Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz:
JB
GRDrs
1038/2017
Stuttgart,
11/03/2017
Haushalt
2018/2019
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
08.11.2017
Private Betreuungsgruppen für Kleinkinder fördern
Beantwortung / Stellungnahme
Wer Kinder regelmäßig und dauernd ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut, benötigt für den Betrieb der Einrichtung eine Betriebserlaubnis. Die Betriebserlaubnis ist an eine Reihe von Bedingungen geknüpft, zu denen u.a. gehört, dass qualifiziertes Fachpersonal eingesetzt werden muss.
Daneben ist Kinderbetreuung noch in Form der Tagesbetreuung möglich. Hierzu gibt es gesetzliche Regelungen für die Qualifikation von Tagesmüttern, die in einem bestimmten Rahmen und bestimmten Bedingungen Kinder in Kleingruppen betreuen können. Die Stadt beabsichtigt, den Bereich der Kindertagesbetreuung auszubauen.
Eine regelmäßige Kinderbetreuung unterhalb dieses Qualifizierungs- und Organisationsniveaus ist nicht möglich.
Bei der Weiterentwicklung der Kindertagespflege spielen auch die Möglichkeiten, an Tagespflegepersonen städtische Räume zu überlassen eine Rolle. Räume von Einrichtungen, bei denen aus Personalmangel nicht alle Gruppen in Betrieb sind, eignen sich nicht für zwei unterschiedliche Betreiberinnen. Die Funktionen von Räumen wurden über das gesamte (z. B. Eingangsbereich Küche) Gebäude geplant. In diesen Fällen sind alle Möglichkeiten der Personalgewinnung durch den Betriebsträger auszuschöpfen.
Vorliegende Anträge/Anfragen
772/2017 AfD-Gemeinderatsfraktion
Isabel Fezer
Bürgermeisterin
<Anlagen>