Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
132
1
VerhandlungDrucksache:
143/2014
GZ:
7853-02.00
Sitzungstermin: 07.05.2014
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:der Vorsitzende, EBM Föll, Herr Vetter (LBBW)
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Landesbank Baden-Württemberg
- Hauptversammlung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 24.04.2014, GRDrs 143/2014, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der/die stimmberechtigte Vertreter/Vertreterin der Landeshauptstadt Stuttgart wird beauftragt, in der Hauptversammlung der Landesbank Baden-Württemberg den nachstehenden Beschlussanträgen zuzustimmen:

1. Die LBBW (Bank) weist im Geschäftsjahr 2013 den folgenden Bilanzgewinn aus:

Jahresergebnis nach Steuern und vor Hybridbedienung
454.379.406,88 EUR
laufende Hybridbedienung
- 143.133.498,06 EUR
nachzuholende Hybridbedienung früherer Geschäftsjahre
- 239.241.712,89 EUR
Jahresergebnis/Bilanzgewinn
72.004.195,93 EUR

Der Bilanzgewinn von 72.004.195,93 EUR wird vollständig an die Träger ausgeschüttet, wobei auf den einzelnen Träger ein Anteil am ausgeschütteten Gewinn entsprechend seines Anteils am Stammkapital der LBBW entfällt.


2. a) Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden für das Geschäftsjahr 2013 entlastet.

3. Zum Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss der Landesbank
Baden-Württemberg zum 31.12.2014, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30.06.2014 sowie als Prüfer nach § 36 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) wird die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bestellt.


4. Der Änderung der Satzung entsprechend Anlage 3 wird zugestimmt.

5. Der Änderung der zwischen der LBBW und den in Anlage 4 aufgeführten direkten Tochterunternehmen bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträgen sowie Ergebnisabführungsverträgen jeweils durch Aufnahme eines dynamischen Verweises auf § 302 AktG wird zugestimmt.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt. Ein Exemplar des Geschäftsberichts 2013 der Landesbank Baden-Württemberg befindet sich bei den Akten der Hauptaktei.

Die an die Ausschussmitglieder ausgeteilte Präsentation zum Vortrag von Herrn Vetter ist angeheftet. Auf Nachfrage von StR Rockenbauch (SÖS und LINKE) teilt der Vorsitzende mit, dass diese Präsentation nicht in elektronischer Form zur Verfügung steht. Diese kann daher nicht im Sitzungssaal projiziert werden.

Nachdem OB Kuhn den LBBW-Geschäftsbericht 2013 als sehr ansehnlich bezeichnet erfolgt der Vortrag von Herrn Vetter. Dieser Vortrag ist nachstehend im überarbeiteten Wortlaut wiedergegeben:

Herr Vetter:
"Ich versuche, einen kurzen Abriss über das Geschäftsjahr 2013 zu geben. Für uns das mit Abstand Wichtigste letztes Jahr war, dass wir in der Lage waren, zum 31.12. den Prozess der Restrukturierung erfolgreich abzuschließen und dass wir in allen wesentlichen Punkten diese Restrukturierung auch erfolgreich umgesetzt haben. Entscheidend für uns ist, dass das Verfahren mit Brüssel beendet ist und dass wir auch unsere Ziele ansonsten erreicht haben, was das Thema Reduzierung der Kosten anbelangt auf der einen Seite und vor allem was Risikoabbau anbelangt auf der anderen Seite.

Wenn ich Ihren Blick auf Seite 2 dessen lenken darf, was ich gerade ausgeteilt habe. Dort sehen Sie, dass von 2010 bis heute ein massiver Abbau der Bilanzaktiva, insbesondere bei der sogenannten Nicht-Kernbank, stattgefunden hat. Hier haben wir unsere Ziele deutlich überschritten (ursprünglich über 450 Mrd. €, EU-Ziel war 341 Mrd. €, per Ende letzten Jahres waren es 274 Mrd. €).


