Protokoll: Verwaltungsausschuss des Gemeinderats der Landeshauptstadt StuttgartNiederschrift Nr.
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VerhandlungDrucksache:
254/2015
GZ:
7853-02.00
Sitzungstermin: 06.05.2015
Sitzungsart: öffentlich
Vorsitz: OB Kuhn
Berichterstattung:der Vorsitzende, EBM Föll, Herr Vetter (LBBW)
Protokollführung: Herr Häbe
Betreff: Landesbank Baden-Württemberg
Hauptversammlung

Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 27.04.2015, GRDrs 254/2015, mit folgendem

Beschlussantrag:

Der/die stimmberechtigte Vertreter/Vertreterin der Landeshauptstadt Stuttgart wird beauftragt, in der Hauptversammlung (HV) der Landesbank Baden-Württemberg den nach stehenden Beschlussanträgen zuzustimmen:

1. Die LBBW (Bank) weist im Geschäftsjahr 2014 den folgenden Bilanzgewinn
aus:

Jahresergebnis nach Steuern und vor Hybridbedienung 403.972.618,41 EUR

Der Bilanzgewinn von 312.653.115,06 EUR wird vollständig an die Träger aus- geschüttet (vorbehaltlich HV-Beschluss), wobei auf den einzelnen Träger ein Anteil am ausgeschütteten Gewinn entsprechend seines Anteils am Stammka- pital der LBBW entfällt.

2. a) Die Mitglieder des Aufsichtsrats werden für das Geschäftsjahr 2014 entlastet.

b) Die Mitglieder des Vorstands werden für das Geschäftsjahr 2014 unter Kenntnisnahme der Bestätigung der Aufsichtsbehörde nach § 18 Abs. 3 LBWG entlastet.

3. Zum Abschlussprüfer für den Jahres- und Konzernabschluss der Landesbank
Baden-Württemberg zum 31.12.2015, zum Prüfer für die prüferische Durch- sicht des Halbjahresfinanzberichts zum 30.06.2015 sowie als Prüfer nach § 36 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) wird die KPMG AG Wirtschaftsprü- fungsgesellschaft bestellt.
4. Der Änderung der Statuten der BW-Bank, LBBW Rheinland-Pfalz Bank und der LBBW Sachsen Bank entsprechend Anlage 3 wird zugestimmt.

5. Neue Amtszeit des Aufsichtsrats der LBBW


Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt. Ein Exemplar des Geschäftsberichts 2014 der Landes- bank Baden-Württemberg befindet sich bei den Akten der Hauptaktei.


Einführung

Von OB Kuhn werden Herr Vetter, Vorstandsvorsitzender der LBBW, sowie Herr Horn, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der LBBW, begrüßt.

In seiner Vorbemerkung führt der Oberbürgermeister aus, er halte das im Jahr 2014 durch die LBBW erzielte Ergebnis mit 313 Mio. € Jahresüberschuss für sehr gut. Die Ausschüttung für die Landeshauptstadt betrage 50 Mio. €. Im Haushalt sei ein um 11 Mio. € höherer Ansatz enthalten, da hierfür die mittelfristigen Finanzzahlen he- rangezogen worden seien. Als bedeutend bezeichnet er die gestiegene Eigenkapi- talausstattung der Bank sowie dass es, mitgetragen durch den Gemeinderat, gelun- gen ist, sich von einem Risikopaket in der Größenordnung von 4,7 Mrd. € zu tren- nen. Damit sei die Bank sicherer geworden.

Von verschiedenen Seiten sei es zur Gewohnheit geworden, die Mittel, die im Rah- men der Bankenrettung 2009 ff. zur Verfügung gestellt wurden, unter der Fragestel- lung "War dies eine gute Investition?" zu bewerten. Diese Fragestellung wird von ihm als falsch angesehen. Sowohl durch das Land als auch durch die Stadt sei 2009 gesagt worden: "Es ist besser, die LBBW zu retten, als sie untergehen zu lassen". Damals habe es auch Befürworter dafür gegeben, dass sich die Bank unter den Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) begeben sollte. Aus heutiger Sicht könne mit einem Fragezeichen versehen werden, ob dies der bessere Schritt gewe- sen wäre; er selbst habe als Bundestagsabgeordneter dafür plädiert, dass die ange- schlagenen Landesbanken unter den SoFFin gehen sollten. Bei der Zurverfügung- stellung der Mittel habe es sich um eine Notmaßnahme gehandelt, und diese nun unter Renditegesichtspunkten zu bewerten, sehe er skeptisch.

Nichtsdestotrotz befinde sich die Bank auf einem guten Kurs. Nach dem Risikoab- bau stehe nun eine Komplettausschüttung an alle Anteilseigner an. Von daher sei er mit der Entwicklung sehr zufrieden. Die Entwicklung sei noch nicht in jedem Punkt abgeschlossen. Als Mitglied des LBBW-Aufsichtsrats sei ihm bekannt, dass die Re- gulierungskosten ansteigen. Die Art und Weise der Regulierung im Zusammenspiel zwischen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Europäischer Zentralbank (EZB) usw. sei nicht immer rational, da hier die Methode "Viel hilft viel" und nicht die Methode "Was ist die zielgenaueste Regulierung?" verfolgt wird. Der Aufsichtsrat verbringe sehr viel Zeit mit Dingen, die im Zusammenhang mit der Re- gulierung stehen (z. B. Gutachten). Die Erörterung beispielsweise von strategischen Fragen leide darunter. Die Regulierung liege natürlich nicht in der Zuständigkeit des Gemeinderates, aber über die richtige Regulierungsform werde, so seine Einschät- zung, ein bundesweiter Diskurs erforderlich.

Der anschließende Sachvortrag von Herrn Vetter sowie dessen weitere Aussagen im Verlauf der Beratung sind im überarbeiteten Wortlaut wiedergegeben.

