Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
78/2021
GZ:
WFB 9011-05
Sitzungstermin: 10.03.2021
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: BM Fuhrmann
Berichterstattung:der Vorsitzende
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2021 und fortgeschriebener Finanzplanung bis 2024

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Wirtschaft, Finanzen und Beteiligungen vom 03.03.2021, GRDrs 78/2021, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 mit Nachtragshaushaltsplan und der fortgeschriebenen Finanzplanung bis 2024 wird gemäß Anlagen 1, 2 und 3 zugestimmt.

2. Von der Notwendigkeit, die ausgewiesenen Finanzierungsmitteldefizite 2021 und 2022 unter Beachtung der gesetzlichen Kreditaufnahmevorschriften auszugleichen, wird Kenntnis genommen.

Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.


Von BM Fuhrmann wird einführend vorgetragen, der späte Versand der Vorlage sei auch auf den sehr engen Austausch mit dem Regierungspräsidium (RP) zurückzuführen. Die Signale des RP hinsichtlich einer Genehmigung des Nachtragshaushalts seien positiv.

Zur haushaltswirtschaftlichen Situation in Zeiten der Corona-Pandemie fährt er fort, schon im April 2020 habe die Verwaltung mit der GRDrs 250/2020 “Hilfen zur Abmilderung finanzieller Notlagen im Zusammenhang mit COVID-19“ auf die Auswirkungen der Pandemie hingewiesen. Der Gemeinderat habe dabei Beschlüsse zum Umgang mit den haushaltsrechtlichen Vorgaben getroffen, und der Gemeinderat habe Mitte 2020 den Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 verabschiedet. Damals hätten sich der gute Jahresabschluss 2019 sowie die Rettungsschirme des Bundes und des Landes als hilfreich erwiesen. Es sei möglich gewesen, die Nachtragshaushaltssatzung ohne Kreditermächtigung und ohne die Haushaltsansätze des Jahres 2020 zu reduzieren vorzulegen. Schon damals sei jedoch angekündigt worden, dass für das Jahr 2021 im 1. Quartal ebenfalls ein Nachtragshaushalt erforderlich werde.

Der nun vorgelegte Nachtragshaushaltsplan beinhalte Chancen und Risiken. Hingewiesen werden müsse darauf, dass es sich noch um valide Ansätze handle. Die Finanzverwaltung habe versucht, diese so gut wie möglich zu berechnen. Alle bislang durch den Gemeinderat getroffenen finanzwirtschaftlichen Beschlüsse sowie noch nicht abschätzbare Pandemierisiken seien eingepflegt. Durch eine Erhöhung der Deckungsreserve könne im Zweifel auf die eine oder andere Entwicklung noch reagiert werden. Ebenfalls noch nicht absehbare Entwicklungen gebe es bei den städtischen Beteiligungen. Vermieden werden solle, in eine Situation zu kommen, die einen zweiten Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 erforderlich mache.

Aufgenommen worden sei der von einer Mehrheit des Gemeinderats gestellte Antrag Nr. 518/2020 "Haushaltsbeschlüsse auch für 2021 umsetzen - ohne strukturelle Einsparungen". Dieser habe zum Inhalt, dass keine strukturellen Veränderungen der Ergebnisse der Etatberatungen 2020/2021 vorgenommen werden. Dieser Antrag habe die Finanzverwaltung vor große Herausforderungen gestellt; die Einbrüche insbesondere im Bereich der Gewerbesteuereinnahmen seien ja dargestellt worden. Wenn es in den Gesprächen mit dem RP Hinweise auf eine gefährdete Genehmigungsfähigkeit gegeben hätte, wäre man gezwungen gewesen zu reagieren. Momentan bestehe jedoch die Möglichkeit, den genannten Antrag umzusetzen.

Im Bereich der Investitionen werde nicht auf die Bremse getreten (z. B. Bereitstellung von Geldern für das Thema Innovationspark Künstliche Intelligenz). Dies schätze er im Hinblick auf die wirtschaftliche Krise als bedeutsam ein.

