Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
254
19
VerhandlungDrucksache:
533/2021
GZ:
WFB 9318
Sitzungstermin: 14.07.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Fuhrmann
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Aufstellung Jahresabschluss 2020

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 05.07.2021, GRDrs 533/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der Aufstellung des Jahresabschlusses 2020, unter Berücksichtigung der Festlegungen in den nachstehenden Ziffern 1 - 8, wird zugestimmt:

1. Ergebnisrechnung / Verwendung Jahresüberschuss 2020 (Anlage 1)

1.1 Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss
in Höhe von 211,8 Mio. EUR ab:

Ordentliche Erträge
3.610.219.444,82
EUR
Ordentliche Aufwendungen
-3.411.389.058,76
EUR
Ordentliches Ergebnis
198.830.386,06
EUR
Außerordentliche Erträge
48.512.745,49
EUR
Außerordentliche Aufwendungen
-35.571.876,30
EUR
Sonderergebnis
12.940.869,19
EUR
Jahresüberschuss
211.771.255,25
EUR
nachrichtlich:
konsumtive Ermächtigungsübertragungen 2020
196.690.520,25
EUR

1.2 Der Jahresüberschuss wird im Rahmen der Ergebnisverwendung folgenden passiven Bilanzpositionen zugeführt:

2. Bilanz zum 31.12.2020 (Anlage 2)
Immaterielle Vermögensgegenstände
11.695.366,13
EUR
Sachvermögen
4.933.479.225,39
EUR
Finanzvermögen
5.310.669.161,72
EUR
Aktive Rechnungsabgrenzung
623.266.046,68
EUR
Gesamtbetrag auf der Aktivseite
10.879.109.799,92
EUR
Basiskapital
5.936.328.242,91
EUR
Rücklagen
3.319.305.575,43
EUR
Sonderposten
935.874.617,16
EUR
Rückstellungen
399.070.038,97
EUR
Verbindlichkeiten
184.286.711,49
EUR
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
104.244.613,96
EUR
Gesamtbetrag auf der Passivseite
10.879.109.799,92
EUR
3. Gesamtfinanzrechnung 2020 (Anlage 3)

Die Gesamtfinanzrechnung schließt mit einer negativen Änderung des Finanzierungsmittelbestands in Höhe von 67.832.094,84 EUR ab:

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
3.531.835.046,20
EUR
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
-3.183.942.536,27
EUR
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung
347.892.509,93
EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
173.120.350,63
EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-583.842.697,32
EUR
Saldo aus Investitionstätigkeit
-410.722.346,69
EUR
Finanzierungsmittelbedarf
-62.829.836,76
EUR
Einzahlungen aus der Aufnahme von Krediten für Investitionen
0,00
EUR
Einzahlungen aus Rückflüssen von Darlehen (Liquiditätshilfen)
5.000.000,00
EUR
Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen (Stiftung)
-2.258,08
EUR
Auszahlungen aus Gewährung von Darlehen (Liquiditätshilfen)
-10.000.000,00
EUR
Saldo aus Finanzierungstätigkeit
-5.002.258,08
EUR
Änderung Finanzierungsmittelbestand
-67.832.094,84
EUR
Nachrichtlich: Ermächtigungsübertragungen 2020
1.023.729.059,00
EUR
Überschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen
Ein-/Auszahlungen
75.469.329,06
EUR
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
84.046.097,75
EUR
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln
7.637.234,22
EUR
Endbestand an Zahlungsmitteln
91.683.331,97
EUR

4. Übertragung von Budgetresten (Ermächtigungsübertragungen 2020)

Im Ergebnishaushalt werden zur Übertragung der konsumtiven Budgetreste 2020 in die Ämterbudgets 2021 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 196.690.520,25 EUR gemäß Anlage 4 zugelassen.

Im Finanzhaushalt werden zur Übertragung der investiven Budgetreste 2020 in die Ämterbudgets 2021 Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 827.038.538,75 EUR gemäß Anlage 4 zugelassen.

Die Ermächtigungsübertragungen sind im Jahresergebnis nicht enthalten und belasten künftige Ergebnis- bzw. Finanzhaushalte und verringern den Finanzierungsmittelbestand entsprechend.

