Landeshauptstadt Stuttgart
Oberbürgermeister
Gz: OB
GRDrs 482/2022
Stuttgart,
10/27/2022



"Magistrale für Europa" - Beitritt zu einem in Gründung befindlichen Verein 'Main Line for Europe e. V.' als Grundlage für die zukünftige Zusammenarbeit



Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
VerwaltungsausschussBeschlussfassungöffentlich16.11.2022



Beschlußantrag:

Die Landeshauptstadt Stuttgart tritt dem sich in Gründung befindenden Vereins ‚Main Line for Europe‘ als ordentliches Mitglied bei.


Begründung:


Hintergrund und Anlass

Die Initiative „Magistrale für Europa“ engagiert sich für den raschen Ausbau der Schienenachse Paris - Budapest/Bratislava. Sie wurde 1990 als loser Zusammenschluss gegründet und soll nun in die Rechtsform eines eingetragenen Vereins überführt werden. Inzwischen gehören der Initiative „Magistrale für Europa“ 24 Städte, Regionen, Bundesländer und Industrie- und Handelskammern an, so auch die Landeshauptstadt Stuttgart. Die „Magistrale für Europa“ dient den Zielen des Umwelt- und Klimaschutzes und letztlich einer Vertiefung der europäischen Integration. Dabei soll die „Magistrale für Europa“ als Bestandteil des Transeuropäischen Netzes (TEN-V) im Personen- und Güterverkehr so ausgebaut werden, dass sie die Erwartungen der Bevölkerung und die Bedürfnisse der Wirtschaft in diesem Raum erfüllt. Die Akteure der Initiative eint die Überzeugung, dass eine leistungsfähige Anbindung an das hochrangige Schienennetz ein zentraler Standortfaktor ist und der Verkehrsverlagerung auf die Schiene dient.

Auf der letzten Hauptversammlung der Initiative „Magistrale für Europa“ am 23. Juni 2021 wurden die Möglichkeiten der Weiterentwicklung der Initiative „Magistrale für Europa“ zu einem eingetragenen Verein (e. V.) oder einem Europäischen Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) diskutiert. Der mehrheitliche Beschluss fiel auf die Gründung eines Vereins.

Zweck der Vereinsgründung

Um die seit der Gründung bestehende interregionale Zusammenarbeit entlang der "Magistrale für Europa" zu intensivieren und neu auszurichten, soll ein Verein mit dem Namen ‚Main Line for Europe e. V.‘ gegründet werden. Die Satzung des Vereins baut im Wesentlichen auf die bestehende Finanzierungsvereinbarung aus dem Jahr 2009 auf, klärt darüber hinaus auch bislang offene rechtliche Fragestellungen der Initiative. Gleichzeitig bildet die Vereinsgründung die rechtliche Grundlage zur Umsetzung der neuen Strategie „Magistrale 2030+“ der Initiative (Anlage 1).

Der aktuelle Rechtsrahmen des deutschen Vereinsrechts ermöglicht den Beitritt von natürlichen und juristischen Personen aller europäischer Nationalstaaten und ist nicht auf deutsche Mitglieder beschränkt. Der Beitritt zum ‚Main Line for Europe e. V.‘ ist damit allen derzeitigen Mitgliedern der Initiative sowie weiteren zukünftigen Partnern möglich und offen.

Die Verwaltung sieht durch die Gründung des Vereins ‚Main Line for Europe e. V.‘ für die Initiative „Magistrale für Europa‘ folgende Vorteile:

1. Intensivierung und Verstetigung der interregionalen Zusammenarbeit entlang der Verkehrsachse ‚Magistrale für Europa“,

2. Schließung von Regelungslücken und Verbesserung der Rechtssicherheit (allem voran bei Haftungsfragen) durch eine gemeinsame Satzung,

3. Vereinfachung der Gewinnung neuer Mitglieder,

4. Professionalisierung der Arbeit innerhalb der Initiative und bessere Sichtbarkeit der „Magistrale für Europa“ als zentrale Verkehrsachse Mitteleuropas,

5. Berechtigung zu Empfang und Verwaltung von Fördermitteln, besonders aus EU-Fonds.

Die Vereinssatzung (Entwurf vom 9. Mai 2022) ist Gegenstand der Anlage 2.

Mitgliederversammlung

Die Mitglieder des Vereins treffen sich einmal jährlich im Rahmen einer ordentlichen Mitgliederversammlung. Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind in § 6 der Vereinssatzung (Anlage 2) geregt. Die Landeshauptstadt Stuttgart wird vertreten durch den Oberbürgermeister, in der Mitgliederversammlung des Vereins ‚Main Line for Europe e. V.‘ nimmt das Referat Verwaltungskoordination, Kommunikation und Internationales (L/OB, L/OB-RZ) die Vertretung der Landeshauptstadt Stuttgart für den Oberbürgermeister wahr.


Finanzielle Auswirkungen

Der Aufwand für den Mitgliedsbeitrag in Höhe von jährlich 7.000 EUR wird zukünftig im THH 810 – Bürgermeisteramt, Amtsbereich 8107021 - Abteilung Koordination S21/Rosenstein und Zukunftsprojekte, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen finanziert.

Die Deckung des außerplanmäßigen Aufwands 2022 und 2023 erfolgt in Verwaltungszuständigkeit aus den hierfür ursprünglich im THH 610 – Amt für Stadtplanung und Wohnen, Kontengruppe 440 – Sonstige ordentliche Aufwendungen veranschlagten Mitteln. Die Änderung wird ab 2024 in der Haushaltsplanung berücksichtigt.

Aktuell wird dieser Beitrag aufgrund von allgemeinen Kostensteigerungen neu festgelegt. Es wird ab 2023 von einer Erhöhung um 2.000 EUR auf einen neuen Finanzierungsbeitrag in Höhe von 9.000 EUR ausgegangen, unabhängig von der Vereinsgründung.



Beteiligte Stellen

AKR, SWU, WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

keine

Erledigte Anträge/Anfragen

keine



Dr. Frank Nopper
Oberbürgermeister


Anlagen

Anlage 1: Strategie "Magistrale 2030+"
Anlage 2: Vereinssatzung "Magistrale für Europa" (Entwurf vom 9. Mai 2022)


<Anlagen>



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