Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 1354/2015
Stuttgart,
12/04/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 07.12.2015



Sachstandsbericht zur Fahrrad-Service-Station in Stuttgart-Möhringen

Beantwortung / Stellungnahme

Seit 2001 befindet sich im Bahnhofsbereich Möhringen an der Filderbahnstraße 59 die
1. Stuttgarter Fahrrad-Service-Station. Das Grundstück wurde 2014 an die Bietigheimer Wohnbau verkauft. Diese sieht einen weiteren Betrieb der Radstation am gegenwärtigen Standort nicht vor.

Derzeit ist der Holzschuppen, in dem die Radstation untergebracht ist, von der Caritas an die Neue Arbeit GmbH zu einem symbolischen Mietpreis vermietet.
Der Neuen Arbeit/Caritas wurde bisher nicht gekündigt, die Kündigungsfrist beträgt mindestens ein halbes Jahr.
Die Stadt selbst zahlt keinen Mietkostenzuschuss oder Ähnliches, allerdings wie bei allen vier Radstationen jeweils 25.000 EUR/Jahr Unterstützung aus der Arbeitsförderung.

Für den Weiterbetrieb der Fahrradstation am Möhringer Bahnhof wurden
folgende Alternativen untersucht:

1. Grundstückskauf durch die LHS

Der momentane Eigentümer (Bietigheimer Wohnbau) des Grundstücks direkt hinter den Bahngleisen neben dem alten Bahnhofsgebäude (Baufeld 11) hat der LHS angeboten, dieses für ca. 300.000 EUR zu erwerben. Dieser Standort wäre aus Sicht des Referates StU ideal um ein neues Gebäude für eine Radstation zu errichten.

Für den oben genannten Bereich wurde auch der Bedarf für eine KiTa und ggf. Musikschule festgestellt. Eine KiTa ist jedoch mangels Außenspielflächen nicht realisierbar.

Wohnungsbau ist auf der Fläche ebenfalls nicht möglich, da der bebauungsplanrechtlich zulässige Wohnbauanteil bereits auf anderen Flächen vorgesehen ist.
Die Fahrrad-Service-Station (ca. 300 m2) müsste daher in einem Neubau untergebracht werden. Es entspricht allerdings nicht der städtischen Immobilienstrategie, Gebäude zu erstellen, die mangels Eigenbedarf ganz oder überwiegend an Dritte vermietet werden müssen.
Mit dem Eigentümer ist zudem ein städtebaulicher Vertrag abgeschlossen worden, durch den dieser verpflichtet ist, Verkehrsflächen herzustellen und kostenfrei an die Stadt zu übergeben. Beim Erwerb des Grundstücks würde diese Verpflichtung ebenfalls auf die Stadt zurückfallen.

Aus diesen Gründen kommt ein Erwerb des Grundstücks aus Sicht des Referats WFB nicht in Betracht.


2. Postamt Leinenweberstraße 32

Im September 2015 wurde bekannt, dass die in unmittelbarer Nähe zum Bahnhof Möhringen gelegenen Räumlichkeiten des Postamtes Möhringen ab März 2016 zur Miete zur Verfügung stehen. Von der Lage und der Fläche erschien der Standort für eine Radstation nicht optimal, wurde aber als Möglichkeit in Erwägung gezogen. Nach Auskunft des Maklers im September 2015 hätte der Mietpreis für die 361 m2 große Fläche als marktübliche Miete ca. 4.000 EUR/Monat (ca. 11 € / m2) betragen. Die Fläche steht nach aktueller Auskunft nicht mehr für eine Anmietung zur Verfügung.



Der Erhalt der Fahrrad-Service-Station in Möhringen wird angestrebt. Weitere Standorte müssen untersucht werden.


Vorliegende Anträge/Anfragen

Mündlicher Antrag in der 1. Lesung am 11.11.2015 zum TOP 114 a,
Antrag 1012/2015 Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion





Peter Pätzold
Bürgermeister




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