Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Kultur/Bildung und Sport
Gz:
5603-01.09
GRDrs
1320/2011
Stuttgart,
11/25/2011
Haushalt
2012/2013
Unterlage für die
2
. Lesung des
Verwaltungsausschuss
zur
nichtöffentlichen
Behandlung am
05.12.2011
Unterstützung der Sportvereine
Beantwortung / Stellungnahme
Die Sportverwaltung wurde in der 1. Lesung beauftragt, dringende Handlungsfelder aufzuzeigen, für die in der Sportförderung zusätzliche Mittel zur Unterstützung der Sportvereine benötigt werden.
Auf Basis des Antrags der CDU-Fraktion, einen Betrag von 500.000 EUR pro Jahr zur Förderung der Sportvereine zur Verfügung zu stellen, schlägt die Sportverwaltung insbesondere die nachfolgend genannten Bereiche für eine Anpassung bzw. Ergänzung der Sportförderrichtlinien vor. Die hierbei dargestellten Sachverhalte umfassen in wesentlichen Teilen bereits Bereiche, welche in dem dem Gemeinderat für das Frühjahr 2012 angekündigten Evaluierungsbericht zu den Auswirkungen und der Umsetzung der seit 2009 geltenden neuen Sportförderrichtlinien beinhaltet sein werden.
1.
Betriebskostenzuschüsse an Vereine
Die Sportförderpraxis zeigt, dass die Sportvereine, die über eigene Sportstätten verfügen, insbesondere durch die in den letzten Jahren deutlich angestiegenen Energiekosten zunehmend belastet sind. Die Bezugskosten für Energie in Stuttgart haben sich im Zeitraum von 2006 bis 2010 um rund 25 % erhöht. Trotz der Betriebskostenzuschüsse (55 bis 85 %) der Stadt, die für vereinseigene Turn- und Sporthallen bzw. Gymnastikräume sowie Schwimmbäder gewährt werden, können die betroffenen Vereine die Mehraufwendungen für den beim Verein verbleibenden Eigenanteil (15 bis 45 %) nur noch mit allergrößter Mühe oder gar nicht mehr kompensieren. Durch die seit 2010 erfolgte Reduzierung der Betriebskostenzuschüsse an die Vereine im Rahmen des HSK der Stadt hat sich die Situation noch weiter verschlechtert.
Mit einer Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse um durchschnittlich 6 % (entspricht einem Mehrbedarf von ca. 120.000 EUR pro Jahr) könnte die Situation der „besitzenden“ Vereine verbessert und deren Handlungsfähigkeit wieder gestärkt werden.
2.
Nebenkostenzuschuss für Funktionsräume
Nach den Sportförderrichtlinien gibt es Platzpflegezuschüsse der Stadt für die Pflege und Unterhaltung der Sportfreiflächen auf den Vereinsanlagen (Sportplätze, Laufbahnen, Kleinspielfelder, Tennisplätze, Beachvolleyballfelder). Die Betriebskosten der für den Sportbetrieb zwingend erforderlichen Funktionsräume (Umkleide- und Duscheinrichtungen) werden dagegen bislang nicht bezuschusst und müssen in vollem Umfang durch die Vereine getragen werden. Auch hier belasten die gestiegenen Betriebskosten die Vereine immer mehr.
Die Neuaufnahme eines pauschalen Nebenkostenzuschusses für die Betriebskosten der Funktionsräume könnte die Vereine beträchtlich entlasten. Der zusätzliche Finanzbedarf würde rund 260.000 EUR pro Jahr betragen. Basis dieser Berechnung ist, den Vereinen rd. 30 % der Betriebskosten für die o. g. Funktionsräume zu erstatten. Der Zuschuss soll gestaffelt nach der möglichen Nutzungsintensität der einzelnen Sportflächen erfolgen. Nach den bisherigen Überlegungen würde dann z. B. für ein Rasenspielfeld 1.000 EUR/Jahr, für ein Kunststoffrasenspielfeld 2.400 EUR/Jahr und für ein Rasen-Kleinspielfeld 200 EUR/Jahr Zuschuss zusätzlich als Nebenkostenzuschuss gewährt werden.
3.
