Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 1076/2015
Stuttgart,
11/03/2015



Haushalt 2016/17

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 11.11.2015



Haushalt 2016/17 Stuttgarter Jugendhaus gGmbH
7. Erhöhung der Overheadpauschale der Träger für die Ganztagsgrundschule


Beantwortung / Stellungnahme

Für den Ganztagsgrundschulbetrieb fordern die freien Träger eine Erhöhung der Overheadpauschale von bisher 3.225 Euro auf 5.000 Euro pro Klasse.

Im Haushaltsplanentwurf 2016/2017 ist für die Personalkostenpauschale eine Kostensteigerung von 14% bereits berücksichtigt. Nach GRDrs. 542/2012 richtet sich der „Overhead“ prozentual nach den Personalkosten und war mit 10 % dieser Kosten angesetzt.

Für eine Ganztagesgrundschule mit 8 Ganztagesklassen würde dies bedeuten:
GRDrs. 542/2012
Erhöhung um 14%
Sachkosten
0,00 €
0,00 €
Personal
251.100,00 €
286.200,00 €
Leitungsfreistellung
51.600,00 €
58.800,00 €
zusammen
258.000,00 €
345.000,00 €
davon 10% (Overhead)
25.800,00 €
34.500,00 €
pro Klasse (Overhead)
3.225,00 €
4.315,00 €

Somit betrachtet die Fachverwaltung eine Erhöhung des „Overheads“ auf 4.315 € pro Klasse als nachvollziehbar. Bei der Suche nach flexibleren Personaleinsatzmöglichkeiten für die Träger hat die Fachverwaltung festgelegt, dass diese zusätzlich 20% der Leitungsstellen für übergeordnete Aufgaben verwenden dürfen. Mit der Fortsetzung dieser Regelung könnte der noch bestehende Differenzbetrag entsprechend anderweitig ausgeglichen werden.

Die Forderung der Träger wurde jedoch sehr spät konkretisiert, so dass dies im Haushaltsentwurf nicht mehr berücksichtigt werden konnte.


Die Erhöhung des Overheads für insgesamt 72 Grundschulen verursacht insgesamt Mehrkosten in Höhe von rund 620.000 Euro pro Jahr.

Im Haushaltsjahr 2016 wären zusätzlich 296.480 Euro bereit zu stellen, im Haushaltsjahr 2017 zusätzlich rund 357.520 Euro.



Vorliegende Anträge/Anfragen

656/2015 Ziffer 7 SÖS-LINKE-PLuS




Dr. Susanne Eisenmann



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