Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 879/2015
Stuttgart,
10/20/2015



Änderung der Satzung über die Festsetzung der Gebühren für das Parken an Parkuhren und auf Stellplätzen mit Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenraum bezüglich des kostenlosen Parkens vollelektrischer Kraftfahrzeuge



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
27.10.2015
28.10.2015
29.10.2015



Beschlußantrag:

Die Änderung der Satzung über die Festsetzung der Gebühren für das Parken an Parkuhren und auf Stellplätzen mit Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenraum (Stadtrecht 1/18) wird mit der präzisierten Regelung für das kostenlose Parken von vollelektrischen Kraftfahrzeugen unter Einbezug von Brennstoffzellenfahrzeugen gemäß Anlage 1 beschlossen.


Begründung:


Unter Bezug auf die GRDrs 626/2014 sowie GRDrs 889/2014 und in Übereinstimmung mit dem Aktionsplan „Nachhaltig mobil in Stuttgart“ hatte der Gemeinderat mit der GRDrs 863/2014 vom 18. Dezember 2014 bereits der Regelung zugestimmt, nicht nur vollelektrischen Fahrzeugen, sondern außerdem Brennstoffzellenfahrzeugen sowie Plug-in-Hybrid Fahrzeugen (PHEF-Fahrzeug und PHEV-Fahrzeug) das kostenlose Parken im öffentlichen Straßenraum zu erlauben. Als Voraussetzung dafür wurde die Vorlage eines gültigen Sonderausweises genannt.

Nunmehr hat der Gesetzgeber mit der 50. VO zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in § 9a der Fahrzeug-
Zulassungsverordnung, die am 26. September 2015 in Kraft trat, die Kennzeichnungspflicht dieser Fahrzeuge bundesweit geregelt, die auch eine entsprechende Satzungsänderung auf kommunaler Ebene erfordert.



Die Neufassung betrifft § 2 Abs. 6 und ist der Anlage 1 zu entnehmen.

Die Satzungsänderung soll am 1. November 2015 in Kraft treten.


Finanzielle Auswirkungen

Keine


Beteiligte Stellen

Referat AK, Referat WFB, Referat RSO

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Dirk Thürnau
Bürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Satzungsänderung kostenloses Parken für Elektrofahrzeuge

Satzung

zur Änderung der Satzung über die Festsetzung der Gebühren für das Parken an Parkuhren und auf Stellplätzen mit Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenraum in Stuttgart

Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart hat am auf Grund von
§ 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom
24. Juli 2000, des § 6 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung vom
14. Januar 2004 folgende Satzung beschlossen:
§ 1

Die Satzung über die Festsetzung der Gebühren für das Parken an Parkuhren
und auf Stellplätzen mit Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenraum in Stuttgart vom 7. Dezember 2006, zuletzt geändert am 18. Dezember 2014 (Amtsblatt Nr. 39 vom 24. September 2015, Stadtrecht 1/18) wird wie folgt geändert:

In § 2 wird Absatz 6 wie folgt neu gefasst:


„(6) Vollelektrische Fahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge und Plug-in-Hybrid Fahrzeuge (PHEF-Fahrzeug und PHEV-Fahrzeug) nach Maßgabe des Gesetzes „Gesetz zur Bevorrechtigung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen“ können im Zeitraum vom 1. November 2015 bis zum 31. Dezember 2017 auf allen gebührenpflichtigen Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum kostenlos parken, wenn sie mit einer der folgenden Kennzeichnungsarten versehen sind:

- gültiger Sonderausweis;

- ein um den Kennbuchstaben „E“ in Anschluss an die Erkennungsnummer ergänztes Kennzeichen;

- eine für ausländische Fahrzeuge durch die Zulassungsbehörden ausgegebene (blaue) Plakette, die an der Rückseite des Fahrzeugs gut sichtbar angebracht ist;

- die im Ausland erteilten Kennzeichen und Plaketten für elektrisch betriebene
Fahrzeuge.“

„§2 Inkrafttreten


Diese Satzung tritt am 1. November 2015 in Kraft.“



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