Kurzfassung der Begründung: Ausführliche Begründung siehe Anlage 1 Aktuelle Lage bei der Betreuung von UMA Der Zustrom von UMA nach Stuttgart ist nach derzeitigem Stand rückläufig. 2016 betrug die Gesamtzahl der in Stuttgart neu ankommenden UMA 464 (inclusive UMA in Gemeinschaftsunterkünften). Hiervon waren bzw. sind 167 UMA in Stuttgart zu versorgen. Diese rückläufige Entwicklung ist auch 2017 deutlich erkennbar. Inwieweit sich die politische Lage verändert und sich daraus ein erneutes Ansteigen des Flüchtlingsstroms entwickeln könnte, ist derzeit nicht absehbar. Nachfolgend dargestellt sind die in den letzten Jahren aufgenommenen und in Stuttgart zu versorgenden UMA. Diese Zahlen beinhalten auch die UMA in Gemeinschaftsunterkünften
Die Anzahl der UMA, die in Stuttgart verbleiben und die Hilfe zur Erziehung benötigen, hat sich in Stuttgart seit 2014 enorm erhöht. Dies hat auch Folgen für die Anschlussbetreuung der unbegleiteten minderjährigen Ausländer im HzE-Setting.
Je nach Grad der Selbständigkeit des/der Jugendlichen bzw. je nach benötigtem Hilfesetting ist der Bedarf sowohl an stationären Plätzen als auch an Plätzen im betreuten Jugendwohnen gestiegen.
Zur Deckung dieses HzE-Bedarfes für UMA ist es erforderlich eine stationäre Einrichtung in der Kupferstr. 29 einzurichten (zwei Gruppen mit insgesamt 14 Plätzen) sowie das BJW-Angebot ausbauen. Hierfür sind folgende Personalressourcen erforderlich:
- 14,0 Stellen für die stationäre Einrichtung - 8,0 Stellen für BJW und - 1,00 Stelle für Sachgebietsleitung - 1,00 Stelle für Sekretariat. Finanzielle Auswirkungen Veränderungen im Teilergebnishaushalt 510 – Jugendamt (+ Entlastung / - Belastung)
2014/2015 hat sich die Anzahl der unbegleiteten minderjährigen Ausländer in Stuttgart enorm gesteigert (vgl. GRDrs 650/2016). Dies hat auch Folgen für die Anschlussbetreuung der minderjährigen Ausländer im HzE-Setting, die in Stuttgart verblieben sind und weiterhin verbleiben.
Die Jugendlichen haben einen Anspruch gem. § 27 ff SGB VIII auf Hilfe zur Erziehung. Aufgrund der hohen Anzahl, der in Stuttgart verbliebenen UMA müssen diese weiterhin in Anschlusssysteme übergeleitet und betreut werden. Dies können sowohl stationäre als auch ambulante Hilfeangebote sein. Je nach Grad der Selbständigkeit des Jugendlichen bzw. je nach benötigtem Hilfesetting ist der Bedarf sowohl an stationären Plätzen als auch an Plätzen im betreuten Jugendwohnen gestiegen.
Geplant ist daher, für die UMA eine stationäre Einrichtung in der Kupferstr. 29 einzurichten, in der auch jüngere UMA betreut werden können.
Aufgrund der Fluchterfahrung und dem hohen Grad der Selbständigkeit und einer damit einhergehenden möglicherweise Traumatisierung ist es jedoch für viele UMA nicht möglich und notwendig, in einer Wohngruppe zu leben. Sie müssen daher im BJW-Setting (Einzelwohnen bzw. kleine Wohneinheiten) untergebracht werden. 2. Neuschaffung einer stationären Einrichtung mit zwei Gruppen für minderjährige Flüchtlinge der Abt. Erziehungshilfen in der Kupferstr. 29 in S-Vaihingen Die dramatische Flüchtlingssituation 2015 und 2016 hat zur Folge, dass viele der zu dieser Zeit in der Inobhutnahme untergebrachten Jugendlichen weiterhin im Hilfesetting der Abteilung Erziehungshilfen verbleiben und aufgrund der §§ 34ff in einer stationären Einrichtung unterstützt werden müssen.