Herr Vetter:
"In der Beschlussvorlage wird auf die Ergebnisse der Bank eingegangen. Ich möchte dazu noch ein paar ergänzende Bemerkungen machen. Erstens, wenn man die wesentlichen Dinge des Geschäftsjahres 2014 zusammenfasst, muss man fest- stellen, dass wir zumindest im ersten Halbjahr auf der Kundenseite eine sehr verhal- tene Kreditnachfrage hatten. Und zwar insbesondere in der gewerblichen Wirtschaft. Das hat sich erst ab August, dort allerdings deutlich, beschleunigt aufgrund einiger Großinvestitionen - allerdings nicht in Deutschland - von unseren großen Kunden. Das hat bis in den Februar/März hinein angehalten. Das heißt, das zweite Halbjahr war, insbesondere was das Kreditgeschäft anbelangt, deutlich besser. Wir haben dort insgesamt unsere Planzahlen, was das Neugeschäft anbelangt, nicht erreicht, und zwar aufgrund der Tatsache, dass von Januar bis Juli die Nachfrage extrem verhalten war.
Auf der anderen Seite ist es so, dass aufgrund der günstigen wirtschaftlichen Ent- wicklung Wertberichtigungen, Abschreibungen in einem deutlich niedrigeren Umfang notwendig waren, als wir im Rahmen unserer Planung unterstellt haben. Hier müs- sen wir uns aber nichts vormachen, das wird keine dauerhafte Entwicklung sein. Risikoarmes Kreditgeschäft gibt es langfristig nicht, sondern da haben wir nur Zeit gewonnen. Diese Zeit müssen wir nutzen, um in unseren Kundenverbindungen voranzukommen und um unsere Kosten im Griff zu behalten.

Wir hatten aus unserer Sicht im vergangenen Jahr im Wesentlichen zwei Highlights und ein Großereignis. Für uns war das größte Highlight, dass wir im ersten Halbjahr in der Lage waren, die 1 Mrd. € stille Einlagen so wie wir das versprochen haben an unsere Gesellschafter auszuzahlen. Das war für uns von enormer Bedeutung, weil wir das vor längerem zugesagt hatten. Und trotz aller Veränderungen in den Märk- ten - da hätte es tausend Gründe gegeben oder man hätte sie erfinden können, dies nicht zu tun -, war das für uns eine Frage der Glaubwürdigkeit. Deswegen haben wir da sehr hart dran gearbeitet.

Das zweite Ereignis war, dass wir am 06.08. in der Lage waren, das gesamte Ga- rantieportfolio zu einem nicht ganz uninteressanten Preis zu verkaufen und so die Verluste zu minimieren, die auf diesen Papieren waren. Das wiederum hatte natür- lich auch für die Bank außerordentliche Belastungen zur Folge, denn, Sie erinnern sich, wir haben im Zusammenhang mit dem Verkauf eine Belastung in der Größen- ordnung von etwa 60 Mio. € zusätzlich akzeptiert. Im Rahmen der Planung war dies nicht enthalten.

Schlussendlich ist es so, dass wir dennoch unsere Planwerte erreicht bzw. übertrof- fen haben, also wir haben ein höheres Ergebnis erzielt, als wir in der vom Aufsichts- rat genehmigten Planung hatten.

Und wir hatten vor allem ein Großereignis, das unsere Mitarbeiter über Monate, ich würde sagen von Februar bis August, enorm belastet hat, das war das Thema das AQR, d. h. des Asset Quality Review und alles, was damit zusammenhängt, mit dem Stresstest. Das waren Aufwände, die nicht nur betragsmäßig weit über dem lagen, was wir für möglich gehalten hätten, sondern auch arbeitstechnisch, d. h. unsere Mitarbeiter haben samstags, sonntags, Tag und Nacht, und das nicht nur einmal, in Serie gearbeitet, um dem Informationsbedürfnis der entsprechenden Aufsichtsor- gane nachzukommen. Schlussendlich haben wir auch dieses Thema, glaube ich, relativ ordentlich über die Runden gebracht, Mindestkapitalquote im Stress war bei 5,5 - wir waren bei 7,4. Daran sieht man, dass die Bank sehr viel getan hat.

Trotz Kapitalrückzahlung haben wir unsere Eigenkapitalbasis noch mal verstärken können, und zwar deswegen, weil wir weiter an der Bilanzsumme gearbeitet haben und Risikoaktiva weiter reduziert haben. Dadurch bedingt kommen wir dann auf eine Gesamtkapitalquote von insgesamt 19,9 % und in der Kernkapitalquote auf 14,6 %. Das ist ein vernünftiger Wert. Insbesondere wenn man weiß, dass das Thema der Regulatorik noch nicht zu Ende ist. Die Regulatorik EuG geht noch ein bissel weiter, ob es uns gefällt oder nicht. Und dann nützt es auch nichts, wenn man jammert, sondern wir müssen damit umgehen und damit arbeiten. Soweit der Versuch eines kurzen Resümees zum Geschäftsjahr 2014."

Aussprache

StR Kotz (CDU), StRin Münch (90/GRÜNE), StR Körner (SPD), StRin von Stein (FW), StR Prof. Dr. Maier (AfD) und StR Dr. Oechsner (FDP) äußern sich positiv zum Jahresabschluss, zur Entwicklung der Bank insgesamt und zum Beschlussan- trag. Kritisch wertet dagegen StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS) den Geschäfts- bericht 2014 der LBBW.

StR Kotz äußert die Hoffnung, dass sich die Regulatorik in Zukunft wieder auf ein normales Maß einpendelt. Von StR Körner wird dagegen ausgeführt, dass die Steuerzahler im Jahr 2009 die Bank mit 5 Mrd. € hätten stützen müssen, sei nicht das Resultat von zu viel, sondern von zu wenig Regulierung gewesen. Angesichts der von Banken in der Vergangenheit gemachten Fehler sieht er es als ungut an, wenn nun aus den Banken heraus die Regulierung kritisiert wird.

Für StR Rockenbauch ergibt sich aus der Sparkassenfunktion der BW-Bank in Stutt- gart keine Rechtfertigung für die Beteiligung der Landeshauptstadt an der LBBW. Das Engagement der öffentlichen Hand bei einer solchen Bank dürfe sich nicht nur auf die Renditebetrachtung beschränken, sondern geachtet werden müsse auch darauf, was mit den Steuergeldern unternommen wird. An dieser Stelle fordert er, dass harte Kriterien dazu formuliert werden, dass die Bank ihre Mittel für das All- gemeinwohl (ökologische und soziale Projekte) einsetzt. Für ihn sind solche Infor- mationen im Zusammenhang mit der Entlastung des Vorstands und des Aufsichts- rats erforderlich.

Von StRin von Stein wird nachgefragt, ob noch die Vorschrift des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) besteht, nach der Banken Gewinne machen müssen bzw. der Fortbestand einer Bank infrage gestellt wird, wenn sie über drei Jahre keine Gewinne macht.

