Landeshauptstadt Stuttgart
Referat Städtebau/Wohnen und Umwelt
Technisches Referat

Gz: SWU, T
GRDrs 315/2022
Stuttgart,
07/14/2022



Sanierung Stgt 30-Gablenberg-Soziale Stadt-Investitionen im Quartier
Umgestaltung Kreuzung Berg-/Pflasteräcker, Berg-/Libanon-/Klingenstr. u. Bergstr. S-Ost
- Baubeschluss
- Mittelbewilligung




Beschlußvorlage
Vorlage an
    zur
SitzungsartSitzungstermin
Bezirksbeirat Ost
Verwaltungsausschuss
Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik
Beratung
Beschlussfassung
Beschlussfassung
öffentlich
öffentlich
öffentlich
22.06.2022
20.07.2022
26.07.2022



Beschlußantrag:


1.1 Der Umgestaltung der Kreuzungsbereiche Berg-/Pflasteräcker-, Berg-/Libanon-/Klingenstraße und der Bergstraße auf der Grundlage der Ausführungsplanung des Ingenieurbüros Dr.-Ing. Heinrich GmbH Planungsgesellschaft vom 06. Mai 2022 (Anlagen 1A, 1B, 1C) und dem Kostenanschlag des Tiefbauamts vom 29. März 2022 (Anlage 2) mit Gesamtkosten in Höhe von 2.957.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähigen Eigenleistungen von 157.000 EUR) wird zugestimmt.

1.2 Die Auszahlungen in Höhe von 2.800.000 EUR (ohne aktivierungsfähige Eigenleistungen) werden wie folgt gedeckt:
1.3 Die erforderlichen zusätzlichen Mittel im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 375.000 EUR im Teilfinanzhaushalt 610 Amt für Stadtplanung und Wohnen beim Projekt 7.613036 Stuttgart 30 Gablenberg - Ausz.Gr. 7872 Tiefbaumaßnahmen werden überplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus Wenigerauszahlung in entsprechender Höhe im Haushaltsjahr 2023 im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt, Projekt 7.662924 - Sonstige Straßenumgestaltung, Ausz.Gr. 7872 Tiefbaumaßnahmen.



Begründung:


Im Rahmen der Sanierung Stuttgart 30 -Gablenberg- „Soziale Stadt – Investitionen im Quartier - Umgestaltung Kreuzungsbereiche Berg-/Pflasteräcker, Berg-/Libanon-/Klingenstraße und Bergstraße“ soll die Verkehrssicherheit an den vorhandenen Kreuzungsbereichen durch Gehwegnasen erhöht werden sowie durch Baumbeete und Möblierung Aufenthaltsräume geschaffen werden. Die Planung wurde im Rahmen der Bürgerbeteiligung mit den Bürgern intensiv abgestimmt.

Am 11. März 2021 hat der Gemeinderat mit GRDrs 1026/2020 der Entwurfsplanung zugestimmt.


Planung:
Im Bereich der Kreuzungen wird der Verkehrsraum für den KFZ-Verkehr reduziert, so dass verkehrswidriges Parken unterbunden wird. Dadurch entstehen Gehwegnasen, die durch vorgezogene Seitenräume eine lineare und kurze Querung für Fußgänger ermöglichen. Durch Änderung der Belagsgestaltung in den Kreuzungsbereichen soll der motorisierte Individualverkehr animiert werden langsamer in den Kreuzungsbereichen einzufahren.

Beläge:
Die Bergstraße und die straßenbegleitenden Gehwege werden außerhalb der Kreuzungsbereiche asphaltiert. Im Bereich der Gehwegnasen ist hellgraues Sickerpflaster vorgesehen. Im Bereich der Kreuzungen wird die Fahrbahn durch eine sandfarben/beige Asphaltbeschichtung (z.B. Possehl) farblich gestaltet.

Bäume:
Es werden entlang der Bergstraße und auf den Gehwegnasen 19 Bäume gepflanzt.
Das bestehende Baumbeet mit 2 Bäumen an der Kreuzung Libanon-/Klingenstraße bleibt bestehen.