Die Auslastung in den stationären Wohngruppen der Abt. Erziehungshilfen beträgt seit Jahren über 100%. Daher ist es oftmals notwendig, Stuttgarter Kinder und Jugendliche außerhalb unterzubringen, da in den Einrichtungen des Trägers Jugendamt keine Ressourcen mehr vorhanden sind.
Es ist daher geplant, die bisher als Anschluss-Inobhutnahmeeinrichtung geführte Kupferstr. 29 als stationäre Einrichtung mit insgesamt 2 Gruppen mit je 7 Plätzen zu führen.
Aufgrund des Rahmenvertrags nach § 78f SGB VIII für Baden Württemberg (Stand Okt. 2016) ist eine Personalausstattung von 4,3 VK pro Gruppe notwendig. Zusätzlich werden in den stationären Einrichtungen noch Praktikanten eingesetzt.
Allerdings beinhaltet diese Personalberechnung eine Betreuungslücke am Vormittag von 3,5 Stunden an 185 Schultagen. Da es bei der Betreuung von UMF jedoch keinerlei Betreuungslücken gibt, muss das Personal entsprechend aufgestockt werden.
Die Mitarbeiter/-innen arbeiten nach „Opt-out-Modell“. Aufgrund der Tatsache, dass in der Kupferstr. grundsätzlich jugendliche Flüchtlinge untergebracht werden, die sich in anderen Einrichtungen nicht einfügen konnten oder dort nicht tragbar sind, können hier keine Praktikanten werden mit 0,5 VK angerechnet eingesetzt werden.
Wir haben uns deshalb entschieden, den pädagogischen Personalschlüssel auf 5,0 Stellen (einschl. Leitung) pro Gruppe festzusetzen und gehen davon aus, dass aufgrund dieser um 0,2 Stellen höheren Personalausstattung auf Dauer auf einen Wachdienst verzichtet werden kann.
Der Aufwand für den Betrieb einer stationären Einrichtung mit 2 Wohngruppen wird wie folgt kalkuliert:
und Kleidergeld (ca. 12 €/Tag/Jugendlicher)
Der Entgeltsatz pro Platz/Tag für Wohngruppen beträgt derzeit 183,64 €, so dass bei einer Auslastung von 95 % mit Gesamteinnahmen in Höhe von 891.000 € zu rechnen ist.
Bisher wurde die Kupferstr. mit 28 Plätzen als Inobhutnahmeeinrichtung geführt. Durch die zukünftige Nutzung als HzE-Einrichtung mit insgesamt 14 Plätzen verringern sich auch die Nebenkosten (Heizung, Wasser, Müll…) entsprechend, so dass mit einer Kostendeckung gerechnet werden kann.
3. Trägerwohnungen für Jugendliche im betreuten Jugendwohnen (BJW)
In den letzten Jahren hat sich die Betreuung von älteren Jugendlichen – insbesondere auch UMA – dahingehend geändert, vermehrt das Angebot des betreuten Jugendwohnens in Anspruch zu nehmen.
Aufgrund des 2015 gestiegenen Bedarfs mussten weitere Wohnungen angemietet werden, so dass derzeit 26 Wohnungen vom städt. Träger zur Verfügung gestellt werden. Je nach Größe und Zuschnitt der Wohnungen können diese einzeln oder mit bis zu 3 Jugendlichen belegt werden. Bei einer Mehrfachbelegung ist grundsätzlich. darauf zu achten, dass der ethnische und religiöse Hintergrund der Jugendlichen nicht zu sehr differiert.
Ende 2015 wurde mit Hilfe eines Zeitungsartikels eine Werbeaktion für die private Unterbringung von UMA gestartet. Die Resonanz hierauf war so groß, dass uns zusätzliche Zimmer und Untermietverhältnisse für UMA angeboten wurden. Diese Jugendlichen müssen aber auch pädagogisch im Rahmen vom betreuten Jugendwohnen unterstützt werden. 4. Entwicklung der Fallzahlen im BJW Die Jugendlichen im BJW wurden bis 2014/2015 sowohl durch ambulante Mitarbeiter/-innen als auch durch Honorarkräfte betreut. Durch den starken Zugang im BJW sind zwischenzeitlich die Fallzahlen um ca. 114 % gestiegen, so dass die Betreuung der Jugendlichen verstärkt durch Honorarmitarbeiter wahrgenommen werden muss.
