Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz: KBS
GRDrs 310/2015
Stuttgart,
07/06/2015



Umsetzung der Schulentwicklungsplanung für die beruflichen Schulen: Handlungsvolumen, Zeitplanung (10-Jahresplan), Stellenbedarf, Planungsmittelbedarf



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Schulbeirat
Verwaltungsausschuss
Beratung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
14.07.2015
15.07.2015



Beschlußantrag:

1. Vom Bericht über das Handlungsvolumen und die Zeitplanung zur Umsetzung des Schulentwicklungsplans 2017/2022 für die beruflichen Schulen (GRDrs 736/2014 und Antrag Nr. 53/2015) wird Kenntnis genommen.

2. Der Priorisierung der Handlungsfelder wird zugestimmt. 3. Zur Unterstützung und Begleitung der anstehenden schulischen Veränderungsprozesse in den betroffenen Schulen, die sich auch auf die innere Schulentwicklung auswirken, wird die Verwaltung ermächtigt, bei Bedarf entsprechend spezialisierte externe Dienstleister zu beauftragen. Hierfür wird ein Mittelbedarf in Höhe von 75.000 € zum Doppelhaushalt 2016/17 angemeldet. 4. Für vorbereitende Planungen im Rahmen der Bearbeitung der Prüfaufträge sowie vertiefte Untersuchungen der nutzerspezifischen Konkretisierung bzw. funktionalen Umsetzungsmöglichkeit der vom Land erstellten Raumprogramme werden Planungsmittel in Höhe von 300.000 € zum Doppelhaushalt 2016/17 angemeldet.



Begründung:


1. Ausgangssituation Schulentwicklungsplan berufliche Schulen 2017/2022

Mit dem Schulentwicklungsplan 2017/2022, siehe GRDrs. 736/2014, hat die Schulverwaltung die Situation und Entwicklungsmöglichkeiten der beruflichen Schulen in Trägerschaft der Landeshauptstadt Stuttgart umfänglich dargestellt.

Für insgesamt 15 der 22 beruflichen Schulen wurden Handlungsbedarfe aufgezeigt. Für diese wurden Handlungsempfehlungen in folgenden vier großen Handlungsfeldern erarbeitet:


Die Empfehlungen haben zum Ziel, die bestehenden Bildungsangebote langfristig in Stuttgart zu erhalten und den Wirtschaftsstandort Stuttgart zu stärken. Sie basieren auf vielfältigen schulorganisatorischen Veränderungen. Vorgeschlagen wurden in Summe rund 30 Verlegungen von Ausbildungsberufen in der dualen Berufsschule, Weiterbildungsangeboten im Bereich der Techniker- und Meisterschulen sowie einer Reihe von Schularten, die zu verschiedenen allgemein bildenden Abschlüssen führen. Die strukturelle Weiterentwicklung der Schulen zu Kompetenzzentren hat zahlreiche bauliche Umstrukturierungsmaßnahmen in voraussichtlich dreistelliger Millionenhöhe zur Folge.


2. Aktuelle Beschlusslage

Auf Grundlage der GRDrs. 736/2014 und unter Berücksichtigung des interfraktionellen Antrags Nr. 53/2015 hat der Gemeinderat im März 2015 im Rahmen der Grundsatzentscheidung rund 20 Prüfaufträge in den weiteren Bearbeitungsprozess gegeben (siehe Anlage 1).

Für viele der Schulen bedeuten die Beschlüsse, dass es zu einer Veränderung ihrer jahrelang gewachsenen Schulstruktur kommen wird. In den Lehrerkollegien der unmittelbar betroffenen Schulen hat dies bereits jetzt Unsicherheit bezüglich der weiteren Entwicklung ausgelöst. Daher wurde im Konsens aller Fraktionen vom Gemeinderat gefordert, im weiteren Verfahren die Schulen bei der Prüfung der Handlungsempfehlungen einzubinden und die notwendige Begleitung sicherzustellen (s. Protokoll zur Sitzung des Gemeinderats am 5.3.2015, Niederschrift Nr. 31, S. 4-6).

