Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau und Umwelt
Gz: StU
GRDrs 488/2015
Stuttgart,
07/07/2015


Rosensteinviertel - planerische Entwicklung eines Stadtteils



Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2016/2017


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Ausschuss für Umwelt und Technik
Verwaltungsausschuss
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
21.07.2015
29.07.2015

Bericht:

Bildung und personelle Ausstattung eines neuen Sachgebiets in der Abteilung Städtebauliche Planung Mitte des Amts für Stadtplanung und Stadterneuerung für die planerische Entwicklung des Stadtteils Rosenstein

Mit dem Beschluss des Verwaltungsausschusses zum Dialog Rosenstein ist die städtebauliche Planung in diesem Stadtteil, dem durch den Wegfall der Bahnflächen etwa 100 ha Fläche zuwachsen, verstärkt weiter zu führen. Alle wesentlichen Weichen für die künftige städtebauliche und soziale Entwicklung dieses neuen Stadtteils mit etwa 7.000 Einwohnern werden in den kommenden acht Jahren gestellt.

Dabei handelt es sich um die im Zusammenhang mit der Entwicklung des Bahn- und Städtebauprojekts Stuttgart 21 nun erweiterte Fortführung der vom Gemeinderat beschlossenen Aufgabe, die Flächen des bisherigen Bahnkörpers nach Wegfall der Gleise zu einem neuen Stadtquartier mit erweiterten Parkbereichen zu entwickeln.

Entsprechend der zeitlichen Entwicklung des Bahnprojektes muss parallel auch die städtebauliche Planung vorangetrieben werden. Dabei handelt es sich um einen regionalen Wohnbauschwerpunkt für etwa 7000 neue Einwohner.

Um für die künftige strukturelle, städtebauliche und soziale Entwicklung dieses neuen Stadtteils planerische Schwerpunkte zu setzen, stehen etwa acht Jahre zur Verfügung. Acht Jahre für die strategische und operative Planung eines neuen Stadtteils dieser Größe in enger Beteiligung der Bürgerschaft ist ein relativ kurzer Zeitraum (siehe Anlage 1: zeitliche Dimension städtebaulicher Projekte).

Nur mit einer klaren räumlichen Abgrenzung (siehe Anlage 2: Abgrenzung Rosenstein) und einer eigenen Organisationseinheit kann die sich entfaltende Komplexität des Projektes, eine sich auffächernde und detaillierter werdende städtebauliche Planungs- und Kommunikationsaufgabe, künftig zeit- und sachgerecht bearbeitet werden.


In diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende Gründe zu nennen:

· 100 ha Stadtentwicklungsfläche können allein durch die räumliche und zeitliche Dimension nicht wie „geläufige“ städtebauliche Projekte bearbeitet werden.
· Die Fläche stellt einen Wohnungsbauschwerpunkt der Region dar und seine Entwicklung eine bedeutende Aufgabe der urbanen Daseinsvorsorge. Eine dementsprechende sorgfältige Vorbereitung und Durchführung ist zwingend geboten.
· Die Erwartungshaltungen im Hinblick auf Bürgerbeteiligung und nachhaltigen Städtebau sind sehr groß. Der Stadtteil soll ein Vorzeigeprojekt mit überregionaler Bedeutung werden und steht nicht nur durch die Diskussionen um S21 im politischen Fokus.
· Um eine zukunftsweisende, kluge Entwicklung des neuen Stadtteils sicher zu stellen, sind übergeordnete Zusammenhänge zu erkennen, enge Kontakte zu aktuellsten Forschungsaktivitäten zu suchen und breiter gesellschaftlicher und politischer Konsens in unzähligen Planungsschritten herbeizuführen. Der gesamte Prozess, der für dieses Areal zu leisten ist, von der Programmierung über die kontinuierliche Bürgerbeteiligung bis hin zu Wettbewerben, Grundstücksausschreibungen und Vermarktung, setzt sich aus einer Vielzahl notwendiger Abläufe zusammen, die in ihrer inhaltlichen und zeitlichen Abfolge untereinander und aufeinander abgestimmt werden müssen. Diese setzen in der Regel Entscheidungen des Gemeinderats voraus, die auf vielen Ebenen rechtzeitig herbeigeführt werden müssen.
· Eine Planungsaufgabe mit extremem Schwierigkeitsgrad, sehr großem Innovationsdruck und hoher Budgetverantwortung.

