Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 1330/2015
Stuttgart,
11/27/2015



Haushalt 2016/2017

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 07.12.2015



Weitere Finanzbedarfe für die Flüchtlingsunterbringung in den Jahren 2016/2017

Beantwortung / Stellungnahme

Für die endgültige Haushaltsplanung geht die Verwaltung im Bereich der Flüchtlinge von folgenden Prognosen aus:

2016
monatlich
jährlich
Anrechnung LEA
Zugang
netto jährlich
Zugang
600
7.200
1.550
4.450
Abgang
100
1.200
2017
monatlich
jährlich
Anrechnung LEA
Zugang
netto jährlich
Zugang
300
3.600
1.000
1.400
Abgang
100
1.200

Der Haushaltsentwurf 2016/2017 basiert auf auf einem erwarteten Nettozugang von 2.400 Personen in 2016 bzw. 1.200 Personen in 2017.

Gegenüber dem Haushaltsentwurf ergeben sich bei den erwarteten Flüchtlingszahlen folgende Veränderungen:
Plan 2016
Plan neu 2016
Plan 2017
Plan neu 2017
Benötigte Plätze Flüchtlingsunterbringung gesamt (jeweils Jahresende, Auslastung 90%)
8.664
13.549
9.998
15.104
Untergebrachte Personen am Jahresende
7.798
12.194
8.998
13.594
erwarteter Zugang Flüchtlinge (ohne illegal eingereiste Pers./Asylfolgeantragsteller) netto
2.400
4.450
1.200
1.400


Bei der jetzt erwarteten Zugangszahl an Flüchtlingen werden unter Anrechnung der in den LEA’s untergebrachten Personen im Jahr 2016 etwa 2.850 neue Plätze zu schaffen sein, die teilweise durch Bau von Systembauten bzw. Containerstandorten und teilweise durch Anmietung bereitgestellt werden. Die Mittel für die Systembauten (Tranche 5) sowie die Containerbauten sind bereits im Haushalt finanziert bzw. können im Jahr 2015 noch durch Mehrerträge finanziert werden (vgl. GRDrs 1290/2015). Die weiter benötigten Plätze sollen durch Bau von 1.400 Plätzen sowie durch Anmietung von geeigneten Objekten (1.450 Plätze) geschaffen werden. Die hierfür benötigten Mittel sind beim Amt für Liegenschaften und Wohnen noch nicht im Haushaltsentwurf berücksichtigt und müssen deshalb zusätzlich bereitgestellt werden.
Die für 2017 weiter benötigten Kapazitäten im Umfang von ca. 900 Plätzen sollen durch Anmietung bzw. weitere System- oder Containerbauten geschaffen werden. Die hierfür benötigten investiven und konsumtiven Mittel sind bereits im Haushaltsentwurf enthalten.

Beim Sozialamt wird der Zuwachs an Plätzen und Personen insgesamt zu einem Mehrbedarf gegenüber der ursprünglichen Planung führen. Bei der Neuplanung der Aufwendungen nach dem AsylbLG wurde berücksichtigt, dass ein Teil der Flüchtlinge mit Erlangung eines Aufenthaltsstatus Leistungsansprüche nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) haben wird. Dabei wurde unterstellt, dass im Laufe des Jahres 2016 50% der im Jahr 2015 aufgenommenen Personen eine Anerkennung als Flüchtling/Asylberechtigter erhalten, für das Jahr 2017 wird angenommen, dass 65% der Zugänge des Jahres 2016 in das Leistungssystem des SGB II übergehen.
Allerdings wird dabei angesichts der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt unterstellt, dass auch bei einem Leistungsbezug nach SGB II die Flüchtlinge zunächst in den Gemeinschaftsunterkünften verbleiben.

