Dabei handelt es sich um die im Zusammenhang mit der Entwicklung des Bahn- und Städtebauprojekts Stuttgart 21 nun erweiterte Fortführung der vom Gemeinderat beschlossenen Aufgabe, die Flächen des bisherigen Bahnkörpers nach Wegfall der Gleise zu einem neuen Stadtquartier mit erweiterten Parkbereichen zu entwickeln.
Entsprechend der zeitlichen Entwicklung des Bahnprojektes muss parallel auch die städtebauliche Planung vorangetrieben werden. Dabei handelt es sich um einen regionalen Wohnbauschwerpunkt für etwa 7000 neue Einwohner. Um für die künftige strukturelle, städtebauliche und soziale Entwicklung dieses neuen Stadtteils planerische Schwerpunkte zu setzen, stehen etwa acht Jahre zur Verfügung. Acht Jahre für die strategische und operative Planung eines neuen Stadtteils dieser Größe in enger Beteiligung der Bürgerschaft ist ein relativ kurzer Zeitraum (siehe Anlage 1: zeitliche Dimension städtebaulicher Projekte). Nur mit einer klaren räumlichen Abgrenzung (siehe Anlage 2: Abgrenzung Rosenstein) und einer eigenen Organisationseinheit kann die sich entfaltende Komplexität des Projektes, eine sich auffächernde und detaillierter werdende städtebauliche Planungs- und Kommunikationsaufgabe, künftig zeit- und sachgerecht bearbeitet werden. In diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende Gründe zu nennen: · 100 ha Stadtentwicklungsfläche können allein durch die räumliche und zeitliche Dimension nicht wie „geläufige“ städtebauliche Projekte bearbeitet werden. · Die Fläche stellt einen Wohnungsbauschwerpunkt der Region dar und seine Entwicklung eine bedeutende Aufgabe der urbanen Daseinsvorsorge. Eine dementsprechende sorgfältige Vorbereitung und Durchführung ist zwingend geboten. · Die Erwartungshaltungen im Hinblick auf Bürgerbeteiligung und nachhaltigen Städtebau sind sehr groß. Der Stadtteil soll ein Vorzeigeprojekt mit überregionaler Bedeutung werden und steht nicht nur durch die Diskussionen um S21 im politischen Fokus. · Um eine zukunftsweisende, kluge Entwicklung des neuen Stadtteils sicher zu stellen, sind übergeordnete Zusammenhänge zu erkennen, enge Kontakte zu aktuellsten Forschungsaktivitäten zu suchen und breiter gesellschaftlicher und politischer Konsens in unzähligen Planungsschritten herbeizuführen. Der gesamte Prozess, der für dieses Areal zu leisten ist, von der Programmierung über die kontinuierliche Bürgerbeteiligung bis hin zu Wettbewerben, Grundstücksausschreibungen und Vermarktung, setzt sich aus einer Vielzahl notwendiger Abläufe zusammen, die in ihrer inhaltlichen und zeitlichen Abfolge untereinander und aufeinander abgestimmt werden müssen. Diese setzen in der Regel Entscheidungen des Gemeinderats voraus, die auf vielen Ebenen rechtzeitig herbeigeführt werden müssen. · Eine Planungsaufgabe mit extremem Schwierigkeitsgrad, sehr großem Innovationsdruck und hoher Budgetverantwortung. Deshalb soll mit dem Stellenplan 2016 bei der Abteilung Städtebauliche Planung Mitte des Amtes für Stadtplanung und Stadterneuerung ein eigenständiges Sachgebiet Rosenstein geschaffen werden. Dies entspricht der Vorgehensweise im Jahr 1994, als für die Erarbeitung von Machbarkeitsstudien und eines Rahmenplans für das gesamte Planungsgebiet sowie für die Erstellung des Bebauungsplans für den Bereich A 1 (Europaviertel) eine „Projektgruppe Stuttgart 21“ gebildet wurde. Nachdem Ende der 1990er Jahre nicht mehr sicher war, ob das Bahnprojekt realisiert wird, wurde im Jahr 2003 die Projektgruppe aufgelöst und die noch im Bereich A1 zu erledigenden Aufgaben der Abteilung Städtebauliche Planung Mitte zugewiesen. Die Stellen wurden nach und nach abgebaut. Nachdem mit dem „Memorandum of Understanding“ im Jahr 2007 klar war, dass das Bahnprojekt weiterverfolgt wird, mussten auch wieder städtebauliche Untersuchungen gemacht werden, sowohl für die Entwicklungen in den Bereichen A1 und C1 als auch für die Übergänge von den bebauten Bereichen zu den Grünbereichen. Dafür wurde mit dem Stellenplan 2008 eine neue Planerstelle geschaffen. Um L/OB-K bei der Forcierung der Bürgerbeteiligung fachplanerisch unterstützen zu können, wurde 2011 im Vorgriff auf den Stellenplan 2012 eine