Deshalb soll mit dem Stellenplan 2016 bei der Abteilung Städtebauliche Planung Mitte des Amtes für Stadtplanung und Stadterneuerung ein eigenständiges Sachgebiet Rosenstein geschaffen werden. Dies entspricht der Vorgehensweise im Jahr 1994, als für die Erarbeitung von Machbarkeitsstudien und eines Rahmenplans für das gesamte Planungsgebiet sowie für die Erstellung des Bebauungsplans für den Bereich A 1 (Europaviertel) eine „Projektgruppe Stuttgart 21“ gebildet wurde.

Nachdem Ende der 1990er Jahre nicht mehr sicher war, ob das Bahnprojekt realisiert wird, wurde im Jahr 2003 die Projektgruppe aufgelöst und die noch im Bereich A1 zu erledigenden Aufgaben der Abteilung Städtebauliche Planung Mitte zugewiesen. Die Stellen wurden nach und nach abgebaut. Nachdem mit dem „Memorandum of Understanding“ im Jahr 2007 klar war, dass das Bahnprojekt weiterverfolgt wird, mussten auch wieder städtebauliche Untersuchungen gemacht werden, sowohl für die Entwicklungen in den Bereichen A1 und C1 als auch für die Übergänge von den bebauten Bereichen zu den Grünbereichen.

Dafür wurde mit dem Stellenplan 2008 eine neue Planerstelle geschaffen. Um L/OB-K bei der Forcierung der Bürgerbeteiligung fachplanerisch unterstützen zu können, wurde 2011 im Vorgriff auf den Stellenplan 2012 eine weitere unbefristete Planerstelle geschaffen. Diese Stellen werden auch in Zukunft benötigt und sollen in das neue Sachgebiet Rosenstein integriert werden. Dabei soll die erstgenannte Stelle weiterhin für die Betreuung der weiteren teilweise bereits in der Umsetzung befindlichen Entwicklungen in den Bereichen A1 und C1 zuständig bleiben.

Es ergibt sich also bei der Größe und der planerischen Komplexität der Bedarf von weiteren insgesamt 3,5 Stellen, die in der Anlage zur Gemeinderatsdrucksache eines entsprechenden Stellenplanantrags zum Stellenplan 2016 ausführlich begründet sind.

In diesem Zusammenhang ergibt sich auch ein Bedarf an weiteren Büroflächen. Möglicherweise könnte durch die Anmietung eines Ladengeschäfts im Graf-Eberhard-Bau oder in einem benachbarten Dienstgebäude eine Lösung gefunden werden, die gleichermaßen Arbeitsplätze als auch einen „Planungs-Info-Punkt“ für den Kontakt zur interessierten Bürgerschaft bietet.

Analog der Projektgruppe S21 beim Tiefbauamt, die für die Begleitung des Tiefbahnhofprojektes eingerichtet wurde, bedarf es einer Einheit, die für die nachhaltige Entwicklung und Prozessbegleitung des Städtebauprojektes verantwortlich ist.

Für die Koordinierung der Vielzahl interner und externer Beteiligter in der Planung ist eine neue, eigene Organisationseinheit unabdingbar. Für die Vorbereitung, Koordination und Durchführung dieses Städtebauprojektes ist deshalb die Einrichtung eines weiteren Sachgebietes in der Abteilung Städtebauliche Planung Mitte notwendig.

Die Besetzung der damaligen Projektgruppe mit einem Leiter/in, Planer/in, Verfahrenssachbearbeiter/in, Zeichner/in und Sekretär/in hat sich im seinerzeitigen Planungsstadium bewährt. Unter der Maßgabe der zurzeit anstehenden Aufgaben wird eine ähnliche Struktur und Ausstattung für sinnvoll befunden.