Damit hat auch der RWA-Abbau (RWA = Risk-Weighted Asset, risikogewichtetes Aktivum) deutlich das Ziel überschritten, welches wir uns gemeinsam mit der Kommission gesetzt haben.

Wir haben die RWA - das ist der Gegenwert dessen, was Sie an Risiko in der Bilanz haben, was Sie dann mit Eigenkapital belegen müssen - statt 128 Mrd. €, das war das EU-Ziel, auf 79 Mrd. € reduziert.

Ebenso ist es uns gelungen, das sogenannte Kreditersatzgeschäft, genannt CIP-Portfolio, deutlich schneller zu reduzieren. Ende letzten Jahres waren wir hier bei einem Volumen von 11 Mrd. €, 2009 waren das noch 95 Mrd. €.

Das Ganze hat zum Ergebnis, dass auch der EU-Planwert für die Kernkapitalquote deutlich übererfüllt wurde. Das ist allerdings jetzt eher nicht selbstverständlich, denn inzwischen hat sich das Aufsichtsrecht für Banken auch dramatisch verändert.

Die Kostenmaßnahmen sind ebenso planmäßig umgesetzt, und eine drastische Reduzierung des Beteiligungsportfolios hat ebenso stattgefunden. Wir haben jetzt noch eine Beteiligung, die wir im Laufe dieses Jahres verkaufen müssen. Die Adresse ist öffentlich nicht bekannt, deswegen kann ich dazu jetzt im Einzelnen nichts sagen. Ansonsten haben wir alle Auflagen erfüllt.

Wenn wir nun auf die Seite 3 schauen, dann sehen Sie das in Form von Charts, was ich gerade versucht habe Ihnen darzulegen, dass praktisch die Kernkapitalquote von 6,9 % Anfang 2009 inzwischen auf 18,5 % gestiegen ist, dass wir dann, wenn wir oben rechts schauen, das Kreditersatzgeschäft um 88 % abgebaut haben von 95 auf jetzt 11 Mrd. € und die Risikoaktiva um 56 % reduziert haben. Das heißt, wir haben rund 10 Mrd. € Eigenkapital frei gemacht, weil wir ansonsten ein Eigenkapitalproblem bekommen hätten. Und wir haben die Bilanzaktiva um 39 % reduziert.

Wenn wir auf die Seite 4 gehen, sehen wir, dass wir inzwischen mit einer sehr ordentlichen Kapitalisierung ausgestattet sind. Hier ist uns insbesondere entgegengekommen, dass es uns letztes Jahr noch mal möglich war, die Bilanzsumme um 63 Mrd. € zu reduzieren und damit auch die Kernkapitalquote zu stärken. Die Stärkung des Kernkapitals hat per 01.01.2013 mit Wandlung von stillen Einlagen in der Größenordnung von 2,2 Mrd. € stattgefunden. Damit sind wir inzwischen im Wettbewerb gut kapitalisiert.

Wenn wir auf die Seite 5 schauen, dann sehen Sie, wie sich die Ergebnisse je nach IFRS und HGB entwickelt haben. Der Tiefstpunkt war das Ergebnis bei IFRS bei 2 Mrd. € minus. Inzwischen sind wir bei 337 Mio. € plus nach Steuern. Wenn wir das in HGB betrachten, da war in 2009 das niedrigste Ergebnis mit 2,18 Mrd. € minus, inzwischen bei 454 Mio. € im Plus.

Eine kurze Zusammenfassung der G+V sehen Sie auf der Seite 6. Wenn Sie einverstanden sind, würde ich jetzt noch als Resümee ziehen etwas, was heute in der Zeitung steht und für uns extrem erfreulich ist:


Sie wissen, dass in den letzten Wochen und Monaten Banken insbesondere von Ratingagenturen permanent schlechter geratet werden, und zwar durch die Bank. Da können Sie bei der Deutschen Bank anfangen und wo auch immer aufhören. Uns ist es widerfahren, dass uns heute Morgen bzw. gestern Moody’s nach oben ratet, d. h. besser ratet auf A 2. Und das praktisch gegen den Trend. Daraus wird deutlich, dass wir offensichtlich auch nach Ansicht der Ratingagenturen irgendwas richtig gemacht haben. Der Hinweis kommt, dass das zurückzuführen ist erstens auf den dramatischen Risikoabbau, zweitens auf eine inzwischen gewonnene Stabilität in der G+V. Und 3. auf eine solide Kapitalausstattung.