Es ergebe sich ein ordentliches Ergebnis von minus 378,4 Mio. €. Dies sei eine Verschlechterung des ordentlichen Ergebnisses um 318,7 Mio. € gegenüber der Beschlussfassung zum laufenden Doppelhaushalt. Der Finanzhaushalt weise eine Änderung des Finanzierungmittelbestands in Höhe von minus 882,3 Mio. € aus (minus 451,6 Mio. € gegenüber der ursprünglichen Planung).

Das Ergebnis von minus 378,4 Mio. € im Ergebnishaushalt könne die Stadt über Rücklagen aus Überschüssen darstellen. Dadurch finde natürlich ein Ressourcenverzehr statt. Der Finanzierungsmittelbestand, also die notwendige Liquidität, lasse sich ein Stück weit durch eine erhöhte freie Liquidität aus dem Jahr 2020 abdecken; mit der GRDrs 1075/2020 "Finanzstatus 2020 und Ausblick Folgejahre" sei dem Rat der Stand der freien Liquidität dargestellt worden. Damals sei man von 302,7 Mio. € freier Liquidität ausgegangen. Aktuell werde von einer weiteren Verbesserung im Jahr 2020 auf 457,7 Mio. € ausgegangen. Nichtsdestotrotz, dies sei ebenfalls dargestellt worden, rechne die Verwaltung im Jahr 2021 insgesamt mit einem weiteren Finanzierungsbedarf in Höhe von minus 92,1 Mio. €.

Diesbezüglich wolle die Verwaltung zunächst den Jahresabschluss 2020 abwarten. Dieser werde Mitte 2021 vorliegen. Bestenfalls könne die Lücke 2021 mit einem entsprechenden Ergebnis des Jahres 2020 gedeckt werden. Sollte dies nicht möglich sein, müsste - und dies habe das RP der Verwaltung eindeutig zu verstehen gegeben - an die städtischen Reserven (Ermächtigungsübertragungen, davon-Positionen) zugegangen werden.

Der Finanzverwaltung sei es wichtig gewesen, einen genehmigungsfähigen Nachtrag unter Berücksichtigung des Antrags Nr. 518/2020 vorzulegen. Ausgegangen werde wie gesagt davon, dass das RP diesem Nachtrag, sofern es nicht noch zu Veränderungsbedarfen komme, zustimme.

Abschließend bedankt sich BM Fuhrmann bei der Mitarbeiterschaft der Stadtkämmerei. Themen wie Nachtrag 2020 und 2021, der Bürgerhaushalt, die Vorbereitung der kommenden Doppelhaushaltsplanberatungen 2022/2023 mit der Etablierung eines finanzwirtschaftlichen Gesamtsteuerungssystems sowie regelmäßige Berichterstattungen/ Rücksprachen zu der aktuellen Lage führten zu einer enormen Belastung der Haushaltsabteilung und der Beteiligungsverwaltung. Mit den Gesellschaften, die stark unter der Pandemie zu leiden haben, stehe man in engem Austausch.

Diesem Dank schließen sich der Ausschuss durch Applaus und die StRe Winter (90/GRÜNE), Kotz (CDU), Rockenbauch (Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei), Körner (SPD), Dr. Oechsner (FDP), von Stein (FW) und Ebel (AfD) in ihren Wortmeldungen an. Diese Ratsmitglieder kündigen im Verlauf der Aussprache ihre Zustimmung zum Beschlussantrag an. Herr Vaas (StKäm) bedankt sich für die anerkennenden Worte.

