Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung und Krankenhäuser
Gz:
AK (10)-5
GRDrs
1255/2013
Stuttgart,
11/07/2013
Haushalt
2014/2015
Unterlage für die
1
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
11.11.2013
Leitantrag Jobcenter Optionskommune - zur Chance für Erwerbslose nutzen - Anträge I.1-3 Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen
Beantwortung / Stellungnahme
1. Outgesourcte Bereiche der städtischen Betriebe und Eigenbetriebe in die städtische Verantwortung zurückholen
Die Stadtverwaltung Stuttgart hat sich in den vergangenen Jahren intensiv mit der Leistungserbringung zur Gewährleistung der kommunalen Daseinsvorsorge in verschiedenen Themenbereichen auseinandergesetzt. Im Ergebnis wurden in verhältnismäßig wenigen Einzelfällen nicht-hoheitliche Aufgaben auf private Anbieter ausgelagert. Bei der Entscheidung waren Kosten und Effizienzgesichtspunkte sowie die Möglichkeit der Einflussnahme maßgeblich.
Zuletzt hat der Gemeinderat mit GRDrs 332/2013 beschlossen, dass das Garten-, Friedhofs- und Forstamt zusätzliche Regieleistungen in der Grünflächenpflege durch eigenes Personal erbringen soll. Im Ausgleich hierzu wurde das dortige Budget für Vergabeleistungen reduziert und eigentlich zu streichende Planstellen wurden erhalten. Konkrete Überlegungen, weitere Leistungen Dritter für die Stadtverwaltung Stuttgart wieder selbst wahrzunehmen, gibt es derzeit nicht.
2. Überprüfung der Tätigkeiten von EG1- und EG2-Beschäftigten bezüglich Höhergruppierungsmöglichkeit
In Entgeltgruppe 1 eingruppiert ist eine größere Zahl Beschäftigter beim Eigenbetrieb ELW (35 Stellen) sowie wenige Beschäftigte im Bereich des AWS und der Kernverwaltung.
Mit der Einführung des TVöD zum 1. Oktober 2005 haben die Tarifvertragsparteien für einfachste Tätigkeiten, wie zum Beispiel Essens- und Getränkeausgeber/-innen, einfachste Tätigkeiten im Haus- und Küchenbereich, u. Ä., die Entgeltgruppe 1 vereinbart. Die Landeshauptstadt Stuttgart ist tarifgebunden. Die Eingruppierung darf deshalb nur auf der Basis der auszuübenden Tätigkeiten erfolgen. Ist eine Tätigkeit vom Aufgabeninhalt her der Entgeltgruppe 1 zuzuordnen, ist eine höhere Eingruppierung nicht möglich, so sehr das für die Beschäftigten auch wünschenswert wäre. Dies wäre eine übertarifliche Eingruppierung, die grundsätzlich nicht zulässig ist. Das Ziel einer höheren Eingruppierung kann deshalb nur durch Anreicherung der Arbeitsplätze mit höherwertigen Aufgaben erreicht werden. Die Arbeitsplätze in der Kernverwaltung werden derzeit daraufhin geprüft, ob eine solche Anreicherung möglich und von den Beschäftigten auch leistbar ist.
In den Wirtschaftsplänen der Eigenbetriebe ist dies nicht abbildbar und wird von den Kostenträgern/Gebührenzahlern auch nicht erstattet. Ertragszuschüsse der Stadt an die Eigenbetriebe hierzu sind nicht vorgesehen. Hinsichtlich der Entgeltgruppe 2 sieht die Stadtverwaltung derzeit keinen Handlungsbedarf. Ein mündlicher Bericht zur Thematik Entgeltgruppe 1 ist im Personalbeirat am 19.11.2013 geplant.
3. Umwandlung von Arbeitsgelegenheiten in sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze
Bei der Stadt Stuttgart wurden zum 31.10.2013 acht Arbeitsgelegenheiten umgesetzt. Die zu erledigenden Aufgaben sind zusätzlich und im öffentlichen Interesse, da es sich nicht um Pflichtaufgaben der Kommune handelt. Es stehen zum Stichtag keine Planstellen zur Verfügung.
Bei einer Besetzung von Dauerstellen müsste zudem aus verfassungsrechtlichen Gründen die Auswahl unter den Bewerbern nach dem Leistungsprinzip erfolgen. Bei dem AGH-Personenkreis handelt es sich um arbeitsmarktferne Personen, die gegenüber anderen Bewerbern in der Regel schlechtere Chancen aufweisen würden und deshalb wohl nicht zum Zuge kämen.
Vorliegende Anträge/Anfragen
811/2013 Nr. I.1-3 SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
830/2013 SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
811/2013 Nr. I.1-3 SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
830/2013 SÖS und LINKE Fraktionsgemeinschaft
Werner Wölfle
Bürgermeister
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