Landeshauptstadt Stuttgart
Technisches Referat
Gz: T
GRDrs 1082/2023
Stuttgart,
11/22/2023



Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart (SES)
Kalkulation der Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr
und Satzungsänderungen ab 1. Januar 2024




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Betriebsausschuss Stadtentwässerung
Verwaltungsausschuss
Gemeinderat
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
28.11.2023
29.11.2023
30.11.2023



Beschlußantrag:

1. Die Höhe der Schmutzwassergebühr wird ab 1. Januar 2024 auf 1,79 EUR/je m³ bezogene Frischwassermenge festgesetzt. Für 2024 sind Zuführungen von Kostenüberdeckungen in Höhe von 2,1 Mio. EUR und gleichzeitig Unterdeckungen in Höhe von 1,5 Mio. EUR (aus dem Jahresabschluss 2022) berücksichtigt.

2. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Schmutzwassergebühren (Schmutzwassergebührensatzung -SwGebS-) vom 17. November 2022 (Amtsblatt Nr. 50 vom 15.12.2022; Stadtrecht 7/20) wird gemäß Anlage 6 beschlossen.

3. Die Höhe der Niederschlagswassergebühr wird ab 1. Januar 2024 auf 0,71 EUR/je m² Berechnungsfläche festgesetzt. Für 2024 sind Zuführungen von Kostenüberdeckungen in Höhe von 0,5 Mio. EUR berücksichtigt.

4. Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Niederschlagswassergebühren (Niederschlagswassergebührensatzung -NwGebS-) vom 08. Dezember 2005 (Amtsblatt Nr. 50 vom 15.12.2005; Stadtrecht 7/19), zuletzt geändert am 17.112022 (Amtsblatt Nr. 50 vom 15.12.2022) wird gemäß Anlage 7 beschlossen.



Begründung:


Die Schmutzwassergebühr wird ab 1. Januar 2024 von 1,73 EUR/m³ auf 1,79 EUR/m³ bezogene Frischwassermenge erhöht. Die Niederschlagswassergebühr wird ab 1. Januar 2024 von 0,68 EUR/m² auf 0,71 EUR/m² Berechnungsfläche erhöht. Insgesamt entspricht dies einer Abwassergebührenerhöhung von 3,7 %.

Die Entgelt- und Gebührenkalkulation für 2024 liegt den Zahlen des Wirtschaftsplans für 2024 (GRDrs 1001/2023) zu grunde. Die wesentlichen Kostenentwicklungen und Einflussgrößen in der Abwassergebührenkalkulation 2024 sind dabei folgende:

· Der entgelt- bzw. gebührenfähige Aufwand (siehe Anlage 2) liegt bei 97,8 Mio. EUR (Kalkulation 2023: 94,5 Mio. EUR).

· Dabei bleiben die Materialaufwendungen mit 34,2 Mio. EUR in Gesamtsumme zum Kalkulationsansatz 2023 relativ stabil. Die ansteigenden Beschaffungskosten für Flock- und Fällmittel und für Instandhaltungsleistungen können durch die rückläufigen Energiekosten ausgeglichen werden. Auch in 2024 fallen durch vorausschauende Planung und Umsetzung notwendiger und gleichzeitig verrechnungsfähiger Investitionsmaßnahmen keine Abwasserabgaben an.

· Der Personalaufwand steigt in 2024 auf 27,8 Mio. EUR (Kalkulation 2023: 25,5 Mio. EUR) an. Die Kalkulationswerte basieren auf den Angaben der Stellenübersicht 2024/2025 (siehe Anlage 7 GRDrs 1001/2023) und den tariflichen Entwicklungen gemäß des Tarifabschlusses öffentlicher Dienst in 2023.

· Die Abschreibungen auf Basis der historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten bleiben für 2024 mit 36,5 Mio. EUR stabil (Kalkulation 2023: 37,0 Mio. EUR).

· Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen liegen in 2024 bei 13,7 Mio. EUR (Kalkulation 2023: 12,3 Mio. EUR). Der Anstieg ergibt sich aus höhere Kosten der Bereiche Prüfung, Beratung, Gutachten, Erhebung und Einzug der Schmutzwassergebühren und der städtischen Verwaltungskosten.

· Der kalkulatorische Zinsaufwand liegt 2024 bei 16,8 Mio. EUR (Kalkulation 2023: 17,7 Mio. EUR). Der kalkulatorische Zinssatz liegt, wie in der Gebührenkalkulation 2023 weiter bei 3,0 % und stellt eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals im Sinne des Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg dar (§ 14 Abs.3 Nr.1 KAG). Die Berechnung und Festlegung erfolgte durch die Stadtkämmerei auf Basis der Zinssätze der Fremddarlehen des SES und unter Berücksichtigung der Vorgaben der GPA Baden-Württemberg.

