Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Wirtschaft/Finanzen und Beteiligungen
Gz: WFB
GRDrs 861/2014
Stuttgart,
12/08/2014



Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder von städtischen Beteiligungsunternehmen



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Vorberatung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
17.12.2014
18.12.2014



Beschlußantrag:

1. Die Aufsichtsratsvergütungen der in der Anlage aufgeführten Beteiligungsunternehmen der Landeshauptstadt Stuttgart werden ab 01.01.2015 neu festgesetzt, für die Gesellschaften Flughafen Stuttgart GmbH und Landesmesse Stuttgart vorbehaltlich der Zustimmung des Mitgesellschafters Land Baden Württemberg.

2. Der städtische Vertreter in der jeweiligen Gesellschafter- bzw. Hauptversammlung wird beauftragt, der Neufestsetzung der Aufsichtsratsvergütungen zuzustimmen.


Kurzfassung der Begründung:
Ausführliche Begründung siehe Anlage 1

Durch den Public Corporate Governance Kodex der LHS (PCGK) ist bestimmt, dass die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder nach öffentlicher Behandlung des Gemeinderats (Ziffer 1.4.2 PCGK) durch Beschluss der Gesellschafterversammlung des Beteiligungsunternehmens festgelegt wird (Ziffer 2.7.1 PCGK).

Die Struktur der Aufsichtsratsvergütungen in den städtischen Beteiligungsunternehmen wurde seit mehr als 25 Jahren keiner Neuregelung mehr unterzogen. In der Folge der Neukonstituierung des Gemeinderats nach der Gemeinderatswahl 2014 und der damit verbundenen Neubesetzung in den Aufsichtsratsgremien (GRDs 416/2014) soll nun auch eine Anpassung der Aufsichtsratsvergütungen bei den Beteiligungsunternehmen, bei denen die LHS maßgeblichen Einfluss besitzt, erfolgen.


Damit soll im Wesentlichen den gestiegenen Anforderungen an Aufsichtsräte in den Beteiligungsunternehmen Rechnung getragen werden. Die Netzbetreibergesellschaft, bei der die LHS nur Minderheitsgesellschafter ist, wurde mit aufgenommen, da hier die Vergütungen erstmalig festgesetzt werden.

Die neue Struktur der Aufsichtsratsvergütungen stuft die Vergütungen innerhalb der jeweiligen Gruppe möglichst gleichmäßig und einheitlich je nach Funktion des Aufsichtsratsmitglieds ab.

Die neuen Beträge bei den Beteiligungsgesellschaften Flughafen Stuttgart GmbH und Landesmesse Stuttgart GmbH wurden mit dem Land bereits erörtert, bedürfen jedoch noch der letztendlichen Zustimmung in der Gesellschafterversammlung.

Es ist zu beachten, dass für Bürgermeister und Beigeordnete die Vorschriften der Landesnebentätigkeitsverordnung (LNTVO) gelten und nach § 5 Absatz 3 LNTVO die Vergütungen, die den Jahresbetrag von 6.100 EUR übersteigen, an die Gemeinde abzuführen sind. Gemäß § 23 Absatz 5 Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) findet diese Regelung auch für Gemeinderäte, die als Vertreter der Gemeinde in Organen eines wirtschaftlichen Unternehmens im Sinne von § 104 GemO eine Vergütung erhalten, Anwendung.

Finanzielle Auswirkungen




Beteiligte Stellen






Michael Föll
Erster Bürgermeister

Anlagen






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