Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
473
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VerhandlungDrucksache:
653/2022
GZ:
AKR 0414-00
Sitzungstermin: 14.12.2022
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Herr Häbe fr
Betreff: Stellenplanrelevante Entscheidungen im Vorgriff auf den Stellenplan 2024

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 24.11.2022, GRDrs 653/2022, mit folgendem

Beschlussantrag:

1. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2024 werden insgesamt 135,9331 Stellen geschaffen (vgl. Übersicht Anlage 1). 2. Der sofortigen Besetzung der Stellen wird zugestimmt.

3. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2024 wird der KW-Vermerk an 1,0 Stelle verlängert (vgl. Übersicht Anlage 2 sowie Anlage 25).

4. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2022 werden 25,8362 Stellen gestrichen (vgl. Übersicht Anlage 3).

5. Im Vorgriff auf den Stellenplan 2024 werden aufgrund der Beschlussfassung des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BVAnp-ÄG 2022) 1.281,055 Stellen des gehobenen sowie des mittleren Dienstes angehoben (vgl. Übersicht Anlage 4).

6. Die Finanzierung der Mehraufwendungen in Höhe von bis zu 12.300.000 € ab dem Haushaltsjahr 2023 erfolgt innerhalb der Personalkostenbudgets. Die Verwaltung wird ermächtigt, erforderlichenfalls den daraus entstehenden überplanmäßigen Mittelbedarf aus der Deckungsreserve (Teilplanansatz für Personalaufwand) im Teilhaushalt 900 - Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 - Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 - Sonstige ordentliche Aufwendungen zu decken.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.

Zudem sind dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei
folgende zum Vorgriffsverfahren vorliegende Anträge beigefügt:



Seitens des Ersten Bürgermeisters wird vorgetragen, die GRDrs 653/2022 sei ausgiebig im Personalbeirat vorbesprochen worden. Gleiches gelte für die sechs bereits zur Personalbeiratssitzung vorliegenden Anträge.

Zu der GRDrs 653/2022 merkt er an, im Personalbeirat sei bereits mitgeteilt worden, dass es sich um einen sehr umfangreichen Vorgriffsvorschlag handle, deutlich umfangreicher als die Vorschläge der letzten fünf Jahre. Insgesamt werde die Schaffung von 135,9331 Stellen vorgeschlagen. Davon entfielen 33,5 Stellen auf die Kitas.

Die Verlängerung von kw-Vermerken sei an einer Stelle vorgeschlagen und zur Streichung seien 25,8 Stellen vorgesehen. Über die Hintergründe sei bereits im Personalbeirat berichtet worden. Daneben, und dies sei sicherlich die Besonderheit dieses Vorgriffsvorschlages, solle die Hebung von 1.281 Beamtenstellen beschlossen werden. Dies sei auf das Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2022 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften zurückzuführen, welches zum 01.12.2022 inkraftgetreten sei.

Die zusätzlichen Mehrkosten der Vorlage beliefen sich auf insgesamt 12,3 Mio. €/Jahr. Ca. 4,5 Mio. € würden alleine auf die Hebungen, die gesetzlich verpflichtend seien, entfallen.

StRin Hübsch (PULS) habe im Personalbeirat nachgefragt, weshalb die Stelle für das IBA-Festival bereits ausgeschrieben worden sei, obwohl diese Stelle erst im Wege der Vorgriffsschaffungen beschlossen werden solle. Seine damals geäußerte Vermutung, dass es dazu wohl eine Ermächtigung für die Verwaltung gebe, habe sich bewahrheitet. Diese Ermächtigung, bereits im Jahr 2022 mit einer Stellenbesetzung zu beginnen, sei am 26.10.2022 im VA beschlossen worden.

Anschließend werden durch den Vorsitzenden die von den Fraktionen/
Fraktionsgemeinschaften zum Vorgriffsverfahren gestellten Anträge aufgerufen und jeweils kurz erläutert.


Zu Antrag Nr. 78/2022
Vorgeschlagen wird durch den Ersten Bürgermeister, sollte die Stellenschaffung in Erwägung gezogen werden, diese Stelle nicht als EG 14-, sondern als A 14-Stelle zu schaffen wird. Für die Branddirektion wären in diesem Fall eine Beamtenstelle besser.