StR Dr. Oechsner erinnert an die Position seiner Fraktion, die LBBW in eine SE- bzw. AG-Rechtsform zu überführen, um, sollte der Wunsch bestehen, es der Lan- deshauptstadt zu ermöglichen, sich von ihrem Engagement zu trennen. Entspre- chende Zusagen aus der Vergangenheit seien leider nicht eingelöst worden. Er geht davon aus, dass sich in Zukunft klärt, ob sich die Stadt nicht auf die eigentlichen Aufgaben einer Kommune beschränken sollte. Wirtschaftliche Engagements könn- ten andere besser.

StR Rockenbauch sieht die Zeit als gekommen an, dass von den zwei unabhängi- gen städtischen Vertretern im LBBW-Aufsichtsrat eine Person aus dem Gemeinde- rat bestellt wird, um bei der LBBW kommunale Interessen geltend zu machen.

Zu den Tochtergesellschaften der LBBW merkt StR Rockenbauch an, die Anzahl der Beteiligungen habe sich von 2013 auf 2014 von 111 auf 130 erhöht. Konkret fragt er nach, welche Geschäfte z. B. Tochtergesellschaften auf den Cayman-Inseln, den Bahamas, in Luxemburg, in Delaware, in Dublin und Zypern betreiben. Solche Beteiligungen könnten kein Vertrauen in die Bank wecken. In diesem Zusammen- hang plädiert er dafür, dass die Landeshauptstadt ihre Beteiligung an der LBBW aufgibt und sich auf das Sparkassengeschäft konzentriert.

Hierzu führt Herr Vetter aus:
"Wir machen seit zumindest 2009 keine Steuersparmodelle mehr. Es ist so, dass solche Gesellschaften erfahrungsgemäß schneller gegründet als liquidiert sind, ein- fach deswegen, weil man die nicht so schnell leer kriegt, wie man das gerne hätte. Aber gehen Sie bitte davon aus, dieser Vorstand steht für solche Geschäfte nicht zur Verfügung. Die ersten dieser Gesellschaften sind bereits in Liquidation, die anderen werden leer gemacht.

Wir haben uns im letzten Jahr nochmals davon überzeugt, dass, was in diesen Gesellschaften drin ist, sind nicht irgendwelche Steuervermeidungsstrategien oder was auch immer. Sondern, wenn ich es richtig weiß, im Zusammenhang mit Cay- man sind es noch institutionelle Firmen, die dort noch Gelder haben, Privatleute sind alle raus, wir haben alle diese Einlagen inzwischen z. B. auf New York gezogen. Also wir sind dabei, die alle nach und nach abzuwickeln. Aber ehrlich gesagt ist das leichter gesagt als getan. Das ist ja auch in Deutschland so. Wenn Sie hier mal eine Gesellschaft liquidieren wollen, würde ich mal sagen, vergehen zwischen drei und vier Jahre. Daran arbeiten wir konzentriert. Wie gesagt, der Vorstand steht für solche Geschäfte nicht zur Verfügung und wird es auch künftig nicht. Nicht alles, was man darf, muss man machen. Auch dies beherzigen wir für uns, denn das hat auch a) damit zu tun, wie man selber ein Geschäft machen will, aber b) auch mit der Verantwortung. Wenn Sie einen Gesellschafterkreis haben wie wir, dann müssen Sie halt noch ein bisschen sauberer und noch ein bisschen vorsichtiger sein, als das vielleicht der eine oder andere sonst macht."

Im weiteren Verlauf fragt StR Rockenbauch nach, ob seitens der LBBW Geschäfts- beziehungen zu Waffenproduzenten unterhalten werden (z. B. Heckler & Koch). Dazu merkt der Vorsitzende an, Geschäftsbeziehungen der Bank würden nicht in öffentlicher Sitzung dargestellt. Dafür seien die Aufsichtsgremien zuständig. Dort gebe es durchaus Diskussionen zu Themen wie Nachhaltigkeit.

StRin Münch spricht die drei Geschäftsfelder Corporates, Retail/Sparkassen und Financial Markets an. Angesichts des starken Überhangs beim Geschäftsfeld Cor- porates werden von ihr Aussagen dazu erbeten, was als Idealmaß für die Umfänge der drei Geschäftsfelder angesehen wird.

Dazu informiert Herr Vetter:
"Wir werden im Privatkundengeschäft in den nächsten zwei, drei Jahren nicht an die Ergebnisse der Vorjahre anschließen können. Das ist relativ einfach nachzuvollzie- hen. Normalerweise verdient eine Bank auf der Aktiv- und der Passivseite. Die Pas- sivseite fällt weg, denn da gibt es keinen Zins, im Gegenteil, wenn die Entwicklung so weitergeht, führt das zu einer Belastung. Dies führt erst einmal dazu, dass weni- ger Ergebnis erwirtschaftet wird. Gleichzeitig investieren wir in unser Privatkunden- geschäft, und zwar indem wir ein neues Kernbankensystem mit der Sparkassen- organisation gemeinsam zusammenlegen. Dadurch erhalten wir langfristig niedri- gere 'Fixkosten', und zwar erkennbar. Diese Investition wird die nächsten zwei Jahre andauern, bis Ostern 2017 wollen wir das abgeschlossen haben. Ab diesem Zeit- punkt besteht dann eine realistische Hoffnung oder die Planung, dass sich dann das anfängt zu drehen. Vorher werden wir im Privatkundengeschäft nicht dramatisch mehr Geld verdienen können.

Das ist auch der Grund, warum es immer sinnvoll ist, wenn eine Bank auf mehreren Beinen steht. Das Privatkundengeschäft ist für uns dennoch wichtig, denn das Pri- vatkundengeschäft gehört zu unserer DNA. Die Zeiten werden sich ja auch wieder ändern, wo dann alle gerne Kundeneinlagen haben möchten. Wir halten nichts da- von, jetzt diejenigen aus dem Haus zu treiben, die mal vorübergehend nichts zum Ergebnis beitragen. Das verstehen wir nicht unter einer nachhaltigen Geschäftspoli- tik, sondern wir sehen das auf einen Zeitraum von zehn Jahren. Ich glaube, dass das sinnvoll ist. In diesem Zusammenhang müssen wir permanent unsere Kosten anschauen, denn Verluste wollen wir keine produzieren. Aber wir wollen und werden dieses Privatkundengeschäft langfristig behalten. Im Gegensatz zu manch anderer Bank, die meint, jetzt wäre der Zeitpunkt richtig, sich davon zu trennen.

