Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 1038/2017
Stuttgart,
11/03/2017



Haushalt 2018/2019

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 08.11.2017



Private Betreuungsgruppen für Kleinkinder fördern

Beantwortung / Stellungnahme

Wer Kinder regelmäßig und dauernd ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut, benötigt für den Betrieb der Einrichtung eine Betriebserlaubnis. Die Betriebserlaubnis ist an eine Reihe von Bedingungen geknüpft, zu denen u.a. gehört, dass qualifiziertes Fachpersonal eingesetzt werden muss.

Daneben ist Kinderbetreuung noch in Form der Tagesbetreuung möglich. Hierzu gibt es gesetzliche Regelungen für die Qualifikation von Tagesmüttern, die in einem bestimmten Rahmen und bestimmten Bedingungen Kinder in Kleingruppen betreuen können. Die Stadt beabsichtigt, den Bereich der Kindertagesbetreuung auszubauen.

Eine regelmäßige Kinderbetreuung unterhalb dieses Qualifizierungs- und Organisationsniveaus ist nicht möglich.

Bei der Weiterentwicklung der Kindertagespflege spielen auch die Möglichkeiten, an Tagespflegepersonen städtische Räume zu überlassen eine Rolle. Räume von Einrichtungen, bei denen aus Personalmangel nicht alle Gruppen in Betrieb sind, eignen sich nicht für zwei unterschiedliche Betreiberinnen. Die Funktionen von Räumen wurden über das gesamte (z. B. Eingangsbereich Küche) Gebäude geplant. In diesen Fällen sind alle Möglichkeiten der Personalgewinnung durch den Betriebsträger auszuschöpfen.



Vorliegende Anträge/Anfragen

772/2017 AfD-Gemeinderatsfraktion




Isabel Fezer
Bürgermeisterin




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