Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Jugend und Bildung
Gz: JB
GRDrs 375/2021
Stuttgart,
05/31/2021


Weiterentwicklung der Ganztageskonzeption an Stuttgarter Schulen
Rahmenkonzeption Ganztagesschule SBBZ und Unterstützungsbaustein zur inklusiven Bildungsarbeit an allgemeinen Ganztagesschulen




Mitteilungsvorlage zum Haushaltsplan 2022/2023


Vorlage anzurSitzungsartSitzungstermin
Verwaltungsausschuss
Schulbeirat
Beratung
Kenntnisnahme
öffentlich
öffentlich
16.06.2021
13.07.2021

Kurzfassung des Berichts:
Ausführlicher Bericht siehe Anlage 1

In der GRDrs 997/2020 hat die Verwaltung die Konsolidierung der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit Förderschwerpunkt (SBBZ-Lernen) zur Stabilisierung der Schulart vorgeschlagen sowie weitere notwendige Maßnahmen zur Sicherstellung eines qualitativen, inklusiven Bildungsangebots in Stuttgart aufgezeigt. Aufgrund der UN-Behindertenrechtskonvention und des schulgesetzlichen Wahlrechts zur inklusiven Beschulung sowie des kommunalen Auftrags zur Schaffung gleichberechtigter Zugangsvoraussetzungen, sind schulorganisatorische Maßnahmen zur Standortentwicklung hier unumgänglich. Dabei sind insbesondere an den SBBZ sowie an allen allgemeinen Ganztagesschulen heute noch keine adäquaten und gleichberechtigten Rahmenbedingungen für die bestmögliche Bildung von Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen geschaffen.

Die Schulverwaltung schlägt daher vor:

1. Konzeption und Entwicklung einer Ganztagsschulkonzeption für die SBBZ; insb. die SBBZ-Lernen als seitherige Halbtagesschulen mit Betreuungsangebot der Verlässlichen Grundschule. (Anlage 1, Seite 6 ff)

2a. Entwicklung einer Ganztagsschulkonzeption für weiterführende Schulen ganz grundsätzlich, um auch hier Wege zu mehr Chancengerechtigkeit und die Einrichtung der Flexgruppen auch im weiterführenden Bereich zu ermöglichen.
(Anlage 1, Seite 9 ff)

2b. Entwicklung eines Angebots zur Stärkung inklusiver Bildungsarbeit in den Ganztagesschulen an allgemeinen Schulen (Grundschulen und Weiterführende Schulen) mit dem Angebot der sog. Flexgruppen. (Anlage 1, Seite 10 ff)


Bei Schaffung und Bereitstellung der erforderlichen Mittel und Personalstellen sind folgende Schritte zur Umsetzung geplant:



Für die o. g. Maßnahmen ergibt sich nachfolgender, zusätzlicher personeller und finanzieller Bedarf: Pilotstandorte Flexgruppe:
Finanzielle Auswirkungen

A. Personalkosten / Personalstellen

3,0 Stellen Bes. Gr. A 12 g.D., siehe jeweils unter 1., 2a) und 2b).

Die Schulverwaltung wird diese Stellen zum Doppelhaushalt 2022/23 mit Vermerk KW 1/2027 beantragen. Für eine Stelle in A12 g.D. fallen jeweils jährliche Gesamtkosten in Höhe von 107.400 EUR an. Im Folgenden werden die Stellenschaffungen begründet:

Ganztagskonzept in SBBZ in städtischer Trägerschaft: Das Ziel, die entsprechenden Standards zu entwickeln, um für mehr Bildungsgerechtigkeit für Schüler aus SBB zu sorgen und die Eltern bei der Lösung von Betreuungsprobleme zu unterstützen, kann ohne die Stellenschaffung nicht weiterverfolgt werden. Die dringend notwendige Konsolidierung der Standorte (GRDrs. 997/2020) kann jedoch nur mit Standardverbesserungen einhergehen, um auf Akzeptanz in der Öffentlichkeit zu stoßen.

Flexgruppenkonzept zur inklusiven Bildungsarbeit: Gleichzeitig brauchen die bestehenden Ganztagsstandorte Unterstützung auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem, das die UN-Behindertemnrechtskonvention tatsächlich auch abbildet. Auch dieses Ziel kann ohne die Stellenschaffung nicht weiterverfolgt werden und Regelschulen werden alleingelassen mit der stark angewachsenen Zahl inklusiv beschulter Schüler.