Dass das Corporate Geschäft gut läuft, hängt auch an Financial Markets. Hier ha- ben wir zugegebenermaßen weniger erwirtschaftet, als wir uns vorgestellt haben, nämlich in der Größenordnung von rund 90 Mio. €. Wir haben dort auch durchaus Maßnahmen ergriffen, die das letzte Jahr belasten und die Zukunft entlasten. Also ich gehe davon aus, dass hier die Entwicklung wieder nach oben zeigt. Das Corpo- rate Geschäft ist nun eindeutig hervorragend gelaufen. Das wird nicht jedes Jahr so schön sein wie im vergangenen, aber dann werden die anderen Geschäftsfelder zum Ergebnis beitragen, insbesondere auch das Sparkassengeschäft. Auch dort haben wir Raum zu wachsen. Deswegen jetzt eine feste Quote vorzugeben, wir hät- ten gern 60 % da oder 20 % da und da, das machen wir nicht, sondern wir sehen das über einen längeren Zeitraum. Und die Geschäftsfelder hängen miteinander zusammen. Das wird vielleicht am besten dadurch deutlich, dass wir die Erfolge im Corporate Geschäft deswegen haben, weil wir auf der Kapitalmarktseite so stark sind und beispielsweise, was die Corporate Bonds anbelangt, was Schuldscheine anbelangt, in der Platzierungsfähigkeit in Deutschland inzwischen führend oder zumindest mit führend sind."

Zur Nachfrage von StRin Münch, weshalb es beim Kernkapital und beim Basis- kapital unterschiedliche Prozentpunkte gibt, berichtet Herr Vetter:
"Das harte Kernkapital hat eine andere Wertigkeit als das andere Kapital. Warum braucht man nicht nur hartes Kernkapital? Hartes Kernkapital ist im Verhältnis ein- fach teuer, während "nachrangiges" - das stimmt jetzt nicht ganz, aber um es be- greiflicher zu machen - nachrangiges Eigenkapital ist billiger zu bekommen und man kann es am Markt emittieren. Benötigt werden beide. Beispielsweise die Leverage Ratio, das ist eine Größenbegrenzung für Banken, und da heißt es, das 33fache des Eigenkapitals darf nur die Bilanzsumme sein. Wenn ich das jetzt nur mit hartem Kernkapital machen würde, dann würde ich so viel Kapital brauchen, das kann ich nie bedienen. Deswegen muss man immer in einem vernünftigen Verhältnis Nach- rangmittel, Genussscheine u. Ä., aufnehmen, und das sind dann die preiswerteren Formen von Eigenkapital.

Trotzdem ist die Größenordnung des harten Kernkapitals wichtig. Im Jahr 2009 gab es eine harte Kernkapitalquote in der Vorschrift von 2 %. Heute wird mittelfristig er- wartet eine harte Kernkapitalquote, ich kann Ihnen das schon mal verraten, irgend- wo in der Größenordnung von 12 %. Das heißt, Sie hätten ohnehin, Krise hin, Krise her, das Kapital versechsfachen müssen. Immer ceteris paribus, wenn nichts pas- siert. Dass es dazu nicht kam, ist ausschließlich darauf zurückzuführen, dass wir die Risikoaktiva der Bank, und das habe ich in den letzten Jahren ja berichtet, insge- samt um rund 100 Mrd. € reduziert und damit rund 10 Mrd. € Eigenkapital freige- macht haben, verbunden natürlich mit der Kapitalerhöhung, verbunden mit der Wandlung der stillen Einlage. Aber das alles zusammengenommen ist der Grund, warum wir heute in der Situation sind. Dafür sind wir ausgesprochen dankbar, denn nur das ist eine vernünftige Basis für eine Zukunft.

Hinzu kommt die Fälligkeit von Nachrangmitteln. Die Bank hat Nachrangmittel auf breiter Front über die letzten zwölf Jahre emittiert - das ist so etwa der Zeitraum, wo die meisten Nachrangmittel laufen. Das hat zur Folge, dass jedes Jahr solche Nach- rangmittel auslaufen. Das hat nichts mit der Rückzahlungsfähigkeit für Stammkapital zu tun, denn wir nehmen jedes Jahr Nachrangmittel weiter auf. Wir haben allein letz- tes Jahr 500 Mio. € aufgenommen, und da haben wir nur einen Zinsaufschlag ge- habt von rund 175 Basispunkten. Daran kann man ableiten, wie der Markt die Bank beurteilt. Und wir werden auch in diesem Jahr wieder Nachrangmittel aufnehmen, weil das ein kontinuierlicher Prozess ist. Daran sehen Sie, dass eben der Preis für Nachrangmittel und Kernkapital unterschiedlich ist und wir deswegen immer daran interessiert sind, das entsprechend aufzufüllen."

StR Kotz kann sich im Namen der CDU-Gemeinderatsfraktion vorstellen, dem Vor- schlag, den § 3 des "Statuts der BW-Bank als unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts der LBBW" zu ändern (s. Anlage 3 der Vorlage), zu folgen. StRin Münch wünscht darüber Informationen zu erhalten, wie hier vorgegangen wer- den soll (werden Ergebnisrechnungen in einer Übergangsphase noch gefertigt?) Die Hintergründe für die vorgeschlagene Änderung hinterfragt StR Körner. Die SPD-Ge- meinderatsfraktion würde es begrüßen, wenn die Ergebnisse weiterhin veröffentlicht werden. Vehement gegen diese Änderung wendet sich StR Rockenbauch. An die Gemeinderatsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und die SPD-Gemeinderatsfraktion gewandt appelliert er, diese Beschlussantragsziffer 4 nicht mitzutragen.

Herr Vetter erklärt:
"Wir hatten vor zwei Jahren die Satzung der Bank geändert. In diesem Zusammen- hang ist die eine oder andere Veränderung unterblieben. Wir haben mit den Gesell- schaftern darüber gesprochen, wir haben Aktivitäten in Rheinland-Pfalz und in Sach- sen, um die kleineren zuerst zu nennen. Es hat sich über die Zeit erwiesen, dass es langfristig keinen Sinn macht, dauerhaft unter dem eigenen Brand - ich darf das jetzt mal trennen von der BW-Bank - unterwegs zu sein. Sondern wenn die Kunden Geschäft machen wollen außerhalb Baden-Württembergs, dann wollen sie das mit der LBBW machen. Deswegen ist der Eigenauftritt der Marken zurückgefahren worden. Das fängt bei der Werbung an.