Sitzmöglichkeiten und 2 Schachtische:
Im Planungsgebiet werden 91 Sitzmöglichkeiten geschaffen. Diese verteilen sich auf 32 Sitzpoller ohne Auflage, 17 Sitzpoller mit Holzauflage, 2 Rundbänke, 2 Längsbänke und 2 Schachtische mit jeweils 3 Stühlen mit Lehne.


Barrierefreiheit:
Die Planung erfolgte unter Berücksichtigung der Barrierefreiheit mit Gehwegabsenkungen und Kontrastgestaltung bei der Möblierung.

Aufenthaltsbereiche:
Durch die Umgestaltung entsteht insgesamt 25 % zusätzliche Gehwegfläche.

Beleuchtung:
Die abgehängte Beleuchtung bleibt bestehen.

E-Ladesäule:
Eine neue Ladesäule mit 2 Ladeplätzen entsteht in der Bergstraße.

Parkplätze:
Im Planungsbereich werden 42 Fahrradabstellmöglichkeiten durch 19 Radbügel und 2 Lastenradbügel geschaffen. Für Motorräder entstehen 12 neue Motorradstellplätze. Im Rahmen der Neugestaltung entfallen 34 Kfz-Parkplätze.

Leitungsarbeiten:
Im Zuge der Straßenbauarbeiten werden Stromkabel der Netze BW und Glasfaserkabel der Telekom verlegt.

Termine und Bauablauf:
Die Umgestaltungsmaßnahmen sollen im Oktober 2022 begonnen und im Dezember 2023 abgeschlossen werden.

Der Bezirksbeirat wird informiert.


Finanzielle Auswirkungen


Die Kosten für die Umgestaltung der Kreuzungsbereiche und der Bergstraße von 9.700 m² betragen (siehe Anlage 2) 2.957.000 EUR (einschließlich aktivierungsfähigen Eigenleistungen) brutto.

Für die Maßnahme stehen Mittel in Höhe von 2.425.000 EUR im Teilfinanzhaushalt 610 - Amt für Stadtplanung und Wohnen beim Projekt 7.613036 Stuttgart 30 -Gablenberg- im Doppelhaushaltsplan 2022/2023 und der mittelfristigen Finanzplanung 2021 - 2026 bereit. Der zusätzliche Mittelbedarf in einem Umfang von 375.000 EUR wird im Vorgriff auf das Haushaltsjahr 2023 aus Wenigerauszahlung im Teilfinanzhaushalt 660 - Tiefbauamt, Projekt 7.662924 Sonstige Straßenumgestaltung, Ausz.Gr. 7872 Tiefbaumaßnahmen überplanmäßig gedeckt (siehe Beschlussziffer 1.3). Die Kosten werden im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Soziale Stadt - Investitionen im Quartier“ bis zu einer Förderobergrenze von 250 EUR/m² mit 60 % vom Bund und Land bezuschusst. Der Anteil der Städtebauförderung beträgt 1.455.000 EUR.














Es ergeben sich folgende Finanzierungsanteile:

Gesamtkosten (inkl. aktivierungsfähigen Eigenleistungen des Tiefbauamts)2.957.000 EUR
Zuwendungsfähige Kosten (Verkehrsanlagen) 250 EUR/m²2.425.000 EUR
Anteil Förderung 60 % durch Bund und Land1.455.000 EUR
Städtischer Komplementäranteil 40 % 970.000 EUR
Nichtzuwendungsfähige Kosten 532.000 EUR
Insgesamt von der Stadt zu finanzieren1.502.000 EUR
Auf den Folgelastenbeleg Anlage 3 wird verwiesen.



Beteiligte Stellen

Referat WFB

Vorliegende Anträge/Anfragen

-

Erledigte Anträge/Anfragen

-



Peter Pätzold Dirk Thürnau
Bürgermeister Bürgermeister


Anlagen

Anlagen 1A, 1B, 1C Lagepläne
Anlage 2 Kostenanschlag
Anlage 3 Folgenlastenbeleg







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Anlage 3 zu GRDrs 315_2022 Folgelastenbeleg.pdf
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Angaben zur Kontierung 315_2022.pdf
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Korrekturen Umlauf.pdf
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MZ-SWU GRDrs 315_2022.pdf
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MZ_WFB GRDrs_315_2022.pdf