Vor diesem Hintergrund informiert die Vorlage zu folgenden Sachverhalten:





3. Handlungsvolumen und Zeitplanung zur Umsetzung
3.1 Projektphasen bei mehrstufiger Umsetzung

Das langfristig angelegte Projekt Schulentwicklungsplan Berufliche Schulen 2017/2022 gliedert sich in drei große Projektphasen. Ziel der ersten grundlegenden Projektphase (2012 bis 2014) war es, Grundsatzentscheidungen für die identifizierten Handlungsfelder herbeizuführen. Die vom Gemeinderat erteilten rund 20 Prüfaufträge werden in der nun anstehenden zweiten Projektphase im Detail geprüft und weiterentwickelt (ab 2015 bis ca. 2020). Auf Basis der Ergebnisse aus den Prüfaufträgen wird sukzessive ein detaillierter Zeit- und Finanzierungsplan erarbeitet sowie Strukturentscheidungen vorbereitet und herbeigeführt. Die konkreten baulichen Umsetzungsarbeiten sind Aufgabe der dritten Projektphase, die je nach Umfang und Dringlichkeit sich zeitlich früher oder später anschließen.

Ein solches mehrstufiges Vorgehen – zuerst Strukturentscheidung, anschließend bauliche Umsetzung – orientiert sich an dem Gedanken, möglichst frühzeitig eine Planungssicherheit für alle Beteiligten zu erreichen. Bedingt durch die Beschlusslage kommt es insbesondere an der Kaufmännischen Schule Süd jetzt bereits zu vermehrten Versetzungsanträgen weg von der Schule, weil sich die Lehrerinnen und Lehrer heute schon neu orientieren möchten. Gleichzeitig fällt es der Schule schwer, in der jetzigen Situation Neueinstellungen vornehmen zu können. Daher scheint eine möglichst rasche Klarheit über die zukünftige Struktur der einzelnen Schulen für einen erfolgreichen Umsetzungsprozess überaus wichtig. Bis zur endgültigen baulichen Fertigstellung der Maßnahmen an allen Standorten werden bei diesem Vorgehen jedoch für den schulischen Betrieb teilweise räumliche Interimslösungen (vornehmlich Verbleib im bisherigen Schulgebäude) unumgänglich sein.

3.2 Handlungsvolumen

Angesichts der Komplexität der Handlungsempfehlungen und der vielfältigen Interaktionen zwischen den gemeinsam betrachteten Schulen sind die Prüfaufträge zur Veranschaulichung in Anlage 2 graphisch dargestellt. Jedes Handlungsfeld ist hierzu in zwei Schaubildern dargestellt: der zu prüfenden schulorganisatorischen Neuordnung sowie den daraus resultierenden gebäude- und raumbezogenen Prüfaufträgen. Damit ergibt sich für die vier Handlungsfelder folgendes Bearbeitungsvolumen:


3.3 Zeitplanung

Die Umsetzung der Handlungsempfehlungen erfolgt in einem mehrjährigen Prozess je nach Umsetzungsvolumen und Gewichtung der Aufgaben an den Schulen in den einzelnen Handlungsfeldern. Vor allem zwei Handlungsfelder sind dabei sehr komplex, weil mehrere Schulen abhängig von einander hier organisatorisch und räumlich betroffen sind. Aufgrund der Erfahrungen aus dem bisher größten SEP-Projekt „GPES“, an dem vier Schulen beteiligt waren, ist voraussichtlich mit mindestens sechs bis zehn Jahren zu rechnen. Der Neubau für die heutige Alexander-Fleming- und Hedwig-Dohm-Schule konnte in etwas mehr als zehn Jahren realisiert werden, vom Beschluss des Schulentwicklungsplans in 2001 bis zur Inbetriebnahme der beiden Schulen im Sommer 2013.

In Anlage 3 sind die einzelnen Projektbausteine mit den jeweils zugeordneten Aufgaben und Entscheidungen für den Zeithorizont von 2015 bis 2025 in einem Schaubild dargestellt.