Dies wird der Bank für die Zukunft helfen, dass wir auch künftig in der Lage sind, langfristig unseren Kunden in Baden-Württemberg und darüber hinaus mit Krediten zur Verfügung zu stehen und wird die Refinanzierungsfähigkeit der Bank weiter stärken. Dankeschön."

OB Kuhn, Mitglied des LBBW-Aufsichtsrats, fügt an, der Kurs des Risikoabbaus werde konsequent fortgeführt. Dies trage zur Stabilität der Bank und damit zur Sicherheit der städtischen Einlage bei. Dieser Kurs sei vom Grundsatz her richtig, und dieser Kurs bringe, dies sei vielleicht das Wichtigste, nicht zuletzt zusätzliche Sicherheit für die Wirtschaft im mittleren Neckarraum.

Wie schon von OB Kuhn wird das Jahresergebnis 2013 durch EBM Föll als sehr ordentlich und sehr respektabel bezeichnet. Für die Bewertung des Jahresergebnisses bittet er die Ergebnisse anderer deutscher Banken heranzuziehen.

Für den erfolgreichen Abschluss des EU-Wettbewerbsverfahrens und für die Arbeit von Herrn Vetter äußern sich StRin Münch (90/GRÜNE), StR Kotz (CDU), StR Kanzleiter (SPD) und StR Zeeb (FW) lobend. Dafür bedankt sich Herr Vetter. Er sagt zu, dieses an seine Mitarbeiterschaft weiterzugeben.

Gegenüber StR Rockenbauch (SÖS und LINKE) bemerkt OB Kuhn, eine Kommune müsse natürlich nicht an einer Landesbank beteiligt sein. Diese Beteiligung existiere nun aber einmal. Die Stadt sei als ein Träger der Bank - die Aufsicht habe dies nicht verhindert - in die Bankenkrise geraten. Entscheidend seien die Fragen, wie damit umgegangen wird und welche Kosten ein Ausstieg verursachen würde. Seiner Einschätzung nach wären die Kosten eines Ausstiegs gigantisch. Die Grundsatzentscheidungen der Jahre 2009 und 2012 seien ebenfalls Fakt. Der damals eingeschlagene Weg, dass die drei Träger Land, Sparkassenverband und Stadt Stuttgart sich zusätzlich finanziell bei der Bank engagieren, sei mit den Erwartungen eines konsequenten Risikoabbaus, der Sanierung der Bank und dass die Träger langfristig ihr Engagement wieder zurückerhalten verbunden worden. Mit Nachdruck vertritt er die Überzeugung, dass die Kosten für eine Revision dieser Grundsatzentscheidungen viel höher wären, als diesen Weg weiterzugehen.

Bei der Beratung des Jahresberichts 2013 müsse insbesondere darauf geachtet werden, ob bei den Themen Risikoabbau, Aufbau von Eigenkapital und Personalentwicklung in die vorgegebene Richtung gegangen wird oder nicht. In punkto Risikoabbau sei die Bank im Jahr 2013 ein gutes Stück vorangekommen.

Das finanzielle Engagement der Stadt und des Landes sowie des Sparkassenverbandes lohne sich nur, wenn der Weg der Sanierung konsequent weitergegangen wird.

