Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Sicherheit/Ordnung und Sport
Gz: SOS 5674-03
GRDrs 705/2022
Stuttgart,
01/16/2023



Stuttgarter Sportförderung;
Bau einer Padel-Anlage durch den TSV Jahn Büsnau e.V.
in Stuttgart-Vaihingen




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich25.01.2023



Beschlußantrag:

1. Dem TSV Jahn Büsnau e.V. wird zum Bau einer Padel-Anlage im Stadtbezirk Vaihingen ein städtischer Zuschuss in Höhe von 73.500 EUR bewilligt.

2. Der Zuschuss wird nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen der Landeshauptstadt Stuttgart gewährt.

3. Ergänzend hierzu finden die besonderen Bewilligungsbestimmungen der Richtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart zur Förderung von Sport und Bewegung, Ziffer C.2.3.1.1 ff, in der Fassung vom März 2021 Anwendung.

4. Die Auszahlung in Höhe von 73.500 EUR wird im Teilfinanzhaushalt 2023 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, Projekt Nr. 7.520210, Zuschüsse zu Sportbauvorhaben, Ausz.Gr. 781 Investitionszuweisungen und Zuschüsse gedeckt.



Begründung:


1. Angaben zum Verein

Der TSV Jahn Büsnau e.V. hat derzeit 326 Mitglieder (Stand 2022). Davon sind 133 (rund 40,8 %) Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre.

Seinen Sitz hat der TSV Jahn Büsnau e.V. im Adolf-Engster-Weg 10 in Vaihingen-Büsnau. Das Vereinsgelände umfasst einen Rasenplatz, einen Kunstrasenplatz, vier Tennisplätze und ein Betriebs-/Funktionsgebäude samt Vereinsgaststätte.

Der TSV Jahn Büsnau ist ein Verein mit der Hauptausrichtung in den Bereichen Fußball und Tennis. In beiden Sportarten beteiligt sich der Verein in fast allen Altersgruppen erfolgreich an Meisterschaften und Wettbewerben.

2. Angaben zum Bauvorhaben

Um den Vereinsmitgliedern ein weiteres innovatives Sportangebot zu ermöglichen sowie die weitere sportliche Entwicklung zu fördern, hat der TSV Jahn Büsnau das bestehende und nicht mehr ausgelastete Rasenkleinspielfeld in eine Padel-Anlage umgewandelt. Für die Nutzung solcher Anlagen durch Einzelpersonen und Gruppen besteht – auch außerhalb der Mitgliederschaft - eine große Nachfrage. Der Verein reagiert damit auf die veränderte Nachfrage nach innovativen Sport- und Bewegungsangeboten und sich zukunftsorientiert aufstellen.

Bei Padel handelt es sich um eine in Spanien und Südamerika weit verbreitete Unterart des Tennis. Die Sportart gewinnt aufgrund ihrer dynamischen und intensiven Spielweise zunehmend Anteile in der deutschen Sportlandschaft. Padel wird auf einem kleineren Spielfeld mit kurzen Schlägern ohne Bespannung gespielt und kann in vielen Altersklassen ausgeübt werden. Die Spielfelder sind zudem mit Wänden/Glasscheiben als Spielfeldumrandung ausgestattet. Diese können während dem Spiel ebenfalls mit in das Spiel einbezogen werden (analog Squash).

Aktuell ist die Padel-Anlage die erste Anlage im Stuttgarter Stadtgebiet. Es gibt aber bereits weitere Anfragen von Vereinen, die eine solche Anlage auf ihrem Gelände errichten wollen.

Die Baumaßnahme wurde im August begonnen und bereits nach gut zwei Monaten Bauzeit im Oktober fertiggestellt. Hierfür hatte der TSV Jahn Büsnau im Sommer 2022 die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn beantragt. Die Zustimmung wurde am 02.08.2022 vom Amt für Sport und Bewegung erteilt. Auch der Württembergische Landessportbund (WLSB) hat dem Verein mit Schreiben vom 25.07.2022 eine Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt.


Finanzielle Auswirkungen

Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme belaufen sich nach der vorgelegten Kostenberechnung auf insgesamt 245.000 EUR (netto). Diese Kosten werden durch Eigenmittel des Vereins, Zuschüsse der Landeshauptstadt Stuttgart und des WLSB finanziert. Der städtische Zuschuss in Höhe von 73.500 EUR (rd. 30 % der zuschussfähigen Netto-Kosten) entspricht den Regelungen der geltenden Richtlinien zur Förderung von Sport und Bewegung der Landeshauptstadt Stuttgart.

Eigenkapital (inkl. Drittmittel) 134.000 EUR
WLSB-Zuschuss 37.500 EUR
städtischer Zuschuss 73.500 EUR
Gesamtfinanzierung 245.000 EUR

Die zur Gesamtfinanzierung benötigten Eigenmittel (inkl. Fremdfinanzierungen) wurden nachgewiesen.

Zur Regelung einer zweckentsprechenden Mittelverwendung muss der Verein die Bewilligungsbedingungen für einen städtischen Zuschuss (inkl. Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen der Stadt) anerkennen. Der Verein verpflichtet sich die Mittel zweckentsprechend zu verwenden und zur Rückzahlung des städtischen Zuschusses, falls die Sportstätte freiwillig oder unfreiwillig veräußert oder nicht mehr für sportliche Zwecke verwendet werden. Zum Nachweis der bestimmungsgemäßen Verwendung werden außerdem vom Verein alle Rechnungen angefordert und überprüft.

Über die Gewährung des Landeszuschusses durch den WLSB liegt noch keine Entscheidung vor. Von einer Bewilligung kann aufgrund der bisherigen Gespräche und nach der Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn ausgegangen werden. Der Verein ist in der Lage, den geplanten Landeszuschuss (Auszahlung voraussichtlich in den Jahren 2025 und 2026) mit Eigenmitteln zwischenzufinanzieren.

Der Investitionszuschuss beträgt 73.500 EUR. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt im Teilfinanzhaushalt 2023 THH 520, Amt für Sport und Bewegung, PSP-Element 7.520210.800.100.17.80, Zuschüsse zu Sportbauvorhaben, Finanzposition 78180000 Investitionszuschüsse an übrige Bereiche.

Zur Deckung der im Haushaltsjahr 2023 erfolgenden Auszahlung werden übrige Budgetmittel beim Projekt 7.520210 zur investiven Ermächtigungsübertragung nach 2023 angemeldet.

Damit ist die Vollfinanzierung des Vorhabens gesichert.



Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dr. Clemens Maier
Bürgermeister


Anlagen

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<Anlagen>



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