Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 961/2011
Stuttgart,
11/17/2011



Haushalt 2012/2013

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 21.11.2011



Schulsanierungen: Neue Unterrichtsformen und energetische Sanierungen

Beantwortung / Stellungnahme

Die Verwaltung hat mit der Beratungsfirma Drees & Sommer die Priorisierung der Schulsanierungsmaßnahmen für die Jahre 2012 – 2016 weitergeführt und den hierzu erforderlichen Finanzbedarf festgestellt. Dabei wurden systematisch bauliche Mängel aufgezeigt und mit dem vom Gemeinderat beschlossenen Kriterienkatalog für die Bewertung die Maßnahmen für die jeweilige Schule priorisiert. Hauptaugenmerk hierfür waren sicherheitsrelevante Gesichtspunkte.

Nach Vorstellung der endgültigen Listen am 21. September 2011 im Unterausschuss Schulsanierung wurde vom Amt für Umweltschutz ein Teil der Schulen unter energetischen Gesichtspunkten analysiert. Dabei wurde festgestellt, dass bei vielen Schulen Maßnahmen zur Reduktion des Energieverbrauchs vorgesehen sind. Diese Maßnahmen werden unter Beachtung der energetischen Standards (Energieerlass) umgesetzt.

Weiterhin wurde festgestellt, dass bei manchen Schulen keine oder nur wenige energetische Verbesserungsmaßnahmen realisiert werden sollen. In diesen Schulen könnten die bereits im Zusammenhang mit der Aufstellung der Energieausweise im Jahr 2009 aufgezeigten Sanierungsvorschläge (z. B. Außenwanddämmung, Kellerdeckendämmung, Austausch Beleuchtung oder Dämmung von Heizungsarmaturen, etc.) umgesetzt werden, um die Schulen auch energetisch ganzheitlich zu erneuern.

Auf Basis der bisherigen Erkenntnisse (Analyse von 22 der 160 Schulen) liegt der Mehrbedarf für die zusätzlichen energetischen Maßnahmen zwischen 5 und 35 % über den bisher für die jeweiligen Schulen zugrunde gelegten Baukosten. In einer ersten Abschätzung ergibt sich bei einem mittleren Mehrkostenansatz von 20 % mit der am 21.09.2011 von Drees & Sommer vorgelegten Kosteneinschätzung (445,8 Mio. Euro) ein zusätzlicher Mittelbedarf von 90 Mio. Euro oder verteilt auf fünf Jahre von 18 Mio. Euro pro Jahr.



Die Umsetzung der zusätzlichen energetischen Sanierung muss im weiteren Vorgehen mit dem Hochbauamt und dem Schulverwaltungsamt abgestimmt werden, damit die bisher im Schulsanierungsprogramm vom Gemeinderat akzeptierten Maßnahmen wie geplant umgesetzt werden können. Dabei hat die Beseitigung funktionaler und baulicher Mängel Priorität.

Eine abschließende Einschätzung bezüglich des gesamten Investitionsbedarfs im Schulbereich unter dem Gesichtspunkt einer energetischen Sanierung kann erst nach Durchsicht aller Schulen und einer gemeinsamen Abstimmung mit dem Hochbauamt und dem Schulverwaltungsamt erfolgen. Ziel aus Sicht des Referats WFB sollte es sein, die energetischen Maßnahmen bei der jeweiligen Baumaßnahme zu berücksichtigen und mit den zur Verfügung stehenden Mitteln innerhalb der Pauschale des „Sonderprogramms Schulsanierungen“ zu finanzieren. Alternativ könnten aus Sicht des Referats StU durch eine finanzielle Aufstockung des stadtinternen Contractings die zusätzlichen energetischen Maßnahmen umgesetzt werden.

Parallel dazu sollte auch überprüft werden, ob mit dem derzeit von der KfW angebotenem zinsverbilligten Programm „Energieeffizient sanieren – Kommunen“ eine verstärkte Umsetzung der energetischen Sanierung vorangetrieben werden kann. Die KfW bietet bei energetischen Sanierungen von kommunalen Nichtwohngebäuden ein zinsvergünstigtes Darlehen mit einer Laufzeit von 20 Jahren an. Der aktuelle Zinssatz liegt bei 0,45 %. Dieser Zinssatz wird zunächst für 10 Jahre festgeschrieben. Im Programm können folgende Maßnahmen berücksichtigt werden:

Unabhängig von der Finanzierungsfrage wäre die energetische Verbesserung der Schulen ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Einsparziele bis 2020 und damit des Klimaschutzziels. Mit den Gemeinderatsbeschlüssen Fortschreibung KLIKS (GRDrs 723/2007 vom 21.11.2007), Konvent der Bürgermeister (GRDrs 663/2008) und Stadt mit Energieeffizienz SEE Stuttgart GRDrs 931/2010 vom 08.06.2011) hat sich die Stadt dazu verpflichtet, bis 2020 den Energieverbrauch um 20 % zu senken und den Anteil erneuerbarer Energien auf 20 % zu erhöhen. Für die städtischen Liegenschaften beträgt der Anteil erneuerbarer Energien in 2010 im Wärmebereich 6,1 % und im Strombereich bei 5,5 %. Folglich besteht weiterhin Handlungsbedarf.


Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

516/2011 Punkt 4
724/2011





Matthias Hahn
Bürgermeister




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