Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
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VerhandlungDrucksache:
810/2021
GZ:
JB
Sitzungstermin: 22.09.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BMin Fezer
Berichterstattung:-
Protokollführung: Frau Schmidt fr
Betreff: Einsatz von Luftreinigungsgeräten in den Klassen 1 - 6 an Stuttgarter Schulen

Beratungsunterlage ist die Mitteilungsvorlage des Referats Jugend und Bildung vom 14.09.2021, GRDrs 810/2021. Sie ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokoll-exemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Wie alle weiteren Rednerinnen und Redner dankt StR Lazaridis (90/GRÜNE) für die Kostenaufstellung. Er verweist auf die schwierige Situation von Schülerinnen und Schülern, die ein Recht darauf hätten, dass man sich um sie kümmere. Der Gemeinderat sei gut damit beraten, die Situation ernst zu nehmen. Es gehe um Risikoabwehr, weshalb seine Fraktion darum gebeten habe, die Versorgung mit Luftfiltern in den Klassen 1 - 6 darzustellen. In der aktuellen Situation steckten sich vor allem jüngere Menschen an, bei denen die Impfquote noch deutlich geringer sei. Zudem gebe es noch keinen zugelassenen Impfstoff für unter Zwölfjährige. In der Abwägung wolle er den Weg der maximalen Sicherheit gehen. Die Landesmittel seien bei Weitem noch nicht ausgeschöpft, weshalb seine Fraktion vorschlage, die heutige Mitteilungsvorlage zum Beschluss zu erheben. Danach könnten Lüftungsanlagen in den Klassen 1 - 6 mit der Kostenfolge wie in der Vorlage dargestellt bereits heute beschlossen werden.

StRin Ripsam (CDU) verweist auf die intensive Beschäftigung mit der Frage der Luftreinigung. Man habe sich Expertise von Fachleuten geholt, die deutlich vermittelt hätten, wie Luftreinigungsgeräte zu bewerten seien. Der Druck der Elternschaft sei extrem hoch. Es gebe keine rationale, nur eine emotionale Betrachtungsweise, die dazu führe, die Klassen 1 - 6 mit Geräten auszustatten. Dies erfolge zusätzlich zu den Räumen, die schlecht belüftet werden könnten. Ihre Fraktion bewege sich auch in diese Richtung, da kein entsprechender Impfstoff für diese Altersgruppe zur Verfügung stehe. Dies sei das einzige Argument, um sich über die Expertise der Fachleute hinwegzusetzen. Aufgrund der Unterstützung durch das Land müsse die Stadt erfreulicherweise nur 50 Prozent der Kosten übernehmen. Für sie stelle sich zusätzlich die Frage, was nach Ende der Pandemie mit den Geräten und deren Entsorgung geschehe. Dies müsse zu einem späteren Zeitpunkt ökologisch bewertet werden. Die Stadträtin spricht sich für die Beschaffung der Geräte aus, hat aber Zweifel daran, ob dieser Beschluss heute formal korrekt getroffen werden kann. Die Eile beruhe offensichtlich auf der bevorstehenden Bundestagswahl.

Bezüglich der Formalitäten weist StR Pantisano (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) auf den Antrag Nr. 267/2021 ("Infektionsrisiko in allen Klassenräumen durch den stufenweisen Einsatz von Luftreinigungsgeräten minimieren") hin, der heute beschlossen werden könne. Damit sei die formale Frage geklärt. Die Kosten von 2,5 Mio. Euro sollten es wert sein, für die Sicherheit in Klassenzimmern zu sorgen, um auch das letzte Risiko auszuschließen. Gegenüber StRin Ripsam merkt er an, die Anliegen der Elternschaft dürften nicht mit der anstehenden Bundestagswahl vermischt werden. Ideal sei die Kombination aus Lüften, Tragen einer Maske und Luftfiltern, wodurch das Infektionsrisiko auf nahezu 0 Prozent gedrückt werden könne. Dies sei man den Schülerinnen und Schülern schuldig und sende ein Zeichen an andere Kommunen im Land, die nach dem Stuttgarter Beschluss sicherlich nachzögen.

