1. Konzeption und Entwicklung einer Ganztagsschulkonzeption für die SBBZ; insb. die SBBZ-Lernen als seitherige Halbtagesschulen mit Betreuungsangebot der Verlässlichen Grundschule. (Anlage 1, Seite 6 ff)
2a. Entwicklung einer Ganztagsschulkonzeption für weiterführende Schulen ganz grundsätzlich, um auch hier Wege zu mehr Chancengerechtigkeit und die Einrichtung der Flexgruppen auch im weiterführenden Bereich zu ermöglichen. (Anlage 1, Seite 9 ff) 2b. Entwicklung eines Angebots zur Stärkung inklusiver Bildungsarbeit in den Ganztagesschulen an allgemeinen Schulen (Grundschulen und Weiterführende Schulen) mit dem Angebot der sog. Flexgruppen. (Anlage 1, Seite 10 ff) Bei Schaffung und Bereitstellung der erforderlichen Mittel und Personalstellen sind folgende Schritte zur Umsetzung geplant:
3,0 Stellen Bes. Gr. A 12 g.D., siehe jeweils unter 1., 2a) und 2b).
Die Schulverwaltung wird diese Stellen zum Doppelhaushalt 2022/23 mit Vermerk KW 1/2027 beantragen. Für eine Stelle in A12 g.D. fallen jeweils jährliche Gesamtkosten in Höhe von 107.400 EUR an. Im Folgenden werden die Stellenschaffungen begründet:
Ganztagskonzept in SBBZ in städtischer Trägerschaft: Das Ziel, die entsprechenden Standards zu entwickeln, um für mehr Bildungsgerechtigkeit für Schüler aus SBB zu sorgen und die Eltern bei der Lösung von Betreuungsprobleme zu unterstützen, kann ohne die Stellenschaffung nicht weiterverfolgt werden. Die dringend notwendige Konsolidierung der Standorte (GRDrs. 997/2020) kann jedoch nur mit Standardverbesserungen einhergehen, um auf Akzeptanz in der Öffentlichkeit zu stoßen.
Flexgruppenkonzept zur inklusiven Bildungsarbeit: Gleichzeitig brauchen die bestehenden Ganztagsstandorte Unterstützung auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungssystem, das die UN-Behindertemnrechtskonvention tatsächlich auch abbildet. Auch dieses Ziel kann ohne die Stellenschaffung nicht weiterverfolgt werden und Regelschulen werden alleingelassen mit der stark angewachsenen Zahl inklusiv beschulter Schüler.
Ganztag im weiterführenden Bereich: Stuttgart ist seit 2011 Modellregion für Inklusion und im Jahr 2015 wurde die Inklusion ins Schulgesetz aufgenommen. In diesem Zusammenhang wurde die Pflicht zum Besuch einer Sonderschule aufgehoben. In SBBZ verblieben sind mehr Schüler im weiterführenden Bereich – die meisten Schüler der Primarstufe wurden in Regelschulen angemeldet. Die beiden genannten Konzepte (Ganztag in SBBZ und Flexgruppenkonzept) bedingen sich gegenseitig und sind daher nicht ausschließlich in der Primarstufe denkbar. Beide Konzepte können nur an solchen Schulen eingerichtet und erfolgreich umgesetzt werden, die über qualitativ hochwertige Ganztagsangebote verfügen, entsprechend den derzeitigen Standards in Grundschulen. Bei den Schulen im Sekundarbereich besteht in dieser Hinsicht noch sehr hoher quantitativer und qualitativer Entwicklungsbedarf. Ohne Stellenschaffung ist jedoch auch dieses Ziel nicht umsetzbar.
B. Erforderliche Ressourcen für Pilot-Standorte
1. Pilot-Standort:
• BZ-Ressource: Das sozialräumlich zuständige Beratungszentrum des Jugendamtes stellt kostenneutral eine/n Ansprechpartner*in für die Schule bereit.
• HzE-Ressource: Der sozialräumlich zuständige HzE-Träger stellt kostenneutral eine/n Kooperationspartner*in für die Schule bereit.