5. Im Haushaltsplan 2020 werden folgende über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen zugelassen:

Nr.TeilergebnishaushaltAmtsbereichKontengruppeBetrag
5.1230 Liegenschaftsamt2307030 Immobilienverwaltung42110 Unterhaltung Grundstücke und bauliche Anlagen
6.590.000,00 EUR
Summe
6.590.000,00 EUR
TeilfinanzhaushaltProjektAuszahlungsgruppeBetrag
5.2230 Liegenschaftsamt7.239000 Gebäude- und Immobilienverwaltung7871 Hochbaumaßnahmen
2.147.490,46 EUR
Summe
2.147.490,46 EUR
Die Finanzierung der Mehraufwendungen erfolgt wie in den Begründungen zur Nr. 5 angegeben (vgl. Seite 13f).
6. Mittelumsetzungen vom Finanz- in den Ergebnishaushalt

Aufgrund der Ziffern I.4 und I.5 der Haushaltsvermerke im Doppelhaushaltsplan 2020/2021 werden vom Finanzhaushalt in den Ergebnishaushalt Mittel wie folgt umgesetzt:

- Ziffer I.4 in Höhe von 35.334.009,97 EUR
(Umsetzung von Investitionsmitteln zur Deckung von Mehraufwendungen für Instandhaltungs-/Unterhaltungsmaßnahmen und den Erwerb von beweglichem Sachvermögen)

- Ziffer I.5 in Höhe von 10.331.862,93 EUR
(Umsetzung von in Pauschalen veranschlagten Mitteln)

Den entsprechenden Mehraufwendungen wird zugestimmt.

7. Gewährung von Trägerdarlehen und städtischen Darlehen an den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES)

Dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES) wird zur Finanzierung von Investitionen in 2020 ein städtisches Darlehen in Höhe von 29.000.000 EUR gewährt.

8. Gliederungstiefe Planvergleich nach § 51 GemHVO

Der Planvergleich des Jahresabschlusses nach § 51 GemHVO wird weiterhin bis zur Gliederungsebene der Teilhaushalte und mindestens nach der Gliederung der §§ 2 - 4 GemHVO aufgestellt.

Zur Aufstellung des Jahresabschlusses werden dem Gemeinderat die Gesamtergebnisrechnung, aus der sich der Jahresüberschuss ergibt, die Bilanz und die Gesamtfinanzrechnung vorgelegt.

Die Feststellung des Jahresabschlusses durch den Gemeinderat erfolgt erst nach Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt. Das Prüfungsergebnis wird in einem Schlussbericht festgehalten.

Zur Feststellung wird dem Gemeinderat der Bericht zum Jahresabschluss 2020 mit Anlagen sowie der Schlussbericht des RPA zur Verfügung gestellt.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Dieser Tagesordnungspunkt wird gemeinsam mit folgenden Tagesordnungspunkten aufgerufen:
- TOP 20 "Zwischenbericht zur Finanzlage 2021", heutige NNr. 255
- TOP 21 "Bericht zu den Eckdaten zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2022/2023", heutige NNr. 256
Besprochen wird, diesen und die TOPs 20 und 21 in den Sitzungen des Verwaltungsausschusses und des Gemeinderats am 28.07.2021 abschließend zu behandeln. Die Aussprache ist in der NNr. 254 wiedergegeben.

In seiner Einführung erinnert BM Fuhrmann an die frühzeitige Information zur aktuellen Haushaltssituation durch den Oberbürgermeister und ihn in der Sitzung des Ältestenrats am 08.07.2021. Es gebe erfreuliche, aber mit Blick auf die Zukunft auch bedenkliche Vorzeichen.

Im Ältestenrat sei, damit die Ratsmitglieder Gelegenheit haben, sich eingehend mit den heute zur Beratung stehenden Vorlagen zu befassen, zum Beratungsgang vereinbart worden, heute eine erste Vorberatung, in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 28.07.2021 eine zweite Vorberatung und abschließend in der Sitzung des Gemeinderats am 28.07.2021 die Beschlussfassung vorzusehen.