4. Priorisierung der Handlungsfelder
Um die Prüfaufträge unter Beteiligung der Schulen in einer angemessenen Zeitperspektive zu bearbeiten, sieht die Fachverwaltung angesichts der Vielzahl an Prüfaufträgen und mit Blick auf den Personalbedarf eine Priorisierung vor.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Priorisierung der Handlungsfelder nach drei Kriterien „Sicherheit bezüglich der anstehenden Strukturentscheidung“, „räumliches Defizit“ und „Sanierungsbedarf“. Die einzelnen Komponenten bzw. Module der Handlungsfelder bauen logisch in jeweils gegenseitiger Abhängigkeit zwingend aufeinander auf. Daher bemisst sich die Priorisierung, die für die Gesamtbewertung eines Handlungsfelds zugrundegelegt werden muss, nicht in der rechnerischen Summe aller Einzelkomponenten, sondern an dem einzelnen höchst priorisierten Modul. Im Handlungsfeld Landwirtschaftliche Schule ist es die dringende Lösung für die prekäre Raumsituation und die damit verbundene Sicherheit bezüglich der Zukunft der Schule. Im Handlungsfeld Kaufmännische Schulen ist dies die Strukturentscheidung für die Aufhebung der Kaufmännischen Schule Süd als Voraussetzung für die Stärkung und sinnvolle Raum­ausnutzung der anderen Kaufmännischen Schulen sowie einer möglichen Nachnutzung




des freiwerdenden Gebäudes durch eine allgemein bildende Schule durch den hohen Bedarf im Bereich der Innenstadt. Im Berufsfeldübergreifenden Handlungsfeld ist es die dringende Notwendigkeit der Sanierung der Hoppenlauschule, die erst gesichert auf der neuen Struktur dieser Schule erfolgen kann. Im metalltechnischen Handlungsfeld ist es die Sanierung der Max-Eyth-Schule verbunden mit der Lösung des Raumdefizits ohne bauliche Erweiterung im Ausgleich mit der Robert-Mayer-Schule.

Angesichts des Schülerrückgangs an den beruflichen Schulen steht bei den vom Gemeinderat beschlossenen Prüfaufträgen nicht der Abbau von Raumdefiziten im Vordergrund, sondern die wirtschaftliche Nutzung des vorhandenen Schulraums. Da sich der Schülerrückgang in Stuttgart insgesamt auf die einzelnen Schulen jedoch ganz unterschiedlich auswirkt, ist eine wirtschaftliche Nutzung der bestehenden Schulgebäude nur möglich, wenn diese Veränderungen vorrausschauend durch eine strukturierte Neuverteilung der entsprechenden Bildungsgänge ausgeglichen werden. Gleichzeitig ist die Zukunftsfähigkeit des Ausbildungsstandorts Stuttgart durch die Schaffung von leistungsfähigen modernen Kompetenzzentren nachhaltig zu stärken und zu sichern.


Folglich beinhalten die vom Gemeinderat beschlossenen Prüfaufträge in erster Linie die Vorbereitung von schulorganisatorischen Maßnahmen zur strukturellen Neuausrichtung der beruflichen Schulen, die dann die Grundlage für die Investitionsentscheidungen darstellen.

Dies führt zu folgender Priorisierung aus Sicht der Fachverwaltung:

Da alle Gremien in den Beratungen auf den dringenden Handlungsbedarf für die anstehenden Strukturbeschlüsse hingewiesen haben und derzeit die Verunsicherung an den Schulen sehr hoch ist, weist das Kriterium, zu einer möglichst schnellen Entscheidung bezüglich der zukünftigen Schulstruktur zu kommen, aktuell den höchsten Handlungsdruck aus. Einzig im Handlungsfeld der metalltechnischen Schulen besteht ein diesbezüglicher Handlungsdruck nicht. Die vorgeschlagene Variante einer Fusion von Max-Eyth-Schule und Robert-Mayer-Schule wurde aus dem Prüfauftrag gestrichen und somit bleiben die bewährten schulorganisatorischen Strukturen wie bestehend erhalten.

Das Schulverwaltungsamt schlägt daher eine priorisierte Bearbeitung der Handlungsfelder „Landwirtschaftliche Schule“, „Kaufmännische Schulen“ und „Berufsfeldübergreifende Schulen“ vor. Dies bedeutet, dass das Handlungsfeld „Metalltechnische Schulen“ erst mittelfristig angegangen werden könnte.


