Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
146
12
VerhandlungDrucksache:
180/2019
GZ:
SI 4224-00
Sitzungstermin: 27.03.2019
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Organisationsentwicklung beim Bürgerservice Leben im Alter

Vorgang: Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 25.03.2019, öffentlich, Nr. 31
Ergebnis: mehrheitliche Zustimmung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales und gesellschaftliche Integration vom 14.03.2019, GRDrs 180/2019, mit folgendem

Beschlussantrag:

Im Rahmen der Vorberatungen des Verwaltungsausschusses am 20.02.2019 zum Abschlussbericht der Organisationsentwicklung beim Bürgerservice Leben im Alter wurde die Verwaltung beauftragt, den Antrag 69/2019 "Bürgerservice Leben im Alter", der
Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, SPD-Gemeinderatsfraktion, Fraktionsgemeinschaft SÖS-LINKE-PluS im Rahmen einer Beschlussvorlage in die Gremien einzubringen. Aus dem Antrag ergeben sich folgende Beschlussziffern:


1. Einrichtung von Teamleitungen
Zur Einrichtung von 3 Teamleitungen in den Stadtteilbüros mit einem jeweiligen Leitungsanteil von 33 1/3 % einer Vollzeitkraft (VZK) pro Stelle wird das Sozialamt ermächtigt, außerhalb des Stellenplans Personal im Umfang von 1,00 VZK in EG S 12 TVöD für die Zeit vom 01.04. bis zum 31.12.2019 unbefristet einzustellen. Über eine dauerhafte Stellenschaffung ist im Rahmen des regulären Stellenplanverfahrens zum Doppelhaushalt 2020/2021 zu entscheiden.


2. Einrichtung einer Stelle für Bürgerschaftliches Engagement
Zur Einrichtung einer Sachbearbeiterstelle für das Bürgerschaftliche Engagement beim Bürgerservice Leben im Alter wird das Sozialamt ermächtigt, außerhalb des Stellenplans Personal im Umfang von 1,00 VZK in EG S 12 TVöD für die Zeit vom
01.04. bis zum 31.12.2019 unbefristet einzustellen. Über eine dauerhafte Stellenschaffung ist im Rahmen des regulären Stellenplanverfahrens zum Doppelhaushalt 2020/2021 zu entscheiden.


3. Einrichtung eines zentralen Fachdienstes Pflege
Zur Erprobung eines Fachdienstes Pflege mit zwei Stellen, befristet auf 2 Jahre, wird das Sozialamt ermächtigt, außerhalb des Stellenplans Personal im Umfang von 2,00 VZK in EG S 12 TVöD für die Zeit vom 01.04.2019 bis zum 31.03.2021 unbefristet einzustellen.



EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.
zum Seitenanfang