Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 1573/2023
Stuttgart,
01/22/2024



Förderrichtlinien und Schulentwicklungsvorhaben 2024 im Qualitätsentwicklungsfonds



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich31.01.2024



Beschlußantrag:

1. Dem gemeinsamen Antrag „‘Lern mit mir‘ – Bildungschancen im Stadtteil Stuttgart-Bad Cannstatt erhöhen! Demokratieerziehung und Unterstützung in der Sprachförderung von Kindern in Projekten und Kleingruppen“ der Martin-Luther-Schule, dem Haus der Familie in Stuttgart e.V. und dem Sozialpädagogischen Bereich der Martin-Luther-Schule (Jugendamt) mit einem Umfang von 71.280 EUR wird zugestimmt.

2. Den Förderrichtlinien für den Förderschwerpunkt I des Qualitätsentwicklungsfonds wird zugestimmt.

3. Der Aufwand wird im THH 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107080 – Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft, Kontengruppe 42510 – sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen entsprechend der Darstellung im Abschnitt „Finanzielle Auswirkungen“ gedeckt.



Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Zu 1.

Die Martin-Luther-Schule ist eine Ganztagsschule in Wahlform mit insgesamt 438 Schüler*innen. In Stufe 1 sind alle 4 Regelklassen mit 28 bzw. 27 Kindern besetzt, ebenso in den Regelklassen der Stufe 2, da viele ehemalige Kinder aus der Vorbereitungsklasse bereits integriert wurden. Der Ganztag ist vom Raumangebot der Stadt Stuttgart für 2 von 4 Regelklassen pro Stufe zugelassen. An die Schule sind 2 Grundschulförderklassen mit 25 schulpflichtigen, aber vom Schulbesuch zurückgestellten Kindern angegliedert, die in einem Jahr zur Schulfähigkeit geführt werden sollen. An der Martin-Luther-Schule gibt es außerdem 2 Vorbereitungsklassen mit insgesamt 38 Kindern. Zusätzlich sind aktuell viele neu zugewanderte Kinder in den Regelklassen integriert. Dieser Anteil hat in den letzten 3 Jahren stark zugenommen. Mehrere zentrale Sammelunterkünfte für Geflüchtete (auf dem Cannstatter Wasen, in der Schleyerhalle und in der Mercedesstraße) sowie überdurchschnittlich viele Sozialunterkünfte und Übergangswohnungen liegen im Einzugsgebiet der Schule. In der Martin-Luther-Schule macht sich der damit verbundene konstante Zuzug von Familien und ihr oft schneller Weiterzug in andere Stadtteile durch eine besonders hohe Fluktuation, insbesondere in den Vorbereitungsklassen, bemerkbar. Die Ganztagesoption besteht aus Kapazitätsgründen (trotz Anspruch) für die Kinder der Vorbereitungsklassen an der Martin-Luther-Schule nicht. Für die meisten zugewanderten Familien kommt diese Option mit 40 Stunden/Woche Ganztagesbetreuung jedoch ohnehin nicht in Frage, vor dem Hintergrund, dass wenn die Sprachkenntnisse noch schlecht sind, ein 8-Stunden-Schultag für die Kinder sehr anstrengend ist.

An der Martin-Luther-Schule besteht somit ein großer Bedarf bei der Förderung von Kindern in Kleingruppen. Für solche Angebote fehlen allerdings die räumlichen und personellen Ressourcen. Deshalb soll in intensiver Zusammenarbeit mit einer außerschulischen Bildungseinrichtung im Stadtteil, dem Haus der Familie, ein neuer Ansatz erprobt werden. Dieser beinhaltet folgende zwei Bausteine:

Baustein 1

Schüler*innen der Vorbereitungs- und Regelklassen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf bekommen an 2 Nachmittagen in der Woche für jeweils 3 Stunden die Möglichkeit, in geregeltem Rahmen außerhalb der Schule zu lernen. Betreut von mehreren Jugendlichen aus dem Stadtteil können die Kinder im Anschluss in den Räumen des benachbarten Jugendhaus CANN Hausaufgaben erledigen, viel Deutsch sprechen, Lesen üben, sich auf Tests vorbereiten, aber auch gemeinsam spielen, basteln und sich bewegen. Die Jugendlichen, die sich für die Grundschüler*innen engagieren, sind selbst ehemalige Schüler*innen der Martin-Luther-Schule, teilweise auch der Vorbereitungsklassen. Diese Jugendlichen haben aufgrund ihrer Biographie meist eine persönliche Beziehung zum Haus der Familie und sind nah an der Lebenswelt der Kinder. Durch ihre eigenen biographischen Erfahrungen können sie sich gut in die Grundschüler*innen hineinversetzen und komplexere Sachverhalte ggf. auch in der Muttersprache erklären. Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung von 10 EUR für ihren Einsatz. Sie werden regelmäßig geschult und eng von pädagogischen Fachkräften, die auf Honorarbasis arbeiten, begleitet. Das Angebot wird in enger Abstimmung und Kooperation mit Schulleitung und Lehrkräften umgesetzt.