Folgende Teilbereiche und anstehenden Aufgaben sind Gegenstand des Projektes und somit Handlungsraum der neuen Organisationseinheit:


Bestandsgebiet Nordbahnhofviertel

Die Bestandsgebiete und Siedlungsränder des bestehenden Nordbahnhofviertels sind im Hinblick auf die laufenden Bauaktivitäten im Bereich des A1 - Gebietes und im Hinblick auf die zukünftigen baulichen Veränderungen im Bereich der Gleisanlagen schon jetzt im Umbruch. Das geltende Planrecht entspricht an den meisten Stellen nicht den zukünftigen Zielvorstellungen, so dass sämtliche, schon heute startenden Projekte, eine Änderung des Planrechts mit sich bringen.

Bereits jetzt sind 7 Bebauungsplanverfahren absehbar, die mit den vorhandenen personellen Ressourcen nicht bewältigt werden können. Damit beträgt die Steigerung des Arbeitsaufwandes innerhalb von zwei Jahren weitaus mehr als 20%. (Siehe Anlage 3 und 4)

§ Für das Auto-Staiger-Areal mit einer Größe von 3 ha wurde 2012/13 ein Wettbewerb durchgeführt. Ein Aufstellungsbeschluss ist 2014 erfolgt, das Verfahren und die Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfes für ca. 350 Wohneinheiten stehen an.
§ Für das Grundstück Steinbeisstraße / Rosensteinstraße soll 2015 ein Wettbewerbsverfahren mit anschließendem Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden.
§ Für die noch unbebauten Teile des Südmilchareals Blöcke A und B werden Planrechtsänderungen erforderlich werden.
§ Für das Areal Wolfram-, Nordbahnhof-, Friedhofstraße wurde 2014 die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs beschlossen. 2015 soll dieser mit anschließendem Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden.
§ Für das Südmilchareal K+O ist eine Änderung des Planrechts erforderlich
§ Für das Grundstück Martinsgemeinde stehen ein Wettbewerb und eine Änderung des Planrechts an


Bahnhofsumfeld – Stadtraum um den neuen Tiefbahnhof

Die fortschreitenden Planungen und Bauaktivitäten im Bereich des Tiefbahnhofprojektes erfordern zunehmend Stellungnahmen (z. B. Planfeststellungs-Änderungsverfahren) und stadtplanerische Überlegungen. Dabei steht die Entwicklung eines abgestimmten gesamträumlichen Konzeptes für das Bahnhofsumfeld mit seinen Teilräumen Arnulf-Klett-Platz, Kurt-Georg-Kiesinger-Platz, Straßburger Platz, Schlossgartenanlagen, Schillerstraße u. a. im Vordergrund. Neben den Neuplanungen sind auch die Anschlüsse an die umliegenden Bestandgebiete / Grün- und Verkehrsräume zu überdenken. Zur Erstellung einer Zielplanung für den Rückbau der Schillerstraße ist ein Wettbewerbsverfahren notwendig.
Im Weiteren stehen zahlreiche Voruntersuchungen (z. B. Verbreiterung der Athener Straße, Querung Schlossgarten im Bereich des zukünftigen Cityrings), Programmdiskussionen (z. B. Sonderbaustein A3) und Gebietsentwicklungen (z. B. ehemalige Bahndirektion) an. In den meisten Fällen sind die Vorbereitung und Durchführung von Planungsworkshops und Veranstaltungen zur Bürgerbeteiligung erforderlich.

RosensteinViertel - Baugebiete A2, C1, C2, B

Für die städtebauliche Entwicklung des neuen Stadtteils Rosenstein als Wohnungsbauschwerpunkt und Modellprojekt für nachhaltigen Städtebau bereitet das neue Sachgebiet Entscheidungen zu städtebaulichen Zielsetzungen, zu Bebauungsplan-, Sanierungs- und SIM-Verfahren sowie zu den Kriterien der Grundstücksvergabe vor.
An dieser integrierten Planungsleistung ist eine Vielzahl interner und externer Stellen zu beteiligen.