StR Winter spricht die Hoffnung aus, dass sich durch die Impfentwicklung bis zur Jahresmitte eine Entspannung bei der Pandemie ergibt. Notwendig ist für ihn eine haushalterisch vorsichtige Vorgehensweise. Die StRe Kotz und Körner begrüßen die Budgeterhöhung im Nachtragsentwurf für den Bereich Grunderwerb. Von StR Rockenbauch werden bis zu den kommenden Etatberatungen Überlegungen zu wichtigen Daseinsvorsorgedienstleistungen angekündigt. In der Krise müssten die Investitionen getätigt werden, die die Zukunft vorbereiteten. Er äußert sich positiv zu der Aufstockung der Deckungsreserve um 50 auf nahezu 70 Mio. €. Hinweisend auf neue Investitionen zu Themen wie Haus des Tourismus und Künstliche Intelligenz zeigen ihm, dass das Minus nicht nur pandemiebedingt entstanden ist. Dass es der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) gelingt, die aktuelle Krisensituation über zwei Haushaltsjahre zu überstehen, ohne neue Schulden anzuhäufen, bezeichnet StR Körner als phantastische Leistung. Darauf könne man gemeinsam stolz sein. In den nächsten Etatberatungen müsse sich der Gemeinderat mit den in der mittelfristigen Finanzplanung reduzierten Gewerbesteuereinnahmeansätzen beschäftigen. Da er diesen Rückgang als Folge der Pandemie betrachte, sollten diese Ansätze nicht dazu führen, in den Etatberatungen 2022/2023 mit dem "großen Sparen" zu beginnen. Für StR Dr. Oechsner wird durch den Beschlussantrag eine Hypothek für die Zukunft aufgenommen. Vor diesem Hintergrund wünscht er sich, dass die Fraktionen den Doppelhaushalt 2022/2023 gemeinsam, unter Zurückstellung parteipolitischer Interessen, gestalten. StRin von Stein gibt zu bedenken, regelmäßiges Schuldenmachen führe zu einer verminderten Leistungsfähigkeit der Stadt. Durch StR Ebel wird angemerkt, der städtische Haushalt könne sich nicht von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung - und diese sei seit nahezu 12 Monaten katastrophal - abkoppeln.

Die mehrheitlich beschlossene Umsetzung des Antrags Nr. 518/2020 (Festhalten an den in den Etatberatungen 2020/2021 beschlossenen Ansätzen) werten die StRe Winter, Rockenbauch, Körner und Ebel als richtig. Die gute und solide Haushaltspolitik der letzten Jahre erlaube es, so StR Winter, dass die Stadt nicht in die Krise hineinspare. Dem pflichten StR Rockenbauch, StR Körner und StR Ebel bei.

Daran, dass seine Fraktion den genannten Antrag nicht unterzeichnet hat, erinnert StR Kotz. Die CDU-Gemeinderatsfraktion habe im letzten Jahr angesichts der sich verändernden Einnahmesituation befürwortet, die Ausgaben dahingehend zu beleuchten, ob wirklich alle Ausgaben notwendig/vordringlich sind. Dass nicht in eine Krise hineingespart werden solle, könne er unterstreichen, aber ob dafür der richtige Weg gewählt worden sei, wisse er nicht. Hauptsächlich gehe es bei vielen Projekten um den Bausektor, aber in diesem Bereich sei die Krise überhaupt nicht angekommen. Vielleicht wäre ein Umschichten in die Bereiche sinnvoll gewesen, in denen sich die Krise stark auswirke (z. B. Hotellerie, Gastronomie, Kultur), damit dort mehr Unterstützung als erfolgt hätte stattfinden können. Sinngemäß äußern sich StR Dr. Oechsner und StRin von Stein.

Hingewiesen wird von StR Körner, dass entsprechend der Ziffer 3 des Antrags Nr. 518/ 2020 auch Projekte in das nächste Jahr verschoben wurden (über 20 Mio. € im Schulbereich, 10 Mio. € Theaterhaus, 5 Mio. € Generalsanierung des Gebäudes Eberhard-straße 39, 7,5 Mio. € Kindertagesstätten).