Ganztag im weiterführenden Bereich: Stuttgart ist seit 2011 Modellregion für Inklusion und im Jahr 2015 wurde die Inklusion ins Schulgesetz aufgenommen. In diesem Zusammenhang wurde die Pflicht zum Besuch einer Sonderschule aufgehoben. In SBBZ verblieben sind mehr Schüler im weiterführenden Bereich – die meisten Schüler der Primarstufe wurden in Regelschulen angemeldet. Die beiden genannten Konzepte (Ganztag in SBBZ und Flexgruppenkonzept) bedingen sich gegenseitig und sind daher nicht ausschließlich in der Primarstufe denkbar. Beide Konzepte können nur an solchen Schulen eingerichtet und erfolgreich umgesetzt werden, die über qualitativ hochwertige Ganztagsangebote verfügen, entsprechend den derzeitigen Standards in Grundschulen. Bei den Schulen im Sekundarbereich besteht in dieser Hinsicht noch sehr hoher quantitativer und qualitativer Entwicklungsbedarf. Ohne Stellenschaffung ist jedoch auch dieses Ziel nicht umsetzbar.

B. Erforderliche Ressourcen für Pilot-Standorte


Jugendhilfe / Jugendamt

1. Pilot-Standort:


Sachkosten Ganztagesschulträger (Schulverwaltungsamt):

Staatliches Schulamt: es erfolgt die Bereitstellung der erforderlichen Lehrerressourcen für die Flexgruppen-Angebote


C. Räume und räumliche Ausstattung (Schulverwaltungsamt)

• Erstausstattung des Flexgruppenraums (Mobiliar, technische Ausstattung, IT).

Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):
Maßnahme/Kontengr.
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027 ff.
TEUR
Sachkosten GTS 44580050
17
34
34
34
34
34
Sachkosten Jugendhilfe/BZ
Finanzbedarf
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen)
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr.
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027 ff.
TEUR
Finanzhaushalt / Neue Investitionen (zusätzliche Ein-/Auszahlungen):
(Bezeichnung Vorhaben/ Maßnahme)Möglicher Baubeginn im Jahr:
Geplante Inbetriebnahme im Jahr:
Summe
TEUR
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027 ff.
TEUR
Einzahlungen
Auszahlungen
Finanzbedarf
Stellenbedarf (Mehrungen und Minderungen):
Beschreibung, Zweck, Aufgabenbereich
Anzahl Stellen zum Stellenplan
2022
2023
später
Stellen Konzeption GTS, 3 Stellen EG 12
3
Folgekosten (aus oben dargestellten Maßnahmen und evtl. Stellenschaffungen):
Kostengruppe
2022
TEUR
2023
TEUR
2024
TEUR
2025
TEUR
2026
TEUR
2027 ff.
TEUR
Laufende Erlöse
Personalkosten
GTS Stellen
322
322
322
322
322
322
Sachkosten
Abschreibungen
Kalkulatorische Verzinsung
Summe Folgekosten
322
322
322
322
322
322
(ersetzt nicht die für Investitionsprojekte erforderliche Folgelastenberechnung!)


Mitzeichnung der beteiligten Stellen

Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen.

Vorliegende Anträge/Anfragen

"Ganztag auch an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)", Antrag Nr. 290/2020 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, CDU-Gemeinderatsfraktion, Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei, PULS-Fraktionsgemeinschaft, SPD-Gemeinderatsfraktion

Erledigte Anträge/Anfragen

"Ganztag auch an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)", Antrag Nr. 290/2020 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, CDU-Gemeinderatsfraktion, Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei, PULS-Fraktionsgemeinschaft, SPD-Gemeinderatsfraktion




Isabel Fezer


Anlagen:

Ausführliche Begründung

Ausführliche Begründung

Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 hat sich die Bundesrepublik Deutschland dem Ziel einer inklusiven Bildung verpflichtet. Insbesondere Artikel 24 und Artikel 7 (UN-BRK) stellen in Verbindung mit Artikel 23 und Artikel 2 Abs. 1 der Kinderrechtskonvention (UN-KRK) sicher, dass behinderte Kinder und Jugendliche nicht aufgrund einer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Vielmehr soll ihnen gleichberechtigt mit anderen, nichtbehinderten Kindern der Zugang zu einem einbeziehenden, qualitativen Unterricht an allgemeinen Schulen ermöglicht werden. Dies bedeutet, dass es die Pflicht für Länder und Kommunen ist, die Schullandschaft mittelfristig so zu gestalten und umzubauen, dass alle Schüler*innen gemeinsam unterrichtet werden können. Dabei soll das System der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) für Kinder mit Behinderungen unterschiedlicher Art in Baden-Württemberg nicht vollständig abgeschafft werden, sondern weiterhin ein qualifiziertes Schulangebot an den SBBZ bereitstehen. Diesen Erfordernissen wird in einer ersten Handlungsempfehlung an den Gemeinderat Stuttgart mit der GDRrs. 997/2020 zur Stabilisierung der Schulart der SBBZ-Lernen Rechnung getragen.

Die inklusive Beschulung hat erhebliche Veränderungsprozesse in der gesamten Stuttgarter Schullandschaft angestoßen. Mit der Schließung und Konsolidierung der SBBZ-Lernen ist die Stärkung und Weiterentwicklung der verbleibenden Standorte erforderlich, um auch an den SBBZ den gleichberechtigten Zugang zu einem Ganztagesangebot zu etablieren. Neben den in GRDrs 997/2020 aufgezeigten schulorganisatorischen Veränderungen ist ein Konzept zur Stärkung inklusiver Bildungsarbeit an allgemeinen Schulen grundlegender Bestandteil der Weiterentwicklung der Bildungsangebote an Stuttgarter Schulen. Dies ist aufgrund des schulgesetzlichen Wahlrechts zur inklusiven Beschulung und des kommunalen Auftrags zur Schaffung gleichberechtigter Zugangsvoraussetzungen unumgänglich.

Die Schulverwaltung schlägt daher vor:

    1. Konzeption und Entwicklung einer Ganztagsschulkonzeption für die SBBZ; insb. die SBBZ-Lernen als seitherige Halbtagesschulen mit Betreuungsangebot der Verlässlichen Grundschule.

    2a. Entwicklung einer Ganztagsschulkonzeption für weiterführende Schulen ganz grundsätzlich, um auch hier Wege zu mehr Chancengerechtigkeit und die Einführung der Flexgruppen zu ermöglichen.
    2b. Entwicklung eines Angebots zur Stärkung inklusiver Bildungsarbeit in Ganztagesschulen an allgemeinen Schulen (Grundschulen und Weiterführende Schulen) mit dem Angebot der sog. Flexgruppen.


1) Begründung –Entwicklung Ganztagesschulkonzeption SBBZ/SBBZ-Lernen

Im Zuge der Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen im Rahmen des Masterplans (vgl. ausführliche Begründung der GRDrs 997/2020) sollen Schulstandorte von SBBZ-Lernen zusammengelegt und hierdurch stabile Schulgrößen in Stuttgart erreicht und eine qualitative Weiterentwicklung der Schulart ermöglicht werden. In allen Planungen wurde die Zielsetzung, sich zur Ganztagsschule zu entwickeln, berücksichtigt. Stabile Schulgrößen und Kooperationen in Campusstrukturen sollen künftig den SBBZ-Lernen die Möglichkeit bieten, den Ganztagsbetrieb aufzunehmen. Die entstehenden längeren Wegebeziehungen zwischen Wohnort und Schule aufgrund der Zusammenlegung von Schulstandorten, machen gerade vor diesem Hintergrund und zum jetzigen Zeitpunkt ein Ganztagsangebot an den SBBZ-Lernen besonders notwendig. Ganztagsschulen leisten einen wichtigen Beitrag für mehr Chancengerechtigkeit, was insbesondere Schüler*innen dieser Schulart zugutekommen muss. Ganztagsangebote wirken sich auch positiv auf die Familie und das Sozialverhalten der Schüler*innen aus und sie fördern nicht zuletzt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, ein inklusives Schulsystem zu entwickeln. Die Inklusion ist seit einigen Jahren ein besonderes Anliegen des Stuttgarter Gemeinderats und der Stadtverwaltung. Je früher Kinder offen miteinander und voneinander lernen können und erkennen, dass Unterschiede normal sind, umso selbstverständlicher ist es für sie im späteren Leben. Ganztagsangebote und Nachmittagsbetreuung an den SBBZ können als inklusive Formate dienen und von Kindern mit und ohne Behinderung genutzt werden. Gerade die Ganztagsschule und die Anbindung der SBBZ in Campusstrukturen bzw. die Kooperation mit umliegenden Schulen können hier ein fester Bestandteil von einem gemeinsamen Miteinander werden. Im Zuge der Entwicklung von Ganztagsangeboten für die SBBZ sollen Kriterien und Wege festgelegt werden, wie diese Formate auszugestalten sind, um sie inklusiv und tragfähig voranzubringen.