Grundlagen / Beschlusslage

Auf Grundlage des 1997 vom Gemeinderat beschlossenen Rahmenplans zum Städtebauprojekt Stuttgart 21 hat der Gemeinderat im Jahr 2002 Aufstellungsbeschlüsse für Bebauungsplanverfahren im Gebiet des Rosensteinviertels gefasst (Teilgebiet C1, GRDrs. 526/2002 und Teilgebiete B und C2, GRDrs. 1169/2002).

Im Jahr 2003 wurde mit dem Ziel der Entwicklung städtebaulicher Leitideen ein städtebaulicher Wettbewerb für das Rosensteinviertel ausgelobt (GRDrs. 221/2003), bei dem die Arbeit des Büros Pesch + Partner, Stuttgart, im April 2005 mit dem 1. Preis ausgezeichnet wurde.

Die mit den Wettbewerbsergebnissen vorliegenden städtebaulichen Grundlagen und planerischen Leitideen sind nun dringend durch Bürgerbeteiligung und in einer städtebaulichen Rahmenplanung zu überprüfen und zu konkretisieren.
Hierzu wurde 2006 ein erster Planungsauftrag für die Entwicklung eines städtebaulichen Rahmenplans für das Teilgebiet C1 beschlossen (GRDrs. 335/2006).

Mit den GRDrs. 891/2015 und 317/2015 hat der Ausschuss S21 die Ausschreibung und Durchführung einer mitwirkenden Bürgerbeteiligung „Dialog Rosenstein“ beschlossen.

Weiteres Vorgehen

Als zentrales Element der Kommunikation soll im dritten Quartal 2015 ein Dialogprozess für das RosensteinViertel beginnen. Dieser hat insbesondere zum Ziel, die Voraussetzungen für eine dauerhafte Verständigung darüber auszuloten, wie im Spannungsfeld von Investitionserwartung und nachhaltigem Umgang der Flächen agiert werden kann. So können verschiedene Szenarien der Entwicklung, die Geschwindigkeiten für die stufenweise Aktivierung und Aufsiedlung der Flächen und die charakterliche Ausformung der neuen Stadtquartiere sowie die Festlegung programmatischer Parameter Gegenstand des Dialogs sein.

Schließlich können Leitthemen für ein Memorandum formuliert werden, die nicht zuletzt im Rahmen einer späteren Bauausstellung (IBA) oder Werkbundsiedlung konkretisiert und über einen Projektaufruf und einen späteren Werkstattprozess zu den einzelnen Quartieren vertieft werden können. Dabei gilt es dann auch, den Ausstellungsgedanken selbst weiter zu entwickeln und auch die Bestimmung der Formate bereits frühzeitig in eine Bürgerbeteiligung einzubetten.

Parallel dazu soll ein Überblick über den gesamten Projektablauf erarbeitet und ein Rahmenterminplan aufgestellt werden, der wichtige Abhängigkeiten und Entscheidungen sichtbar macht. In diesem Zusammenhang sollten folgende Aufgaben in Angriff genommen werden:

· Erarbeiten der topographischen Gesamtkonzeption zur Festlegung der Höhenlage des neuen Stadtteils und der Kante zum Grün (Parkrand)
· Erarbeiten baulicher und programmatischer Konzepte
· Erarbeiten eines Parkerweiterungskonzeptes und einer durchgehenden Freiraumkonzeption
· Vorbereiten und Durchführen der dazu notwendigen konkurrierenden Verfahren
· Prüfen der Integration bestehender baulicher Anlagen (z. B. Überwerfungsbauwerk)
Folgende Beauftragungen sind für die Bearbeitung erforderlich:

Digitales 3-D-Topographiemodell, -konzept

Modellierung und Visualisierungen über EDV-Software inklusive Bearbeitung unterschiedlicher Varianten des Topographiekonzeptes. Die neu zu gestaltende Topographie auf den frei werdenden Gleisflächen bildet die Grundlagen für den darauf zu planenden neuen Stadtteil. Die Topographie ist aus der Parklandschaft zu entwickeln. Es ist zwingend erforderlich, hier größte Sorgfalt walten zu lassen und alle in Betracht kommenden Möglichkeiten zu untersuchen. Die Topographie eines Stadtteils wird Jahrhunderte Bestand haben.