Die Bankenregulierung vergleicht der Oberbürgermeister mit einer Pendelbewegung. Die Bankenkrise sei entstanden, da zu wenig bzw. falsch reguliert wurde. Aktuell habe er den Eindruck, dass die Regulierung manchmal etwas überzogen wird. Im operativen Geschäft und im Bereich der Aufsicht müsse sich die Bank sehr stark engagieren, um die jetzige Regulierung abzuarbeiten. Vorteilhafter wäre es, der Bank die Gelegenheit zu geben, verstärkt über ihre strategische Grundausrichtung diskutieren zu können. Auf Bundesebene und auf Ebene der EU müsse man sich intensiver mit der Frage auseinandersetzen, welche Qualität Regulierung haben muss.

Seiner Auffassung nach, und damit beantwortet Herr Vetter eine Frage von StR Kanzleiter, sind in den beiden kommenden Jahren weder Zins noch Konjunkturrisiken und auch keine Währungsrisiken erkennbar. Was die Konjunktur anbelangt, werde von einer relativ stabilen Entwicklung ausgegangen. Von daher seien dramatische Verwerfungen auf der Währungsseite nicht zu erwarten. Grösste Bedeutung werde der Regulatorik beigemessen. Diese werde wohl noch etwas weiter zunehmen, was zu Verkantungen führen könne, insbesondere wenn an den Asset Quality Review (Prüfung der Aktiva-Qualität) und den nachfolgenden Stresstest gedacht werde. Diese Prüfungen werde nicht jede Bank in Europa ohne Weiteres bestehen. Im Vorfeld solcher Themen könne es an den Märkten hin und wieder zu Aufregungen kommen. Die Bank bereite sich auf diese Prüfungen entsprechend vor.

StRin Münch begrüßt, dass es dem Vorstand der Bank gelungen ist, Maßnahmen im Personalbereich im Einvernehmen mit dem Personal umzusetzen. StR Kanzleiter weist darauf hin, dass der Personalkörper der LBBW in den letzten Jahren starken Belastungen ausgesetzt war. Seine Hoffnung ist, dass auch in Zukunft personelle Maßnahmen weiterhin sozialverträglich erfolgen. Der Beitrag des Personals bei der Konsolidierung der Bank wird von Herrn Vetter gewürdigt.

StR Kanzleiter zeigt sich darüber erfreut, dass die LBBW weiterhin eine öffentlich-rechtliche Bank bleibt. Demgegenüber bedauert StR Klingler, dass die Bank in keine Aktiengesellschaft umgewandelt wird. Bei einer Aktiengesellschaft bestünde die Möglichkeit, dass die Stadt zur Reduzierung ihres unternehmerischen Risikos einfacher hätte Anteile veräußern können. Mit den beiden anderen Trägern sollten Gespräche mit dem Ziel einer mittelfristigen Veräußerung der städtischen Anteile geführt werden.

Durch StRin Münch wird betont, ihre Fraktion halte an der Forderung fest, dass die Landeshauptstadt ihre im Jahr 2009 erfolgte Beteiligung an der Kapitalerhöhung (rund 950 Mio. €) vollumfänglich zurückerhält. Die Stadt benötige diese Gelder, um Zukunftsaufgaben bewältigen zu können. Laut StR Kotz hat in der Vergangenheit jede Fraktion im Gemeinderat dies gefordert. Diese Rückzahlung sei allerdings angesichts der sich verändernden Regulatorien derzeit nicht möglich.


Sollte es in Zukunft Möglichkeiten für eine Rückzahlung geben, würde dies die CDU-Gemeinderatsfraktion begrüßen. Ob dies dann aber auch tatsächlich sinnvoll sein wird, müsse zu gegebener Zeit geprüft werden. Da die Kernkapitalquote der Bank über die EU-Vorschriften hinausgeht, fragt StR Kanzleiter nach, ob die Stadt trotz verstärkter Regularien mit weiteren Rückzahlungen rechnen kann. Die Eigentümer sollten durchaus die Perspektive haben, das im Zuge der Finanzkrise zur Verfügung gestellte Kapital ein Stück weit zurückzubekommen. Für StR Zeeb ist es wichtig, dass die Bank gegenüber dem Träger Stadt Stuttgart ihre Verpflichtungen in nächster Zeit vollumfänglich erfüllt. StR Rockenbauch geht davon aus, dass die Gelder, die die Stadt der LBBW in den letzten Jahren zur Verfügung gestellt hat - mit Ausnahme der nun überwiesenen Mittel von 189 Mio. € - angesichts der zwischenzeitlich erfolgten gestiegenen EU-Anforderungen zur Risikoabsicherung nicht mehr an die Stadt zurückfließen.