Nachdem seitens der Antragssteller das Wort nicht gewünscht wird, stellt EBM Dr. Mayer fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt der Stellenschaffung einmütig zu.

Die Antragsziffer 2 "Die Branddirektion wird dazu ermächtigt, diese wichtige Stelle direkt nach Beschluss des kleinen Stellenplans auszuschreiben und zu besetzen" kommt nach dem Hinweis des Vorsitzenden, dass eine solche Entscheidung im Gegensatz zum regulären Stellenplan nicht benötigt wird; zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über den regulären Stellenplan stehe noch die Rechtskraft des Stadthaushaltes aus. Alles, was der Gemeinderat in seiner morgigen Sitzung beschließe, könne sofort umgesetzt werden.

Zu Antrag Nr. 379/2022
Auch hier wird seitens der Antragsteller auf eine Antragsbegründung verzichtet.

EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Antrag bei 3 Gegenstimmen und 4 Stimmenthaltungen mehrheitlich zu.

Zu den Anträgen Nrn. 387/2022 und 395/2022
Diese beiden Anträge werden durch den Ersten Bürgermeister gemeinsam aufgerufen. Nach Rücksprache mit den Fachbereichen merkt er an, das Amt für Umweltschutz und das Gesundheitsamt erklärten für den Fall, dass der Gemeinderat diese Stellenschaffungen in Erwägung ziehe, eine andere Stellensplittung als vorgeschlagen erfolgen sollte. Demnach sollte nicht jeweils 1 Stelle bei den beiden Ämtern, sondern 1,5 Stellen beim Gesundheitsamt und eine 0,5-Stelle beim Amt für Umweltschutz angesiedelt werden, jeweils mit Vermerk "KW 01/2026". Allerdings werde eine Bewertung in EG 13 für richtig angesehen (mit der beantragten Befristung). Auf seine Nachfrage zeigt sich, dass die antragstellenden Fraktionen sich diese Rückmeldungen der Ämter zu eigen machen.

Anschließend stellt er die beiden Anträge in der dargestellten modifizierten Form zur Abstimmung und stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt den modifizierten Anträgen bei 11 Ja- und 8 Gegenstimmen mehrheitlich zu.

Durch StRin Meergans (SPD) wird darum gebeten, dass der zweite Bestandteil des Antrags Nr. 387/2022 zu Budget- und zu kurzfristigen Maßnahmen wie beantragt im Ausschuss für Klima und Umwelt aufgerufen und behandelt wird. Dies weiterzugeben sagt EBM Dr. Mayer zu. Dies müsste dort dann als überplanmäßige Ausgabe diskutiert werden.

Zu Antrag Nr. 397/2022
Laut EBM Dr. Mayer schlägt die Fachverwaltung für den Fall, dass diesen Vorgriffsschaffungen nähergetreten werden soll, vor, dass 2 Stellen in A 13 gD für die konzeptionelle Arbeit Personalentwicklung und 1 Stelle in A 11 für die Fortbildung der Seminarplanung vorgesehen werden sollten. Diese Anliegen machen sich die antragstellenden Fraktionen auf Nachfrage des Vorsitzenden zu eigen.

Anschließend stellt er fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem wie dargestellt modifizierten Antragsanliegen einmütig zu.

Zu den Anträgen Nrn. 398/2022 und 404/2022
Nach der Erläuterung des Antrags Nr. 398/2022 durch StRin Meergans informiert EBM Dr. Mayer, verweisend auf die Beratung des Personalbeirats, die Verwaltung wolle zum regulären Stellenplan Anmeldungen vorlegen. Diese würden gegenüber seinem Referat bis Ende Januar 2023 durch die Verwaltungsbereiche und das Referat T angezeigt. Überdies liege der gemeinderätliche Vorschlag der Bündnis 90/
DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion vor, in dem das Thema Klimarelevanzprüfung mit 1 Stellenschaffung berücksichtigt sei.