Einige der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sind kraft ihrer Schulform Ganztagsschulen. Dazu gehören die SBBZ mit den Förderschwerpunkten: geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sprache, Sehen und Hören.
Aufgrund der Ressourcen- und Deputatverteilung an diesen Schulen, kann dort allerdings zum Teil nur an drei Tagen Nachmittagsunterricht angeboten werden. Seit dem Doppelhaushalt 2010/2011 finanziert die Stadt Stuttgart ergänzende, auf die besonderen Bedürfnisse zugeschnittene Nachmittagsangebote an den SBBZ mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und körperliche und motorische Entwicklung (4 Schulen), die durch Träger übernommen werden. Durch den Gemeinderatsbeschluss aus dem Jahr 2015 konnten weitere Nachmittagsangebote an den drei SBBZ mit Förderschwerpunkt Hören, Sprache und Sehen installiert werden (vgl. GRDrs 333/2015). Für die Ernst-Abbe-Schule (Förderschwerpunkt Sehen) wurden 4 Gruppen für die ergänzende Nachmittagsbetreuung genehmigt, jedoch noch kein ergänzendes Nachmittagsangebot aufgebaut. Grund ist, dass sich zunächst kein Träger für die Durchführung der Nachmittagsangebote finden ließ.
Fortlaufend wurden die Angebote der ergänzenden Nachmittagsbetreuung durch die Stadt Stuttgart weiter ausgebaut und die Standards verbessert (vgl. GDRrs. 472/2017, GDRrs. 569/2019). Zuletzt wurden weitere Mittel im DHH 2020/21 vom Gemeinderat bereitgestellt, um die Bedarfe in der Nachmittagsbetreuung weiter decken und die Gruppen ausweiten zu können. Zudem dienen die Mittel dazu, die Qualität der Angebote (Sachkosten, Pfleg. Kräfte, Schülerbeförderung und Mittagessen) zu sichern und den Trägern Tariferhöhungen sowie eine Verbesserung der Konditionen bei der Leitungsfreistellung gewähren zu können. Die qualitativen Unterschiede zwischen den Standards im Bereich der Schulkindbetreuung an SBBZ und allgemeinen Schulen konnten hierdurch zwar verringert werden, dennoch weichen sie weiterhin vom Standard der Stuttgarter Ganztagsgrundschulen ab. So gibt es nach wie vor kein ganztägiges Angebot an Ferienbetreuungsplätzen vor Ort an der Schule für Schüler dieser Schulart. Dies ist eine strukturelle Ungleichbehandlung mit Kindern, die an Grundschulen beschult werden.

Die SBBZ-Lernen sind bislang keine Ganztagsschulen. Drei SBBZ-Lernen bieten Angebote im Rahmen einer ergänzenden Nachmittagsbetreuung an. Hier werden seit dem Schuljahr 2004/2005 mit einer „3 mal 1/3-Lösung“ die ergänzenden Angebote über Lehrerdeputate, den Förderverein der jeweiligen Schule sowie durch vom Schulträger finanzierte Jugendhilfeträgerleistungen abgedeckt. Sie entsprechen jedoch bei weitem nicht dem Stuttgarter Ganztagsstandard an Grundschulen. Die Steigschule ist das einzige SBBZ-Lernen, das laut Schulgesetz als Ganztagesschule eingerichtet wurde. Aufgrund des zu geringen Schüleraufkommens im Grundschulbereich (Mindestschüler-zahl: 12) sowie der zu geringen Personalausstattung im weiterführenden Bereich hat der Träger das Ganztagsangebot jedoch beendet.