Zum Jahresabschluss 2020 merkt er an, das Ergebnis dieses Abschlusses sei auch für die Finanzverwaltung überraschend gekommen. Im ursprünglichen Haushaltsplan 2020/2021 sei lediglich ein Jahresüberschuss in Höhe von 33,9 Mio. € ausgewiesen worden. Im Nachtragshaushalt 2020 seien keine Kürzungen bei den Budgets der Ämter und bei den Investitionen vorgenommen worden. Allerdings habe man damals die Erträge, insbesondere angesichts der pandemiebedingt negativen Gewerbesteuerentwicklung, anpassen müssen (Reduzierung der Gewerbesteuereinnahmen von 580 Mio. € auf 250 Mio. €). Dies habe im Nachtragshaushalt 2020 zu einem Ergebnis von minus 216,2 Mio. € geführt. Der nun vorliegende ordentliche Überschuss in Höhe von 211,8 Mio. € mache eine Erklärung notwendig. Wie in der Vorlage dargestellt, gebe es dazu folgende Gründe:
- Finanzielle Hilfen von Bund und Land (190,3 Mio. € (Gewerbesteuerkompensation knapp 170 Mio. €, unterschiedliche Corona-Soforthilfen 21 Mio. €))
- Gewerbesteuereinnahmen anstatt der prognostizierten 250 Mio. € belaufen sich auf 446,7 Mio. €.
- Pandemiebedingt verzögerter Mittelabfluss (knapp 200 Mio. €) / sehr hoher Anteil konsumtiver Ermächtigungsübertragungen.

Danach betont BM Fuhrmann, zwar seien die Gewerbesteuereinnahmen erheblich besser, als im Nachtragsetat prognostiziert, aber dennoch sei dies eine erhebliche Verschlechterung gegenüber den Gewerbesteuererträgen der vergangenen Jahre. Das Verhältnis der Gewerbesteuererträge zu den Gesamterträgen sei gegenüber dem Vorjahr von 16,4 % auf 11,1 % im Jahr 2020 zurückgegangen.

Die Ermächtigungsübertragungen hätten zum ersten Mal einen Stand von über 1 Mrd. € erreicht (197 Mio. € im Ergebnishaushalt / 827 Mio. € im Finanzhaushalt). Dass bereitgestellte Mittel nicht abfließen, schmerze die Finanzverwaltung. Die Frage müsse sein, wie sich der Mittelabfluss verbessern lasse.

Der Jahresabschluss mache keine neue Darlehensaufnahme notwendig. Der Kernhaushalt sei zum Ende des Jahres 2020 schuldenfrei. Die Liquidität betrage zum Jahresende 2020 507,2 Mio. €, davon seien jedoch 457,7 Mio. € als Mittelabfluss eingeplant, sodass die freie Liquidität im Ergebnis 49,5 Mio. € betrage. Diese Mittel würden für das Jahr 2021 benötigt.

Zur Finanzlage 2021 fährt der Finanzbürgermeister fort, auch hier hätten sich Verbesserungen ergeben, vor allem im Gewerbesteuerbereich. Im Nachtragsetat 2021 sei der Gewerbesteueransatz bereits von 250 Mio. € auf 350 Mio. € angehoben worden. Hier werde nun eine deutlichere Verbesserung bis Ende 2021 erwartet. Aktuell werde von Gewerbesteuererträgen in Höhe von 600 Mio. € ausgegangen. Abzüglich der Gewerbesteuerumlage stelle dies immerhin noch eine Verbesserung von 229 Mio. € dar (Verbesserung im Ergebnishaushalt zum Nachtragshaushalt von knapp 170 Mio. €). Festzuhalten sei, dass sich 2021 das ordentliche Ergebnis nach wie vor im Minusbereich befinde (208,5 Mio. €). Die im Nachtragsetat 2021 ausgewiesene Deckungslücke in Höhe von 92,1 Mio. € könne auch durch das gute Ergebnis 2020 geschlossen werden. Ausgegangen werde von einer freien Liquidität in Höhe von 116,1 Mio. € zum Ende 2021. Damit werde in die Beratungen des Doppelhaushaltsplan-Entwurfs 2022/2023 eingestiegen.