Baustein 2

Sieht die Weiterführung eines Projekts zur Sozialraumerkundung und Demokratiebildung vor, bei dem ein Lehrer, ein Sozialpädagoge des Ganztags und ein Pädagogischer Assistent mit den Kindern der Vorbereitungsklassen Lern- und Lebensorte im Stadtteil Bad Cannstatt aufsuchen. Dieser Ansatz ermöglicht es auch, schneller mit den Eltern in Kontakt zu treten. Feste auf den Plätzen oder Begegnungen in anderen Bildungseinrichtungen ermöglichen zwanglosere Treffen oder Möglichkeiten des Zusammenseins von Schüler*innen, Eltern und professionellen Mitarbeiter*innen.


Neuzugewanderte Kinder und Jugendliche in Vorbereitungs- und Regelklassen brauchen Förderung, um rasch die deutsche Sprache zu lernen und erfolgreich am Unterricht und am Schulleben teilnehmen zu können. Viele Schulen können das alleine nicht mehr leisten. Deshalb müssen neue Ansätze erprobt werden. Dabei müssen nicht nur neue räumliche Ressourcen und Lernräume erschlossen werden, sondern auch geeignete Personen gefunden werden, die mit den Kindern lernen und spielen. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass dies pädagogische Fachkräfte sind, sofern eine entsprechende fachliche Begleitung vorhanden ist. Diese wird im oben beschriebenen Vorhaben durch das Haus der Familie sichergestellt.


Der Vergabeausschuss hat in seiner Sitzung vom 22.11.2023 mehrheitlich empfohlen, das aufgeführte Schulentwicklungsprojekt durch den Qualitätsentwicklungsfonds in Höhe von 71.280 EUR zu fördern.

Zu 2.

Im vergangenen Jahr wurde der Qualitätsentwicklungsfonds durch das Amt für Revision der Landeshauptstadt Stuttgart geprüft. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde die Entwicklung von Förderrichtlinien für den Förderschwerpunkt I gefordert. Der nun zur Beschlussfassung vorliegende Vorschlag der Verwaltung dieser Förderrichtlinien wurde auf Grundlage der entsprechenden GRDrs 307/2019 und GRDrs 403/2020 sowie der seit über zehn Jahren gängigen Förderpraxis erstellt (siehe Anlage).


Der Vergabeausschuss hat in seiner Sitzung vom 22.11.2023 einstimmig
empfohlen, den vorgestellten Förderrichtlinien für den Förderschwerpunkt I des Qualitätsentwicklungsfonds zuzustimmen.


Finanzielle Auswirkungen

Für die Finanzierung der Vorhaben stehen Haushaltsmittel im Rahmen des Qualitätsentwicklungsfonds zur Verfügung. Der Aufwand wird im THH 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107080 – Abteilung Stuttgarter Bildungspartnerschaft, Kontengruppe 42510 – sonstige Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen gedeckt.

Bei der Bewilligung der Projekte wird dafür Sorge getragen, dass keine Überschneidung mit anderen städtischen Programmen entsteht.


Projekt
Laufzeit
Schuljahre
Gesamt-summe
Davon entfällt auf
HHJ 2024
HHJ 2025
HHJ 2026
HH
2027
Martin-Luther-Schule, Haus der Familie in Stuttgart e.V. und Sozialpädagogischer Bereich der Martin-Luther-Schule (Jugendamt)2. Halbjahr 2024
2024/25
2025/26
2026/27
71.280 EUR 15.840 EUR23.760 EUR23.760 EUR7.920
EUR







Beteiligte Stellen

Das Referat WFB hat die Vorlage mitgezeichnet.




Isabel Fezer
Bürgermeisterin


Anlagen

Förderrichtlinien Qualitätsentwicklungsfonds Förderschwerpunkt I

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