5. Personalressourcen

Im Schulverwaltungsamt gibt es im Bereich Schulentwicklungsplanung berufliche Schulen 3,0 Vollzeitstellen, davon zwei Stellen im Sachgebiet Schulentwicklungsplanung und eine Stelle im Sachgebiet Neu- und Erweiterungsbauten. Eine vierte, an das Projekt „GPES“ gebundene Vollzeitstelle fällt zum Jahresende 2015 weg. Sie wird derzeit im Sachgebiet Neu- und Erweiterungsbauten für die Betreuung und Überwachung der Beseitigung von Ausführungsmängeln vor allem im Rahmen der Gewährleistung an der Alexander-Fleming- und Hedwig-Dohm-Schule eingesetzt.

Die 2,0 Vollzeitstellen in der Schulentwicklungsplanung sind durch laufende Aufgaben weitgehend ausgefüllt. Dazu gehören neben der Sachgebiets- und Gesamtprojektleitung alle Tätigkeiten (Koordinierung, Abstimmungsgespräche mit Schulen, RP, Kammern bzw. Innungen und städtischen Ämtern, Verträge mit externen Dienstleistern, Schriftverkehr, Vorlagen, Stellungnahmen usw.) in folgenden Aufgabenbereichen

· regelmäßige statistische Grundlagenarbeit (vor allem Überwachung der Schülerentwicklung in den Ausbildungsberufen und Vollzeit-Schularten – jetzt auch im Blick auf die getroffenen Schülerprognosen)

· das allgemeine Schulraummanagement an allen 22 beruflichen Schulen unabhängig von den SEP-Handlungsfeldern (Beispiele: Raumprobleme Landwirtschaftliche Schule, Interimsunterbringungen bei Sanierungen wie derzeit die Max-Eyth-Schule, Raumkonzepte wie bei der Johannes-Gutenberg-Schule usw.)

· Einleiten und Umsetzen von schulorganisatorischen Maßnahmen zusammen mit den Schulen und dem Regierungspräsidium (z.B. Einrichtung neuer Bildungsgänge wie VABO-Klassen oder 6jähriges Gymnasium, bedarfsorientierte Einrichtung weiterer beruflicher Gymnasien oder anderer Vollzeitschulen)

Die dauerhafte 1,0 Vollzeitstelle im Sachgebiet Neu- und Erweiterungsbauten ist auf absehbare Zeit vor allem mit folgenden Projekten ausgelastet:

· Sanierung und Umstrukturierung der Johannes-Gutenberg-Schule

· Betreuung der Beseitigung von Ausführungs- und Gewährleistungsmängeln der inzwischen baulich abgeschlossenen Sanierung am beruflichen Schulzentrum Nord (Werner- Siemens- und Kaufm. Schule Nord) sowie nach Wegfall der befristeten Stelle ab 2016 auch für Gewährleitungsmängel an den Neubauten der Alexander-Fleming- und Hedwig-Dohm-Schule bzw. des Abendgymnasium.

· Einrichtung des Ton- und Bildstudios an der it-Schule.


Für die komplexen neuen Aufgabenstellungen bei Umsetzung der Schulentwicklungsplanung für die beruflichen Schulen, die der Gemeinderat durch zusätzliche Prüfaufträge noch erweitert hat, dauert die Bearbeitung mit den derzeit im Schulverwaltungsamt vorhandenen Personalressourcen voraussichtlich mindestens 15 – 20 Jahre.

Um die Bearbeitung der Prüfaufträge und Umsetzung der Handlungsempfehlungen zu beschleunigen, hat die Schulverwaltung zum Stellenplan 2016 die Schaffung von 2,0 Planstellen beantragt. Diese sind in der Gesamtliste der Stellenanträge enthalten.