Weiter trägt der Vorsitzende, bezogen auf die Eckdaten zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2022/2023, vor, die Finanzverwaltung plane Stand heute, also vor der Novembersteuerschätzung, mit einem Gewerbesteueraufkommen/Jahr in Höhe von 600 Mio. €. Nach der aktuellen Planung führe dies zu einem negativen ordentlichen Ergebnis im Jahr 2022 in Höhe von -101,5 Mio. € und im Jahr 2023 in Höhe von
-162,6 Mio. €. Darin seien allerdings noch keine größeren Posten wie Digitalisierung enthalten.


Es müsse immer noch von einer sehr angespannten Haushaltslage ausgegangen werden. Die Spielräume, insbesondere bei Investitionen, seien äußerst gering. Die Stadt stehe vor großen Herausforderungen. Das Regierungspräsidium (RP) habe bereits nach der Genehmigung des letzten Doppelhaushalts darauf hingewiesen, dass, um strukturelle Defizite zu vermeiden, entsprechende Priorisierungen bei den unterschiedlichen Verwaltungsaufgaben vorgenommen werden müssten. Mit der Anmerkung, er sei zuversichtlich, dass sich dieses in den anstehenden Etatberatungen umsetzen lässt, schließt er seinen Sachvortrag ab.

StR Winter (90/GRÜNE), StR Kotz (CDU), StR Körner (SPD), StR Dr. Oechsner (FDP) und StRin von Stein (FW) bedanken sich für die Vorlagen und äußern sich positiv zum Jahresabschluss 2020.

Verweisend auf die Neuverschuldungen von Bund und Land spricht StR Kotz für Deutschland von keinem guten Jahr 2020. Die Stadt Stuttgart sei wohl auf der Habenseite einer der Profiteure. Die Ermahnungen der Finanzverwaltung hält StR Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) für nicht angebracht. Gerade in Krisenzeiten müsse die öffentliche Hand investieren, und zwar "nicht nur in Beton, sondern auch in Personal".

Für StR Körner ist es eine große Leistung, dass trotz der Pandemie sich bei den Eckpunkten 2022/2023 die Planung nahezu auf dem Level befindet wie im Dezember 2019. Ihm ist bei den kommenden Etatberatungen wichtig, die nachhaltigen Folgen der Corona-Pandemie zu beleuchten. Seine Fraktion sehe hier Kinder bzw. Familien mit Kindern stark betroffen. In die Lebenschancen von Kindern und Jugendlichen gehöre investiert.

Gespannt zeigt sich StR Dr. Oechsner, ob es in den Jahren 2021 und 2022 vermehrt zu Gewerbesteuerrückzahlungen kommt. Da niemand die Zukunft vorhersagen könne, könne er auch die Mahnungen des Vorsitzenden nachvollziehen. Die Aussage von StR Rockenbauch, in Krisen dürfe man nicht hineinsparen, setze voraus, dass im Vorfeld von Krisen seriös gehandelt wird, indem darauf verzichtet werde, Mittel auszugeben, die noch nicht vereinnahmt seien.

Wie sich die Zuschüsse von Bund und Land entwickelten, sei nicht bekannt, und die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie seien noch nicht ausgestanden.

Bezogen auf die Höhe der Ermächtigungsübertragungen unterstreichen StR Winter, StR Kotz, StR Rockenbauch, StR Körner, StR Dr. Oechsner und StRin von Stein die Notwendigkeit, schnell für einen verbesserten Mittelabfluss zu sorgen. Dass die Höhe der Ermächtigungsübertragungen im Bereich der Schulen von 325 Mio. € auf 300 Mio. € zurückgegangen ist, erwähnt StR Körner. Eventuell hänge dies damit zusammen, dass in den vergangenen Etatberatungen die damals 40 Mio. € umfassende Sanierungspauschale mit nur noch 7,5 Mio. € realistischer veranschlagt worden sei. Er geht davon aus, dass es richtig ist, realistischere Ansätze zu wählen. Von einem weiterhin viel zu geringen Mittelabfluss in Anbetracht des riesigen Rückstands bei den Schulsanierungen geht StR Dr. Oechsner im Schulbereich aus. Durch StRin von Stein wird erinnert, zu langsam umgesetzte Projekte verteuerten sich. Bauliche Verzögerungen durch Belange des Denkmalschutzes führten ebenfalls zu verzögerten Projektumsetzungen.

