Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz:
GRDrs 1326/2011
Stuttgart,
11/30/2011



Haushalt 2012 /13

Unterlage für die 2. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 05.12.2011



Einbindung der IT des Europa Zentrums in das städtische Netz

Beantwortung / Stellungnahme


Von Herrn StR Pfeifer wurde im Rahmen der ersten Lesung des Doppelhaushalts 2012/13 am 07.11.2011 die Frage gestellt, ob das Europa Zentrum Baden-Württemberg (EZBW) IT-technisch an die Stadtverwaltung angebunden werden kann.

Sachlage:

Auf Wunsch des EZBW, im Auftrag des Oberbürgermeisters und in Abstimmung mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport wurde von März bis Oktober 2010 das EZBW von der Abteilung Organisation und Personalentwicklung des Haupt- und Personalamts organisatorisch untersucht und beraten. Neben dem Schwerpunkt Organisation (Aufbau und Ablauf) wurde unter anderem auch die IT-Konfiguration des EZBW überprüft. Dabei wurden drei Alternativen zur bestehenden PC-Konfiguration in einem internen Untersuchungsbericht festgehalten (vgl. Anlage 1).

Das EZBW wandte sich nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse im Dezember 2010 an den Oberbürgermeister mit der Bitte, die Informationstechnik des Europa Zentrums in das Stadtnetz einzubinden. Dadurch könnte das Europa Zentrum organisatorisch und personell erheblich entlastet werden. Dies könnte zur zusätzlichen Akquise von Projekten und damit zu einer finanziell besseren Ausstattung genutzt werden.

Das EZBW hat damit die teuerste und insgesamt aufwändigste Alternative gewählt, die zudem zu einer technischen Abhängigkeit des EZBW von der Stadt führen würde.

Die zwei weiteren Organisationsalternativen hätten den Einsatz eines zusätzlichen Servers bzw. Datenspeichers sowie den Einkauf zusätzlicher externer Betreuungsleistungen zur Folge. Das EZBW würde technisch und IT-organisatorisch eigenständig bleiben.

Die Verwaltung beantwortete die Anfrage am 21. März 2011 und stellte dar, dass die Eingliederung der IT des EZBW in das städtische Netz unter Wahrung von Datenschutzgesichtspunkten und bei Wahrung eines eigenständigen Auftritts des EZBW nach außen grundsätzlich technisch möglich wäre. Es wurde darauf hingewiesen, dass das EZBW nicht nur einmalige Investitionskosten in Höhe von 14.400 € zu tragen hätte, sondern auch laufende jährliche Pauschal-Kosten in Höhe von ca. 4.800 € und weitere nutzungsabhängige Kosten (ca. 3.800 € pro Jahr), die allerdings auch deutlich höher liegen können (vgl. Anlage 2).

Das EZBW bittet nun um einen Zuschuss des Gemeinderats für diese für die Stadt organisatorisch aufwändige Lösung.

Stellungnahme der Verwaltung:

Das EZBW hat im Schreiben an die Gemeinderatsfraktionen darauf hingewiesen, dass ihm die Mittel für diese vom EZBW gewählte Alternative, die eine jährliche Rechnungsstellung durch die Stadt an das EZBW beinhalten würde, fehlen.

Diese Rechnungsstellung bedeutet ein doppeltes finanzielles Risiko für das EZBW. Zum einen, weil die Kosten das Budget des EZBW deutlich übersteigen können, zum andern, weil die Stadt bei einer Rechnungsstellung über 30 TEUR (in der Summe, d.h. zusammen mit Rechnungen an weitere Einrichtungen) die Abrechnung sämtlicher Serviceleistungen zuzüglich Umsatzsteuer (19%) vornehmen müsste. Soweit der Verein keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann, würde sich die Dienstleistung aus Sicht des Vereins um 19 % verteuern.

Bereits im Schreiben des Herrn Oberbürgermeister vom März 2011 war auf das Risiko bei den variablen jährlichen Kosten hingewiesen worden. Die laufenden Kosten können je nach Inanspruchnahme des IT-Service und den auftretenden Problemen stark variieren und somit nicht sicher abgeschätzt werden. Die Verwaltung kann deshalb eine Finanzierung dieser Kosten durch Zuschüsse nicht mittragen.

Stattdessen empfiehlt die Verwaltung, eine der beiden im Bericht genannten kostengünstigeren und technisch ausreichenden Alternativen weiter zu verfolgen.

Die Verwaltung schlägt in diesem Zusammenhang vor, dem EZBW einen einmaligen Zuschuss für die anteilige Finanzierung von Investitions- und Beratungskosten in Höhe von 7.000 € zu gewähren. Steuerliche Folgen für die LHS ergeben sich hieraus nicht. Damit könnte eine Server-Lösung oder der NAS-Einsatz (vgl. Anlage 1) einschließlich der dafür erforderlichen externen Beratung finanziert werden.

Das EZBW erhält auf diesem Weg die Möglichkeit, seine IT-technischen Probleme zu lösen.



Vorliegende Anträge/Anfragen

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Mündlicher Antrag StR Pfeifer (SPD), 1. Lesung im VA 7.11.2011




Dr. Wolfgang Schuster
Oberbürgermeister     







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GRDrs 1326-2011_Anlage 1_Auszug-Bericht-EZBW .pdf
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GRDrs 1326_2011_Anlage2_Kostenschätzung Abt.IuK_20110321.pdf