Dies soll nun durch die Konsolidierung von Standorten und dem Erreichen stabiler Schulgrößen (vgl. GDRrs 997/2020) ermöglicht werden. Es muss zu einer Gleichbehandlung von allgemeinen Ganztagsschulen und den Ganztagsangeboten an SBBZ kommen. Kinder, die ein SBBZ in Stuttgart besuchen, sollen den gleichen Ganztagsstandard erfahren dürfen, wie Kinder allgemeiner Schulen. Aufgrund der besonderen Bedarfe von Kindern im SBBZ-Bereich muss ein Ganztagskonzept passgenau entwickelt werden. Dieses soll sich zwar an den Qualitätsstandards der Grundschulen orientieren, jedoch auf die Kinder und ihre Bedürfnisse aufgrund unterschiedlicher Behinderungen speziell abgestimmt sein.

Personelle Auswirkungen
Für die Weiterentwicklung und Standardverbesserung der Nachmittagsbetreuungsangebote an allen SBBZ zu Ganztagsschulen sowie insbesondere zur grundlegenden Neukonzeptionierung eines Ganztagskonzepts an den SBBZ-Lernen in Stuttgart ist die Schaffung einer 1,0 Stelle Bes. Gr. A 12 g.D. notwendig

Aufgabenbeschreibung für 1,0 Stelle „Konzeptentwicklung Ganztag an SBBZ“:


2a) Entwicklung einer Ganztagsschulkonzeption an weiterführenden Schulen als Grundlage für die Flex-Gruppen

Nicht nur an Ganztagsgrundschulen trägt der multiprofessionelle Ansatz zu mehr Bildungsgerechtigkeit bei. Auch im Sekundarbereich muss es das Ziel von Schule sein, mit Hilfe sozialpädagogischer Ansätze und kommunaler Unterstützung unseren Kindern und Jugendlichen in Stuttgart den bestmöglichen Bildungsweg für ihre individuellen Voraussetzungen und Potenziale zu ermöglichen. Ein Ganztagskonzept für den weiterführenden Bereich ist die Voraussetzung, dass Flexgruppen an weiterführenden Schulen eingerichtet werden können.

Bis zum Beginn der Corona-Pandemie war auch im Land geplant, die Rahmenbedingungen für die ganztägige Beschulung von Kindern im Sekundarbereich neu aufzustellen. Unabhängig davon bestehen bereits seit Jahren von Seiten der Träger Forderungen, die Qualität bestehender Betreuungsangebote zu verbessern. Mit dem Rückbau der Horte (GRDrs. 199/2011) entstehen mehr und mehr Lücken bei der Betreuung der Schüler in den Klassenstufen 5 – 7, insbesondere in den Ferien. Ziel soll es daher sein, einen ganzheitlichen Ansatz zu verfolgen, aus dem sich qualitative und quantitative Verbesserungen ergeben.

Basierend auf dieser aktuellen Ausgangssituation benötigen die Schulen und die Träger in Stuttgart verlässliche Grundlagen, durch einen Qualitätsrahmen mit Standards zur Weiterentwicklung der Ganztagesschulangebote im Weiterführenden Bereich. Das Flexgruppen-Konzept kann nur an solchen Schulen eingerichtet und erfolgreich umgesetzt werden, die über qualitativ hochwertige Ganztagsangebote verfügen, entsprechend den derzeitigen Standards in Grundschulen. Bei den Schulen im Sekundarbereich besteht in dieser Hinsicht noch sehr hoher quantitativer und qualitativer Entwicklungsbedarf.

Zur Entwicklung, laufenden Fortschreibung und Evaluation von Strukturkonzepten und Qualitätsstandards für weiterführende Ganztagesschulen wird eine 1,0 Stelle Bes. Gr. A 12 g.D. benötigt.

Aufgabenbeschreibung für die 1,0 Stelle „Ganztagskonzepte für weiterführende Schulen“


2b) Begründung - Angebotsumsetzung Flexgruppen-Baustein im Ganztag

Die Flexgruppe ist ein Baustein an Ganztagsschulen, um die inklusive Bildungsarbeit zu unterstützen, der sich nicht nur auf die Grundschule beschränken kann. Wichtig ist, den Ansatz auch für den weiterführenden Bereich bereitzustellen, um Schulabbrüche, Schulwechsel und Brüche in der Bildungsbiografie von Kindern und Jugendlichen möglichst zu verhindern.