Von Frau Häußler (GPR) wird berichtet, der verzögerte Mittelabfluss stehe auch damit in Zusammenhang, dass trotz der vielen Stellenschaffungen vor zwei Jahren an neuralgischen Punkten noch Stellen fehlten. Darauf müsse in den kommenden Haushaltsberatungen nochmals geschaut werden.

Den Anstieg der Ermächtigungsübertragungen im Bereich Klimaschutz (Energiewirtschaft, Contracting) von 12 Mio. € (2019) auf 27 Mio. € problematisiert StR Kotz. Diese Zahlen bedeuteten, dass die Stadt beim dringenden Thema Klimaschutz überhaupt nicht vorankomme. Dazu wünscht er sich eine Antwort bzw. einen Bericht.

Verärgert zeigt sich StR Körner über den Anstieg der Ermächtigungsübertragungen im Bereich der Wohnbauförderung (Anstieg von 30 Mio. € (2019) auf 42 Mio. €). Über die Gründe für diesen Anstieg möchte er informiert werden. StR Dr. Oechsner weist auf fehlende Baugrundstücke hin.

Für StR Winter steht außer Frage, dass die Herausforderungen in Bereichen wie Soziales/sozialer Zusammenhang, Kultur, Wohnen und Schulsanierungen wie auch die Herausforderungen, die sich durch den Klimawandel ergeben, angegangen werden müssen. Eventuell werde seine Fraktion dazu in der zweiten Vorberatung erste Signale senden. Sinngemäß äußern sich StR Kotz und StR Rockenbauch.

Das letztgenannte Ratsmitglied spricht sich, anknüpfend an die StRe Winter und Kotz, dafür aus, dass die Mittel des Jahresabschlusses nicht nur für die Finanzierung kommender Haushalte, sondern für die Bildung von davon-Positionen eingesetzt werden. Als Größenordnung nennt er einen Betrag von 100 Mio. €.

Für die FDP-Gemeinderatsfraktion wendet sich StR Dr. Oechsner gegen die Bildung von weiteren davon-Positionen durch Mittel des Jahresüberschusses 2020. Dieser Jahresüberschuss gehöre dem Doppelhaushalt 2022/2023 zugeführt. Dieser Aussage pflichtet BM Fuhrmann mit Nachdruck bei. Er erklärt, nachdem manche Wortmeldungen von finanziellen Spielräumen ausgegangen seien, müsse er betonen, diese sehe er nicht. Zunächst sollte mit dem Überschuss des Jahres 2020 verlässlich umgegangen werden. Dieser werde für das Jahr 2021 benötigt. Er wiederholt, in den geschilderten Eckdaten für den Haushalt 2022/2023 seien wesentliche Punkte noch nicht enthalten. Die Ergebnisse würden sich noch verschlechtern.

An StR Körner gewandt erinnert der Vorsitzende erneut, nach dem letzten Doppelhaushalt habe das RP die Stadt ermahnt, sie solle trotz ihrer liquiden Mittel achtsam sein und gegensteuern sowie priorisieren. Dies sei bekanntlich der Grund, weshalb das Thema Gesamtsteuerungssystem/Aufgabenkritik angesprochen worden sei. Dieses Themenfeld werde natürlich weiterverfolgt. An der Situation, die zu der Ermahnung des RP geführt habe, habe sich nichts verändert.

Nach Auffassung von StR Körner muss die Stadt Überlegungen zur Erhöhung des Gewerbesteueraufkommens durch Maßnahmen der Wirtschaftsförderung anstellen. Dies sei die Voraussetzung, um in Stuttgart auch zukünftig Verbesserungen erzielen zu können. Von StR Dr. Oechsner wird gefordert, verstärkt mittelständische Unternehmen in den Blick zu nehmen.

