Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Soziales und gesellschaftliche Integration
Gz: SI
GRDrs 1206/2023
Stuttgart,
11/07/2023



Haushalt 2024/2025

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 15.11.2023



Palliative Versorgung in Stuttgart sicher stellen

Beantwortung / Stellungnahme

Die palliative Versorgung in Stuttgart umfasst ein Netzwerk von ehrenamtlichen und professionellen Diensten, die bestrebt sind, schwerstkranke und sterbende Menschen und ihre An- und Zugehörigen individuell und in der jeweiligen Situation entsprechend zu begleiten und zu unterstützen. Ambulante und stationäre Palliativ- und Hospizarbeit hat das Ziel, sterbenden Menschen ein würdiges und selbstbestimmtes Leben auch in ihrer letzten Lebensphase zu ermöglichen und An- und Zugehörige zu entlasten.

Für die von der AfD-Gemeinderatsfraktion beantragten 50.000 EUR wurde kein konkreter Verwendungszweck benannt. Die Mittel könnten wie nachfolgend beschrieben eingesetzt werden.

Durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung – Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) wurde der § 39d SGB V neu eingeführt. Gemäß § 39d Abs. 1 SGB V fördern die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen die Koordination der Aktivitäten in einem regionalen Hospiz- und Palliativnetzwerk durch die Einführung einer Stelle für Netzwerkkoordination. Die Förderung setzt voraus, dass sich die Kommune an der Finanzierung der Netzwerkkoordination in jeweils gleicher Höhe wie die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen beteiligt.

Sofern die beantragten Mittel im Doppelhaushalt 2024/2025 bereitgestellt würden, könnte eine neue Stelle im Umfang von bis zu 0,5 VZÄ für die Koordination des Netzwerks der Hospiz- und Palliativversorgung geschaffen und für 3 Jahre finanziert werden. Jährlich müssten je 15.000 EUR als kommunale Beteiligung an der Finanzierung einer Koordinationsstelle eines Netzwerks der Hospiz- und Palliativversorgung eingesetzt werden. Die verbleibenden 5.000 EUR könnten für Sachaufwand bereitgestellt werden.

Mit den im Antrag 8003/2023 beantragten Mitteln könnte die Koordination im Hospiz-und Palliativbereich für 3 Jahre ausgebaut werden.




Vorliegende Anträge/Anfragen

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8003/2023 AfD-Gemeinderatsfraktion




Dr. Alexandra Sußmann
Bürgermeisterin




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