Landeshauptstadt Stuttgart
Referat JB
Gz: JB
GRDrs 952/2021
1. Ergänzung
Stuttgart,
11/25/2021



Haushalt 2022/2023

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 06.12.2021



Öffnung von Schulturnhallen

Beantwortung / Stellungnahme

Im Rahmen des Projektes „Hallenkonzept 2030“ wird der Bedarf an künftigen Hallenzeiten ermittelt. Aktuell wird eine entsprechende Abfrage bei den Vereinen vorbereitet. Auf Grund des teilweise geänderten Nutzungsverhaltens während der Pandemie bzw. den notwendigen Hallenschließungen wurde im letzten Jahr auf die Abfrage zunächst verzichtet. Da die Pandemie aber augenscheinlich noch länger anhalten wird, erfolgt die Abfrage im 1. Quartal 2022. Aus dieser Abfrage, mit entsprechenden Nachbetrachtungen in Form von Workshops mit den Vereinen, soll der künftige – stadtteilbezogene – Hallenbedarf festgestellt werden.

Auf Grund der laufenden Rückmeldungen der Vereine ist bereits heute bekannt, dass zu wenig Hallenzeiten zur Verfügung stehen. Neben den fehlenden Hallenzeiten montags bis freitags wird von den Vereinen insbesondere bemängelt, dass nicht genügend Sporthallen während der Schulferien zur Verfügung stehen.

Für folgende Ferienzeiten kann von einer hohen Nachfrage ausgegangen werden:


Ebenso ist von einem zusätzlichen, künftigen Bedarf an den Wochenenden und den Ferienwochenenden auszugehen: Aktuell besteht die Nachfrage – neben den bereits heute möglichen Wochenendnutzungen für Ligaspielbetrieb – insbesondere von Freizeitmannschaften und leistungsorientierten Mannschaften, denen wochentags keine Trainingszeiten mehr angeboten werden können. Man kann jedoch davon ausgehen, dass einem erweiterten Angebot an Hallen an Wochenenden auch die Angebote der Vereine folgen werden.

Wie in der Vorlage dargestellt, sollen künftig zunächst weitere 9 Turnhallen für eine Wochenendnutzung zu Trainingszwecken zur Verfügung stehen. Mit der Evaluierung dieser zusätzlichen Nutzungen, zusammen mit der oben genannten Abfrage, wird sich der Hallenbedarf für die Wochenendnutzungen weiter konkretisieren. Soweit wettkampftaugliche Sporthallen nicht für den Ligaspielbetrieb reserviert sind, können diese Hallen bereits heute für den Trainingsbetrieb geöffnet werden und für die Vereine einen weiteren Anreiz bieten entsprechende Angebote zu entwickeln oder bereits bestehende Angebote auf das Wochenende zu verlagern.

Die Branddirektion hat eine Bedarfsabfrage bei den Freiwilligen Feuerwehren angestoßen, deren Ergebnis aber noch nicht vorliegt. Soweit Kapazitäten vorhanden sind, könnten diese auch schon heute der Branddirektion zur Verfügung gestellt werden. Eine vorrangige Nutzung der Sportstätten durch die Branddirektion wird nicht realisierbar sein. Eine unentgeltliche Nutzung scheidet aus, da die Überlassung über die SBS Sportstätten Betriebs-GmbH erfolgt. Eine Kapazitätserweiterung an den Wochenenden könnte die zusätzlichen Bedarfe der Feuerwehr abdecken. Wegen den diesbezüglichen Mehrkosten der Feuerwehr wird auf die Haushaltsvorlage GRDrs 1074/2021 verwiesen.

Um in den Schulsportstätten notwendige Maßnahmen der Werterhaltung durchzuführen, z. B. Grundreinigungen, Reparaturen, Wartungs- und Sanierungsmaßnahmen, sind aus Sicht des Schulverwaltungsamtes einheitliche Sperrzeiten (Weihnachtsferien und die ersten 3,5 Wochen der Sommerferien) erforderlich.

Soweit im Rahmen des DHH 2022/2023 lediglich in beschränktem Umfang zusätzliche Mittel für die Öffnung der Hallen des Schulverwaltungsamtes zur Verfügung stehen, wäre aus Sicht der Sportverwaltung (neben den bereits in Aussicht gestellten zusätzlichen 9 Turnhallen für die Wochenendnutzung) die Öffnung aller wettkampfgerechten Sporthallen in den Ferien (siehe oben) gut geeignet um die Stuttgarter Vereine zu unterstützen.

Soweit aktuell finanziell nicht darstellbar, kann die Wochenendöffnung weiterer Turnhallen - über die 17 in der Vorlage GRDrs. 952/2021 dargestellten hinaus - bis zu einer vertieften Prüfung der Bedarfe (s.o.) zurückgestellt werden.

Grundsätzlich wird aus Sicht der Sportverwaltung jede weitere Öffnung der bereits bestehenden Hallen dazu beitragen das Sportangebot für die Stuttgarter Bevölkerung zu verbessern.



Vorliegende Anträge/Anfragen

461/2021 Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 606/2021 CDU, 938/2021 Die FrAKTION,1216/2021, 162/2021 Freie Wähler, 917/2021 Die FrAKTION, 1211/2021 Freie Wähler, 1297/2021 AfD




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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