Nach der Begründung des Antrags Nr. 404/2022 durch StR Winter (90/GRÜNE), und dessen Bitte, die Anträge einzeln abzustimmen, teilt der Vorsitzende mit, die Fachverwaltung und die betroffenen Organisationen hätten zurückgemeldet, dass eine Wertigkeit von EG 13 angemessen sei.

Dies übernimmt StR Winter und unter Berücksichtigung dieser Modifikation stellt in der Folge der Erste Bürgermeister fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt der Ziffer 1 des Antrags Nr. 404/2022 bei 6 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung mehrheitlich zu.

Der Verwaltungsausschuss stimmt den Ziffern 2, 3 und 4 des Antrags Nr. 404/2022 (zweimal EG 13) bei 1 Gegenstimme mehrheitlich zu, wobei die Öffentlichkeitsarbeit-Stelle nach EG 11 bewertet ist.

An dieser Stelle wird von StR Ozasek (PULS) folgender mündlicher Antrag gestellt:

Schaffung von einer 1,0-Stelle im Teilstellenplan des Tiefbauamts für die Aufgabe Radinfrastruktur/schnelle Kleinmaßnahmen.

In seiner Antragsbegründung hebt dieses Ratsmitglied auf eine Nachfrage des ADFC Stuttgart ab, ob man nicht im Vorgriff im Bereich des Tiefbauamts weitere Stellen für die Radinfrastruktur schaffen könne. Ihm selbst sei schon zur Kenntnis gekommen, dass dort eine Art Taskforce zur Infrastruktur sinnvoll wäre, um zügig kleinere Maßnahmen, die zu schnellen Verbesserungen führten, in die Umsetzung zu bringen (z. B. Gehweg-Absenkungen). Er bittet BM Thürnau darzulegen, ob es nicht sinnvoll wäre, einen Teil von dem, was das Referat T ohnehin zum regulären Stellenplan anmelden wird, bereits heute im Vorgriff zu schaffen, um die Dynamik in diesem Bereich zu erhöhen. Die Baubudgets im Bereich der Radinfrastruktur würden ja ohnehin nicht in dem vom Gemeinderat gewünschten Umfang abfließen.

BM Thürnau teilt anschließend mit, im Referat SWU laufe mit 8,5 Stellen die Planung, 5,5 Stellen gebe es für diese Thematik beim Tiefbauamt und es gebe beim Referat SOS 13 Stellen für die verkehrsrechtlichen Genehmigungen. Ein Großteil der Projekte befinde sich nach Einschätzung der Tiefbauverwaltung noch in der Planungsphase. Da aber gesehen werde, was in den Jahren 2023 und 2024 komme, werde die Auffassung vertreten, dass man zum kleinen Stellenplan nicht aktiv werden müsse, aber im nächsten Doppelhaushalt 2024/2025 würden deutlich mehr Stellen für die Umsetzungsphasen der Projekte benötigt. Für kleinere Projekte, wie Gehweg-Absenkungen, könne sich die Fachverwaltung 1 Stellenschaffung (EG 12) vorstellen. Allerdings weist er dabei auf die Schwierigkeiten hin, eine entsprechende Ingenieursstelle besetzen zu können.

Angesichts der Dauer von Stellenbesetzungsverfahren plädiert StRin Dr. Lehmann (90/GRÜNE) für die Schaffung einer solchen Stelle. Diesbezüglich betont EBM Dr. Mayer, dass es sich bei Vorgriffschaffungen um unterjährige Korrekturmöglichkeiten unter Beachtung extrem hoher Hürden (Vordringlichkeit, Unabweisbarkeit) handelt. Von daher könnten nicht alle sinnvollen Stellen in diesem Verfahren geschaffen werden.

Da StR Ozasek dennoch seinen Antrag aufrecht erhält wird dessen Antrag von EBM Dr. Mayer zur Abstimmung gestellt. Dabei stellt er fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt 1 EG 12-Stelle für die genannte Aufgabe beim Tiefbauamt mit 11 Ja- und 8 Gegenstimmen mehrheitlich zu.


Abschließend stellt EBM Dr. Mayer fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmungsergebnisse dem Beschlussantrag der GRDrs 653/2022 einmütig zu.

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