Protokoll:
Verwaltungsausschuss
des Gemeinderats der Landeshauptstadt Stuttgart
Niederschrift Nr.
TOP:
129
23
Verhandlung
Drucksache:
345/2020
GZ:
JB
Sitzungstermin:
13.05.2020
Sitzungsart:
öffentlich
Vorsitz:
EBM Dr. Mayer
Berichterstattung:
-
Protokollführung:
Herr Häbe
fr
Betreff:
Finanzielle Auswirkung der Schließung von Schulen aufgrund CoronaVO - Verlängerung der Maßnahmen
Beratungsunterlage ist die Vorlage des Referats Jugend und Bildung vom 11.05.2020, GRDrs 345/2020, mit folgendem
Beschlussantrag:
1. Aufgrund der Fortsetzung der Schulschließungen gemäß CoronaVO wird dem weiteren Verzicht auf die
Erhebung von Elternentgelten für Angebote der Betreuung im Rahmen der Verlässlichen Grundschule, Flexiblen Nachmittagsbetreuung und der Außerschulischen Bildung und Betreuung
an den öffentlichen Stuttgarter Schulen entsprechend GRDrs 264/2020 Ziff. 1 zugestimmt.
In
Schulkindergärten und Sonderpädagogischen Beratungs- und Bildungszentren
(SBBZ) umfasst dieser Verzicht auch die von der Stadt erhobenen Essensgelder.
2. Die freien Träger der Betreuungs- und Bildungsangebote in öffentlichen Ganztagsgrundschulen und Schülerhäusern in Stuttgart erhalten weiterhin entsprechend GRDrs 264/2020 Ziff. 2 den Ausfall der Elternentgelte für die Betreuung in Höhe der städtischen Elternentgelte erstattet, sofern sie ihrerseits auf die Erhebung von Elternentgelten verzichten.
3. Die Beschlussziffern 1 und 2 gelten gemäß §1 Abs. 1 Ziff. 1 und 3 der CoronaVO vom 04.05.2020 bis 15.06.2020 und darüber hinaus bis längstens Schuljahresende, wenn weiterhin außer
Notfallbetreuung
keine entsprechenden Betreuungsleistungen an den Schulen angeboten werden können.
4. Die Regelungen zu
sozialen Dienstleistern, Caterern, Reinigungsdienstleistern und Beförderungsunternehmen der Schülerbeförderung
aus GRDrs 264/2020 Ziff. 3 und 4
gelten bis Schuljahresende weiter, soweit die Inanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen der Dienstleister weiterhin untersagt ist.
5. Für die Zeit des eingeschränkten Unterrichts an
Fach- und Meisterschulen
wird das monatlich fällige Schulgeld bis längstens Schuljahresende um 50 % reduziert.
6. Die zusätzlichen Aufwendungen von voraussichtlich
648.000 Euro
bis Schuljahresende werden entsprechend GRDrs 250/2020, Beschlussantrag 3 (Flexibilisierung im Haushaltsvollzug) vorläufig aus dem Budget des Schulverwaltungsamtes getragen. Dieses Budget ist jedoch grundsätzlich für andere Zwecke vorgesehen. Die Verwaltung legt deshalb baldmöglichst einen Finanzierungsvorschlag zur Aufstockung des Budgets des Schulverwaltungsamts zum 2. Halbjahr vor. Von der im Kapitel Finanzielle Auswirkungen dargestellten Ergebnisverschlechterung infolge von Mindererträgen wird Kenntnis genommen.
Die Beratungsunterlage ist dem Originalprotokoll sowie dem Protokollexemplar für die Hauptaktei beigefügt.
Aus zeitlichen Gründen wird besprochen, dass die SPD-Gemeinderatsfraktion versucht, ihre Fragen im Laufe des Tages mit der Fachverwaltung zu klären, und dass dieser Tagesordnungspunkt in der morgigen Sitzung des Gemeinderats aufgerufen wird.
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