Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
245
3
Verhandlung
Drucksache:
415/2014
GZ:
SJG
Sitzungstermin:
23.07.2014
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Föll
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Auswahl von Betriebsträgern in verschiedenen Kindertageseinrichtungen in Stuttgart
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Soziales, Jugend und Gesundheit vom 08.07.2014, GRDrs 415/2014, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Die Betriebsträgerschaft für die Tageseinrichtung für Kinder in Stuttgart-Zuffenhausen, Stadtteil Rot,
Auricher Str. 34 / Olnhauser Str. wird dem anerkannten Träger der Jugendhilfe, dem Caritasverband für Stuttgart e. V. in Stuttgart übertragen.
2. Die Betriebsträgerschaft für die Tageseinrichtung für Kinder in Stuttgart-Untertürkeim, Großglocknerstraße 49/51 wird dem anerkannten Träger der Jugendhilfe Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., Regionalverband Stuttgart übertragen.
3. Die Betriebsträgerschaft für die Tageseinrichtung für Kinder in Stuttgart-Plieningen, Schießhausstraße 9/1 wird dem anerkannten Träger der Jugendhilfe, Johanniter-Unfall-Hilfe e. V., Regionalverband Stuttgart übertragen.
4. Die Betriebsträgerschaft für die Tageseinrichtung für Kinder in Stuttgart-Bad Cannstatt, Elwertstr./Kegelenstr. (Fertigbauweise) wird dem anerkannten Träger der Jugendhilfe, der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH in Stuttgart übertragen.
5. Die Betriebsträgerschaft für die Tageseinrichtung für Kinder in Stuttgart-Vaihingen, Krehlstraße 80 (Fertigbauweise) wird dem städtischen Träger übertragen.
6. Die Betriebsträgerschaft für die Tageseinrichtung für Kinder in Stuttgart-Möhringen, Schneewittchenweg (Fertigbauweise) wird dem städtischen Träger übertragen.
7. Die Betriebsträgerschaft für die Tageseinrichtung für Kinder in Stuttgart-Weilimdorf, Solitudestraße (Fertigbauweise) wird dem anerkannten Träger der Jugendhilfe, der Stuttgarter Jugendhaus gGmbH in Stuttgart in Stuttgart übertragen.
8. Die Betriebsträgerschaft für die Tageseinrichtung für Kinder in Stuttgart-Vaihingen, Am Wallgraben 2 / Höhenrandstr. (Fertigbauweise) wird dem städtischen Träger übertragen. Ein Trägerauswahlverfahren wird für diese Einrichtung nicht durchgeführt.
9. Die städtische Förderung der Angebote, die freien Trägern übertragen werden, erfolgt nach den "Grundsätzen über die Förderung der Betriebsausgaben von öffentlich zugänglichen Tageseinrichtungen für Kinder" in der jeweils aktuellen Fassung.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
EBM
Föll
stellt fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
ohne Aussprache einstimmig
wie beantragt.
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