Das sind ja unselbstständige Anstalten, nicht mit einem eigenen Rechnungswesen, sondern das wird im Rechnungswesen mitgeführt. Es ist sehr aufwendig, jedes Mal Geschäftsberichte und Ähnliches zu entwerfen. Für die BW-Bank gilt auch, dass die Nachfrage nach diesen Geschäftsberichten praktisch nicht vorhanden ist. Wir hoffen jedes Jahr, dass wir sie loskriegen und werfen dann doch zwischen 3.000 und 4.000 Exemplare weg. Dafür steht der ganze Aufwand nicht, insbesondere weil die Kun- den auf das Gesamtbild sehen. Das hat nichts damit zu tun, dass wir selbstver- ständlich in der Lage sind, unsere Gremien entsprechend zu informieren über den Erfolg oder Misserfolg der jeweiligen Teileinheit. Das ist überhaupt keine Frage. Die Frage ist nur, ob und in welchem Umfang muss das in der Öffentlichkeit breitgetre- ten werden. Wir sind jetzt dazu übergegangen, wegen mangelnder Nachfrage die Ergebnisse ins Internet zu stellen, sodass wir unsere Kunden informieren. Wer Bedarf hat, kann im Internet all diese Zahlen betrachten. Diese Möglichkeit wollen wir uns auch für die Zukunft formell einräumen lassen. Sonst haben wir da eine Un- genauigkeit."

Im weiteren Verlauf bittet StR Körner die Verwaltung darzustellen, wie sie sich zu dieser Statutenänderung stellt. Den Verzicht von Papier bei der Berichterstattung kann sich StR Rockenbauch vorstellen, sofern der Ergebnisbericht der BW-Bank verbindlich elektronisch zur Verfügung gestellt wird. Daran anknüpfend teilt StRin Münch mit, dass der Geschäftsbericht der BW-Bank auf der Homepage dieser Bank eingesehen werden kann. Geklärt gehört ihres Erachtens, dass das Einstellen die- ses Berichts in Zukunft nicht nur fakultativ, sondern obligatorisch erfolgt.

Laut EBM Föll ist der unterbreitete Vorschlag zur Änderung der Statuten aus Sicht der Beteiligungsverwaltung nachvollziehbar. Seines Erachtens hat dies nichts damit zu tun, dass zukünftig Intransparenz hergestellt werden soll. Selbstverständlich wer- de es weiterhin entsprechende Zahlen und Berichte zur Geschäftsentwicklung und zur Ergebniswirkung der BW-Bank geben. Es solle lediglich auf eine formale Ergeb- nisrechnung verzichtet werden. Diese formale Ergebnisrechnung decke natürlich auch nicht die volle Wahrheit ab. Die BW-Bank sei keine völlig eigenständige Bank. Wesentliche Kosten, die eine selbstständige Bank hat, der regulatorische Überbau, tauchten in der Ergebnisrechnung nicht vollumfänglich auf. Wie gesagt werde es selbstverständlich weiterhin Geschäftszahlen geben, es werde künftig auch klar sein, was in den einzelnen Segmenten seitens der BW-Bank verdient wird. Dies werde, so seine Annahme, sowohl dem Aufsichtsrat dargestellt als auch in geeigne- ter Form den gemeinderätlichen Gremien, aber es sei eben nicht mehr diese forma- le Ergebnisrechnung vorgesehen. Diese Ergebnisrechnung könne auch gar nicht so exakt sein, da die BW-Bank zu keiner Zeit eine eigenständige Bank war und auch nicht die Struktur einer eigenständigen Bank aufweist. Damit könnten in der Ergeb- nisrechnung die gesamten Belastungen der Mutter nicht vollinhaltlich auftauchen.

StR Kotz begrüßt die Rückzahlung von Stillen Einlagen an die Träger in Höhe von 1 Mrd. €. StR Körner möchte über die Einschätzung informiert werden, ob die Träger in den nächsten fünf Jahren mit weiteren Rückzahlungen rechnen können. Zudem hinterfragt er die Behandlung der anderen Kapitalgeber. Von StR Rockenbauch wird an die vereinbarten Rückzahlungsschritte erinnert. Er stellt dabei klar, dass er die LBBW in der Finanzkrise nicht mit Steuergeldern unterstützt hätte. Des Weiteren wird von ihm betont, seine Fraktion bestehe auf die Rückzahlung des städtischen Anteils der noch zurückzuzahlenden 4 Mrd. €.

Dazu wird von Herrn Vetter berichtet:
"In dem Augenblick, wo die Eigenkapitalanforderungen zurückgehen, und das habe ich letztes oder vorletztes Mal hier in der Runde auch schon gesagt, ist es realis- tisch, darüber nachzudenken, Eigenkapital freizumachen bzw. zurückzuzahlen. Vorher ist das eher ein Thema, was schwierig würde. Um das ganz vornehm zu umschreiben. Diejenigen, die länger in der Runde sitzen, wissen, ich erzähle Ihnen das jetzt schon seit zwei oder drei Jahren, das ist mir jetzt nicht über Nacht einge- fallen, sondern dies ist tatsächlich so, und der Realität muss man ins Auge blicken. Das heißt nicht, dass es nie irgendwas gibt, aber ich wäre unaufrichtig, wenn ich Ihnen heute sagen würde, alles kein Problem, irgendwann fangen wir an. Das ist aus heutiger Sicht unmittelbar in den nächsten zwei Jahren, um das mal einzugren- zen, nicht zu erwarten."

Für EBM Föll vermitteln manche Diskussionsbeiträge den Eindruck, dass übersehen wird, dass die Bank längst in eine neue, andere Zukunft aufgebrochen ist. Seines Erachtens zeigen der Abschluss 2014, die Ausführungen zur Neuausrichtung der Geschäftspolitik sowie der Abbau der Risikoaktiva sehr deutlich, dass der Aufbruch in eine neue Zukunft der Bank in konkrete Wirklichkeit umgesetzt wird. Die Diskus- sionsbeiträge, die die "Schlachten der Vergangenheit" betreffen, würden nicht dazu beitragen, die Bank in der neuen Zukunft erfolgreich auszugestalten.

Der Abschluss 2014 beinhalte noch ein Stück weit Lasten der Vergangenheit. Dies sei aber nichts Neues. Entsprechendes sei stets angekündigt worden. Die Bank habe sich außerordentlich fit gemacht, und durch die Neuausrichtung ihrer Ge- schäftspolitik habe sie sich außerordentlich gegen potenzielle künftige Krisen aufgestellt.