· Für 2024 ist ein Jahresergebnis von 2,3 Mio. EUR vorgesehen. Das Jahresergebnis soll mit Beschluss des entsprechenden Jahresabschlusses, zur Stärkung der Finanzstruktur, in die allgemeine Rücklage des Eigenbetriebs eingestellt werden.

· Bei der Gebührenkalkulation (siehe Anlage 3) gelten folgende Verteilungsschlüssel. Die Verteilungsschlüssel werden alle 5 Jahre überprüft und aktualisiert.
Schmutzwasser
Niederschlagswasser
Kosten
Kanalnetz
werden verteilt auf
45,48 %
54,52 %
Kosten
Klärwerke
88,80 %
11,20 %

· Die in der Abwassergebührenkalkulation für 2024 erwartete Schmutzwassermenge beträgt 36,5 Mio. m³ (Kalkulation 2023: 36,5 Mio. m³).

· Die angeschlossene Fläche zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr für 2024 beträgt 32,3 Mio. m² (Kalkulation 2023: 32,0 Mio. m³).

· Für 2024 und den Folgejahren stehen in der Gebührenkalkulation für die Schmutzwassergebühren Kostenüberdeckungen in Höhe von insgesamt 6,4 Mio. EUR (aus den Jahren 2019 bis 2021) zur Verfügung. In 2024 werden davon 2,1 Mio. EUR (aus den Jahren 2019 und 2020) zugeführt. Gleichzeitig wird eine Kostenunterdeckung in Höhe von 1,5 Mio. EUR aus dem Jahresabschluss 2022 berücksichtigt (siehe Anlage 4)

· Für die Niederschlagswassergebühren stehen in 2024 und den Folgejahren Kostenüberdeckungen in Höhe von insgesamt 1,8 Mio. EUR (aus den Jahren 2019 bis 2022) zur Verfügung. Für 2024 werden davon 0,5 Mio. EUR (aus den Jahren 2019 und 2020) in der Kalkulation berücksichtigt (siehe Anlage 4).

· Für die Entwässerung der öffentlichen Flächen (Straßenentwässerungskosten) sind in 2024 für den städtischen Haushalt Kosten in Höhe von 9,6 Mio. EUR einkalkuliert
(Kalkulation 2023: 9,3 Mio. EUR).

Die Bürger der Landeshauptstadt Stuttgart bezahlen in 2024 für einen durchschnittlichen Familienhaushalt (bei einem Frischwasserverbrauch von 120 m³ und einer angeschlossenen Fläche von 80 m²) Abwassergebühren in Höhe von 272 EUR (Vorjahr 263 EUR). Im Vergleich liegt der durchschnittliche Gebührenaufwand der Städte mit mehr als 500.000 Einwohnern bei über 347 EUR. Damit bietet der Eigenbetrieb Stadtentwässerung Stuttgart weiterhin ein sehr gutes Preisniveau für eine sichere, bezahlbare, nachhaltige und leistungsfähige Abwasserentsorgung (siehe Anlage 5).

Finanzielle Auswirkungen

Insgesamt werden die Schmutzwassergebühr mit einer Höhe von 1,79 EUR/m³ und die Niederschlagswassergebühr in Höhe von 0,71 EUR/m² und die weiteren geplanten betrieblichen Erträge für das Wirtschaftsjahr 2024 kostendeckend sein.



Beteiligte Stellen

Die Referate AKR und WFB haben der Vorlage zugestimmt.

Vorliegende Anträge/Anfragen

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Erledigte Anträge/Anfragen

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Dirk Thürnau Jürgen Mutz
Bürgermeister Erster Betriebsleiter


Anlagen

Anlage 1 Erfolgsplanpositionen
Anlage 2 Herleitung des gebührenfähigen Aufwands
Anlage 3 Schema Gebührenkalkulation
Anlage 4a Fortschreibung der Überdeckungen/Unterdeckungen Schmutzwassergebühr
Anlage 4b Fortschreibung der Überdeckungen/Unterdeckungen
Niederschlagswassergebühr
Anlage 5 Gebührenvergleich der Großstädte
Anlage 6 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung
von Niederschlagswassergebühren
Anlage 7 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung
von Niederschlagswassergebühren


<Anlagen>



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