Auf dem Weg, ein inklusives Bildungssystem nach der UN-Behindertenrechtskonvention aufzubauen, ist die Landeshauptstadt Stuttgart in der Verantwortung, Schule weiterzuentwickeln und zu einem multiprofessionellen Bildungsort werden zu lassen, der Kindern und Jugendlichen in ihrer Heterogenität und mit ihren verschiedenen Bedarfen die Teilhabe an guter Bildung ermöglicht. Mit dem Konzept kann ein wichtiger Schritt zur Einhaltung der rechtlichen Verpflichtung zur Bereitstellung eines inklusiven Bildungssystems geleistet werden. Insbesondere Artikel 24 und Artikel 7 (UN-BRK) stellen in Verbindung mit Artikel 23 und Artikel 2 Abs. 1 der Kinderrechtskonvention (UN-KRK) sicher, dass behinderte Kinder und Jugendliche nicht aufgrund einer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Ein Ganztagskonzept zur Stärkung der inklusiven Bildungsarbeit allgemeiner Schulen in Stuttgart ist aufgrund des schulgesetzlichen Wahlrechts zur inklusiven Beschulung und des kommunalen Auftrags zur Schaffung gleichberechtigter Zugangsvoraussetzungen notwendig.

Um dies zu realisieren, ist die Zusammenarbeit verschiedener Partner erforderlich. Auf Grundlage des individuellen Unterstützungsbedarfs wird aktuell versucht, die Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung im Sinne der Inklusion in Regelschulen zu ermöglichen. Verschiedene Leistungsträger unterstützen Kinder und Jugendliche am Bildungsort Schule und stellen damit einen wichtigen Baustein dar, damit Schulen ihren inklusiven Bildungsauftrag leisten können.

Hierzu strebt die Schulverwaltung als langfristiges Ziel an, gemeinsam mit den anderen Fachämtern in Stuttgart und Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, Strukturen im Kontext der Ganztagsschule zu erarbeiten, die in einem ganzheitlichen schulischen Unterstützungssystem für Kinder und Jugendliche mit besonderen Förder- und Unterstützungsbedarfen münden. Die Implementierung eines pädagogischen Konzepts, die Flexgruppe, dient hierzu als erster Schritt. Das Konzept basiert auf der Zielsetzung, die Inklusionsmöglichkeiten allgemeiner Ganztagsschulen in Verbindung mit der Schulsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung und Trägern des Ganztags zu unterstützen. Der Ganztagsschule kommt eine wichtige Bedeutung bei der Entwicklung und Umsetzung von inklusionsorientierten Schulkonzepten zu Vgl. Hofmann-Lun, I., Schünke, J, & Reißig, B. [Hrsg.] (2015). Welche Rolle spielt die Jugendhilfe in der inklusiven Bildung? Erfahrungen aus Ganztagsschulen im Bereich der Sekundarstufe I. Dokumentation der Fachtagung am 21.11.2014 in Berlin. Deutsches Jugendinstitut e.V.. Hier findet eine intensive Kooperation von Jugendhilfe und Schule statt. Die Konzeption Flexgruppe greift die veränderten Anforderungen an Ganztagsschulen auf und soll perspektivisch durch ein differenziertes Angebot an allgemeinen Schulen die persönlichen Interessen und Lernbedürfnisse von Schüler*innen bestmöglich berücksichtigen und unterstützen. Das Angebot zielt nicht explizit auf Kinder und Jugendliche mit einem festgestellten sonderpädagogischen Bildungsanspruch, sondern verfolgt in erster Linie einen präventiven Ansatz. Das frühzeitige, präventive Zusammenwirken von Partnern der Kinder- und Jugendhilfe (lebensweltliche Schulentwicklung, Schulsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung und Beratungszentrum), den Trägern des Ganztags und der allgemeinen Schule soll helfen, Kinder und Jugendliche angemessen auf ihrem persönlichen Lern- und Bildungsweg zu begegnen und zu begleiten.