Erforderliche Maßnahmen
2016
2017
3D Modell zur Visualisierung der Bestandssituation, der Vertragsvereinbarungen
25.000 €
Variantenstudie zur zukünftigen Geländemodellierung
75.000 €
zusammen
25.000 €
75.000 €

Physisches Topographiemodell
Zur planerischen Beurteilung und Bearbeitung einzelner Baublöcke, zur Präsentation in den Gremien sowie zur Vermittlung der planerischen Arbeit an die interessierte Bevölkerung soll ein physisches Topographiemodell gebaut werden. Das Modell soll im Maßstab 1:500 entstehen und die Bestandsbebauung sowie die Topographie nach Wegnahme der Gleiskörper enthalten. Im Zuge der Planung soll das Modell nach und nach ergänzt werden.


Erforderliche Maßnahmen
2016
2017
Anfertigung der Grundplatte und der Bestandsbebauung
50.000 €
150.000 €
zusammen
50.000 €
150.000 €

Gleisbogen / Stahlfachwerkbrücke / Brücken über Ehmannstraße mit Häusern unter der Brücke

Untersuchung zum dauerhaften Erhalt und zur städtebaulichen Nutzung des Gleisbogens. Die Kulturdenkmale sollen abgebrochen werden. Sie stellen jedoch stadtbild- und identitätsprägende Elemente dar, die für die städtebauliche Planung von Bedeutung sind.

Erforderliche Maßnahmen
2016
2017
Machbarkeitsstudien zu Nachnutzungsmöglichkeiten
40.000 €
Herstellung von 3D-Modellen zur Integration in Topographiemodell
20.000 €
Zusammen
20.000 €
40.000 €

Lokomotivschuppen Gutachten zu den Nutzungsmöglichkeiten des Lokomotiv-Schuppens, z. B. als Schule.
Der Lokomotiv-Schuppen ist ein Kulturdenkmal, dessen Erhalt anzustreben ist. Gemäß Grundstückskaufvertrag soll das Gebäude jedoch abgerissen werden. Aus den gegenwärtigen Voruntersuchungen zum Infrastrukturbedarf für das RosensteinViertel ist dieser Standort für eine Schule geeignet. Historische Gebäude bieten sich als stadtbildprägende Identifikationspunkte in einem neuen Stadtquartier an. Es erscheint deshalb geboten, sich mit dem Gebäude und seinen künftigen Nutzungseignungen rechtzeitig zu befassen.

Erforderliche Maßnahmen
2016
2017
Machbarkeitsstudie zur Nachnutzungsmöglichkeit
20.000 €
Herstellung eines 3D-Modells zur Integration in Topographiemodell
5.000 €
Zusammen
5.000 €
20.000 €

Überwerfungsbauwerk Machbarkeitsstudie über die Nutzungsmöglichkeiten des Überwerfungsbauwerks. Das Überwerfungsbauwerk ist ein bedeutendes technisches Kulturdenkmal. Eine teilweise Erhaltung könnte großen Nutzen für die Stadt haben. Kulturelle Nutzungen kommen dabei in Betracht.

Erforderliche Maßnahmen
2016
2017
Machbarkeitsstudie zur Nachnutzungsmöglichkeit
50.000 €
Herstellung eines 3D-Modells zur Integration in Topographiemodell
20.000 €
Zusammen
20.000 €
50.000 €



Paketpostamt

Untersuchung und Kostenschätzung zum Rückbau des Paketpostamtes sowie zur Nutzung als Energiespeicher. Das Paketpostamt soll abgebrochen werden, um an dieser Stelle eine Parkerweiterung zu ermöglichen. Die neue Topographie des Parks wird die Oberkante des erforderlichen Abbruchs bestimmen. Darunter soll die Errichtung eines Energiespeichers geprüft werden.

