wieder auf die Ursprungsbeträge (GRDrs 441/2007) zu senken.

Den Schulen im Programm der Außerschulischen Bildung und Betreuung steht pro Essenstag damit folgender Zuschussbetrag zur Verfügung:

bis 30 Teilnehmer: 10.- €bis 120 Teilnehmer: 40.- €
bis 60 Teilnehmer: 20.- €bis 160 Teilnehmer: 50.- €
bis 90 Teilnehmer: 30.- €bis 200 Teilnehmer: 60.- €

Für die sonstigen, nicht am Programm der Außerschulischen Bildung und Betreuung teilnehmenden, öffentlichen Schulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Stuttgart, liegt der Betrag pro Tag des Pädagogischen Mittagessens bei 10 € .

Für die Schulen stellt das pädagogische Mittagessen in der Zwischenzeit eine wichtige Komponente dar, die im Schulalltag nicht mehr wegzudenken ist. Der Zuschuss für das Pädagogische Mittagessen hilft den Schulen ein Betreuungsangebot für die Zeit zwischen Ende des Unterrichts und Beginn der Nachmittagsangebote organisiert durchzuführen. Die Reduzierung der Staffelbeträge bedeutet nun, dass die Organisation des Mittagessens von der Schule umgestellt werden muss. Es können weniger Betreuungspersonen eingesetzt werden. Theoretisch müssten daher die Teilnehmer pro Essensgruppe erhöht werden. Dies ist jedoch bei vielen Schulen nicht umsetzbar, da die Gruppen aufgrund des Stundenplans festgelegt sind. Es ist zu erwarten, dass die ohnehin schwierige Akquise von Ehrenamtlichen bei sinkenden Aufwandsentschädigungen zu einem Rückgang der Betreuungspersonen führen wird. Die Reduzierung der Staffelbeträge stellt für die Schulen somit eine Erschwernis bei der Durchführung des Pädagogischen Mittagessens dar.


Finanzielle Auswirkungen

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Beteiligte Stellen

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Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

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