6. Externe Prozessbegleitung

Die Diskussionen im Zuge der gemeinderätlichen Beratungen und die zahlreichen Gespräche an den Schulen vor Ort haben gezeigt, dass bei den inhaltlichen Konzeptionen und der Prüfung der räumlichen Umsetzung teilweise noch hoher Diskussionsbedarf besteht. Die Beschlüsse bedeuten für viele der Schulen eine Veränderung ihrer jahrelang gewachsenen Schulstruktur und haben in den Lehrerkollegien der unmittelbar betroffenen Schulen teilweise eine große Unsicherheit bezüglich der weiteren Entwicklung ausgelöst. Daher wurde im Konsens aller Fraktionen vom Gemeinderat gefordert, auch im weiteren Verfahren die Schulen bei der Prüfung der Handlungsempfehlungen einzubinden und die im Prozess notwendige Begleitung der Schulen sicherzustellen (s. Protokoll zur Sitzung des Gemeinderats am 5.3.2015, Niederschrift Nr. 31).

Da eine umfassende Beteiligung den Vorstellungen aller Akteure aus Schule und Politik entspricht, wird das Schulverwaltungsamt die Bearbeitung der Prüfaufträge und die anschließende Umsetzung der Handlungsempfehlungen in einem breit angelegten Dialog- und Beteiligungsverfahren durchführen.

Zudem wurde vom Gemeinderat fraktionsübergreifend bei seiner Beschlussfassung eine angemessene externe Begleitung und Unterstützung der Lehrerkollegien gefordert. Um einen entsprechend spezialisierten externen Dienstleister beauftragen zu können, der die Schulen in den anstehenden Veränderungsprozessen und ihren Auswirkungen auf die innere Schulentwicklung begleitet, werden finanzielle Mittel benötigt.


7. Vorbereitende Planungen

Im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Prüfaufträge sind neben der detaillierten Prüfung der Anforderungen aus den schulorganisatorischen Neustrukturierungen auch erste vorbereitende Planungen im Hinblick auf eine räumliche Umsetzung vorzunehmen. Dazu sind jeweils die schulbetrieblichen Anforderungen gemeinsam mit den Schulen zu erarbeiten, in ein Raumnutzungskonzept umzusetzen und diese Vorgaben in einem konkreten nutzerspezifischen Raumprogramm zusammenzuführen. Auf Basis der Ergebnisse dieser vorbereitenden Planungen können die aus den Handlungsempfehlungen resultierenden finanziellen Bedarfe dann als erste grobe Kostenschätzung ermittelt werden.

Da die Personalressourcen bewusst sehr knapp gehalten werden, sind auch hier umfangreichere Raumnutzungsuntersuchungen und –konzepte an externe Planungsbüros zu vergeben. Dafür werden ebenfalls Planungsmittel benötigt.


Finanzielle Auswirkungen

Für eine externe Begleitung der anstehenden schulischen Veränderungsprozesse, die sich auch auf die innere Schulentwicklung auswirken, werden Mittel in Höhe von 75.000 Euro zum Doppelhaushalt 2016/17 im Rahmen der Wunschliste angemeldet.

Für vorbereitende Planungen im Rahmen der Bearbeitung der Prüfaufträge und der nutzerspezifischen Konkretisierung und Ausgestaltung der funktionalen Raumprogramme des Landes werden Planungsmittel in Höhe von 300.000 Euro zum Doppelhaushalt 2016/17 im Rahmen der Wunschliste angemeldet.


Beteiligte Stellen

Referate AK und WFB


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine




Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Susanne Eisenmann

Anlagen

Anlage 1: Prüfaufträge Schulentwicklungsplan 2017/2022
Anlage 2: Die vier Handlungsfelder der SEP BS 2017/2022
Anlage 3: Umsetzungsvolumen Schulentwicklungsplan Berufliche Schulen 2017/2022





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Anlage 3 Umsetzungsvolumen Schulentwicklungsplan Berufliche Schulen 2017_2022.pdfAnlage 3 Umsetzungsvolumen Schulentwicklungsplan Berufliche Schulen 2017_2022.pdf
Anlage 2 Die vier Handlungsfelder der SEP BS 20172022.pdfAnlage 2 Die vier Handlungsfelder der SEP BS 20172022.pdf
Anlage 1 Prüfaufträge Schulentwicklungsplan 2017-2022.pdfAnlage 1 Prüfaufträge Schulentwicklungsplan 2017-2022.pdf