• Für einen – über den ersten Pilotstandort hinaus gehenden - Ausbau sind zusätzliche Ressourcen erforderlich und bereitzustellen. Der zusätzliche Jugendhilfe-Ressourcenbedarf wird anhand der konkreten, örtlichen Konstellation und Situation der Hilfen zur Erziehung und des Beratungszentrums ermittelt. Von der Verwaltung wird auf dieser Grundlage ein Vorschlag zur Bereitstellung der notwendigen Ressourcen zur Umsetzung des /der weiteren Pilotstandorte ämterübergreifend abgestimmt und vorgelegt.
• 400 Euro Sachkosten pro Gruppe im Schuljahr
Staatliches Schulamt: es erfolgt die Bereitstellung der erforderlichen Lehrerressourcen für die Flexgruppen-Angebote
• Erstausstattung des Flexgruppenraums (Mobiliar, technische Ausstattung, IT).
1 Gruppenraum pro Gruppe
1 Differenzierungsraum oder Besprechungsraum pro Gruppe
Mitzeichnung der beteiligten Stellen Die Referate AKR und WFB haben Kenntnis genommen. Haushalts- und stellenrelevante Beschlüsse können erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen erfolgen. Vorliegende Anträge/Anfragen "Ganztag auch an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)", Antrag Nr. 290/2020 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, CDU-Gemeinderatsfraktion, Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei, PULS-Fraktionsgemeinschaft, SPD-Gemeinderatsfraktion Erledigte Anträge/Anfragen "Ganztag auch an Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ)", Antrag Nr. 290/2020 der Bündnis 90/DIE GRÜNEN-Gemeinderatsfraktion, CDU-Gemeinderatsfraktion, Die FrAKTION LINKE SÖS PIRATEN Tierschutzpartei, PULS-Fraktionsgemeinschaft, SPD-Gemeinderatsfraktion Isabel Fezer Anlagen: Ausführliche Begründung Ausführliche Begründung Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 hat sich die Bundesrepublik Deutschland dem Ziel einer inklusiven Bildung verpflichtet. Insbesondere Artikel 24 und Artikel 7 (UN-BRK) stellen in Verbindung mit Artikel 23 und Artikel 2 Abs. 1 der Kinderrechtskonvention (UN-KRK) sicher, dass behinderte Kinder und Jugendliche nicht aufgrund einer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Vielmehr soll ihnen gleichberechtigt mit anderen, nichtbehinderten Kindern der Zugang zu einem einbeziehenden, qualitativen Unterricht an allgemeinen Schulen ermöglicht werden. Dies bedeutet, dass es die Pflicht für Länder und Kommunen ist, die Schullandschaft mittelfristig so zu gestalten und umzubauen, dass alle Schüler*innen gemeinsam unterrichtet werden können. Dabei soll das System der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) für Kinder mit Behinderungen unterschiedlicher Art in Baden-Württemberg nicht vollständig abgeschafft werden, sondern weiterhin ein qualifiziertes Schulangebot an den SBBZ bereitstehen. Diesen Erfordernissen wird in einer ersten Handlungsempfehlung an den Gemeinderat Stuttgart mit der GDRrs. 997/2020 zur Stabilisierung der Schulart der SBBZ-Lernen Rechnung getragen. Die inklusive Beschulung hat erhebliche Veränderungsprozesse in der gesamten Stuttgarter Schullandschaft angestoßen. Mit der Schließung und Konsolidierung der SBBZ-Lernen ist die Stärkung und Weiterentwicklung der verbleibenden Standorte erforderlich, um auch an den SBBZ den gleichberechtigten Zugang zu einem Ganztagesangebot zu etablieren. Neben den in GRDrs 997/2020 aufgezeigten schulorganisatorischen Veränderungen ist ein Konzept zur Stärkung inklusiver Bildungsarbeit an allgemeinen Schulen grundlegender Bestandteil der Weiterentwicklung der Bildungsangebote an Stuttgarter Schulen. Dies ist aufgrund des schulgesetzlichen Wahlrechts zur inklusiven Beschulung und des kommunalen Auftrags zur Schaffung gleichberechtigter Zugangsvoraussetzungen unumgänglich.