Natürlich, so EBM Föll, sei 2009 klar erklärt worden, dass die 5 Mrd. € ab 2014 in jährlichen Raten von 1 Mrd. € zurückgeführt werden. Zwischenzeitlich habe sich je- doch die Welt verändert. Die Eigenkapitalvorschriften (z. B. Basel III) und andere re- gulatorische Vorschriften hätten sich seit 2009 geändert. Dies sei zu begrüßen. Zu sagen, notwendig seien strengere, schärfere Eigenkapitalvorschriften, sei eine kon- krete Schlussfolgerung aus der Finanzkrise gewesen, damit die Banken zukünftig in Krisen nicht erneut auf Steuergelder angewiesen sind. Damit könnten Banken bei einer Krise die Realwirtschaft nicht mehr in extreme Rezessionen ziehen. Im Jahr 2009 habe sich aufgrund der damaligen Finanzkrise ein Einbruch des Bruttoinlands- produkts in Baden-Württemberg von 7 bzw. 8 % ergeben.

Mit dem Abfluss 2014, mit der Ausschüttung in Höhe von 312 Mio. €, bediene die Bank das erhöhte Eigenkapital. Das Kapital der Träger werde also verzinst. Da die Bank keine spekulativen Geschäfte vornimmt, handle es sich um keine spektakuläre Rendite, aber dies entspreche der neu ausgerichteten Geschäftspolitik. Die Aus- schüttung, die die Landeshauptstadt Stuttgart erhalte, betrage vor Steuern, bezogen auf den Buchwert des städtischen Anteils 4,32 % (nach Steuern 3,64 %). In der ge- genwärtigen Situation sei dies eine gute Verzinsung des von der Stadt der Bank zur Verfügung gestellten Kapitals. Der Buchwert (dort seien lediglich die Anschaffungs- kosten enthalten) des von der Stadtkasse an die Bank geflossenen Kapitals betrage 1,368 Mrd. € in der städtischen Bilanz. Wenn dies auf den Beteiligungswert der Stadt bezogen werde, dieser liege bei 2,1 Mrd. € (einschließlich des Zweidrittelanteil der Stadt an der ehemaligen Landesgirokasse / für diesen Zweidrittelanteil hat die Stadt zu keiner Zeit Anschaffungskosten aufgewendet), ergebe sich diese Differenz. Bezogen auf diesen Beteiligungswert belaufe sich die Ausschüttung auf 2,82 % vor Steuern (2,37 % nach Steuern). Auch dies sei in der gegenwärtigen Situation noch eine ordentliche Verzinsung.

Im Übrigen würden dem Stadthaushalt netto 50 Mio. € zufließen. Diese Mittel dien- ten zur Finanzierung aller Aufgaben, die mit dem Stadtetat wahrgenommen werden.

Im selben Zusammenhang informiert OB Kuhn, alle Träger hätten natürlich die Gel- der gerne zurück. In welchem Zeitablauf dies geschehen kann, hänge von sehr vie- len Faktoren ab (wirtschaftliche Entwicklung, Fortsetzung des Niedrigzinskurses durch die EZB). Für ihn als Mitglied des LBBW-Aufsichtsrats sei hier stets zwischen dem Wunsch, möglichst viele Mittel zurückzuerhalten, und dem Ziel, eine gesunde, starke Bank zur Verfügung zu haben, abzuwägen. Klarheit müsse darüber beste- hen, dass die LBBW mit ihrer BW-Bank die entscheidende Bank für den Wirt- schaftsstandort Baden-Württemberg darstellt. Diese starke Bank sei erforderlich, damit die Geschäfte "unserer" Wirtschaft funktionieren und damit in der Konsequenz auch die Einnahmenseite der Landeshauptstadt Stuttgart funktioniert. In seiner zwei- jährigen Aufsichtsratstätigkeit habe er die Politik des Vorstands so erlebt, dass stän- dig Bemühungen unternommen werden, um Risiken zu minimieren.

Von mindestens einem Anteilseigner werde immer mal wieder gefordert, mehr Ge- schäftsrisiken einzugehen, um zu einer höheren Ausschüttung zu kommen. Dies teile er nicht. Vielmehr stehe er dafür, dass es besser ist, Risiken weiter zu minimie- ren, und nicht dafür, Ausschüttungen zu optimieren. Mit Herrn Vetter, und dafür sei er dankbar, habe die LBBW einen Vorstandsvorsitzenden, der ebenfalls dafür ein- tritt, dass Sicherheit vorgeht. Gleichzeitig Sicherheit und höhere Ausschüttungen einzufordern, sei nicht möglich.

Nach dem Abbau der Risiken im letzten Jahr sind für StR Kotz die verbleibenden Risiken, insbesondere Sealink, überschaubar. Danach erinnert StR Körner an Aus- sagen seitens der Bank, wonach die LBBW eine Inanspruchnahme bei Verlusten von Sealink angesichts der Absicherung des Freistaates Sachsen nicht zu befürch- ten hat. Dazu und zu seiner Frage, ob diese Einschätzung weiter Bestand hat, erläu- tert Herr Vetter:
"Bei den Sealink-Risiken hat es gewisse Veränderungen gegeben. Diese Verände- rungen liegen weniger in den zugrunde liegenden Papieren als in der Währung. Wenn der US-Dollar 25 % im Wert steigt - 60 % der Papiere dürften in US-Dollar sein - und dann die Verluste sich in US-Dollar ausdrücken, werden diese höher. Im Moment ist es nicht gewaltig, aber immerhin, es hat Veränderungen gegeben. Der aktuelle Stand ist der, dass aus heutiger Sicht, auf Basis der heutigen Kurse die Bürgen des Landes nicht in Anspruch genommen werden müssten. Diese Garantie läuft noch bis 2018/19."

Zur weiteren Frage von StR Körner, wie sich der aktuelle Wert der Sealink-Papiere darstellt, äußert Herr Vetter die Bitte, darauf in der nächsten nichtöffentlichen Sit- zung eingehen zu können.

Die unter dem Haushaltsansatz liegende Ausschüttung ist für StR Kotz akzep- tabel. Mit Blick auf die kommenden Haushaltsplanberatungen wird das Unterschrei- ten des Haushaltsansatzes von StR Rockenbauch thematisiert.

