Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 144/2020
Stuttgart,
02/28/2020



Sanierung Stammheim 3 -Freihofstraße-
Abrechnung der Sanierungsmaßnahme




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
nicht öffentlich
nicht öffentlich
öffentlich
31.03.2020
01.04.2020
02.04.2020



Beschlußantrag:

Der Abrechnung der Sanierungsmaßnahme Stammheim 3 -Freihofstraße- wird zugestimmt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Das Regierungspräsidium hat mit den Bescheiden vom 19. Februar 2014 zum Bund-Länder-Sanierungs- und Entwicklungsprogramm (SEP) und vom 29. Januar 2020 zum Bund-Länder-Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASP) die zweckentsprechende Verwendung der Sanierungsfördermittel für das Verfahren Stammheim 3
-Freihofstraße- bestätigt und Mittel in Höhe von 590.210,00 € (60 %) zum Zuschuss erklärt.



Finanzielle Auswirkungen

keine



Beteiligte Stellen

keine

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Peter Pätzold
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Ausführliche Begründung
Anlage 2: Lageplan


Ausführliche Begründung:


Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Stammheim 3
-Freihofstraße- wurde am 2. April 2009 beschlossen und trat am 9. April 2009 in Kraft. Das Sanierungsverfahren Stammheim 3 -Freihofstraße- wurde mit Bescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 18. Juni 2008 zur Förderung in das Bund-Länder-Sanierungs- und Entwicklungsprogramm (SEP) aufgenommen. Der Förderrahmen betrug 833.333 €. Dies entspricht Fördermitteln in Höhe von 500.000 € (60 %). Mit Bescheid vom 29. Oktober 2010 wurde das Sanierungsgebiet in das Bund-Länder-Programm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren (ASP) überführt. Die Fördermittel aus dem SEP wurden abgerechnet. Mit Abrechnungsbescheid vom 19. Februar 2014 wurden 0 € zum Zuschuss erklärt. Die Mittel in Höhe von 833.000 € (100 %) wurden in das ASP überführt. Nach weiteren Aufstockungen/Kürzungen beträgt der aktuelle Förderrahmen 983.683 €. Mit Erlass vom 29. Januar 2020 wurden 590.210 € (60 %) zum Zuschuss erklärt.


Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen gemäß Abrechnungsbescheid 1.663.683,00 € (100 %). Diese setzen sich wie folgt zusammen:

Kosten in € (ASP)
Vorbereitende Untersuchungen
0
Weitere Vorbereitungskosten
20.076
Grunderwerb
941.227
Sonstige Ordnungsmaßnahmen
642.929
Baumaßnahmen
21.493
Vergütung
37.958

Dem gegenüber stehen gegenzurechnende sanierungsbedingte Einnahmen von insgesamt 1.663.683,00 € (100 %). Diese setzen sich wie folgt zusammen:

Städtebaufördermittel des Landes und ggf. des Bundes
590.210
Komplementärmittel der Gemeinde
393.473
Grundstückserlöse
680.000
Wertansätze
0
Ausgleichsbeträge
0
Sonstige Einnahmen
0

Die ausbezahlten Fördermittel des Bundes und des Landes in Höhe von 590.210,00 € wurden gemäß Abschnitt D, Ziffer 22.1 der Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR) vom 1. Februar 2019 zum Zuschuss erklärt.






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