Von Herrn Vetter wird daran erinnert, dass im Jahr 2009 zum Zeitpunkt der Erarbeitung des LBBW-Sanierungsplans eine Kernkapitalquote von 2 % gefordert wurde. Heute benötige man ein hartes Kernkapital von 9 %. Wäre es nicht gelungen, die Risiken in dem dargestellten dramatischen Umfang abzubauen, wodurch 10 Mrd. € Eigenkapital freigemacht werden konnten, hätte es im Ansatz nicht gereicht, die Bank mit ausreichend Eigenkapital zu versorgen. Um das System sicherer zu machen, sei diese Erhöhung des Kernkapitals richtig gewesen. In diesem Zusammenhang begrüßt Herr Vetter, dass an der Leverage Ratio (Fremdkapitalverhältnis/Verschuldungsgrad) gearbeitet wird. Damit habe man zwei wichtige Punkte in den Fokus genommen, um das Thema "too big to fail" (TBF-Statuts/systemrelevante Banken) aus dem Weg zu räumen. Keine Volkswirtschaft sollte von irgendeinem Unternehmen erpressbar sein. Insofern befinde sich die Bankenaufsicht auf dem richtigen Weg.

Die Erwartung seiner Fraktion, so StR Kanzleiter, dass sich die Verzinsung der stillen Einlagen mit 11 Mio. € im Stadtetat niederschlägt, sei eingetreten. Die Erwartung hinsichtlich der Zinsnachholung der stillen Einlage (28 Mio. €) sei ebenfalls eingetreten. Lediglich die Erwartung, dass der Stadt 22 Mio. € durch eine Ausschüttung zur Verfügung gestellt werden, habe sich nicht in vollem Umfang bewahrheitet. Nur 11,5 Mio. € netto (13,6 Mio. € brutto) seien bei der Stadt angekommen. Insoweit könne von einer höheren Haushaltssicherheit durch den heute vorgestellten Geschäftsbericht gesprochen werden. StR Klingler erwartet von EBM Föll eine Darstellung, wie sich die Mehreinnahmen auf den Stadthaushalt auswirken. Die Freude über die erfolgten Zinszahlungen kann StR Rockenbauch angesichts der ursprünglichen Zinsannahmen, die unterschritten werden, nicht teilen.

Gegenüber StR Klingler informiert EBM Föll, die Teilrückzahlung des städtischen Anteils an der 1 Mrd. € stillen Einlage in Höhe von 189 Mio. € sei als Erlös im Stadthaushalt enthalten. Mit dieser Einnahme, es handle sich um keine Mehreinnahme, habe der Gemeinderat beispielsweise das ambitionierte Investitionsprogramm wesentlich finanziert. Weiter erinnert der Erste Bürgermeister an seine Berichterstattung zur Ziffer 1 des Antrags Nr. 66/2014 der SPD-Gemeinderatsfraktion in der Verwaltungsausschusssitzung am 26.03.2014, öffentliche NNr. 77.

Mit der Entscheidung, nicht unter das Dach der SoFFin zu gehen, hat die Stadt nach Einschätzung von Herrn Vetter den richtigen Weg eingeschlagen. Die damals gesetzten Ziele seien erreicht. Langfristig gehe es darum, die Bank noch profitabler und damit interessanter für die Gesellschafter zu machen. Dieses müsse sich Jahr für Jahr auch in einer steigenden Ausschüttung niederschlagen.