Übereinstimmend erinnern die StRe Körner und Rockenbauch, dass im Zusammen- hang mit dem Verkauf der Risikopapiere eindeutig erklärt wurde, dass die dabei ent- stehenden Verluste bereits in der Bilanz der LBBW verarbeitet sind. Sie nehmen da- bei Bezug auf die Realisierung von einem Verlust in Höhe von 60 Mio. € im Ab- schluss 2014.

Betont wird von Herrn Vetter:
"Meine Auskunft, die ich Ihnen gegeben habe, war richtig. Wir haben verlustfrei bilanziert. Im Zuge der Abwicklung haben wir über höhere Verluste für die Bürgen gesprochen, und zwar über deutlich höhere Verluste, als nachher aufgetreten sind. Das hatte zwei Gründe. Der erste Grund war, wir konnten die Papiere zu einem bes- seren Kurs verkaufen, als wir das noch wenige Tage vorher für möglich gehalten haben. Warum? Weil wir verschiedene Bieter im Internet haben gegeneinander bie- ten lassen. Der andere Teil war, weil unsere Gesellschafter, also Träger, uns gebe- ten haben, einen Teil der Verluste, die auf sie entfallen sind, mit zu übernehmen. Das war der Grund, warum wir dort eine Belastung hatten. Als Orientierungshilfe kann man schauen, was an ersparter Avalprovision in diesem Zusammenhang dann innerhalb eines bestimmten Zeitraums angefallen wäre. Das war schlicht und ergrei- fend eine betriebswirtschaftliche Abwägung zwischen den Gesellschaftern und der Bank. Dieser Bitte haben wir uns nicht verschlossen. Ich glaube, dass das auch nachvollziehbar ist."

Aus den Aussagen von Herrn Vetter leitet StR Körner ab, es sei wohl eine Verstän- digung über die Vorgehensweise zwischen LBBW und Anteilseignern dahingehend erfolgt, dass gesagt wird, die 60 Mio. € würden nicht in den Garantiefonds (Reduzie- rung der Rücklage) gepackt, sondern diese Summe werde in die Bilanz der Bank übernommen. Damit reduziere sich der Gewinn und somit die Ausschüttung.

EBM Föll unterstreicht gegenüber StR Körner, die Vermutung, dass eine Verständi- gung zwischen den Trägern erfolgt ist, sei nicht zutreffend. Es gebe klare vertragli- che Regelungen zwischen der Bank und der Garantieportfoliogesellschaft (GPBW). Diese vertraglichen Regelungen seien dem Gemeinderat auch durch andere Zu- sammenhänge bekannt. Entsprechend diesen vertraglichen Regelungen erfolgten Abrechnungen. Demnach seien diese 60 Mio. € der Bank zuzuordnen gewesen. Ein anderer Betrag, nämlich der Verlust beim Verkauf des Veräußerungsportfolios - die- ser sei im Übrigen deutlich geringer, als ursprünglich angenommen ausgefallen -, sei der GPBW zugerechnet worden. Die Verluste, die aus der Veräußerung des Garantieportfolios entstanden seien, seien deutlich geringer ausgefallen als das, was man dem Gemeinderat im Juli 2014 im Kontext mit der Veräußerungsentschei- dung genannt hat.

Zu einer weiteren Nachfrage von StR Rockenbauch fährt EBM Föll fort, in den er- wähnten Verträgen stehe natürlich kein Betrag, sondern diese beinhalteten die Re- geln für die Garantie. Und dort sei festgelegt, nach welchen Regeln auftretende Ver- luste abgerechnet werden. Diese Regeln seien angewendet worden. Er wiederholt, eine Verständigung habe nicht stattgefunden. In diesem Kontext wäre eine Verstän- digung nicht regelkonform.

Von StR Rockenbauch wird die Möglichkeit gesehen, die risikogewichteten Aktiva weiter zu reduzieren, um so die Eigenkapitalquote zu erhöhen.

Diesbezüglich wird von Herrn Vetter angemerkt:
"Die Risikoaktiva werden wieder steigen, und zwar deswegen, weil die Regulatorik zweiseitig stattfindet. Auf der einen Seite fordert sie mehr Eigenkapital, und zwar di- rekt. Auf der anderen Seite bewertet sie Risiken höher als in der Vergangenheit,
d. h. es wird von beiden Seiten zugegriffen. Deswegen ist es illusorisch anzuneh- men, dass es künftig noch möglich sein wird, in größerem Umfang risikotragende Aktiva loszuwerden. Von 95 Mrd. € Kreditersatzgeschäft, um das Beispiel zu neh- men, haben wir noch 2 Mrd. €. Diese 2 Mrd. €, da sehen wir jetzt nicht das Risiko, die werden wir jetzt in nächster Zeit abbauen. Der Punkt ist der, Sie brauchen eine bestimmte Betriebsgröße. Die Bank hatte in der Spitze eine Bilanzsumme von über 500 Mrd. €. Die haben wir jetzt wirklich stringent zurückgefahren auf 260 oder 270 Mrd. €. Das ist eine vernünftige Größenordnung für eine langfristige Strategie, wie wir sie haben, zwischen 230 und 270 Mrd. € plus minus, wenn noch SeaLink und der ganze Kram weg ist.

Viel kleiner würde nicht funktionieren. Sie brauchen einfach in bestimmten Ge- schäftsfeldern bestimmte Betriebsgrößen, um kritische Masse zu haben. Und das wiederum hat nachher mit sprungfixen Kosten zu tun. Ob ich jetzt 50 Mrd. € mehr oder weniger Bilanzsumme habe, hat nur sehr geringe Einflüsse auf meine IT-Kos- ten und Ähnliches. Deswegen, wir können unseren Kunden - und wir haben ja nicht nur kleine, sondern auch große Kunden - nicht sagen, wir machen beim Betrag X Schluss, wenn das eine exzellente Adresse ist, sondern das ist eine Frage der Grö- ßenordnung. Eine Größenordnung im Kreditgeschäft geht aber bloß, wenn Sie mög- lichst breit angelegt sind und nachher nicht alle Eier wieder in einem Korb liegen ha- ben. Das ist leichter ausgesprochen als getan. Für das, was wir machen, sind wir jetzt in etwa in einer Betriebsgröße, die wir erreichen wollten. Wir sind sogar ein etwas drunter, weil wir darüber hinaus immer noch jede Optimierungsmöglichkeit nutzen, um uns von Risiken zu trennen. Aber eine weitere größere Einsparung an Risikoaktiva ist unrealistisch. Das geht eher in die andere Richtung aus den gesag- ten Gründen."