Dargelegt wird in diesem Zusammenhang von Herrn Vaas, Themen wie die Erhöhung des Grunderwerbsbudgets habe die Verwaltung aus den Beratungen des Gemeinderats abgeleitet, nicht zuletzt um einen weiteren Nachtrag zu vermeiden.

Gegenüber StR Rockenbauch informiert BM Fuhrmann, die Verwaltung gehe davon aus, dass die für die Beteiligungsunternehmen in 2020 bereitgestellten städtischen Mittel (50 Mio. €) benötigt werden. Dabei nennt er folgende Bedarfe: Klinikum über 30 Mio. €, in.Stuttgart Veranstaltungsgesellschaft knapp 10 Mio. €. Im Jahr 2021 werde gehofft, dass zumindest ein Stück weit bei diesen Unternehmen wieder Normalität eintrete.

Gegenüber StR Körner fährt der Bürgermeister fort, bei den Ergebnissen müssten die Bundes- und Landeshilfen gesehen werden. Gehofft werde auf weitere Rettungsschirme, in welcher Form auch immer. Die gute Lage der LHS hänge aber natürlich auch damit zusammen, dass in den vergangenen Jahren trotz mancher Kritik sehr gut gewirtschaftet worden sei.

StR Körner vertritt die Auffassung, dass es schwer begründbar ist, die prognostizierten Gewerbesteuerausfälle als neue strukturelle Situation anzusehen. Zumindest müsse angestrebt werden, wieder zu einem Gewerbesteueraufkommen von 600 Mio. €/Jahr zu kommen. Dass die Hoffnung einer besseren Entwicklung beim Bereich der Gewerbesteuer, aber auch hinsichtlich der von StR Kotz angesprochenen Bundes- und Landesmittel besteht, bestätigt Herr Vaas. Eine rasche wirtschaftliche Erholung sei teilweise in die Planzahlen eingearbeitet. Aber nicht zuletzt angesichts der geplanten hohen Investitionen werden die Stadt in eine Kreditaufnahme hineinlaufen. Kredite müssen irgendwann getilgt werden, und diese Tilgungen müssten aus dem normalen Ergebnishaushalt erwirtschaftet werden. Da dies künftige Haushaltsplanungen einschränke, wolle man Kreditaufnahmen solange wie möglich verschieben und solange wie möglich mit der vorhandenen Liquidität arbeiten. Beim Flughafen sei noch keine Zahlung berücksichtigt. Bund und Land hätten im vergangenen Jahr die SSB unterstützt, und das Land habe bereits für 2021 erklärt, dass Zahlungen an die SSB erfolgten. Auf diese Unterstützung sei die SSB dringend angewiesen.

StR Rockenbauch wünscht sich zur Beschlussfassung der Vorlage in zwei Wochen noch Detailinformationen der Finanzverwaltung zur Abdeckung des Defizits im Ergebnishaushalt. Dies aufgreifend erläutert Herr Vaas, die Entnahme aus der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses sei ein reiner buchhalterischer Vorgang. Zusätzlich müsse allerdings auch ausreichend Liquidität vorgehalten werden. In den Vorjahren hätten bekanntlich erfreulicherweise Jahresüberschüsse erzielt werden können. Diese seien in die Rücklage eingestellt worden, und diese würden dort wieder entnommen. Gleichzeitig mit der Rücklageneinstellung sei die Liquidität für davon-Positionen reserviert worden (letzter Stand ca. 1 Mrd. €). Nach wie vor entscheidend sei die Frage der Liquidität. Die Erhöhung der Deckungsreserve sehe die Finanzverwaltung gerade für die Beteiligungen als zwingend notwendig an. Für die Projektgesellschaft Neue Messe sei der Sachbeschluss noch letztes Jahr getroffen worden. Dieser müsse nun aber in den Haushalt eingebracht werden, damit im Mai die Auszahlung erfolgen könne.