Zur Nachfrage von StR Rockenbauch, wie sich tatsächlich die Verzinsung des städtischen LBBW-Kapitals darstellt, informiert EBM Föll, die Beteiligung der Landeshauptstadt Stuttgart an der LBBW betrage in der Bilanz der Landeshauptstadt rund 1,455 Mrd. €. Bei der Berechnung der Verzinsung gebe es verschiedene Möglichkeiten. Wenn die rund 51 Mio. €, die an laufender Verzinsung der stillen Einlage, an Zinsnachholung und an Ausschüttung herangezogen und diese in Relation zu den Anschaffungskosten der Landeshauptstadt gestellt würden, ergäbe sich eine ausschüttungsfähige Verzinsung auf das eingesetzte Kapital in Höhe von 3,5 %.

Wenn dabei geltend gemacht wird, dass davon 28,7 Mio. € Zinsnachholung darstellen - diese Betrachtungsweise sei durchaus legitim -, reduziere sich die Verzinsung auf 1,5 %. Natürlich stehe man mit der Bank noch nicht da, wo man, was die Profitabilität angeht, hin möchte. Erfreulicherweise habe dies Herr Vetter selbst schon formuliert. Ursprünglich sei man im Haushaltsplanentwurf 2014 von einer 4%igen Verzinsung ausgegangen. Mittel- und langfristig erwarte man eine solche Verzinsung des eingesetzten städtischen Kapitals. Diese Größenordnung sei in der Finanzplanung ab dem Jahr 2015 enthalten.

Für StR Rockenbauch muss diese 1,5%ige Verzinsung des städtischen Kapitals Anlass sein, sich als Stadt zu fragen, ob dieses Kapital langfristig nicht besser für eine Bodenvorratspolitik, für Stadtwerke etc. eingesetzt werden könnte. Die Stadt müsse hier, um sich für die Zukunft auszurichten, eine klare Fehleranalyse vornehmen. Eine Auflösung der 86 Mio. € umfassenden stillen Einlage würde die Kernkapitalquote der LBBW nicht gefährden. Er spricht sich dafür aus, dass die Stadt mit den anderen Trägern der Bank über ein Auflösen der stillen Einlage verhandelt. Damit könnte dann beispielsweise der Eiermann-Campus fit gemacht werden.

Zu bedenken gibt der Oberbürgermeister, dass bei den Renditeberechnungen nicht die Kosten enthalten sind, die entstanden wären, hätte die Landeshauptstadt Stuttgart die LBBW im Jahr 2009 nicht gestützt. Auf der Basis der in den Jahren 2009 und 2012 getroffenen Grundsatzentscheidungen müsse nun geschaut werden, die Bedingungen der Bank zu verbessern, um die Renditen für die LBBW-Träger zu verbessern. Er macht deutlich, dass seiner Überzeugung nach, wenn 2009 die LBBW nicht unterstützt worden wäre, die Region Stuttgart größeren volkswirtschaftlichen Schaden genommen hätte.

StR Klingler hinterfragt, ob es sinnvoll ist, weitere Beteiligungen zu veräußern. StR Rockenbauch bittet Herrn Vetter, darüber zu informieren, ob ausgeschlossen werden kann, dass die LBBW in Geschäfte der Waffen-, der Atom- und der Kohleindustrie involviert ist.


Die öffentliche Hand benötige ökologische und soziale Kriterien für ihre Finanzanlagen. In einer Anfrage seiner Fraktionsgemeinschaft seien Informationen zu den Tätigkeitsfeldern der 110 LBBW-Tochtergesellschaften gefordert worden. Rund 50 dieser Gesellschaften hätten ihren Sitz in Steueroasen wie Luxemburg, Cayman Islands etc. In der Antwort auf diese Anfrage werde lediglich erklärt, die Aktivitäten dieser Gesellschaften seien alle legal. Konkret fragt er Herrn Vetter, ob er ausschließen kann, dass diese Gesellschaften keine Steueroptimierungsmodelle zu Lasten der deutschen Steuerzahler durchführen.