2a. Entwicklung einer Ganztagsschulkonzeption für weiterführende Schulen ganz grundsätzlich, um auch hier Wege zu mehr Chancengerechtigkeit und die Einführung der Flexgruppen zu ermöglichen. 2b. Entwicklung eines Angebots zur Stärkung inklusiver Bildungsarbeit in Ganztagesschulen an allgemeinen Schulen (Grundschulen und Weiterführende Schulen) mit dem Angebot der sog. Flexgruppen.
Aufgabenbeschreibung für 1,0 Stelle „Konzeptentwicklung Ganztag an SBBZ“:
• Einbezug und Kooperation mit allgemeinen Schulen für ein tragfähiges Ganztagskonzept an allen SBBZ-Standorten.
• Erstellung von Leistungsverzeichnissen, um die Aufgaben pädagogischer Partner an Ganztagsschulen zu beschreiben und zu konkretisieren.
• Begleitung der Schulen und der pädagogischen Partner bei der Konkretisierung des schulspezifischen pädagogischen Konzepts.
• Federführung bei Interessenbekundungsverfahren und Vertragsverhandlungen.
• Abstimmung mit den Schulgemeinden.
• Bemessung der notwendigen Stellen für den laufenden Betrieb des formellen Ganztags an SBBZ.
2a) Entwicklung einer Ganztagsschulkonzeption an weiterführenden Schulen als Grundlage für die Flex-Gruppen Nicht nur an Ganztagsgrundschulen trägt der multiprofessionelle Ansatz zu mehr Bildungsgerechtigkeit bei. Auch im Sekundarbereich muss es das Ziel von Schule sein, mit Hilfe sozialpädagogischer Ansätze und kommunaler Unterstützung unseren Kindern und Jugendlichen in Stuttgart den bestmöglichen Bildungsweg für ihre individuellen Voraussetzungen und Potenziale zu ermöglichen. Ein Ganztagskonzept für den weiterführenden Bereich ist die Voraussetzung, dass Flexgruppen an weiterführenden Schulen eingerichtet werden können. Bis zum Beginn der Corona-Pandemie war auch im Land geplant, die Rahmenbedingungen für die ganztägige Beschulung von Kindern im Sekundarbereich neu aufzustellen. Unabhängig davon bestehen bereits seit Jahren von Seiten der Träger Forderungen, die Qualität bestehender Betreuungsangebote zu verbessern. Mit dem Rückbau der Horte (GRDrs. 199/2011) entstehen mehr und mehr Lücken bei der Betreuung der Schüler in den Klassenstufen 5 – 7, insbesondere in den Ferien. Ziel soll es daher sein, einen ganzheitlichen Ansatz zu verfolgen, aus dem sich qualitative und quantitative Verbesserungen ergeben. Basierend auf dieser aktuellen Ausgangssituation benötigen die Schulen und die Träger in Stuttgart verlässliche Grundlagen, durch einen Qualitätsrahmen mit Standards zur Weiterentwicklung der Ganztagesschulangebote im Weiterführenden Bereich. Das Flexgruppen-Konzept kann nur an solchen Schulen eingerichtet und erfolgreich umgesetzt werden, die über qualitativ hochwertige Ganztagsangebote verfügen, entsprechend den derzeitigen Standards in Grundschulen. Bei den Schulen im Sekundarbereich besteht in dieser Hinsicht noch sehr hoher quantitativer und qualitativer Entwicklungsbedarf. Zur Entwicklung, laufenden Fortschreibung und Evaluation von Strukturkonzepten und Qualitätsstandards für weiterführende Ganztagesschulen wird eine 1,0 Stelle Bes. Gr. A 12 g.D. benötigt.
Aufgabenbeschreibung für die 1,0 Stelle „Ganztagskonzepte für weiterführende Schulen“
• Entwicklung eines Ferienbetreuungskonzeptes an weiterführenden Ganztagsschulen der Sekundarstufe 1 für die Klassenstufen 5 bis 7.
• Erstellen neuer Leistungsbeschreibungen für die Kooperationspartner im Ganztag
• Entwicklung eines neuen Finanzkonzeptes in Anlehnung an die Finanzierungsprozesse der Ganztagsgrundschulen
• Implementation und Koordination der Umsetzung an weiterführenden Ganztagsschulen der Sekundarstufe 1 in Zusammenarbeit mit Trägern der Jugendhilfe, Landesbehörden und weiteren städtischen Kooperationspartnern.