Ebenfalls an StR Rockenbauch gewandt ergänzt Herr Vetter:
"Der First Loss ist und war vollständig vorgesorgt. Wenn Sie vorzeitig Wertpapiere verkaufen, haben Sie eine Passivseite. Und je nachdem, wie Sie die Passivseite eingekauft haben, kann bei einem vorzeitigen Verkauf auch ein Verlust entstehen. Der First Loss war bereits im Jahr 2009 zu 100 % vorgesorgt. Es handelt sich um Kosten, die in diesem Zusammenhang mit entstanden sind."

Anschließend wird von EBM Föll informiert, ein solches Volumen müsse auch re- finanziert werden. In der Regel gebe es dabei Fristenkonkurrenzen. Und wenn vorab eine Beendigung erfolge, könne ein Verlust entstehen. Dies kann StR Rockenbauch nachvollziehen. Er weist jedoch nochmals darauf hin, dass im Jahr 2014 auf seine Nachfrage, ob aus diesem Verkauf zusätzliche Kosten entstünden, die sich negativ auf das Ergebnis und somit auf die Ausschüttung auswirkten, dies verneint worden sei. Hier hätte der Rat auf seine Nachfrage eindeutig informiert gehört. Dem schließt sich StR Körner an. Auch er erklärt, die damaligen Informationen zu entsprechenden Nachfragen seien so gewesen, dass man nicht davon habe ausgehen können, dass der Jahresüberschuss 2014 nochmals um 60 Mio. € niedriger ausfällt und deswegen auch die Ausschüttung an den städtischen Haushalt geringer ausfällt (ca. 12 Mio. € vor Steuern). Er nehme dies zur Kenntnis. Entscheidend sei ja - und darauf habe EBM Föll zu Recht hingewiesen -, ob der Gesamtverlust sofort im städtischen Haus- halt über die Ausschüttung anfällt oder im Garantiefonds, sei letztlich für die Ge- samtvermögensposition der Stadt dasselbe.

Danach wird von Herrn Vetter angemerkt:
"Ich will nur eins feststellen, wir haben nicht weniger ausgeschüttet als gesagt, son- dern mehr. Die vom Aufsichtsrat im Jahr 2013 für das Jahr 2014 verabschiedete Planung hat ein HGB-Ergebnis von rund 285 Mio. € vorgesehen. Nun haben wir 312 Mio. € ausgeschüttet, da mehr als geplant erwirtschaftet wurde. Die Stadt hat einen Doppelhaushalt. Deswegen wurde die im Jahr 2012 erstellte Planung zugrunde ge- legt. Dies wurde aber nicht fortgeschrieben."

Daran anknüpfend bestätigt EBM Föll ein "gewisses Planungsproblem". Wenn die Finanzverwaltung den Haushaltsplan-Entwurf im September aufstelle, liege die aktu- elle Planung für das Folgejahr bezüglich des Wirtschaftsplans und der Finanzpla- nung der Bank noch nicht vor. In den Beratungen habe er, dies könne in den Proto- kollen nachgelesen werden, darauf hingewiesen, dass hier in den Haushaltsjahren 2014/15 ein gewisses Risiko besteht, da die aktuelle Planung der Bank noch nicht bekannt ist. Insoweit ergebe sich aus der Planungssystematik bezüglich des Jahres- ergebnisses eine Abweichung. (An dieser Stelle, kurz vor Ende der Aussprache, ver- lässt Herr Vetter aufgrund dringender Termine die Sitzung).

Zu einer Wortmeldung von StRin Deparnay-Grunenberg (90/GRÜNE) unterstreicht der Vorsitzende, die städtischen Aufsichtsratsmitglieder der BW-Bank hätten jeder- zeit die Möglichkeit, Fragen klären zu lassen. Aufgrund der Stellungnahme von Herrn Vetter zu der in der Beschlussantragsziffer 4 vorgeschlagenen Statutenände- rung gehe er davon aus, dass der Ergebnisbericht im Regelfall im Internet darge- stellt wird. Er als Vorsitzender des Aufsichtsrats der BW-Bank wolle schauen, dass dies auch so realisiert wird. Ein Änderungsantrag könne dazu jedoch mangels Ab- stimmungsmöglichkeiten mit den anderen Trägern heute nicht gestellt werden.


Beschluss

OB Kuhn stellt am Ende der Aussprache fest:

Zu Beschlussantragsziffer 1:
Der Verwaltungsausschuss stimmt einmütig zu.

Zu Beschlussantragsziffer 2 a:
Der Verwaltungsausschuss stimmt bei 15 Ja-Stimmen mit 1 Gegenstimme und 1 Stimmenthaltung mehrheitlich zu.

Zu Beschlussantragsziffer 2 b:
Der Verwaltungsausschuss stimmt bei 15 Ja-Stimmen und 1 Gegenstimme bei 1 Stimmenthaltung mehrheitlich zu.

Zu Beschlussantragsziffer 3:
Der Verwaltungsausschuss stimmt einmütig zu.

Zu Beschlussantragsziffer 4:
StR Rockenbauch (SÖS-LINKE-PluS) beantragt zu Anlage 3 der GRDrs 254/ 2015 "Statut der Baden-Württembergische Bank als unselbstständige Anstalt des öffentlichen Rechts der Landesbank Baden-Württemberg" folgende Fas- sung des § 3:
§ 3
Kapitalausstattung, Ergebnisrechnung

Der BW-Bank wird für ihre Geschäftstätigkeit von der LBBW Kapital zugeordnet. Sie erstellt und veröffentlicht eine eigene Ergebnisrechnung.

Diesen Antrag lehnt der Verwaltungsausschuss bei 4 Ja-Stimmen und 13 Gegenstimmen mehrheitlich ab.

Der Verwaltungsausschuss stimmt der Beschlussantragsziffer 4 mehrheitlich zu.

Zu Beschlussantragsziffer 5 a und c:
(Eine Abstimmung über die Beschlussantragsziffern 5 b und 5 d unter- bleibt, da die Vorschläge der Anteilseigner Land Baden-Württemberg und Sparkassenverband laut OB Kuhn erst heute Abend bekannt werden. Diese Vorschläge liegen vor der morgigen Sitzung des Gemeinderats vor)

Der Verwaltungsausschuss stimmt den Beschlussantragsziffern 5 a und c bei 15 Ja-Stimmen und 2 Stimmenthaltungen mehrheitlich zu.

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