Erforderliche Maßnahmen
2016
2017
Untersuchung und Kostenschätzung zum Rückbau
20.000 €
Machbarkeitsstudie zur Nachnutzung z.B. Energiespeicher
10.000 €
Zusammen
10.000 €
20.000 €

Athener Straße Machbarkeitsstudie über die städtebauliche Umsetzung der Untersuchungen des Büros Spiekermann in Varianten. Das komplizierte Verhältnis zwischen S-Bahntrasse und Stadtplanung muss im Hinblick auf die verbleibenden Gestaltungsspielräume untersucht werden, im Hinblick auf die gestalterischen Möglichkeiten und die zu erzielenden Nutzflächen. Zudem soll dieser Bereich visualisiert werden. Hierfür sind solide Grundlagen zu schaffen.

Erforderliche Maßnahmen
2016
2017
Machbarkeitsstudie
30.000 €
Zusammen
30.000 €

Parkrand Stuttgart-Ost Masterplan für eine langfristige Neuordnung und Aufwertung des Parkrandes. Die Lagegunst des Areals zwischen Neckarstraße und Cannstatterstraße könnte um ein Vielfaches gesteigert werden, wenn eine Tunnelführung des Bundesstraße östlich des Nesenbach-kanals möglich wäre. Eine Ermittlung der notwendigen verkehrlichen Gradienten könnte eine bessere Einschätzung dieser für die langfristige Anbindung des Stuttgarter Ostens an den Schlossgarten ermöglichen.

Erforderliche Maßnahmen
2016
2017
Machbarkeitsstudie
20.000 €
Zusammen
20.000 €
Cityring Querung Schlossgarten Der Cityring soll von der Schillerstraße in die Wolframstraße verlegt werden. Ein Teil des Cityrings wurde bis zur Zufahrt zum Einkaufszentrum Milaneo bereits ausgeführt. Wie jedoch eine weitere Trassierung, vor allem eine Querung der Schlossgartenanlagen aussehen könnte, ist noch nicht abschließend geklärt. Hierzu müssen Studien die Optionen und Möglichkeiten aufzeigen.



Erforderliche Maßnahmen
2016
2017
Machbarkeitsstudie
40.000 €
Zusammen
40.000 €
Vorbereitungen Wettbewerb A3 Beim Baufeld A3 handelt es sich um ein städtisches Grundstück, dessen Untergeschosse durch die Planungen des Tiefbahnhofs planfestgestellt sind. Für die aufsteigenden Baumassen gibt es erste Ideen u.a. aus dem Wettbewerb zum Hauptbahnhof und der Veranstaltungsreihe Rosenstein-Wir gestalten unsere Stadt von morgen. Diese Ideen sollten im Interesse der Stadt und im Hinblick auf die Schaffung eines „neuen Gegenübers“ zum Bonatzbau in Programm und Antwort auf den Stadtraum diskutiert werden. Außerdem ist im Anschluss an die Bürgerbeteiligung ein Wettbewerb durchzuführen.

Erforderliche Maßnahmen
2016
2017
Workshops
25.000 €
Zusammen
25.000 €



Finanzielle Auswirkungen


Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
Planungskosten Rosenstein
190
410
Finanzbedarf
190
410
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
(Bezeichnung Vorhaben/ Maßnahme)Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
Finanzbedarf
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2016
2017
später
Stadtplaner/-in (1 SGL, 1 SB)
2
Planungstechniker/-in
1
Büroassistent/-in
0,5
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2016
TEUR
2017
TEUR
2018
TEUR
2019
TEUR
2020
TEUR
2021 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten
272
272
272
272
272
272
Sachkosten
190
410
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
455
675
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AK und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Referat WFB hat darum gebeten, außer den beiden zu den Stellenplänen 2008 und 2012 geschaffenen Planerstellen eine weitere bereits vorhandene Planerstelle der Abteilung Städtebauliche Planung Mitte der Planung Rosensteinviertel zuzurechnen und betont, dass die Ausstattung mit dann drei Planerstellen für ausreichend angesehen würde.






Matthias Hahn
Bürgermeister



Anlagen:

4

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