Während die Anzahl der betreuten „Nicht-UMA“ vergleichsweise stagniert, ist klar ersichtlich, dass die UMA in den Anschlusshilfen, vornehmlich im BJW vermehrt Betreuung und Unterstützung durch pädagogisches Personal benötigen. Insgesamt haben wir von 2014 bis 2016 eine Fallzahlsteigerung von 50 Jugendlichen, die im Rahmen des BJW betreut wurden; davon alleine 46 UMA.
Auswertungen des 1. Quartals 2017 haben ergeben, dass auch 2017 mit einer deutlichen Steigerung der UMA-Betreuung gerechnet werden muss.
5. Betriebserlaubnis durch KVJS (Landesjugendamt)
Für alle Wohnungen, in denen mehrere Jugendliche betreut werden, ist aufgrund des § 45 SGB VIII eine Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes notwendig. Diese wird unter der Voraussetzung erteilt, dass ein Personalschlüssel von 1:4 angewendet wird.
Dies bedeutet, dass für die Betreuung der Jugendlichen in Wohnungen eine Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt nur erteilt wird, wenn das hierfür notwendige Personal zur Verfügung steht.
Derzeit haben wir für folgende Wohnungen eine Betriebserlaubnis vom Landesjugendamt:
Furtwängler Str. 13
Für die Betreuung der Jugendlichen in den Wohnungen Lothringer Str. 13, Eier- und Katharinenstr. werden bereits interimsweise 3,75 Stellen/Beschäftigte, die in der ION nicht mehr benötigt werden, eingesetzt.
Die Jugendlichen in den übrigen Wohnungen/Zimmern oder Untermietverhältnisse werden überwiegend durch Honorarkräfte betreut. Vor allem für die Furtwängler Str. können wir derzeit kein pädagogisches Personal zur Verfügung stellen, wie dies vom Landesjugendamt gefordert wird.
Derzeit werden von der Abt. Erziehungshilfen insgesamt 57 UMA im betreuten Jugendwohnen unterstützt. Laut Vorgaben des Landesjugendamtes ergibt dies bei einem Betreuungsschlüssel von 1:4 einen Stellenbedarf von 14,0 Stellen.
Unter dem Gesichtspunkt, dass im Laufe der Zeit die Anzahl der notwendigen Betreuungsstunden je nach Entwicklung des/der Jugendlichen reduziert werden können, gehen wir von einem Gesamtbedarf in Höhe von mindestens 8,0 ambulanten Stellen aus.
Der darüber hinaus gehende Bedarf wird wie bisher über Honorarkräfte abgedeckt, da im Einzelfall besonderes ethnisches Hintergrundwissen notwendig sein kann und eine flexible Betreuung durch die Kombination eigene Mitarbeiter/-innen und Honorarkräfte weiterhin notwendig ist. Diese 8,0 Stellen sind im Rahmen von Stellenstreichung (im ION-Bereich) gegen Stellenschaffung zur Verfügung zu stellen und sollen der neuen Sachgebietsleitung BJW-UMF zugeordnet werden. Wie aus der Tabelle „Entwicklung der Fallzahlen im BJW“ ersichtlich ist, stiegen die Fallzahlen zwischen 2015 und 2016 von 37 UMF-Fällen auf 69 UMF-Fälle. Dies ist eine Steigerung alleine bei den UMF im BJW um 89%. Aufgrund der stark gestiegenen Fallzahlen, musste die Betreuung überwiegend durch Honorarkräfte erfolgen.
Daraus resultiert auch die Steigerung der Honorarausgaben Die verwendeten Zahlen basieren auf der Honorardatenbank der Abt. Erziehungshilfen (2016 um 47,9%). Seit Anfang 2017 werden interimsweise verstärkt Mitarbeiter/-innen aus dem Inobhutnahmebereich für die Betreuung der UMA im BJW eingesetzt (weil in der ION die Fallzahlen zurückgingen und die Beschäftigten aber noch laufende Arbeitsverträge haben). Dies hat zur Folge, dass trotz steigender Fallzahlen die Kosten für Honorarkräfte um ca. 30% reduziert werden konnten.
Finanzierung
Aufgrund der Entgeltvereinbarung für unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) wurden für die BJW-Betreuung folgende Pauschalen für 2017 vereinbart:
1,0 Sekretariat