· Ab sofort ist neben den bisherigen geschlechtsspezifischen (Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) und geschlechtsneutralen Formulierungen (Mitarbeitende) der Gender-Star (*) (Mitarbeiter*innen) zulässig. Dieser sollte einheitlich verwendet werden, um alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten zu benennen, soweit dies sachlich gerechtfertigt ist. Eine sachliche Rechtfertigung liegt beispielsweise vor, wenn die geschlechtliche Identität von einer oder mehreren Personen nicht eindeutig bekannt ist.
· Persönliche Anschreiben sollten um die Fußnote ergänzt, die der empfangenden Person die Möglichkeit bietet, eine andere persönliche geschlechtersensible Ansprache zu wählen, falls die vorliegende nicht zutrifft.
· In städtischen Formularen, in denen das Geschlecht abgefragt wird, sollten zukünftig bei der Neufassung der Formulare und Vordrucke die Formularfelder „weiblich“, „männlich“, „divers“, „ohne Angabe“ angeboten werden.
· Bei Abfrage der Anrede sollten sukzessive die Formularfelder: „Frau“, „Herr“, „Guten Tag + Vorname und Nachname“ oder nur „Guten Tag“ angeboten werden.
· Die bisherige Schreibung mit Binnen-I, Schrägstrich -/, Unterstrich_, etc. sollte nicht mehr verwendet werden.