• Entwicklung und regelmäßige Fortschreibung eines Evaluations- und Qualitätsmanagementkonzepts zur Sicherstellung von Erfolg und kontinuierlicher Qualität der von den Jugendhilfeträgern und Kooperationspartnern vor Ort durchgeführten Angebote.
• Koordination von Arbeitsgruppen und Vernetzung mit Kooperationspartnern, Erstellung von Gemeinderatsvorlagen und Berichterstattung zum Thema
• Entwicklung eines Raumprogrammes für weiterführende Ganztagsschulen der Sekundarstufe 1 (dies betrifft insbesondere die Realschulen und Gymnasien)
• Ggf. Weiterentwicklung bereits bestehender Raumprogramm für Gemeinschaftsschulen und Ganztagsschulen im Werkrealschulbereich.
2b) Begründung - Angebotsumsetzung Flexgruppen-Baustein im Ganztag Die Flexgruppe ist ein Baustein an Ganztagsschulen, um die inklusive Bildungsarbeit zu unterstützen, der sich nicht nur auf die Grundschule beschränken kann. Wichtig ist, den Ansatz auch für den weiterführenden Bereich bereitzustellen, um Schulabbrüche, Schulwechsel und Brüche in der Bildungsbiografie von Kindern und Jugendlichen möglichst zu verhindern. Auf dem Weg, ein inklusives Bildungssystem nach der UN-Behindertenrechtskonvention aufzubauen, ist die Landeshauptstadt Stuttgart in der Verantwortung, Schule weiterzuentwickeln und zu einem multiprofessionellen Bildungsort werden zu lassen, der Kindern und Jugendlichen in ihrer Heterogenität und mit ihren verschiedenen Bedarfen die Teilhabe an guter Bildung ermöglicht. Mit dem Konzept kann ein wichtiger Schritt zur Einhaltung der rechtlichen Verpflichtung zur Bereitstellung eines inklusiven Bildungssystems geleistet werden. Insbesondere Artikel 24 und Artikel 7 (UN-BRK) stellen in Verbindung mit Artikel 23 und Artikel 2 Abs. 1 der Kinderrechtskonvention (UN-KRK) sicher, dass behinderte Kinder und Jugendliche nicht aufgrund einer Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden. Ein Ganztagskonzept zur Stärkung der inklusiven Bildungsarbeit allgemeiner Schulen in Stuttgart ist aufgrund des schulgesetzlichen Wahlrechts zur inklusiven Beschulung und des kommunalen Auftrags zur Schaffung gleichberechtigter Zugangsvoraussetzungen notwendig.
Um dies zu realisieren, ist die Zusammenarbeit verschiedener Partner erforderlich. Auf Grundlage des individuellen Unterstützungsbedarfs wird aktuell versucht, die Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung im Sinne der Inklusion in Regelschulen zu ermöglichen. Verschiedene Leistungsträger unterstützen Kinder und Jugendliche am Bildungsort Schule und stellen damit einen wichtigen Baustein dar, damit Schulen ihren inklusiven Bildungsauftrag leisten können. Hierzu strebt die Schulverwaltung als langfristiges Ziel an, gemeinsam mit den anderen Fachämtern in Stuttgart und Trägern der Kinder- und Jugendhilfe, Strukturen im Kontext der Ganztagsschule zu erarbeiten, die in einem ganzheitlichen schulischen Unterstützungssystem für Kinder und Jugendliche mit besonderen Förder- und Unterstützungsbedarfen münden. Die Implementierung eines pädagogischen Konzepts, die Flexgruppe, dient hierzu als erster Schritt. Das Konzept basiert auf der Zielsetzung, die Inklusionsmöglichkeiten allgemeiner Ganztagsschulen in Verbindung mit der Schulsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung und Trägern des Ganztags zu unterstützen. Der Ganztagsschule kommt eine wichtige Bedeutung bei der Entwicklung und Umsetzung von inklusionsorientierten Schulkonzepten zu Vgl. Hofmann-Lun, I., Schünke, J, & Reißig, B. [Hrsg.] (2015). Welche Rolle spielt