Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
GRDrs 1333/2011
Stuttgart,
11/29/2011



Haushalt 2012/13

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 05.12.2011



Aufstockung des Projektetats der Abteilung Integration (S-IP)

Beantwortung / Stellungnahme


Ergänzend zur GRDrs 1123/2011 hat Herr StR Kanzleiter in der 1. Lesung im VA am 7.11.2011 um einen Bericht gebeten, aus dem die Verwendung des Projektmitteletats hervorgeht.

1. Projektmittel von S-IP

Die Projektmittel von S-IP (68.500 Euro/Jahr) werden nicht zur Kofinanzierung von eigenen Projektstellen eingesetzt. Sie dienen für Sachausgaben von S-IP bei eigenen Projekten sowie für die Kofinanzierung von Integrationsprojekten anderer Einrichtungen und Vereine. Diese Mittel werden in 2011 wieder voll ausgeschöpft.

Aus diesem Projektetat werden vor allem finanziert:

  Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtliche in Schulprojekten wie STARTklar und lernaktiv (bei Letzterem erfolgt eine erhebliche Kofinanzierung für die Förderlehrer durch die Stiftung Mercator)

  sowie in Kooperationsprojekten mit Gesundheitsdiensten (MiMi), Fortbildungen für diese und andere Bündnispartner für Integration.

  Zuschüsse zu Integrationsveranstaltungen und -projekten von Vereinen, Wohlfahrtsverbänden, Schulen und anderen Institutionen.

  Sachausgaben für eigene Kampagnen, wie die Azubi-Kampagne „Deine Stadt – deine Zukunft“, Umgang mit Mehrsprachigkeit bei Kindern und Jugendlichen u.a.

  Durchführung von Workshops und Tagungen.

  Aktivitäten des Internationalen Ausschusses.


Die Projektmittel in Höhe von 68.500 Euro/Jahr reichen bei Weitem nicht aus, um alle integrationspolitisch wichtigen Vorhaben zu unterstützen, die freiwillig engagierte Vereine und andere Institutionen initiieren wollen. S-IP kann den Stuttgarter Bündnispartnern für Integration zwar teilweise Drittmittel erschließen. Viele Potenziale bleiben aber ungenutzt, weil die Finanzierung für innovative Aktivitäten nicht sichergestellt werden kann.

Mit einer Aufstockung des Projektetats um 52.000 Euro/Jahr könnten folgende zentrale Aufgaben im Rahmen des Stuttgarter Bündnisses für Integration realisiert werden, für die derzeit keine ausreichenden Finanzmittel zur Verfügung stehen:

  Kofinanzierung von Integrations- und Bildungsprojekten von Migrantenvereinen (insbesondere Elternbildung) und von Grund- und Hauptschulen/Werkrealschulen in Kooperation mit Kulturschaffenden und Sprachförderern, die aus dem BiP-Etat bisher nicht gefördert werden konnten.

  Ausbau der Kooperation zwischen Migranten als geschulten Gesundheitsmediatoren (MiMis), Migrantenvereinen und Sozial- und Gesundheitsdiensten sowie Kliniken für die Zielgruppen Familien mit behinderten Kindern, ältere Migranten mit Demenz und anderen Erkrankungen.

  Projekte in Bezug auf ältere Migrant/innen.

  Schulung von Imamen in islamischen Gemeinden für die Integrationsarbeit.

  Förderung der politischen Bildung und der Demokratieerziehung bei jungen Migranten mit geschulten Dialogmoderatoren / Ausweitung des Projekts „Jugend, Religion, Demokratie. Politische Bildung in der Einwanderungsgesellschaft“ auf weitere Schulen sowie ggf. die Jugendverbandsarbeit von Migrantenorganisationen.

  Förderung der interkulturellen Begegnungen und der Integrationsarbeit in den Stadtteilen.

