Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
TOP:
197
6
VerhandlungDrucksache:
296/2023
GZ:
4810-00
Sitzungstermin: 10.05.2023
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
Protokollführung: Frau Schmidt fr
Betreff: Einrichtung weiterer Ermächtigungen im Rahmen der Wohngeldreform (Wohngeld-Plus-Gesetz) in der Wohngeldbehörde sowie für angrenzende Sozialleistungen im Sozialamt und im JobCenter

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht vom 04.05.2023, GRDrs 296/2023, mit folgendem

Beschlussantrag:

I Einrichten weiterer Ermächtigungen zur Bewältigung der Antragsmehrung im Zuge der Wohngeldreform als Teil des Entlastungspaketes III (Wohngeld-Plus-Gesetz)

1.1 Vom unabweisbaren und vordringlichen Personalbedarf im Umfang von 17,8 Ermächtigungen im Sozialamt zur Umsetzung der Wohngeldreform (Wohngeld-Plus-Gesetz) wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, außerhalb des Stellenplans ab sofort befristet bis zum 31.12.2025 folgendes Personal im Sozialamt zu beschäftigen:
a) 1,9 Vollzeitkräfte (VZK) in EG 5 TVöD als Mitarbeiter*in Sekretariat
b) 2,1 VZK in EG 5 TVöD als Mitarbeiter*in der Aktei der Wohngeldbehörde
c) 3,5 VZK in EG 10 TVöD als Sachbearbeiter*in im Bereich Widersprüche/Klagen
d) 3,3 VZK in EG 8 TVöD als Sachbearbeiter*in im Bereich Forderungsmanagement
e) 4,0 VZK in EG 9c TVöD als Sachbearbeiter*in der Einarbeitung im Kompetenzzentrum
f) 3,0 VZK in EG 9c TVöD als Teamleitung (bisher Fachberatung) im Bereich Wohngeld

1.2 Vom unabweisbaren und vordringlichen Personalbedarf im Umfang von 6,9 Ermächtigungen zur Umsetzung der Wohngeldreform (Wohngeld-Plus-Gesetz) in den angrenzenden Leistungsbereichen BonusCard/FamilienCard im Sozialamt und Bildungs- und Teilhabeleistungen im Jobcenter wird Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird ermächtigt, außerhalb des Stellenplans ab sofort befristet bis zum 31.12.2025 folgendes Personal zu beschäftigen
a) 1,8 VZK in EG 8 TVöD in der Sachbearbeitung BonusCard/FamilienCard im Sozialamt
b) 2,5 VZK in EG 9c TVöD als Sachbearbeiter*in im Bereich Bildungs- und Teilhabeleistungen im Jobcenter
c) 2,0 VZK in EG 9a als Sachbearbeiter*in für die Abrechnung von Bildungs- und Teilhabeleistungen im Jobcenter
d) 0,60 VZK in EG 6 als Mitarbeiter*in im Bereich Qualifizierten Information (QI) Bildungs- und Teilhabeleistungen im Jobcenter.

2. Das Personal darf unbefristet eingestellt werden.

3.1 In Ziffer 1.1 ist ein Personalbedarf für Beamte in folgender Höhe enthalten:
a) 0,7 Stellen in Bes.-Gr. A 11 gD als Sachbearbeitung im Bereich Widersprüche/Klagen
b) 1,65 Stellen in Bes.-Gr. A 9mD als Sachbearbeitung im Bereich Forderungsmanagement
c) 2,0 Stellen in Bes.-Gr. A 10 gD als Sachbearbeiter*in der Einarbeitung im Kompetenzzentrum
d) 1,0 Stellen in Bes.-Gr. A 10 gD als Teamleitung im Bereich Wohngeld

Deshalb sollen Ermächtigungen in derselben Höhe durch Beamtenstellen ersetzt werden. Dieser Personalbedarf wird zur Kenntnis genommen. Über die Stellenschaffung - als Ersatz für die entsprechenden anteiligen Ermächtigungen - ist im Rahmen des Stellenplanverfahrens 2024/2025 zu entscheiden.

3.2 Zudem sollen folgende Ermächtigungen aus der Vorlage 790/2022 durch Beamtenstellen zum Stellenplan 2024/2025 abgelöst werden:
5,3 Stellen in Bes.-Gr. A 10 mD als Sachbearbeitung im Bereich Wohngeld

4. Dem hieraus entstehenden außerplanmäßigen Personalaufwand i. H. v. 768.370 Euro im Haushaltsjahr 2023 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird ermächtigt, erforderlichenfalls den überplanmäßigen Mittelbedarf aus der Deckungsreserve Personal im Teilhaushalt 900 – Allgemeine Finanzwirtschaft, Amtsbereich 9006120 – Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen zu decken. Für die Jahre 2024 f. ist einschließlich der Mehrkosten durch Ablösung von Ermächtigungen durch Beamtenstellen ein Personalaufwand i. H. v. 1.837.215 Euro erforderlich, der bei der Planung des Doppelhaushalts 2024/2025 berücksichtigt wird.


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.




EBM Dr. Mayer stellt fest:

Der Verwaltungsausschuss stimmt dem Beschlussantrag ohne Aussprache einmütig zu.

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