Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Allgemeine Verwaltung/Kultur und Recht
Gz: AKR
GRDrs 652/2020
Stuttgart,
07/24/2020



Übertragung der Zuwendung für das Musikfest 2020 der Internationalen Bachakademie Stuttgart auf Folgejahre



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Kultur und Medien
Beschlussfassung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
29.07.2020
13.10.2020



Beschlußantrag:

1. Die Zuwendung für das coronabedingt abgesagte Musikfest 2020 der Internationalen Bachakademie Stuttgart (IBA) in Höhe von 334.150 EUR wird zu gleichen Teilen auf die Jahre 2021, 2022 und 2023 übertragen. 2. Der Aufwand wird im Teilergebnishaushalt THH 410 – Kulturamt, Amtsbereich 4102811 Kulturförderung, Kontengruppe 430 – Transferaufwendungen gedeckt.



Begründung:


Das Musikfest Stuttgart hätte 2020 vom 12.06. bis 28.06. unter dem Motto „heilignüchtern“ stattfinden sollen. Für die diesjährige Ausgabe des Festivals hatte die Bachakademie eine grundlegende Neukonzeption vorgelegt. Diese sieht eine programmatische Öffnung des Festivals für eine Vielzahl an Kooperationen mit weiteren Einrichtungen der LHS vor, die im Ergebnis eine vielversprechende Neuausrichtung hin zu einer breitenwirksamen Veranstaltung bewirkt. Laut Gemeinderatsbeschluss vom 13.03.2019 (GRDrs 1046/2018 Neufassung) wurde der jährliche Projektzuschuss von 334.150 EUR aus dem Jahr 2019 in dieses Jahr übertragen, sodass insgesamt 668.300 EUR zur Verfügung standen. Aufgrund der Corona-Pandemie musste das Musikfest abgesagt werden. Die Aufwendungen für das Musikfest für die Neugestaltung des grafischen Auftritts, der Website, der Werbemittel und sonstigen Öffentlichkeitsarbeit sowie die Ausfallhonorare, die trotz der Absage angefallen sind, liegen bei knapp 340.000 EUR und entsprechen damit in etwa der Hälfte des diesjährigen Zuschusses.

Die IBA beantragt analog zur letzten Mittelübertragung und um eine Kontinuität in der Programmgestaltung gewährleisten zu können, eine Übertragung der ursprünglich ins Jahr 2020 übertragenen Mittel (334.150 EUR) zu gleichen Teilen von je 111.383 EUR auf die Jahre 2021, 2022 und 2023. Im Jahr 2021 stünden der IBA damit – vorbehaltlich der Fortschreibung der städtischen Zuwendung für das Musikfest im Rahmen der Haushaltsberatungen – insgesamt 560.533 EUR an städtischen Mitteln zur Verfügung.


Finanzielle Auswirkungen

Zusätzliche Mittel werden nicht benötigt. Die nicht benötigten Haushaltsmittel im Jahr 2020 im Teilergebnishaushalt THH 410 – Kulturamt, Amtsbereich 4102811 Kulturförderung bei der Kontierung 417EMUS10 - Institutionelle Förderung, Sachkonto 43180000, Zuschüsse an den übrigen Bereich sollen im Rahmen des Jahresabschlusses als Restmittel dafür übertragen werden.



Beteiligte Stellen

Referat WFB hat der Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Fabian Mayer
Erster Bürgermeister


Anlagen

keine

<Anlagen>



zum Seitenanfang