Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
252
4
Verhandlung
Drucksache:
240/2020
GZ:
OBM
Sitzungstermin:
08.07.2020
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
pö
Betreff:
Ladeinfrastruktur für E-Mobilität im öffentlichen Raum: Gestaltung und Finanzierung von Gehwegnasen
Vorgang: Ausschuss für Stadtentwicklung u. Technik v. 07.07.2020, öffentlich, Nr. 209
Ergebnis: einmütige Zustimmung
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Herrn Oberbürgermeisters vom 25.06.2020, GRDrs 240/2020, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Bei der Umsetzung der knapp 350 neuen Standorte für Normalladesäulen im öffentlichen Raum wird in der Regel auf eine verbleibende Restgehwegbreite von 2,50 m geachtet. In Fällen, in denen die Errichtung der Ladesäule sowohl in einer Grünfläche als auch in einer Parktasche mit Anfahrschutz ausgeschlossen ist, soll diese am Fahrbahnrand errichtet werden.
2. Bei der Errichtung von Normalladern am Fahrbahnrand werden abgesetzte Flächen mit klar erkennbarer Bordsteinkante installiert, so genannte "Gehwegnasen". Sie folgen in ihrer Darstellung der Schemazeichnung in Anlage 1.
3. Bei der Errichtung der ungleich größeren rund 30 Schnellladestationen wird ebenfalls in der Regel auf eine ausreichende Restgehwegbreite geachtet. In Fällen, in denen die Errichtung der Ladesäule sowohl in einer Grünfläche als auch in einer Parktasche mit Anfahrschutz ausgeschlossen ist, soll diese am Fahrbahnrand errichtet werden. Hierfür werden abgesetzte Flächen mit klar erkennbarer Bordsteinkante installiert. Sie folgen in ihrer Darstellung der Schemazeichnung in Anlage 2.
4. Die Kosten für die Errichtung der Gehwegnasen der Normalladesäulen trägt die Landeshauptstadt Stuttgart. Der Aufwand in Höhe von 1.300.000 EUR wird im Teilergebnishaushalt des Tiefbauamts 660, Amtsbereich 6605410 - Gemeinde-straßen, KontenGr. 42120 - Unterhaltung sonst. Unbewegliches Vermögen wie folgt gedeckt:
Jahr 2020 200.000 EUR
Jahr 2021 800.000 EUR
Jahr 2022 300.000 EUR
5. Die Kosten für die Errichtung der Gehwegnasen der Schnellladesäulen trägt der jeweilige Investor im Zuge der Fundamentarbeiten. Hierauf wird beim Interessenbekundungsverfahren hingewiesen.
StR
Ebel
(AfD) sieht angesichts der Fortschritte bei der Wasserstofftechnologie Investitionen in die Ladeinfrastruktur für E-Mobilität als nicht gerechtfertigt an.
Zu einer Nachfrage von StR
Adler
(Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei) informiert Herr Hagel (S/OB-Mobil), wenn es räumliche Möglichkeiten gebe, sei es günstiger, Grünflächen oder - bei einer Gehwegbreite von mehr als 2,50 m - Gehwegflächen in Anspruch zu nehmen. Bei den Begehungen von zwölf Stadtbezirken habe sich allerdings gezeigt, dass nur in seltenen Fällen die erforderliche Restgehwegbreite existiere. Grünflächen könnten dagegen häufiger genutzt werden.
Abschließend stellt EBM
Dr. Mayer
fest:
Der Verwaltungsausschuss
beschließt
bei 1 Gegenstimme mehrheitlich
wie beantragt.
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