Gegenüber StR Körner und StR Rockenbauch bekräftigt Herr Vaas (StKäm), es liege definitiv ein strukturelles Defizit vor. Die Planung für die Jahre 2022 und 2023 wiesen Unterdeckungen bis zu -160 Mio. € aus, wobei der gesamte digitale Bereich sowie neue Stellen noch nicht enthalten seien. Die Stadt lebe von der Substanz; erfreulicherweise hätten in den letzten zehn Jahren Rücklagen gebildet werden können. Wenn von über 2 Mrd. € liquider Mittel gesprochen werde, müsse berücksichtigt werden, dass 1 Mrd. € allein für die Ermächtigungsübertragungen in den nächsten Jahren abfließe, und auch die 800 Mio. € für die in den letzten Jahren gebildeten davon-Rücklagen würden abfließen. Zudem beliefen sich die Rückstellungen auf 400 Mio. €. Diese Mittel seien allesamt gebunden, und deshalb verfüge Stuttgart lediglich über eine geringe freie Liquidität. Diese Fakten ließen nur den Schluss zu, den Jahresüberschuss 2020 für den kommenden Doppelhaushalt zu verwenden. Wenn auf der Basis der aktuellen Zahlen der Etat 2022/2023 beschlossen würde, würde sich die Kreditaufnahme auf 230 Mio. € belaufen. Zum jetzigen Zeitpunkt weitere davon-Rücklagen zu bilden, wäre vor diesem Hintergrund nicht hilfreich. Überlegungen dazu könnten in den kommenden Etatberatungen erfolgen. Zu diesen Beratungen werde eine neue Hochrechnung für das Jahr 2021 vorgelegt. Weiter gibt er zu bedenken, die Jahresüberschussmittel werden benötigt, um die massiven Investitionen der nächsten Jahre sowie Personalkostensteigerungen finanzieren zu können.

Dies ergänzend bekräftigt auch Herr Langemack (StKäm), die gesamte freie Liquidität werde für die Finanzierung des Jahres 2021 benötigt. Zudem bittet er, in Verbindung mit dem Jahresabschluss 2020 nicht bereits Beschlüsse zur Verwendung von Mitteln zu fassen, die voraussichtlich erst Ende 2021 zur Verfügung stehen. Ansonsten begebe man sich in die Situation, dass die für die Deckungslücke des Jahres 2021 rechnerisch vorgesehenen gebundenen Mittel doppelt gebunden werden. Die unter Beachtung der Vorgabe des Haushaltsrechts ausgewiesene freie Liquidität (507 Mio. €) sei bereits verplant. Alles darüber Hinausgehende würde wohl einen zweiten Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 erfordern.

Nachdem in den letzten Etatberatungen viele Stellen geschaffen wurden, muss für StR Rockenbauch in den diesjährigen Etatberatungen über die Personalgewinnung,
-erhaltung und -qualifizierung gesprochen werden. Dabei schließt er nicht aus, dass in Bereichen wie Digitalisierung weitere Stellen geschaffen werden müssen.


Für StRin von Stein stellt sich im Zusammenhang mit Personalkosten und Stellenbesetzungsschwierigkeiten die Frage, wie Strukturen verändert werden können, um Aufgaben mit weniger Personal zu schultern. An dieser Stelle bittet sie in den anstehenden Etatberatungen um Aussagen der Finanzverwaltung, wie neue Stellenschaffungen und die damit einhergehenden dauerhaften Kosten eingeordnet werden. Dies aufgreifend merkt Herr Vaas an, wenn die Stadt in eine finanzielle Schieflage käme, könnten Stellen natürlich nicht einfach wieder abgebaut werden. Deshalb müsse bei Stellenschaffungen mit Augenmaß gehandelt werden.

Für den Gesamtpersonalrat, so Frau Häußler, sei nach wie vor Personalgewinnung/
-erhaltung das "Topthema". Die Rahmenbedingungen müssten hier stimmen (Räume, gute Arbeitsbedingungen, Personalentwicklung, interne Karrieren etc.). Wenn hier Investitionen unterblieben, bringe dies die Stadt wieder in die Defensive. Von daher müssten die Rahmenbedingungen für das Personal in den kommenden Etatberatungen ein wichtiges Thema sein.


Davon, dass das Personal ein Grund für die hohen Ermächtigungsübertragungen, aber nicht der entscheidende Grund dafür ist, geht Herr Vaas aus. Noch relevanter für Projektverzögerungen seien folgende Aspekte: Wie sind Baufirmen greifbar? Umweltschutz, Denkmalschutz, Naturschutz. Wichtig seien realistische Investitionsplanungen. In den vergangenen Jahren sei sicherlich zu viel in die Haushalte aufgenommen worden. Nun zeige sich, dass sich vieles zeitlich nicht so wie erhofft umsetzen lasse. Seiner Einschätzung nach werden realistischere Planungen zu einer Entspannung bei den Ermächtigungsübertragungen führen.

