Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
299
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VerhandlungDrucksache:
608/2014
GZ:
StU
Sitzungstermin: 15.10.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Föll
Berichterstattung:-
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Richtlinie für das kommunale Grünprogramm der Landeshauptstadt Stuttgart zur Förderung der Hof-, Dach- und Fassadenbegrünung

Vorgang:

Ausschuss für Umwelt und Technik vom 07.10.2014, öffentlich, Nr. 421
Ergebnis: einmütige Zustimmung mit Änderung (Seite 5 der Vorlage, Ziffer 2.2, letzter Spiegelstrich wird wie folgt geändert: "Neuanlage von Fahrwegen und Parkplätzen für Kraftfahrzeuge"

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Städtebau und Umwelt vom 18.09.2014, GRDrs 18.09.2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Die Landeshauptstadt Stuttgart fördert im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel private Maßnahmen zur Hof-, Dach- und Fassadenbegrünung. Die Förderung ist im gesamten Stadtgebiet ab einem Verdichtungsgrad von 51 % und mehr möglich. Bei geplanten Vorhaben in förmlich ausgewiesenen Stadterneuerungsgebieten erfolgt eine Einzelfallprüfung. 2. Für die Förderung gelten die beiliegenden Richtlinien gemäß Anlage 1. Sie treten mit der Beschlussfassung durch den Gemeinderat in Kraft. 3. Der Aufwand für das kommunale Grünprogramm wird zusammen mit dem Aufwand für die Förderung von urbanen Gärten (GRDrs 609/2014) im Teilergebnishaushalt THH610 - Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung Kostengruppe 4318 -Zuschüsse an übrigen Bereich- wie folgt gedeckt:

2014 200.000 €
2015 200.000 €

EBM Föll stellt fest:
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6_Richtlinie_kommunales_Grünprogramm.pdf