Die Ausführlichkeit der Mitteilungsvorlage begrüßt StRin Meergans (SPD). Sie spricht sich ebenfalls für eine Anschaffung der Geräte für die Klassen 1 - 6 aus; die Argumente seien bereits genannt worden. Sie betont, mit dieser Entscheidung widerspreche man keinesfalls den wissenschaftlichen Erkenntnissen, denn die Geräte seien wirksam. Für einen sicheren Schulbetrieb müsse das Maximum an Maßnahmen ergriffen werden. Diese "Hau-Ruck-Aktion" sei nicht dem Bundestagswahlkampf geschuldet, sondern der Tatsache, dass vergangenen Montag bereits die "Windhundphase" im Landesförderprogramm begonnen habe. Wenn die Stadt noch in den Genuss des Zuschusses kommen wolle, müsse schnell entschieden werden.

StR Dr. Oechsner (FDP) betont, es gebe zahlreiche Untersuchungen zu Wirkung und Umgang mit Luftfiltern. Selbst wenn ein Impfstoff für Kinder zugelassen werde, könnten nicht von heute auf morgen alle Kinder geimpft werden. Somit sei diese Gruppe gesondert zu betrachten. Durch die Ausführlichkeit der Vorlage ergebe sich ein guter Einblick in die Situation. Durch die Luftfilter könne das Risiko nicht ausgeschlossen, sondern nur minimiert werden. Er betrachtet die Geräte als Zukunftsanschaffung im Falle weiterer Epidemien oder Pandemien. In der Abwägung kommt er zur Überzeugung, die Anschaffung heute zu beschließen.

Für StRin von Stein (FW) ist das Argument, dass es für Kinder noch keinen Impfschutz gibt, wichtig in der Diskussion. Ihre Fraktion könne der Anschaffung der Geräte zustimmen, da es um den Schutz der Kinder gehe.

StRin Schumann (PULS) kann sich den Äußerungen von StRin Meergans anschließen. Durch die Luftfilter könne eine deutliche Verbesserung der Situation geschaffen werden, weshalb sie der Vorlage zustimme.

BMin Fezer erklärt, die heutige Vorlage sei keine Beschluss-, sondern eine Mitteilungsvorlage. Somit könne nur über den Antrag entschieden werden, den StR Lazaridis vorgebracht habe. Des Weiteren werde ein Deckungsvorschlag benötigt. EBM Dr. Mayer ergänzt, der Sachzusammenhang zwischen dem Antragsbegehren und der Formulierung des Tagesordnungspunktes sei eindeutig gegeben. Aus juristischer Sicht sei somit eine Beschlussfassung möglich. Allerdings müsse in der Tat über die Deckung der Kosten Klarheit herrschen.

StR Pantisano verweist erneut auf den Antrag Nr. 267/2021. Als Deckungsvorschlag nennt er die Überschüsse aus dem Jahr 2020; ein Beschluss dürfe nicht an der Finanzierungsfrage scheitern.

Zum Vorschlag von EBM Dr. Mayer, auf die Deckungsreserve zurückzugreifen, erklärt BM Fuhrmann, auf den von StR Pantisano genannten Jahresüberschuss 2020 oder Davon-Positionen könne nicht zurückgegriffen werden. Die Corona-Deckungsreserve sei erhöht worden, müsse aber nochmals geprüft werden. Alternativ komme eventuell ein Deckungsvorschlag des Schulverwaltungsamtes in Frage. Der Rückgriff auf die allgemeine Deckungsreserve sei stets nur der zweite Schritt. Grundsätzlich sei ein Deckungsvorschlag zwingend erforderlich, wenn ein Sachbeschluss gefasst werde.

BMin Fezer betont, aus dem Schulverwaltungsamt könne kein Deckungsvorschlag gemacht werden.

StR Kotz (CDU) erklärt, er sei für alle Vorschläge offen, solange diese nicht in das Budget anderer wichtiger Dinge eingriffen. Die Rückfallebene sei die Deckungsreserve.

StR Winter (90GRÜNE) sieht den Sachzusammenhang ebenfalls gegeben und wünscht heute eine Beschlussfassung aufgrund des Vorschlages zur Deckungsreserve.


BMin Fezer stellt den inhaltlichen Antrag, der sich an der Mitteilungsvorlage orientiert, sowie den Deckungsvorschlag zur Abstimmung und stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.

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