weitere unbefristete Planerstelle geschaffen. Diese Stellen werden auch in Zukunft benötigt und sollen in das neue Sachgebiet Rosenstein integriert werden. Dabei soll die erstgenannte Stelle weiterhin für die Betreuung der weiteren teilweise bereits in der Umsetzung befindlichen Entwicklungen in den Bereichen A1 und C1 zuständig bleiben. Es ergibt sich also bei der Größe und der planerischen Komplexität der Bedarf von weiteren insgesamt 3,5 Stellen, die in der Anlage zur Gemeinderatsdrucksache eines entsprechenden Stellenplanantrags zum Stellenplan 2016 ausführlich begründet sind. In diesem Zusammenhang ergibt sich auch ein Bedarf an weiteren Büroflächen. Möglicherweise könnte durch die Anmietung eines Ladengeschäfts im Graf-Eberhard-Bau oder in einem benachbarten Dienstgebäude eine Lösung gefunden werden, die gleichermaßen Arbeitsplätze als auch einen „Planungs-Info-Punkt“ für den Kontakt zur interessierten Bürgerschaft bietet. Analog der Projektgruppe S21 beim Tiefbauamt, die für die Begleitung des Tiefbahnhofprojektes eingerichtet wurde, bedarf es einer Einheit, die für die nachhaltige Entwicklung und Prozessbegleitung des Städtebauprojektes verantwortlich ist. Für die Koordinierung der Vielzahl interner und externer Beteiligter in der Planung ist eine neue, eigene Organisationseinheit unabdingbar. Für die Vorbereitung, Koordination und Durchführung dieses Städtebauprojektes ist deshalb die Einrichtung eines weiteren Sachgebietes in der Abteilung Städtebauliche Planung Mitte notwendig. Die Besetzung der damaligen Projektgruppe mit einem Leiter/in, Planer/in, Verfahrenssachbearbeiter/in, Zeichner/in und Sekretär/in hat sich im seinerzeitigen Planungsstadium bewährt. Unter der Maßgabe der zurzeit anstehenden Aufgaben wird eine ähnliche Struktur und Ausstattung für sinnvoll befunden. Folgende Teilbereiche und anstehenden Aufgaben sind Gegenstand des Projektes und somit Handlungsraum der neuen Organisationseinheit: Bestandsgebiet Nordbahnhofviertel Die Bestandsgebiete und Siedlungsränder des bestehenden Nordbahnhofviertels sind im Hinblick auf die laufenden Bauaktivitäten im Bereich des A1 - Gebietes und im Hinblick auf die zukünftigen baulichen Veränderungen im Bereich der Gleisanlagen schon jetzt im Umbruch. Das geltende Planrecht entspricht an den meisten Stellen nicht den zukünftigen Zielvorstellungen, so dass sämtliche, schon heute startenden Projekte, eine Änderung des Planrechts mit sich bringen. Bereits jetzt sind 7 Bebauungsplanverfahren absehbar, die mit den vorhandenen personellen Ressourcen nicht bewältigt werden können. Damit beträgt die Steigerung des Arbeitsaufwandes innerhalb von zwei Jahren weitaus mehr als 20%. (Siehe Anlage 3 und 4) § Für das Auto-Staiger-Areal mit einer Größe von 3 ha wurde 2012/13 ein Wettbewerb durchgeführt. Ein Aufstellungsbeschluss ist 2014 erfolgt, das Verfahren und die Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfes für ca. 350 Wohneinheiten stehen an. § Für das Grundstück Steinbeisstraße / Rosensteinstraße soll 2015 ein Wettbewerbsverfahren mit anschließendem Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden. § Für die noch unbebauten Teile des Südmilchareals Blöcke A und B werden Planrechtsänderungen erforderlich werden. § Für das Areal Wolfram-, Nordbahnhof-, Friedhofstraße wurde 2014 die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs beschlossen. 2015 soll dieser mit anschließendem Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden. § Für das Südmilchareal K+O ist eine Änderung des Planrechts erforderlich § Für das Grundstück Martinsgemeinde stehen ein Wettbewerb und eine Änderung des Planrechts an
Mitzeichnung der beteiligten Stellen Die Referate AK und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen. Referat WFB hat darum gebeten, außer den beiden zu den Stellenplänen 2008 und 2012 geschaffenen Planerstellen eine weitere bereits vorhandene Planerstelle der Abteilung Städtebauliche Planung Mitte der Planung Rosensteinviertel zuzurechnen und betont, dass die Ausstattung mit dann drei Planerstellen für ausreichend angesehen würde. Matthias Hahn Bürgermeister Anlagen: 4 <Anlagen> zum Seitenanfang