StRin
von Stein wünscht sich, dass die Finanzverwaltung zur Einschätzung der Risiken bei städtischen Beteiligungen wie den BBS und der LMS bis zu der Beschlussfassung des Nachtragshaushalts belastbare Zahlen zur Verfügung stellt. BM Fuhrmann sagt zu, sich dieser Sache anzunehmen. Die Risiken bei den Beteiligungsgesellschaften bestätigt Herr Vaas. Gerade bei der SSB stelle sich die Frage, wie von dort das Kreditvolumen in Höhe von 300 Mio. € finanziert werden soll. Solche großen Themen, die derzeit in der mittelfristigen Finanzplanung noch nicht enthalten seien, müssten gesehen werden. Für StR Rockenbauch ist es wichtig, dass der Verwaltungsausschuss sich mit der Situation der SSB befasst.

Für die Vorbereitung der Eckwerteberatung wünscht sich StR Rockenbauch eine Aufstellung über die Struktur der Gewerbe- und Grundsteuerzahlenden. Offenbar gebe es Unternehmen, die trotz der Pandemie ordentliche Dividenden auszahlten. Angesichts des Einbruchs beim Gewerbesteueraufkommen könne doch dort über Gewerbesteuererhöhungen nachgedacht werden. Dieses gehöre aber gut vorbereitet.

Welche Gründe es gibt für die Verzögerungen beim Projekt Friedrichswahl, fragt StR Körner nach.

Weiter spricht StR Körner 2,5 Mio. € nicht abgeflossener Mittel im IuK-Bereich an. Hierzu betont EBM Dr. Mayer, das IuK-Budget weise keinerlei Spielraum auf. Dadurch, dass es sehr viele Projekte gleichzeitig gebe und zudem coronabedingt Zusatzaufgaben erledigt werden müssten, habe mancher Projektstart etwas verschoben werden müssen. Zudem müsse hier berücksichtigt werden, dass sich viele IT-Projekte über bis zu fünf Jahre erstrecken. Bei diesen werde die Finanzierung von Folgekosten im Budget vorgetragen, und oftmals seien des weiteren Mittel im Soll gebunden, der kassenmäßige Abfluss allerdings erfolge erst deutlich später. Die nachgefragten Mittel seien also gebunden. Die Verwaltung sei natürlich daran interessiert, die Projekte schnellstmöglich abzuarbeiten. Von StRin von Stein wird nachgefragt, ob die Digitalisierung zu einem geringeren Personalbedarf führt oder ob damit lediglich die zunehmende Bürokratisierung im Zaum gehalten wird.

Zu dem von StR Körner angesprochenen interfraktionellen Antrag Nr. 85/2021 "Nachtragshaushalt 2021: Bürgersaal im Bezirksrathaus Hedelfingen" vom 05.03.2021 sagt BM Fuhrmann zu, in den nächsten zwei Wochen einen Weg zur Umsetzung des Antragsanliegens, wie z. B. eine Finanzierung aus dem Budget, zu finden.

Mit Nachdruck kritisiert StR Körner, dass dem Antrag Nr. 518/2020 auf Berichterstattung über den Stand der Umsetzung von Haushaltsbeschlüssen trotz mehrerer Zusagen bislang noch nicht Folge geleistet wurde. Dafür entschuldigt sich Herr Vaas. Der Bericht werde in den nächsten zehn Tagen vorgelegt.

Zu der Einschätzung des Vorsitzenden, dass der von der Verwaltung eingeplante Reservetermin im Verwaltungsausschuss am 24.03.2021 für eine weitere Vorberatung der GRDrs 78/2021 nicht benötigt wird, bittet er die Fraktionen um Rückmeldungen.

Der Finanzbürgermeister sagt zu, das Thema SSB heute mitzunehmen. Danach weist Herr Vaas darauf hin, dass das Thema Bettensteuer noch nicht endgültig geklärt ist.

Abschließend stellt BM Fuhrmann fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag einmütig zu.
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