Die von ihm angesprochene Veräußerung einer Beteiligung bezeichnet Herr Vetter als nicht bedeutsam. Erhofft werde hier ein Verkaufserlös in Höhe von 20 bis 25 Mio. €. Grundsätzlich zur Geschäftspolitik der LBBW fährt er fort, nicht alles, was erlaubt sei, werde gemacht. Gemacht werde, was man glaubt verantworten zu können. Kein Interesse bestehe beispielsweise daran, Schwarzgeld für Kunden zu horten. Ebenfalls sei es nicht Teil der verfolgten Geschäftspolitik, irgendwelche Steuerrechte gegeneinander zu arbitrieren (Nutzung von Kursunterschieden). In der Vergangenheit, so habe wenigstens seine Prüfung ergeben, sei dieses Geschäft auch nie wirklich aktiv betrieben worden. Er räumt ein, dass gewisse Altlasten noch zu löschen sind. So gebe es beispielsweise noch eine Aktivität mit Minibeträgen auf den Cayman Islands. Diese werde, sobald die Restabwicklung erfolgt ist, gelöscht. Es gebe noch eine ganze Reihe solcher Gesellschaften, die aber nicht mehr aktiv sind. Diese würden Stück für Stück aus der Bilanz der Bank verschwinden. In den letzten Jahren seien zwischen 200 und 300 solcher Tochtergesellschaften weggefallen. Entweder seien diese von der Bank liquidiert worden oder man habe sie veräußert. Bei diesen Gesellschaften handele es sich größtenteils um sogenannte Einzweckgesellschaften. Diese seien im Zusammenhang mit Leasing-Finanzierungen und Ähnlichem entstanden. Vor Jahren seien hier Anleihen emittiert worden. Bevor solche Anleihen nicht ausgelaufen sind, könne die in diesem Zusammenhang gebildete Gesellschaft nicht liquidiert werden. Im Nachhaltigkeitsbericht der Bank seien all diese Themen abgearbeitet. Diesen Bericht könne er zur Verfügung stellen. In diesem Bericht habe die Bank zu allen Themen, auch beispielsweise zu Atomkraft, Stellung bezogen. Der Bericht werde jährlich erstellt und müsste eigentlich auch vorliegen.

Auf StR Klingler eingehend bezeichnet Herr Vetter das verbesserte Rating der LBBW als stabilisierenden Faktor. Eventuell werde sich der eine oder andere Zehntelprozentpunkt bei Krediten ergeben, aber zu massiven Vergünstigungen werde das verbesserte Rating nicht führen. Ziel sei, den Weg, Kunden günstiger Geld anbieten zu können, konsequent weiterzugehen.

Zu der von StR Zeeb geäußerten Befürchtung, dass die Übererfüllung der EU-Vorgaben sich negativ auf die Bank auswirken kann, verweist Herr Vetter auf das zum 31.12.2013 abgeschlossene EU-Verfahren.

StR Rockenbauch bittet, die Beschlussantragsziffern getrennt zur Abstimmung zu stellen. Er kündigt an, sich bei den Beschlussantragsziffern 2a und 2b sowie 4 mangels Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu enthalten.



Zum Abschluss dieses Tagesordnungspunktes stellt OB Kuhn fest:

Zu Beschlussantragsziffer 1:Der Verwaltungsausschuss stimmt einmütig zu.
Zu Beschlussantragsziffer 2 a:Der Verwaltungsausschuss stimmt bei 2 Enthaltungen einmütig zu.
Zu Beschlussantragsziffer 2 b:Der Verwaltungsausschuss stimmt bei 1 Enthaltung einmütig zu.
Zu Beschlussantragsziffer 3:Der Verwaltungsausschuss stimmt bei 1 Enthaltung einmütig zu.
Zu Beschlussantragsziffer 4:Der Verwaltungsausschuss stimmt bei 1 Enthaltung einmütig zu.
Zu Beschlussantragsziffer 5:Der Verwaltungsausschuss stimmt einmütig zu.

zum Seitenanfang