Das Konzept der Flexgruppen nimmt die Tatsache zunehmend heterogener Bildungsvoraussetzungen, die verstärkte Bedeutung sozialpädagogischer Arbeitsansätze an der Schule sowie die ersten Projekterfahrungen aus Projekten des Qualitätsentwicklungsfonds der Landeshauptstadt Stuttgart zur Kenntnis und übersetzt sie in eine systematische Erweiterung bestehender schulischer Möglichkeiten: die Flexgruppe. Sie soll weiteren allgemeinen Schulen in Aussicht gestellt werden, zunächst jedoch an einem Schulstandort erprobt werden.

Das neue Rahmenkonzept wurde gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Jugendhilfeplanung, der Hilfen zur Erziehung, des Staatlichen Schulamts Stuttgart und Vertreterinnen und Vertretern des Schulverwaltungsamts erarbeitet.

Im neuen Rahmenkonzept werden:


(Pilot)Standorte
Besonders wichtig wird ein Flexgruppen-Angebot gerade dort, wo ein Standort eines SBBZ-Lernen aufgrund der Neuordnung der Schulart im Rahmen des Masterplans (GRDrs 99772020) schließt. Die Stärkung der dort ansässigen allgemeinen Schule in ihrem inklusiven Bildungsauftrag soll helfen, Kindern und Jugendlichen ein qualitatives Angebot in Inklusion als eine wohnortsnahe Beschulung und als Alternative zur Beschulung an einem SBBZ möglich zu machen.

Die Schritte werden wie folgt geplant:
Anvisiert wird in den kommenden Jahren die Evaluation, Anpassung und der Ausbau der Konzeption auf weitere Standorte. Ausgewählt und vorgeschlagen werden hierzu vom Schulträger Schulstandorte, die vorzugsweise an Campusarealen mit Grund- und Gemeinschaftsschulen, inklusivem Schwerpunkt und sozialräumlicher Lage mit besonderen Herausforderungen liegen. An Campusarealen soll die Flexgruppe perspektivisch als Unterstützungsangebot für alle Schulen am Campus angeboten werden und als Unterstützung der inklusiven Bildungsarbeit der ansässigen Schulen fungieren. Unter Berücksichtigung der regionalen und sozialräumlichen Gegebenheiten in Stuttgart, ist es das Ziel, Angebote zu schaffen, die den Anforderungen einer qualitativen, passgenauen, individuellen Förderung von Kindern und Jugendlichen entsprechen – und dies umgesetzt an einer wohnortnahen, allgemeinen Schule bzw. einem Schulcampus. Damit die Teilhabe aller Kinder an den Bildungsangeboten allgemeiner Schulen gelingt, bedarf es des Zusammenspiels vieler Partner und des Einsatzes eines multiprofessionellen Fachkräfteteams in Schulen. Anvisiert wird die Kooperation verschiedener Partner strukturell zu verankern und eine entsprechende Organisationsstruktur für Stuttgart zu etablieren. Die Ganztagsschule bietet den entsprechenden Rahmen, um das Flexgruppen-Konzept an allgemeinen Schulen zu implementieren. Ausgewählte Schulstandorte sollen mit einem multiprofessionellen Fachkräfte-Team ausgestattet werden, um im Sinne der Kinder ein qualitatives Bildungsangebot nach ihren Bedarfen bereitzustellen. Dies soll in enger Abstimmung mit der Stuttgarter Jugendhilfe und den Hilfen zur Erziehung erfolgen.

Für die Einführung, Weiterentwicklung, Evaluation, Ausbau und Umsetzung eines Konzepts zur Stärkung inklusiver Bildungsarbeit an allgemeinen Schulen als grundlegender Bestandteil der Weiterentwicklung der Stuttgarter Ganztagsschulen bedarf es einer 1,0 Stelle Bes. Gr. A 12 g.D. zur Entwicklung und Einrichtung des Unterstützungsbausteins zur inklusiven Bildungsarbeit an allgemeinen Ganztagsgrundschulen und zur Implementierung im Ganztagsbetrieb an weiterführenden Schulen.

Aufgabenbeschreibung für die Stelle „Unterstützungsbausteins zur inklusiven Bildungsarbeit an allgemeinen Ganztagsschulen“ Pilotierung und Evaluation des Pilotprojekts.



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