Die Planung der Erträge aus der Landesbeteiligung gestaltet sich angesichts der bevorstehenden Änderung in der Abrechnungssystematik von Pauschalen zu einer Spitzabrechnung sowie der noch nicht abschätzbaren Auswirkungen des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes sehr schwierig.
Es ist noch nicht bekannt, inwieweit das Land die bisherigen Pauschalen als Abschläge für eine Spitzabrechnung zahlen wird und welche Standards z.B. hinsichtlich Betreuungsschlüssel, Wachdiensten u.dgl. vom Land für die Spitzabrechnung akzeptiert werden. Darüber hinaus ist noch völlig ungewiss, wie sich das Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz auf die Zahl der vorläufig unterzubringenden Personen (nur deren Unterbringungsaufwand wird derzeit vom Land erstattet) auswirken wird.
Bei der Planung der Erträge muss davon ausgegangen werden, dass der Anteil der vorläufigen Unterbringung in den Gemeinschaftsunterkünften und damit auch der Anteil der vom Land erstatteten Aufwendungen in den kommenden Jahren stetig abnehmen wird. Bei der Neuplanung für das Jahr 2016 wird unterstellt, dass 65% der Plätze für die vorläufige Unterbringung verwendet werden und somit der Kostenerstattung des Landes unterliegen. Für das Jahr 2017 wird angenommen, dass die durchschnittliche Belegung mit vorläufig Untergebrachten 50% beträgt.



Gegenüber dem Haushaltsentwurf ergeben sich somit folgende Veränderungen:

Ergebnishaushalt
Verbesserung (-) / Verschlechterung (+)
Veränderung gegenüber Planentwurf 2016
(TEUR)
Veränderung
2017
(TEUR)
Aufwendungen Sozialamt für Betrieb der Unterkünfte (Betreuung, Hausorganisation, Sach- und Betriebskosten, zusätzlicher Personalaufwand Verwaltung)(ohne interne Leistungsverrechnung)
+17.886
+20.632
Aufwendungen Sozialamt für Leistungen nach dem AsylbLG
(Sozialleistungen, zusätzlicher Personalaufwand)
+16.903
+8.831
Erträge – Sozialamt
(Benutzungsgebühren, Erstattung vom Land)
- 27.671
-21.727
Sozialamt gesamt (gerundet)
+7.117
+7.735
Aufwendungen Amt für Liegenschaften und Wohnen (Aufstockung Anmietbudget, Betriebskosten und Bauunterhaltung)
+6.399
+7.557
Aufwendungen Jobcenter (Kommunaler Anteil SGB II-Leistungen)
+5.450
+12.167
Zusätzlicher Personalbedarf gem. Entwurf GRDrs 882/2015
+1.291
+1.291
Ergebnishaushalt
+20.257
+28.750
Finanzhaushalt
Errichtung von Systembauten (Amt 23)
+32.326
0
Beschaffung von Ausstattung (Amt 50)
+471
+112
Finanzhaushalt
+32.797
+112
Gesamtverschlechterung
+53.054
+ 28.862

Obenstehende Planung orientiert sich eher am unteren Rand der Zugangsszenarien.

Bei Annahme einer Verdopplung der Zugangszahl auf monatlich 1.200 Flüchtlinge würde sich unter Berücksichtigung der Anrechnung für die LEA’s zum Jahresende 2016 eine Lücke von etwa 10.000 Plätzen ergeben, deren Bau oder Anmietung zusätzlich finanziert werden müsste. Bei monatlichen Zugängen von 600 im Jahr 2017 müssten weitere rd. 5.500 Plätze geschaffen werden. Für die weitere Berechnung wird unterstellt, dass die fehlenden Plätze je zur Hälfte durch Bau oder Anmietung bereitgestellt werden.

Bei diesem Szenario würden sich – bei ansonsten unveränderten Prämissen überschlägig hochgerechnet – insgesamt folgende zusätzlichen Nettoressourcenbedarfe bei den betroffenen Ämtern ergeben:

2016
2017
Ergebnishaushalt
+45.717
+90.498
Finanzhaushalt
+117.681
+50.411
Gesamtverschlechterung
+163.398
+ 140.909







Michael Föll
Erster Bürgermeister




<Anlagen>