Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Gz: SWU
GRDrs 1323/2019
Stuttgart,
11/18/2019



Haushalt 2020/2021

Unterlage für die 1. Lesung des Verwaltungsausschuss zur nichtöffentlichen Behandlung am 26.11.2019



Haushalt 2020/2021: Warum schaffen es nur 9 Stadterneuerungsmaßnahmen in die grüne Liste

Beantwortung / Stellungnahme

Im Bereich der Stadterneuerung werden zunächst die Maßnahmen priorisiert, für die eine Bewilligung des Bundes und/oder des Landes vorliegt, da diese erst mit dem auf die Bewilligung folgenden Doppelhaushalt finanziert werden. Bis zur Aufnahme in den Haushalt werden die Verfahren im Rahmen des Budgets im Amtsbereich Stadterneuerung kassenmäßig gedeckt. Dieses Vorgehen wird auch in den der Antragstellungen zugrundeliegenden Prioritätenvorlagen (zuletzt GRDrs 546/2019) beschrieben und soll weiter beibehalten werden. Die Bewilligungen aus den Programmjahren 2018 und 2019 sind daher als Vorbelastungen in die Grüne Liste aufzunehmen.

Die Neu- und Aufstockungsanträge, die zeitlich erst nach der Aufstellung des Haushaltsplans bewilligt werden (derzeit Anträge zum Programmjahr 2020ff), werden daher in der Regel nicht in die Grüne Liste aufgenommen (vgl. lfd. Nr. 12ff der Wunschliste). Ausgenommen hiervon sind Anträge oder Teile von Anträgen, die mit priorisierten Einzelmaßnahmen z. B. Stuttgart 28 -Bismarckstraße-, Neugestaltung Olga-Areal, zusammenhängen.

Die weiteren Anträge werden nach ihrem zeitlichen und tatsächlichen Bedarf sowie ggf. ihrer politischen Bedeutung von der Fachverwaltung priorisiert. Die Aufnahme dieser Maßnahmen in die Grüne Liste erfolgt im Hinblick auf den insgesamt zur Verfügung stehenden Finanzrahmen.

Die Realisierung von Maßnahmen, die nicht wie oben beschrieben finanziert werden (z.B. aufgrund nicht zuwendungsfähiger Kosten, vgl. lfd. Nummern 9, 10 und 11 der Wunschliste), sind mit Beschluss über die Aufnahme zusätzlicher Haushaltsmittel möglich. Andernfalls werden diese bis zum nächsten Doppelhaushalt zurückgestellt.


Vorliegende Anträge/Anfragen

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Antrag 843/2019 SPD-Gemeinderatsfraktion




Peter Pätzold
Bürgermeister




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