Umsetzung Handlungsfelder Sportentwicklung
Im Rahmen der zwischen 2007 und 2010 erfolgten Sportentwicklungsplanung wurden für Stuttgart systematisch und unter Einbeziehung sowohl von Experten als auch einer großen Zahl von relevanten Akteuren insgesamt 12 Handlungsfelder für die künftige Sport- und Bewegungsförderung entwickelt. Diese bilden die Grundlage für die weitere sportpolitische Diskussion und werden von der Sportverwaltung in den nächsten Jahren aufgegriffen, weiterentwickelt und umgesetzt. Beispielsweise wurde 2010 und 2011 im Handlungsfeld „Bewegungsförderung für Kinder“ schwerpunktmäßig das Programm „kitafit“ konzipiert und eingeführt. Zur Finanzierung des Programms „kitafit“ im Haushalt 2012/2013 wird auf die GRDrs 938/2011 und 1323/2011 verwiesen.
3.1
Bewegungsförderung von Älteren
Ab dem Jahr 2012 soll der Fokus auch auf das Handlungsfeld „Bewegungsförderung von Älteren“ gelegt werden. Ziel der Sportverwaltung ist dabei, die Vereine auch in diesen Themenbereich eng einzubinden und – analog „kitafit“ – Kooperationen einzugehen sowie Netzwerke vor Ort zu stärken. Der Finanzbedarf dafür beträgt rund 20.000 EUR pro Jahr.
3.2
Projektmittelfonds
Mit dem Projektmittelfonds „Sport – fit für die Zukunft“ werden unter anderem Vereine bei innovativen Projektansätzen unterstützt. Der Projektmittelfonds verfügt über eine jährliche Fördersumme von 40.000 EUR (im Vergleich: Projektmittelfonds „Zukunft der Jugend“ 350.000 EUR). Im Sport ist die Stimulation von neuen und innovativen Ansätzen durch die relativ geringe jährliche Fördersumme nur begrenzt möglich. Aufgrund der sich daraus ergebenden durchschnittlichen Fördersummen je Projekt lassen sich die Konzeptionen von neuen Projekten nicht so umsetzen, wie sich die Entwicklung in den gesellschaftlichen Bereichen ausprägt. Mit einer Erhöhung der jährlichen Fördersumme könnte die Entwicklung von Projekten, die für die weiteren gesellschaftlichen Aufgaben der Vereine konkrete Lösungsansätze bieten, noch effektiver gestaltet werden. Die intensivere Förderung der Projekte und deren Entwicklung mit den Zielen der Sportentwicklung in den einzelnen Handlungsfeldern ermöglicht eine stärkere Steuerung durch die Sportverwaltung und somit eine höhere Qualitätssicherung. Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt durch den Sportausschuss des Gemeinderats. Eine Erhöhung der Mittel für den Projektmittelfonds um 40.000 EUR pro Jahr wäre hier sinnvoll.
3.3
Bäderzeiten
Bei den Netzwerktreffen im Rahmen der Sportentwicklungsplanung wurde im Zusammenhang mit der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen immer wieder die Bereitstellung von zusätzlichen Zeiten für die Vereine in den städtischen Bädern gefordert. Das derzeit zur Verfügung stehende Budget (innerstädtische Verrechnung zwischen Sportamt und Bäderbetriebe, derzeit 1.003.000 EUR, entspricht rund 8.900 Stunden) ist voll ausgeschöpft. Damit den Vereinen zusätzliche Stunden für ausschließlich breitensportliche Angebote (z. B. Schwimmen lernen in allen Altersgruppen, Inklusion) zur Verfügung gestellt werden können, wäre eine Aufstockung der Mittel in Höhe von 60.000 EUR (entspricht rund 530 zusätzlichen Stunden) pro Jahr erforderlich. Die erforderlichen Zeiten stehen in den Bädern grundsätzlich zur Verfügung.
4.
Zusammenfassung finanzieller Auswirkungen
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Betriebskostenzuschüsse an Vereine 120.000 EUR
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Nebenkostenzuschuss für Funktionsräume 260.000 EUR
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Bewegungsförderung von Älteren 20.000 EUR
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Projektmittelfonds 40.000 EUR
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Bäderzeiten 60.000 EUR
500.000 EUR
Vorliegende Anträge/Anfragen
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462/2011 CDU
Mündliche Anfrage aus 1. Lesung
Dr. Susanne Eisenmann
<Anlagen>