  Aufbau eines Kooperationsnetzwerks der verschiedenen Migrantenunternehmerverbände, um deren Potenziale als Arbeitgeber in Berufen mit Fachkräftemangel, in der Kreativwirtschaft und als Ausbilder zu fördern / Studie dazu (in Kooperation mit der Abteilung Wirtschaftsförderung).

  Verstärkte interkulturelle Öffnung der Stadtverwaltung – Mittel für externe Expertise, Workshops, Kampagnen und Vernetzung.


Aussagen über den Mittelbedarf für die jeweiligen Projekte können derzeit nicht gemacht werden.


2. Durch Drittmittel finanzierte Projekte

In Projekten, bei denen die Personalkosten für Projektmitarbeiter/innen aus Drittmitteln befristet über den städtischen Haushalt finanziert werden, erfolgt die Kofinanzierung für folgende Sachausgaben aus dem Projektetat von S-IP:

  Projekt „Individuelle Lernbegleitung“ (Personalkosten: Teilzeitkoordination bis Oktober 2011 vom Land gefördert):
Aus dem Projektmitteletat werden die Sachausgaben für Aufwandsentschädigung und Schulungen der ehrenamtlichen Lernbegleiter finanziert.

  Projekt „Jugend, Religion, Demokratie. Politische Bildung in der Einwanderungsgesellschaft“ (0,5-Stelle für die Koordination bis Februar 2012 von der Bundeszentrale für Politische Bildung und der Robert Bosch Stiftung gefördert, mit Verlängerung bis Februar 2013):
Die Kosten für Lernmaterial, in 2011 auch für den Einsatz der Dialogmoderatoren im Keplergymnasium für ein halbes Schuljahr erfolgen aus dem Projektmitteletat.
  Projekt „Kommunaler Qualitätszirkel zur Integrationspolitik“ (0,5-Stelle für die Koordination bis Ende 2011 von der Robert Bosch Stiftung gefördert):
Hier werden die Kosten für Gastreferenten aus dem Projektmitteletat finanziert.
  Projekt „Interkulturelle Öffnung und Qualifizierung der islamischen Gemeinden“ (0,5-Stelle für die Koordination bis Ende 2011 aus städtischen Mitteln): Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtliche Integrationsarbeit der islamischen Gemeinden (Schulungen, Kooperationsprojekte mit städtischen Fachämtern und freien Trägern) kommen aus dem Projektmitteletat.   Projekt „Europäisches Städtenetzwerk zur lokalen Integrationspolitik (CLIP)“ (0,5-Stelle für die Koordination bis Ende 2011 aus städtischen Mitteln): Die Finanzierung der Kosten für Gastreferenten und für die Umsetzung der erarbeiteten Handlungsempfehlungen vor Ort erfolgt aus dem Projektmitteletat (Themen u.a.: interkulturelle Ausrichtung kommunaler Dienstleistungen, Kooperation mit Migrantenorganisationen, Förderung der Potenziale von Migrantenunternehmern).


S-IP-Projekte, bei denen die Projektmitarbeiter jahrelang aus Drittmitteln finanziert werden, ermöglichen die Umsetzung originärer Aufgaben kommunaler Integrationspolitik: Integration durch Bildung, politische Partizipation, Förderung der Integrationsarbeit der Bürgergesellschaft, interkommunale Zusammenarbeit (vgl. Stuttgarter Bündnis für Integration – Fortschreibung 2009).

In die Mittelakquise sind die betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in aller Regel nicht eingebunden, da die Personalkosten ebenso wie die Sachaufwendungen bereits zum Beschluss des Gemeinderats für die gesamte Projektlaufzeit geklärt sind. Verhandlungen zur Verlängerung einzelner Projekte sind üblicherweise Aufgabe des Abteilungsleiters, in Ausnahmefällen des Referatsleiters.



Vorliegende Anträge/Anfragen

Mündlicher Antrag StR Kanzleiter (SPD), 1. Lesung im VA am 7.11.2011
SPD-Antrag 546/2011, Ziffer II
Antrag SÖS und LINKE 701/2011





Dr. Wolfgang Schuster



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