StR Körner weist bezüglich des derzeit geplanten Defizits in Höhe von 208,5 Mio. € im Jahr 2021 darauf hin, dass im Jahr 2021 739 Mio. € an Investitionen (346 Mio. € im Jahr 2019), 165 Mio. € für Immobilienkäufe, 270 Mio. € für SSB/Klinikum und Ausleihungen an Gesellschaften der Stadt vorgesehen sind. Er stellt folgende Bitten/Fragen:
1. In der Vorlage wird angedeutet, dass man die auf 61,5 Mio. € aufgestockte Deckungsreserve in diesem Umfang wohl nicht benötigt und dass es Anträge auf Mittelbewilligungen aus dieser Deckungsreserve gibt. Dazu wünsche er sich eine Übersicht.
2. Von welchen Verbesserungen geht die Verwaltung aus (LBBW-Ausschüttung, Landesmittel)?

Zu der Eckpunktevorlage fährt StR Körner fort, in der GRDrs 535/2021 werde von angepassten Kita-Betriebskostenpauschalen gesprochen. Diese Anpassung bittet er zu beziffern. Des Weiteren bittet er die anerkannte Summe der Sondereinflüsse zu benennen (Sondereinflüsse in normalen Jahren 82 Mio. €, neu 159 bzw. 169 Mio. €). Weiter bittet er, dass auch zu Investitionsanmeldungen Mitteilungsvorlagen gefertigt werden.

Derzeit, so Herr Vaas, gehe die Finanzverwaltung davon aus, dass von einem 600 Mio. € umfassenden Paket des Landes rund 20 Mio. € auf die Landeshauptstadt entfallen. Dies müsse aber in den nächsten Tagen nochmals geprüft werden.

Gegen Ende der Aussprache bittet StR Kotz die Finanzverwaltung, den Fraktionen in den nächsten Tagen bezogen auf die letzten 8 Doppelhaushaltspläne mitzuteilen, welche Kreditermächtigungen jeweils beschlossen wurden und welche Jahresergebnisse sich ergeben haben.

Von StR Rockenbauch wird eingeräumt, prinzipiell sei es richtig, Jahresüberschüsse in Etatberatungen zu verteilen. Er geht weiter von einem Verteilungsspielraum aus. Bestätigt haben möchte er seine Einschätzung, dass 2020 und 2021 insgesamt 66 Mio. € an Dividenden/Ausschüttungen der LBBW zurückgehalten werden. Dazu merkt BM Fuhrmann an, derzeit sei nicht bekannt, ob und wann diese Mittel an die Stadt fließen.

Nachdem StR Rockenbauch angesichts der seines Erachtens auslaufenden Pandemie und angesichts der Wohnungs- und Klimakrise bei einer Neuverschuldung eine Kreditaufnahme von 300 bis 400 Mio. € als unproblematisch bezeichnet, verweist BM Fuhrmann darauf, dass sich die Verwaltung ständig mit dem RP austauscht. Da haushaltsrechtlich eine Kreditaufnahme das letzte Mittel sei, müsse wohl damit gerechnet werden, dass seitens des RP zunächst die Auflösung von Rücklagen gefordert würde. Diese Rücklagen seien jedoch gebunden. Möglicherweise müsste der Rat dann Prioritäten setzen. Dann, wenn die Mittelbindungen entfallen, so Herr Langemack, könnten rechnerische Kreditaufnahmen erfolgen. Er warnt davor, dass die Stadt ihre finanzielle Leistungsfähigkeit überreizt. Im Gegensatz zu Bund und Land hätten Kommunen, wenn sie Schulden machten, nicht die Möglichkeit, sich die Mittel zukünftig zurückzuholen.

Mit der Zusage, dass bis zu der Endberatung der Tagesordnungspunkte die noch offen gebliebenen Fragen beantwortet werden, schließt BM Fuhrmann die Aussprache ab und stellt fest:

Die Tagesordnungspunkte sind vorberaten.
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