die Jugendhilfe in der inklusiven Bildung? Erfahrungen aus Ganztagsschulen im Bereich der Sekundarstufe I. Dokumentation der Fachtagung am 21.11.2014 in Berlin. Deutsches Jugendinstitut e.V.. Hier findet eine intensive Kooperation von Jugendhilfe und Schule statt. Die Konzeption Flexgruppe greift die veränderten Anforderungen an Ganztagsschulen auf und soll perspektivisch durch ein differenziertes Angebot an allgemeinen Schulen die persönlichen Interessen und Lernbedürfnisse von Schüler*innen bestmöglich berücksichtigen und unterstützen. Das Angebot zielt nicht explizit auf Kinder und Jugendliche mit einem festgestellten sonderpädagogischen Bildungsanspruch, sondern verfolgt in erster Linie einen präventiven Ansatz. Das frühzeitige, präventive Zusammenwirken von Partnern der Kinder- und Jugendhilfe (lebensweltliche Schulentwicklung, Schulsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung und Beratungszentrum), den Trägern des Ganztags und der allgemeinen Schule soll helfen, Kinder und Jugendliche angemessen auf ihrem persönlichen Lern- und Bildungsweg zu begegnen und zu begleiten. Das Konzept der Flexgruppen nimmt die Tatsache zunehmend heterogener Bildungsvoraussetzungen, die verstärkte Bedeutung sozialpädagogischer Arbeitsansätze an der Schule sowie die ersten Projekterfahrungen aus Projekten des Qualitätsentwicklungsfonds der Landeshauptstadt Stuttgart zur Kenntnis und übersetzt sie in eine systematische Erweiterung bestehender schulischer Möglichkeiten: die Flexgruppe. Sie soll weiteren allgemeinen Schulen in Aussicht gestellt werden, zunächst jedoch an einem Schulstandort erprobt werden. Das neue Rahmenkonzept wurde gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Jugendhilfeplanung, der Hilfen zur Erziehung, des Staatlichen Schulamts Stuttgart und Vertreterinnen und Vertretern des Schulverwaltungsamts erarbeitet. Im neuen Rahmenkonzept werden:
Für die Einführung, Weiterentwicklung, Evaluation, Ausbau und Umsetzung eines Konzepts zur Stärkung inklusiver Bildungsarbeit an allgemeinen Schulen als grundlegender Bestandteil der Weiterentwicklung der Stuttgarter Ganztagsschulen bedarf es einer 1,0 Stelle Bes. Gr. A 12 g.D. zur Entwicklung und Einrichtung des Unterstützungsbausteins zur inklusiven Bildungsarbeit an allgemeinen Ganztagsgrundschulen und zur Implementierung im Ganztagsbetrieb an weiterführenden Schulen.
Aufgabenbeschreibung für die Stelle „Unterstützungsbausteins zur inklusiven Bildungsarbeit an allgemeinen Ganztagsschulen“ Pilotierung und Evaluation des Pilotprojekts.
• Implementierung und Koordination der Umsetzung des Konzeptes in Zusammenarbeit mit Trägern der Jugendhilfe, Landesbehörden und weiteren städtischen Kooperationspartnern.
• Erstellung von Leistungsverzeichnissen, um die Aufgaben pädagogischer Partner zu beschreiben und zu konkretisieren.
• Regionalbezogene Planung des weiteren Ausbaus der Konzeption.
• Entwicklung und regelmäßige Fortschreibung eines Evaluations- und Qualitätsmanagementkonzeptes zur Sicherstellung von Erfolg und kontinuierlicher Qualität der inklusiven Angebote sowie Einhaltung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
• Regelmäßige schulübergreifende Jour-Fixe mit den Schulen, den pädagogischen Partnern, dem Staatlichen Schulamt, ggf. weiteren Akteuren.
• Koordination von weiteren Arbeitsgruppen.
• Erstellen von Gemeinderatsdrucksachen und Berichterstattung zum Thema.
• Bemessung evtl. notwendiger Stellen für den laufenden Betrieb in Ganztagsschulen mit inklusiver Bildungsarbeit.